Hallo und guten Tag,

vor unserem Haus (Eigentümergemeinschaft - 30 Parteien) sind neben zugewiesenen numerierten Parkflächen (Sondernutzungsrecht) und teilweise auch Garagen auch zwei Besucherparkplätze (Gemeinschaftseigentum) eingerichtet. Obwohl in kurzer Entfernung (max. 5 Gehmininuten) öffentliche Parkmöglichkeiten vorhanden sind, werden (und wurden auch in der Vergangenheit) diese Besucherparkplätze immer wieder von ein paar wenigen Eigentümern schon über viele Wochen mitgenutzt, da in diesen Familien zwei bis drei Autos vorhanden sind. Das führt dann nicht selten genug dazu, dass zugewiesene Parkflächen einfach von Fremdparkern/Besuchern zugeparkt werden, da die Besucherparkplätze durch die Dauerparker schon belegt sind.

Daran haben nun schon mehrere Eigentümer Anstoß genommen und die Hausverwaltung aufgefordert, dies zu unterbinden. Die Hausverwaltung, die auch in anderen Dingen gut mit Nichttätigkeit glänzt, tut in der angesprochenen Situation nichts außer zu behaupten, dass man da nichts machen könne. Stimmt das und müssen alle anderen Eigentümer das so hin nehmen, oder gibt es dafür eine gesicherte Rechtssprechung? Wenn ja, bitte ich um die entsprechenden Verweise.