Nebenkostenabrechnung - Wasser - Differenz zwischen Hauptuhr und Uhr der Mieteinheiten

Hallo zusammen, ich hoffe hier auf Hilfe und Tipps zu folgender Frage:

Ein Mietshaus ist in 6 Mieteinheiten untergliedert. Jede Mieteinheit hat eine ihr zugeordnete Wasseruhr zur Bestimmung des Verbrauchs in der Wohnung. Diese Zählerstände werden von den Mietern Mitte Dezember abgelesen und dem Vermieter mitgeteilt

Am Haus-Wasseranschluss sitzt eine Hauptwasseruhr. Die Stadtwerke lesen den Zählerstand Mitte Dezember ab. Die Abrechnungsperiode läuft bis 31.Dezember. Die Stadtwerke rechnen den Verbrauch von Mitte Dezember bis 31. Dezember dann hoch. Endergebenis: 233,38 Kubikmeter.

Somit ergibt sich eine Differenz zwischen der Summer aller Mieteinheits-Zählerstände und dem von den Stadtwerken hochgerechneten Verbrauch von 14,431 Kubikmetern.

Wie sind die Kosten der 14,431 Kubikmeter nun in der Jahresabrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter an die Mieter abzurechnen. Angegeben wurde bislang immmer "neuer Zählerstand abzüglich neuer Zählerstand = Verbrauch". In einigen Jahren wurde eine Einheit "Wasserschwund" in der Abrechnung eingefügt; diese prozentual angegeben.

Ist der prozentuale Anteil auf Mieteinheiten oder Personen/Köpfe anzulegen? Oder wie verfährt man am besten?

Rechnerisch gesehen: 14,431 Kubikmeter entsprechen 6,18% von 233,38 Kubikmeter. Diese 6,18% auf die jeweilige Verbrauchszahlen der Vermieter aufschlagen?

Wie ist die Rechtslage hierzu?

Vielen Dank tipex1

Mietrecht, Abrechnung, Hausverwaltung, Mietnebenkosten, Nebenkostenabrechnung
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