Ich lebe in einem Zweifamilienhaus, die Vermieter oben, ich unten. Da es aber immer wieder Probleme durch Lärm und Unverständnis gibt, habe ich das Mietverhältnis nun gekündigt.

Der Vermieter möchte nun sein Besichtigungsrecht wahrnehmen, besteht aber zwingend darauf seine Frau (kein Vertragspartner) hinzuzuziehen (er ist auf Ihre Fachexpertise nicht angewiesen).

Nun war es in der Vergangenheit aber des öfteren so, das Sie all meine Schlichtungsversuche niederschlug, indem die dauerhaft beleidigend und deutlich unsachlich wurde.

Da ich keine Lust habe, mir bei kommenden Terminen ihr "spannendes" Gelaber anzuhören, möchte ich der guten Frau für meine Restmietzeit ein Hausverbot für meine Wohnung aussprechen. Ist dies ohne weiteres möglich und rechtlich durchsetzbar?

Der Vermieter und Wohnungsinteressenten lasse ich nach Absprache natürlich in die Wohnung.