Ich wohne (zum Glück nur) vorrübergehend in einer Wohnung mit Nachtspeicherheizung. Auf das Vorhandensein dieser Heizung wurde im Angebot hingewiesen, aber im Mietvertrag wurde nichts erwähnt. Dort sind nur Miete und Nebenkosten angegeben und "Strom nach Verbrauch". Ich bin nun davon ausgegangen, dass Stromkosten nur Licht und alles, was ich in die Steckdose stecke ausmacht.

Nun haben aber die Nachtspeicherheizung und der Durchlauferhitzer keinen separaten Stromzähler, sondern werden mit über die Stromrechnung abgerechnet. Ich kenne es so, dass Heizkosten und Warmwasser über die Nebenkostenabrechnung laufen. Daher empfinde ich das als nicht zulässig, mir auch noch diese Kosten aufzudrücken.

Ich überlege nun, die Miete einzubehalten, bis ich eine Rechnung vom Stromanbieter erhalten habe und die meiner Meinung nach unzulässige Umlegung auf die Stromkosten antsprechend abziehen kann.

Ist das zulässig oder was sollte ich stattdessen tun?