Hallo,
Ich schildere folgenden Sachverhalt. Ich lebe zusammen mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft. Der Mietvertrag läuft auf uns beide. Die Wohnung ist 45qm gross also theoretisch könnte geprüft werden seitens Jobcenter das Sie eventuell die Wohnung allein übernommen bekäm. Der Vermieter hat mir unterschwellig zu verstehen gegeben das er den Auszug allein von mir also die Kündigung nicht akzeptiere, da noch Mietschulden von knapp 300€ offen wären und da nicht sicher gestellt ist ob meine Lebenspartnerin allein die Wohnung und die Miete bezahlt bekommt. Allerdings hat mir das Jobcenter erzählt das bei Auszug von mlr die Wohnung und die Kosten der Unterkunft seitens der Sachbearbeitung neu überprüft und im Falle einer Nichtbewilligung bekäme Sie eine 6 Monatsfrist um sich nach was neuem umzuschauen.Die Dame vom Jobcenter spielte mir den Ball halt wieder zurück und meinte ich solle erst Rechtsbeistsnd holen ob das rechtlich richtig ist mir die Kündigung zu verweigern.
Ich erzählte der Vermieterin ebenso das ich als Vertragspartner die Hälfte der Mietschulden zahlen würde obwohl es eigentlich meine Freundin oder Ex versemmelt hat. Ebenso liegt noch 1200€ Kaution. Defacto meine Frage. Ist es Rechtens mir telefonisch Die Mietkündigung zu verweigern?????