Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass der Mieter eine alte vorhandene Einbauküche kostenlos nutzen darf, aber der Mieter nicht für die Instandhaltung aufkommt. Nun ist nach 2 Monaten der Wasserhahn defekt. Muss dies nun der Mieter oder der Vermieter bezahlen?
Wer trägt die Kosten für den Austausch des Wasserhahns?
Mietrecht,
Reparatur
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