Guten Tag,

ich bin Hauptmieter einer Wohnung und habe einen Raum untervermietet. Also es besteht eine Teiluntervermietung mit Untermietvertrag. Ich habe dieses Mietverhältnis gemäß der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Der Auszugstermin wäre demnach am 31.10.2014. Derzeit sieht es jedoch leider nicht so aus, als würde der Untermieter rechtzeitig ausziehen. Der Untermieter ist im Laufe der Zeit nach Einzug arbeitslos und privatinsolvent geworden. Mir ist bekannt, dass ich Ihn nicht einfach am 01.11.2014 auf die Straße setzen kann und ihm ist leider auch bekannt, dass ich ihn nur mit einer Räumungsklage die ja bekanntlich mehrere Monate in Anspruch nimmt und viel Geld verschlingt, herausbekomme. Aufgrund der Privatinsolvenz brauche ich wohl auch nicht mit der Erstattung der Kosten rechnen. Ich habe des Weiteren schon einen Nachmieter, welcher wahrscheinlich auch nicht rechtzeitig einziehen kann. Ich habe jetzt mehrere Fragen:

  1. Unterstützt eine Rechtsschutzversicherung die bereits besteht mich bei der Räumungsklage?
  2. Es wurde im Untermietvertrag vereinbart, dass zum Einzug 50% der Küche in Höhe von 500,00€ erworben wird (inklusive Spülmaschine, Waschmaschine, Herd, Kühlschrank und Einbauküche etc.). Diese Zahlung wurde nie geleistet, da immer um Zahlungsaufschub gebeten wurde. Ich habe dies auch schriftlich unterschrieben, dass diese Zahlung nie geleistet worden ist. Kann ich dem Untermieter jegliche Mitbenutzung der Küche und aller Gerätschaften untersagen? Und wenn ja, wie kann ich das im Zweifel durchsetzen?
  3. Die Miete wird vom Jobcenter gezahlt. Ist das Jobcenter bei Nichtauszug auch Schadensersatzpflichtig bzw. kann ich erwarten, dass die Miete auch über das Mietverhältnis hinaus bei Nichtauszug gezahlt wird?
  4. Kann ich meinen Untermieter (Ich bewohne eine 3-zimmer Wohnung) dazu zwingen den Raum zu wechseln und den kleineren zu nehmen, damit der Nachmieter zumindest erstmal einen Raum hat?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!