Guten Tag,

bei Besichtigung der Wohnung hat mein Vermieter gesagt, dass er eine Mindestmietdauer von 2 Jahren wünscht. Im unterzeichneten Mietvertrag ist dieser Kündigungsverzicht jedoch nicht festgehalten. Es sind die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen angegeben. Meine Frage nun, was ist ausschlaggebend? Die mündliche Vereinbarung oder der schriftliche Mietvertrag? Und was wären außerordentliche Kündigungsgründe? Zählen Verlobung und ein Pflegefall in der Familie dazu? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe