Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Mietvertragskündigung
Ausgangssituation: Befristeter Mietvertrag bis 30.09.2015. Ziel: Kündigung (vom Mieter aus) der Wohnung ab 01.09.2015.
Verlauf bisher: Nachdem die Vermieterin (GmbH) über die Kündigung informiert wurde, wurde erst eine Kündigung als unmöglich beschrieben, dann eine Bearbeitungsgebühr von 178€ gefordert und jetzt eine von 50€+Mehrwertsteuer verlangt.
Frage: Ist eine solche Bearbeitungsgebühr überhaupt zu entrichten?
Die Wohnung befindet sich in Österreich.
Gebühren,
Recht,
Mietrecht,
Österreich