Kann ich den Kinderwagen umtauschen? - bin ich falsch beraten worden?

Hallo 😊

Nachdem wir uns im Internet einfach nicht entschieden konnten sind wir gestern in einen Fachhandel für Kinderwagen gegangen, da wir einen neuen Buggy für unseren Sohn gesucht haben. Wir haben uns verschiedene Modelle angeschaut und mehrfach angesprochen, dass wir einen Buggy für längere Waldspaziergänge...suchen. Ich habe mehrfach auf Luftbereifung hingewiesen, die Verkäuferin sagte jedoch, dass der Joie mit Gummireifen der Beste für uns wäre. Auf nochmalige Nachfrage ob dieser auch für Waldspaziergänge geeignet ist bejahte die Verkäuferin dies. Eigentlich wollten wir eine Nacht drüber schlafen, die Verkäuferin überredete uns jedoch zum sofortigen Kauf. Während der ersten Fahrt stellte sich heraus, dass der Kinderwagen mal so gar nicht für den Wald geeignet ist. Alles rattert, es ist unmöglich so zu fahren. Auf Nachfrage ob die Verkäuferin den Kinderwagen gegen ein anderes Modell mit Luftreifen (für 50€ mehr, die ich zahlen würde) tauschen würde verweigerte Sie dies, das der Kinderwagen ja "benutzt" sei. Wohlgemerkt, wir haben gestern gekauft und wollten heute umtauschen. Die Beratung war meiner Meinung nach einfach falsch, das kann meine Lebensgefährtin und ein Kumpel bestätigen.

Kaufpreis: 179,00€

Was kann ich machen?

Liebe Grüße an alle und bleibt gesund!

Kaufrecht, Kaufvertrag, Kinderwagen, Rechtslage, Umtausch, Falschberatung
Mietvertrag? Kündigungsverzicht? Familienzuwachs?

Hallo :) - wir haben folgendes Problem: 

In unserem Mietvertrag, den wir am 14.11.2016 unterschrieben haben und der am 01.01.2017 begonnen hat steht folgende Klausel: "Eine Neufestsetzung der Staffelmietvereinbarung wird ab dem 01.01.2022 für weitere fünf Jahre vorgenommen nach dem Modus Preissteigerungsindex der letzten 5 Jahre in Deutschland allgemein. Beide Parteien verzichten für den Zeitraum von 4 Jahren vom 01.01.2017 - 31.12.2021 auf Ihr Kündigungsrecht. Sollte der Mieter vorzeitig kündigen, hat er einen geeigneten Nachmieter zu stellen."

Meine Partnerin (wir stehen gemeinsam im Mietvertrag) ist schwanger und wir haben bereits eine größere Wohnung gefunden. Da wir uns vorzeitig um alles kümmern wollten habe ich am 08.12.2019 mit unserer Vermieterin telefoniert und Ihr mitgeteilt, dass wir zum 31.01.2020 ausziehen möchten und uns auf die Suche nach geeigneten Nachmietern gemacht.

Wir haben zehn Besichtigungstermine vereinbart, die unserer Meinung drei seriösesten rausgesucht und diese ein "Interessentenformular" ausfüllen lassen. Im "Interessentenformular" wurden Name, Adresse, Arbeitgeber und Nettoeinkommen eingetragen und schriftlich bestätigt, dass man bereit ist die Wohnung ab dem 01.02.2020 zu übernehmen.

Ebenfalls wurde festgehalten, dass die potenziellen Nachmieter sich freuen würden, wenn Sie unsere Küche und 2 Tapeten übernehmen dürfen. Diese Formulare habe ich unserem Vermieter zukommen lassen, zusammen mit unserer Kündigung zum 31.01.2020. Jetzt auf einmal stellt die Vermieterin sich quer, akzeptiert und bestätigt die Kündigung nicht und antwortet den potenziellen Nachmietern selbst auf eigene Anfrage nur sehr schleppend.

Ich bin Mitglied im "Mieterverein im Internet e.V" und habe dort um Rat gebeten, worauf hin mir geraten wurde mit einer Frist von 3 Monaten zum 28.02.2020 zu kündigen, mit der Begründung, dass die Klausel zum Kündigungsverzicht insgesamt unwirksam sei, da die Frist am 14.11.2016 hätte beginnen müssen um 4 Jahre nicht zu überschreiten.

Deshalb habe ich heute eine weitere Kündigung zum 31.01.2020 hilfsweise zum nächstmöglichen Termin mit der o.g Begründung per Fax und Einschreiben an den Vermieter versendet. 

Ich hätte gerne eine 2. Meinung und würde gerne wissen, ob es nicht doch eine Möglichkeit definitiv zum 31.01.2020 aus dem Mietvertrag rauszukommen, da wir Nachwuchs erwarten und schon einige potenzielle Nachmieter vorgestellt haben. 

Über eure Meinung würde ich mich freuen, danke im Voraus! :-)

Umzug, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht
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