Hallo! Bei uns geht es um folgendes: Lt. Mietvertrag unsers Eiscafé´s stehen uns drei Kellerräume zu. Nun möchte der Vermieter nach drei Jahren ein Kellerraum zurück haben, da es ein Versehen war, und uns der Keller gar nicht zustehen würde, sondern dieser zu einer anderen Wohnung gehört. Lt. Vertrag ist dieser Raum aber aufgeführt und wurde auch schon von unserem Vorgänger genutzt. Wir könnten diesen Raum räumen und auf die anderen Keller aufteilen, möchten aber gerne vorschlagen, die Miete zu mindern.

Meine Frage ist nun die: Wieviel % kann man denn für einen Kellerraum abziehen? Möchte ja auch nicht weniger vorschlagen, als uns zusteht. Sind 5 % realistisch?