Hallo! Mein Vermieter verlangt ein Wartungsprotokoll über die jährliche Entkalkung des Elektroboilers - die Kosten von knapp 200 Euro soll ich tragen. Sollte ich die Wartung nicht durchführen, weist er mich darauf hin, dass entstehende Folgeschäden an mich weiterbelastet werden. In meinem Mietvertrag steht: “Der Mieter hat auf eigene Kosten regelmässig Entkalkungen am Elektroiler, an Wasserhähnen und am WC-Spülkasten vorzunehmen.” Ist dies zulässig? Vielen Dank für Euren Rat!