Guten Abend,

Mal angenommen in einer WG zieht jemand ein, jedoch wurde versäumt den Untermietvertrag zu unterschreiben und somit wird dieser erst eine weile nach dem Einzug des Untermieters unterschrieben.

Gelten in einem solchen Fall die getroffenen mündlichen Absprachen zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter, wenn nichts schriftliches vorliegt?

Grüße.