Hallo, ich habe mal eine Frage zum Mietrecht bei Auszug:

Vor unserem Einzug (2 Jahre her) wurde die Wohnung nach einem Wasserschaden komplett saniert. Dazu gehörte auch das in Flur-, Schlaf-, Kinder und Wohnzimmer komplett der selbe PVC in Laminatoptik gelegt wurde. Nun ziehen wir aus und in einem Zimmer müssen wir den Boden erneuern. Die Frage die sich stellt ist, MUSS es EXAKT derselbe PVC in Laminatoptik sein? Also genau dieses "Model" Oder kann ich dort auch einen PVC in Laminatoptik legen der in etwa von der Farbe her und von der Musterung her relativ gut zum vorhandenen passt? Kann der Vermieter das verlangen?

Im Mietvertrag steht lediglich das die Wohnung mit PVC in Laminatoptik ausgestattet ist. mehr nicht. Desweiteren wurde die Wohnung vor kurzem erst von der Immobilienfirma an einen Privatmann verkauft (Falls das irgendeinen Unterschied macht.)

Danke im voraus!

Damit nicht noch mehr leute nachfragen, schuld am Schaden sind unsere beiden Papageien. Also unsere Schuld, kein Versicherungsfall. Beschränken wir uns doch also bitte auf die grundsätzliche Frage als auf das wieso weshalb warum von details. Damit habe ich mich schon auseinander gesetzt. Ich will lediglich wissen Wie exakt seine Forderung sein darf. Ob es genau diese Model sein MUSS, ob es dazu gesetzestexte gibt oder nicht etc.