Darf meine Vermietung die Kaution wegen einer kleinen Delle in der Dunstabzugshaube einbehalten, bei der weder die Funktion einschränkt wird, noch sicher ist, ob sie nicht schon vorher da war? Gilt es als "angemessen", dass sie die Abzughaube deswegen komplett austauschen möchte? Die Frage ist dann auch, ob meine Vermietung in der Beweispflicht ist oder ich. Liebe Grüße und Danke für jede Antwort. Katrin