Mietkaution - hat Vermieter Anspruch auf Einbehalt?

Hallo, guten Tag,

wie befürchtet, ging der Vermieterhorror noch fleißig weiter. Mittlerweile habe ich einen ganzen Ordner voll mit Schreiben zwischen der Anwältin meiner Vermieterin und mir 🙈

Fakt ist, ich und meine Tochter wurden zum 30.11. gekündigt. Trotz intensiver Suche konnte bis 30.11. keine Wohnung gefunden werden und ich habe Fristgerecht zum 30.09. begründeten Widerspruch eingereicht. Kurz danach wurden mir sogar 2 Wohnungen zugesagt, jedoch erst zum 01.03.2020 was ich der Gegenseite schriftlich mitgeteilt habe.

Seither geht der Wahnsinn weiter. Unter anderem mit einem absolut absurden Aufhebungsvertrag, auf den ich begründet nicht eingegangen bin. Jetzt wurde ein überarbeiteter Vertrag übersendet in dem ein neuer Punkt in Sachen Kautionseinbehalt aufgenommen wurde, bei dem ich nochmals Hilfe brauche..

Ich bin vor 22 Monaten in eine unrenovierte Wohnung mit Warmmiete gezogen. Bei Einzug wurden die Zimmer weiß gestrichen, auch das Schlafzimmer, in welchem eine dunkelgraue Wand war. Leider hat die Farbe nur in diesem einen Zimmer irgendwie stark reagiert, wonach dieses einige Wochen nicht als solches genutzt werden konnte.

Beim Gespräch mit der Vermieterin teilte sie dann mit, dass die Vormieter nur das Zimmer wohl frisch gestrichen hatten (wenn, dann nur einzelne Wände und wirklich nicht ordentlich und die dunkle Wand gar nicht), was jedoch die chemische Reaktion letztendlich erklärte, da wohl die zwei Farben miteinander reagiert haben. Da die Versicherung nichts bezahlen wollte (zur Behebung oder sonst was), habe ich es "ausgesessen" und nach Monaten mit regelmäßigem Lüften etc in den Griff bekommen.

Ich nutze das kleine Zimmer nun seit locker mehr als 15 Monaten als Schlafzimmer und hatte, trotz empfindlicher Nase keine Probleme mehr.

Nun ziehe ich in 2 Monaten um und meine Vermieterin kündigt jetzt schon über ihren Anwalt an, dass die Kaution € 1.000 bis zu 6 Monaten einbehalten wird, bis geprüft ist, dass in dem Schlafzimmer keine Dämpfe mehr bestehen.

1. Egal wie sie was prüfen möchte (Gutachter etc.) kann sie das auch bis zum Auszug veranlassen und nicht erst danach. Wie soll das bewiesen werden, ob Monate später das auf einmal wieder von mir sein soll (außerdem trau ich ihr auch Manipulation zu).

2. Ich habe lediglich ordnungsgemäß gestrichen, wie in allen anderen Zimmern auch. Kann sie mir da irgendwas zur Last legen und auf meine Kaution anrechnen - da es nur in diesem Zimmer war, wo wohl die Vormieter auch was gemacht haben ? Mal davon abgesehen, dass es absolut keine Geruchsorobleme mehr gab in den letzten Monaten.

Entschuldigung für den langen Text 🙈

Die Frage ist, ob sie die Kaution einbehalten darf wegen einer Prüfung evtl Dämpfe nach Auszug und ob (sollte wider erwarten was festgestellt werden) ich tatsächlich dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Wie gesagt, traue ich ihr durchaus zu, dass sie danach was macht, damit es irgendwelche Ausdünstungen gibt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Kautionsrückzahlung
Vermieter hält sich nicht an den Mietvertrag?

Hallo zusammen!

Im Mietvertrag steht vereinbart, dass ich einen Garagenschlüssel erhalte um die Fahrräder von mir und meiner Tochter einzustellen. Jedoch habe ich seit Mietbeginn vor 15 Monaten den Schlüssel nie erhalten. Die Vermieterin möchte das doch nicht und stellt mir jedoch auch keinen anderen Platz zur Verfügung. So lagern wir bei den Großeltern die Räder und können diese nicht nutzen wie gewünscht.

Ich spreche Sie deswegen regelmäßig an, aber da ist sie taub.

Was kann ich tun ? Mängelanzeige mit Zahlung unter Vorbehalt oder dürfen die Räder mit in die Wohnung? Wieviel Mietminderung kann ich ggf. vornehmen?

Weiter habe ich Warmmiete (Beträge nicht gesondert aufgeführt, jedoch mündlich abgesprochen, das passt mit den NK aus meiner alten Wohnung zusammen) und nach 12 Monaten hab ich nun die Erhöhung der Miete um 40€ erhalten wegen gestiegener Energiekosten und höherem Bedarf. Des lieben Friedens Willen habe ich die Erhöhung auch ohne zu meckern bezahlt, habe jedoch eine grobe Aufstellung verlangt der betragsmäßigen Aufteilung der NK und Einsicht in die Rechnungen (das steht mir meines Wissens auch zu). Sowie Stellungnahme, dass der Garagenschlüssel nicht ausgehändigt wird mit Bitte um Lösung wegen der Räder - mündlich und schriftlich.

Statt Aufstellung und Lösung bekam ich die Kündigung nach 573 a.

Der Mietvertrag wurde nach mündlicher Absprache für längerfristig geschlossen und deshalb habe ich in die Wohnung einiges investiert (für meine finanziellen Verhältnisse) um meiner Tochter ein schönes Zuhause zu bieten. Ich hatte fast 4 Jahre nach einer bezahlbaren Wohnung gesucht und jetzt so was.

Wir sind ordentlich und ruhig, haben ein geordnetes Umfeld, haben sie auch von Anfang an immer wieder zu uns rauf eingeladen, damit sie sich auch überzeugen kann, dass wir es uns schön eingerichtet haben. Das hat sie jedoch immer abgelehnt. Stattdessen hat sie nach wenigen Wochen angefangen sich zu beschweren, dass 3 Maschinen Wäsche in der Woche zu viel sind, das Licht zu lange brennen würde in der Wohnung (bei meiner Anwesenheit), das für die Wäsche auch das Kurzprogramm mit 30 Grad reichen würde... das nur so nebenbei...

Weiß wer was ich bezüglich der Fahrräder machen kann und der gewünschten NK Abrechnung ?

Vielen Dank !

Recht, Mietrecht, Mieterrecht
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