Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage. Üblicherweise ist ja der Vermieter für den Teppichboden in der Wohnung verantwortlich. Nun zieht ein Mieter in eine Wohnung ein, deren Teppichboden im Schlafzimmer 20-30 Jahre alt ist und auch so aussieht (Flecken, ausgebleichte Stellen etc.). Der Vermieter weigert sich aber, den Teppich auszutauschen, da dieser fest verklebt ist und dies einen sehr großen Aufwand bedeuten würde. Der Mieter soll entweder mit dem alten Teppich leben - oder den auf eigene Kosten austauschen. Der Mieter tauscht den Teppichboden aus.
Nach 2,5 Jahren zieht der Mieter aus und würde seinen hochwertigen Teppichboden gerne mitnehmen oder von dem Vermieter eine Ablöse dafür bekommen. Der Vermieter will keine Ablöse zahlen und verlangt von dem Mieter, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Das wäre allerdings schwierig, da der alte Teppichboden ja vollverklebt war und daher nur in Fetzen abgegangen ist. Nun habe ich gelesen, dass die Lebensdauer von Teppichböden mit 10 Jahren bemessen ist und der Vermieter nach Ablauf dieses Zeitraums keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz o.ä. für den alten Teppich hätte. Kann der Mieter also das Zimmer ohne Teppichboden hinterlassen oder muss er dem Vermieter seinen Teppichboden umsonst überlassen.
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen.