Beim verkauf eines gebrauchten PKW´S von Privat an einen Autohändler,kann der Gewerbliche Autohändler eine Gewärleistung gegen über dem privaten Verkäufer gelten machen ?
z.B. Wenn der Händler das gebrauchte Fahrzeug laut Kaufvertrag
"Gekauft wie gesehen ohne Garantie" vom Privatverkäufer angekauft hat.
oder gielt die Gewärleistung nur für Gewerbliche Autohändler ?
Danke für gute ernstgemeinte Antworten
L.G. angelah