Schlüssel abgebrochen - wer zahlt? Der Briefkastenschlüssel ist bereits beim einstecken ins Schloss abgebrochen, ohne jegliche Gewalteinwirkung. Jetzt möchte der Vermieter, dass der Mieter für das Wechseln des Schlosses die Kosten übernimmt. Jetzt hat das Amtsgericht Saale ja schon vor einigen Jahren in einem Verfahren bestätigt, dass sofern es nicht mutwillig passierte, der Schlüssel normalen Abnutzungserscheinungen unterliegt und somit der Mieter nicht Haftbar gemacht werden kann. Was passiert aber wenn man im Mietvertrag stehen hat, dass Kleinreperaturen bis zu einem Betrag von 100 Euro unabhängig vom verschulden immer zu Lasten des Mieters. Was hat hier Vorrang?