Kosten für Ausfall oder Aufsichtsperson bei Wohnungsmodernisierung?

Guten Tag, nächstes Jahr steht bei uns eine Modernisierung der Heizungsanlage an (Hochhaus)

jetzt haben wir eine Auflistung erhalten und wissen, das es min. 8 Werktage dauern soll.

Jetzt bin ich nicht damit einverstanden, das ich nur die Wahl habe entweder auf meine Kosten Urlaub nehmen und oder meinen Schlüssel einen Nachbarn die mein auch nur von Hallo sagen kennt oder den Handwerkern zugeben, da ich definitiv nicht einsehe, das fremde Personen sich unbeaufsichtigt in meine Wohnung aufhalten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir dabei übrig?

anbei die Liste was gemacht werden soll

Allgemeiner Bauablauf:
Der Umfang der geplanten Arbeiten, gliedert sich wie folgt tageweise auf:

Tag 1: Freiklemmen der Steckdosen Strom / TV im Bereich der Heizungsstränge, ggf. Demontage von Küchenzeilen im Montagebereich, Demontage der vorhandenen Heizkörper und Steigestränge in der gesamten Wohnung. Sofern notwendig, entfernen der Alttapete an der Fensterfront. Vorläufige Montage der neuen Heizkörper (gleicher Standort wie bisheriger Heizkörper). Erstellen von Deckendurchbrüchen (Kernlochbohrungen) für den zweiten Heizstrang.

Tag 2: Weiterführende Rohmontage an der Heizungsanlage (Montage und Dämmung der Steigestränge, Herstellen des HK-Anschlusses). Versetzen der Steckdosen Strom/TV im Bereich der Heizungsstränge.

Tag 3-4: Zwischenabnahme der Leistungen zur Rohinstallation. Schließen der Deckendurchbrüche (Ringspalt), Beginn der Trockenbauarbeiten (Schachtverkleidung). Abnehmen der neuen Heizkörper für Ausführung der Malerarbeiten an der Fensterfront.

Tag 5-7: Abschluss der Trockenbauarbeiten, Beginn der Fliesenlegerarbeiten als Ergänzung des Fliesenspiegels in der Küche an Rohrverkleidung. Beginn Tischlerarbeiten (Anpassen Montage von Küchenzeilen im Bereich der Strangverkleidung oder Unterhangdecken).

Tag 8: Abschluss der Fliesenleger- und Malerarbeiten. Wiedermontage der neuen Heizflächen. Endabnahme der Leistungen. Ggf. Restleistungen Maler. Die detaillierten Abläufe in der Taktfolge sind vorbehalten und richten sich spezifisch nach den Montageabläufen der Firmen für die Ausführung der Arbeiten.

Am Wochenende (Samstag/Sonntag) und Feiertagen werden keine Arbeiten ausgeführt.
Der Beginn der Arbeiten ist täglich auf 7.00 Uhr festgelegt. Bis zum Tag 8 sind jedoch Einschränkungen in der
vollständigen Benutzung der Wohnung vorhanden, zum Wochenende (Freitagabend) kann die Wohnung großflächig
genutzt werden.

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