Hallo, wir haben eine Wohnung zum 01.03. gemietet und ich habe mich bereits um einen TV/Internet/Telefonvertrag sowie um die Kühlschranklieferung gekümmert. Meiner Meinung nach steht die Wohnung mir ab dem 1.03. um 00:01Uhr zu, weshalb ich davon ausgegangen bin, dass die Schlüsselübergabe um 8Uhr morgens stattfinden kann (Vermieter arbeitet nicht mehr) und ich den Techniker sowie den Kühlschrank für vormittags bestellt habe (Techniker kommt zwischen 8-13Uhr, Kühlschrank zwischen 10-14Uhr). Leider hat der Vermieter bisher keinen Termin für die Schlüsselübergabe sagen können, weshalb ich ihn 10 Tage vor Einzugsdatum noch einmal angerufen habe (er sprach vorher immer davon, dass wir vermutlich früher in die Wohnung kämen). Jetzt meint dieser, dass ihm 8 Uhr morgens zu früh sei. Ist dies rechtens? Ab wann gibt es einen Anspruch? Steht irgendetwas dazu im Gesetz?

Vielen Dank und noch einen schönen Tag :)