Kurz vorab: ich habe schon sehr viel gegoogelt, aber Mietrecht scheint sehr komplex zu sein.
Die Ausgangslage: Ich bin Hauptmieter und habe ein unmöbliertes Zimmer in der Wohnung, die ich selbst auch bewohne, untervermietet. In dem Untermietvertrag haben wir 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsletzten vereinbart. Die Kündigung zum 30.11. habe ich dem Untermieter schriftlich vor über einer Woche ausgehändigt (mein Lebensgefährte und Mit-Hauptmieter ist Zeuge), jedoch wollte der Untermieter mir den Erhalt nicht schriftlich bestätigen. Ein Einschreiben per Post hat er abgelehnt (dem Postboten nicht die Tür geöffnet, das Einschreiben nicht in der Filiale abgeholt).
Es gibt sehr viel Streit in der Wohnung, was es unzumutbar macht, weiter zusammen zu wohnen. Ich fühle mich daheim nicht mehr wohl und will kaum noch mein Zimmer verlassen. Der Untermieter hat mir im September mündlich eine Kündigung ausgesprochen, diese aber am selben Tag noch zurückgezogen. Es kann aber nicht so weiter gehen. Er hat von den zehn Monaten 2017 in nur dreien die Miete pünktlich gezahlt, die restlichen sieben Monate kam die Zahlung erst zwischen dem 10. und dem 20., obwohl es eine Vorab-Miete sein soll (laut Vertrag). Sprich, sogar eine außerordentliche Kündigung ist hier rechtens.
Aber: Was mache ich denn nun, wenn der Untermieter zum 1.12. noch nicht ausgezogen ist?
Eine Räumungsklage dauert schließlich ewig...