Mein Vertrag läuft am 15 September ab. Ich, hingegen, möchte die Laufzeit verkürzen und zum 31. Juli kündigen. Im Vertrag steht folgendes :Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.

Wäre meine Kündigung wirksam, wenn ich sie in diesem Monat (bis 05. Mai) beim Hauptmieter einreiche ? Und worauf soll ich den noch achten ?