In einer Wohnanalage ist ein Zähler für den Allgemeinstrom vorhanden. Dieser umfasst neben Flur- und Treppenhausbeleuchtung auch den Strom für die Heizungsanlage nebst Umwälzpumpen. Der Vermieter legt nun die gesamten Allgemeinstromkosten nach Wohnfläche auf die Mieter um, also inklusive des Betriebsstromes für die Heizung.

Darf der Vermieter das oder muss er den Betriebsstrom für die Heizung schätzen und nach Brennstoffverbrauch umlegen?