Darf der Chef mir meinen Urlaub(Flitterwochen) verbieten?

Vorab: Wir sind ein sehr kleiner Betrieb, wo es stark auffällt, wenn eine Person fehlt.

Nun habe ich mich im Juni 2017 verlobt und dies meinem Chef auch zeitnah mitgeteilt (wir haben ein fast "familiäres" Klima). Direkt am 2.1.2018, meinem ersten Arbeitstag im neuen Jahr, habe ich dann für die Hochzeit, die im Juni 2018 stattfindet, zwei Wochen Urlaub beantragt und mit "Hochzeit und Flitterwochen" vermerkt.

Nun meint mein Chef, er würde da selber in den Urlaub fahren und einer von uns beiden muss da sein, ich könne also nicht wegbleiben.

Wir haben allerdings schon gebucht und ich sehe es nicht ein, meine Flitterwochen zu verschieben, ich heirate schließlich nur einmal und er wusste das früh genug. Das Urlaubsthema ist bei uns ein arges Problem, so nehme ich jedes Jahr mehr und mehr Tage mit ins neue Jahr, da wir projektbezogen arbeiten und ich oft meinen Urlaub wieder hergeben "muss" (klar könnte ich auch "nein" sagen, aber wer macht das schon, der seinen Job behalten will). Vielleicht trägt das dazu bei, dass ich jetzt so sehr verärgert bin.

Habe ihm schon vorgeschlagen, so drauf hin zu arbeiten, dass wir es uns "leisten" können, unsere 2-Mann-Abteilung zu schließen für den Zeitraum. Er meinte, er wisse ja jetzt noch nicht, was bis dahin noch an Projekten dazukommt. (Aber die muss er ja nicht zwingend annehmen?)

Darf er mir den Urlaub verwehren?

Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Büro, Urlaubsanspruch, Reisen und Urlaub
Wie werde ich einen Untermieter los?

Kurz vorab: ich habe schon sehr viel gegoogelt, aber Mietrecht scheint sehr komplex zu sein.

Die Ausgangslage: Ich bin Hauptmieter und habe ein unmöbliertes Zimmer in der Wohnung, die ich selbst auch bewohne, untervermietet. In dem Untermietvertrag haben wir 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsletzten vereinbart. Die Kündigung zum 30.11. habe ich dem Untermieter schriftlich vor über einer Woche ausgehändigt (mein Lebensgefährte und Mit-Hauptmieter ist Zeuge), jedoch wollte der Untermieter mir den Erhalt nicht schriftlich bestätigen. Ein Einschreiben per Post hat er abgelehnt (dem Postboten nicht die Tür geöffnet, das Einschreiben nicht in der Filiale abgeholt).

Es gibt sehr viel Streit in der Wohnung, was es unzumutbar macht, weiter zusammen zu wohnen. Ich fühle mich daheim nicht mehr wohl und will kaum noch mein Zimmer verlassen. Der Untermieter hat mir im September mündlich eine Kündigung ausgesprochen, diese aber am selben Tag noch zurückgezogen. Es kann aber nicht so weiter gehen. Er hat von den zehn Monaten 2017 in nur dreien die Miete pünktlich gezahlt, die restlichen sieben Monate kam die Zahlung erst zwischen dem 10. und dem 20., obwohl es eine Vorab-Miete sein soll (laut Vertrag). Sprich, sogar eine außerordentliche Kündigung ist hier rechtens.

Aber: Was mache ich denn nun, wenn der Untermieter zum 1.12. noch nicht ausgezogen ist?

Eine Räumungsklage dauert schließlich ewig...

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, mitbewohner
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.