Ich habe einen Wasserschaden in meiner Wohnung und dementsprechende Mietminderungen die auch von einem Anwalt schriftlich verfasst wurden.
Leider habe ich den Dauerauftrag für meine Miete zu Spät geändert und somit nicht die Miete für den Mai mit den Mietminderungsgründen des April verrechnet. Stellt dies rechtlich ein großese Problem dar oder kann ich die nach einem weiteren schreiben auch einfach mit der Junimiete verrechnen?
Leider befinden sich meine Vermieter und ich sowieso schon im Rechtsstreit und ich kann hier auf keine freiwillige rückerstattung hoffen.
Vielen Dank schonmal für alle Antworten!