Ist ein befristeter Mietvertrag ohne Nennung eines konkreten Befristungsgrundes rechtskräftig? Ich habe im Internet einen Artikel gelesen in dem steht, dass ein befristeter Mietvertrag nur dann rechtskräftig ist wenn im Mietvertrag ein Grund der Befristung aufgeführt ist.

In dem Mietvertrag um den es sich in meinem Fall handelt steht nur eine Laufzeit des Mietvertrages ohne jeglichen Grund.

Meine Frage hierzu, gilt dann hier eine Kündigungsfrist von 3 Monaten?