Im Mietvertrag für eine möblierte Wohnung sind die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten entsprechend aufgeführt, z.B. Heizung 50€, Wasser 30€ etc. Im Passus darunter wird festgelegt, dass der Mieter Nachzahlung zu leisten hat, wenn die tatsächlichen Nebenkosten höher sind - soweit in Ordnung. Jedoch wird dabei ausgeschlossen, dass der Mieter Rückzahlungen erhält, wenn die tatsächlichen Nebenkosten niedriger als die geleisteten Vorauszahlungen sind. Ist dies rechtmäßig oder nicht eher eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Mieters? Danke für Euer Feedback!