Hallo,

ich bin noch Jung und unerfahren im Mietrecht! Die Grillsaison fängt langsam an und ich liebe einfach Gegrillte speisen ( nicht jeden Tag und nicht jedes Wochenende )

Jetzt wollte ich mir einen tollen Weber-Grill zulegen aber bevor ich so tief in die Tasche greife und 300€ dafür hinblätter hab ich lieber mal im Mietvertrag nach geschaut ob ich auf meinem Balkon Grillen darf.

Jetzt steht dort geschrieben:

Das Grillen innerhalb der Mietsache und auf dem Grundstück ist nur in Ausnahmefällen gestattet, sofern keine Belästigungen auftreten.

Wie ist das jetzt gemeint? Zur Info: Ich habe 2 Balkone. Über meinen Balkon ist nur Himmel und kein anderer Balkon.

Würde mich freuen wenn jemand das für dummies wie mich erklären könnte ob ich nun darf oder nicht.

Lieben Gruß

Stefan