Abwasserleitung verstopft wer zahlt?

Hallo mit einander,

erstmal zur vorherigen Klärung ich wohne in einem Mietobjekt wo keine weiteren Mieter wohnen unter uns ist nur die Werkstatt des Vermieters und im Haus nebenan wohnt der Vermieter.

Nun kam es mal zu dem Fall das Vermieter zu mir rüber kam und meinte er hätte in seinem Keller eine Überflutung gehabt wegen einem Verstopften Abflussrohres.

Er hätte einen Klempner kommen lassen und dieser meinte angeblich das EIN Feuchttuch schuld sei.

Es kann sein das ich mal EIN Feuchttuch aus versehen  die Toilette herunter gespült habe denn normalerweise landen die Im Mülleimer. 

Ich selber hab in meiner Wohnung auch keinerlei Probleme mit dem Ablauf gehabt.

Da die Abwasserrohre wohl zusammen laufen meint der Vermieter nun das ich das zahlen soll und überreichte mir die Rechnung.

Da er ja angeblich nicht schuldig sei.

ich selber habe den Schaden sowie die angebliche Ursache aber nie zu Gesicht bekommen. Auf der Rechnung steht auch keine Ursache drauf.

Ich kann also nicht sagen ob das Feuchttuch wirklich schuld gewesen ist oder etwas anderes die Rohre verstopft hat und zufällig auch ein Feuchttuch im Rohr gefunden wurde.

Jetzt ist die Frage muss ich das nun zahlen oder muss der Vermieter die Kosten selber tragen?

EDIT:
Ich habe mich mit der Firma in Verbindung gesetzt die das bearbeitet hat. Mir wurde Auskunft erteilt das bei der Bearbeitung keine Ursache festgestellt wurde. Die nette Dame am Telefon berichtete aber das auf keinen Fall EIN Feuchttuch für den Schaden aufkommen kann, da die Rohe dafür ausgelegt sind auch diese Art von Tüchern normal zu transportieren. (Ich wiederhole es war eine Dame die Tagtäglich mit sowas zu tun hat) Es wurde außerdem eine Fräse verwendet die nicht zu Einsatz kommt würde es sich um zu viel Papier handeln.

Versicherung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, verstopft, Mietschaden
Wie kann ich eine "selbstschuldnerische Bürgschaft" bekommen?

Ich suche mit 2 Freunden eine Wohnung für eine WG und wir haben nun endlich eine gefunden, doch nun scheitert unser Vorhaben anscheinend daran, dass meine Eltern nicht bereit sind, die "selbstschuldnerische Bürgschaft" zu unterschreiben.

Sie sehen das Problem darin, dass in der Bürgschaft kein max. Betrag festgelegt ist, für den sie maximal bürgen müssen, sodass sie anscheinend befürchten, dass sie viel Geld verlieren könnten.

Der Vermieter fordert auf jeden Fall auch eine Kaution, die Mietsicherheit übersteigt mit dieser zusätzlichen Bürgschaft also definitiv den gesetzlichen Rahmen von 3 Netto-Monatsmieten, aber ich habe diese Bürgschaft dann wohl anscheinend "freiwillig" zu erbringen, da der Vermieter ansonsten einfach die Wohnung nicht an uns vermieten wird, wodurch der gesetzliche Höchstbetrag ebenfalls umgangen wird.

Deshalb habe ich nun zwei Fragen:

1.) Ist es unüblich, dass eine solche Bürgschaft ohne max. Höchstbetrag (von Studenten) gefordert wird. Ich sehe wohl die Zweifel meiner Eltern, dass diese Bürgschaft so vermieterfreundlich wie überhaupt nur möglich ausgelegt ist. Aber ich sehe auch das Problem, dass ich, falls eben solch umfangreiche Bürgschaften Gang und Gebe sein sollten, ich keine Wohnung finden kann, weil sich meine Eltern niemals bereit erklären werden, eine solche Bürgschaft zu unterschreiben.

2.) Gibt es eine Möglichkeit, einen anderen Bürger für mich zu finden? Ich habe z.B. von Bankbürgschaften gelesen, aber diese scheinen sich ja lediglich auf die Kaution zu beziehen, was in meinem Fall ja nicht das Problem ist, sondern eben die Bürgschaft für den gesamten Vertrag, wobei ich nicht davon ausgehe, dass diese Bürgschaft jemals in Anspruch genommen werden muss, da ich meine Miete definitiv bezahlen kann. Es wäre ja nur für den theoretischen Fall, dass wirklich etwas gravierendes in der Wohnung kaputt geht. Gibt es also irgendwelche Angebote auf dem Markt, die für mich eine solche Bürgschaften übernehmen würden oder verstehe ich vllt eine Bankbürgschaft falsch, sodass auch so etwas für mich in Frage kommen würde?

Wo sonst könnte ich noch Hilfe bekommen, um mein Problem zu lösen?

Mieter, Bürgschaft
Immobilienbetrug melden?

Ich bin momentan auf der Suche nach einer Wohnung bla bla bla... man kommt nicht drumherum das die E-mail verkauft wird oder bei Betrügern landet, das ist mir bewusst.

Nun ist es bereits das zweite Mal das mich jemand mit der selben Masche anschreibt. Ich soll mich bei einer Webseite anmelden bla bla Sie sind im Ausland bla bla und Kaution wird zuerst gezahlt... das übliche eben.

Meine Frage ist jetzt aber ob ich diese Personen bei der Kripo melden kann? Die Bilder die ich zur Wohnung bekam kann man nachweislich über Google einem Hotel in Dubai zuteilen. Ich würde es ja über das Internetportal melden, allerdings ist keine Verlinkung vorhanden - Mit anderen Worten es kommt aus dem Nichts eine E-Mail die behauptet ich hätte mich auf das Angebot gemeldet. Ohne Verlinkung oder einem Anhaltspunkt von welcher Seite es stammen könnte.

Zwar falle ich nicht auf so etwas rein, allerdings kann es durchaus vorkommen das es andere gibt die dem zum Opfer fallen - weswegen ich diese Person melden möchte damit sie kein Erfolg mehr damit hat. Ich möchte zumindest die Mails und den Beweis der falschen Bilder weiterleiten können, damit das gestoppt wird. Nur weiß ich nicht ob ich mich da bei der Kripo melden sollte oder mich an einen anderen Bezirk wenden muss.

Danke jetzt schon für eure Antworten und eure Hilfe! Und alle die, die dass lesen und dabei sind eine Wohnung zu suchen: Bilder immer bei Google einfügen und Prüfen und niemals die Kaution im "Vorschuss" zahlen. :)

Wohnung, Betrug, Polizei, Mieter, Vermieter, Immobilien, Kriminalpolizei, Kripo, scamming
Wer übernimmt die Kosten für einen beschädigten WC-Deckel - Mieter oder Vermieter?

Hallo ihr Lieben. Mein Freund und ich wohnen seit knapp drei Jahren in der Wohnung und nun ist der WC-Deckel beschädigt. Wenn man die Brille komplett öffnet, sieht man quer rechts und links Risse, die sich immer mehr ausbreiten, sprich sie ziehen sich nach oben. Entstanden ist das durch das ständige zufallen des WC-Deckels. Dieser war so doof angebracht, dass der Deckel immer von selber zugeknallt ist. Wir haben versucht immer darauf zu achten, dass das nicht passiert, aber wenn man Gäste hat, ist man ja nicht dabei und somit ist der Deckel öfter entsprechend zugeknallt.

Wir haben natürlich die Situation unserem Vermieter erzählt und er hat den Deckel so angebracht, dass dieser nicht mehr so runterknallt. Doch war es schon zu spät... er hat schon einen Riss bekommen. Wir (auch unsere Vermieter) dass es noch nicht so schlimm ist.. somit haben wir dann mit Absprache natürlich nichts unternommen. Jetzt müssen wir allerdings was machen!

Wir wollen diesen natürlich ersetzen. Ein Gespräch mit den Vermietern hat schon stattgefunden. Ich würde das Thema nicht ansprechen, wenn es irgendein WC-Deckel ist. Dieser Deckel kostet mir mal eben ca. 70 €. Und ja, nur der Deckel. Unser Vermieter hat ein WC im Bad angebracht, wo ich echt staune, dass ein Deckel so viel kosten kann. :/

Wer muss die Kosten übernehmen und wenn ich diese bezahlen muss, kann ich das über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen? Ich weiß, dass ich einen Grund angeben muss, aber was sagt man denn da am Besten?

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich danke euch schon mal! :)

Viele Grüße

Badezimmer, Wohnung, Mieter, Vermieter, Rechte, Toilette, Kosten, Haftpflichtversicherung, Haftung
Wohnungsübergabe Bekannten geschickt Fehler?

Folgender Sachverhalt:

Habe eine Wohnung gekündigt und nun war die Übergabe mit der Hausverwaltung.

Da ich zum besagten Termin keine Zeit hatte, habe ich einen Bekannten geschickt.

Alle Mängel die aufgeführt wurden waren der Hausverwaltung bekannt.

Fehlende Balkontür xD aus der Schiene gerissen und diese Schiene war so alt, dass die nicht mehr gab. (4 Monate ohne Balkontür gelebt ;) ) hinter diesen Mängel hat die Hausverwaltung (bekannt) geschrieben.

Es folgen fehlende Fußleisten im Wohnzimmer und eine wacklige Steckdose. War schon seit dem Einzug so gewesen, aber wurden mit aufgeschrieben.

Deswegen Rollladen im Schlafzimmer defekt. Lassen sich nicht ganz öffnen. Wurde vor über 2 Jahren gemeldet, mehrmals nachgehakt, aber bis auf dem Hausmeister kam nie jemand dafür raus. Nur dieser Mängel wurde auch aufgeschrieben, aber bei allen wurde kein (bekannt) wie bei der Tür hinter gesetzt.

Da jemand für mich eingesprungen ist bei der Übergabe und diese Person nachgefragt hatte hieß es, dass man sich darüber keine Sorgen machen muss.  Hat dann unterschrieben und Joah.

Bisher hab ich nur das Übergabeprotokoll als Mail erhalten, aber nun habe ich die Befürchtung, dass sie mir die Fußleisten, Rollladen etc. erhängen möchten, weil dort kein (bekannt) hinter steht?

Da es meine erste Übergabe war bin ich leider mit der Materie nicht wirklich vertraut, aber welchen Sinn hat es sonst bei einer defekten Balkontür (bekannt) in Klammern zu setzen und bei den anderen Mängel nicht? 🤔

Vielleicht hat ja jemand ein Rat oder mehr Ahnung vom ganzen. Ich wäre dankbar.

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe
Mieter will mir einen fachmännischen Elektrozaun auf Wiese verbieten?

Wir als Vermieter wollen für unsere Hasen auf unserem Grundstück einen fachmännischen Elektrozaun (Hütezaun) für unsere Hasen auf der Wiese setzen. Er dient zur Abwehr gegen fremde Tiere. Die Wiese wird komplett eingezäunt. Er meinte, das wäre gesetzlich nicht möglich. Er wird aber mit Schildern zusätzlich gesichert. Kinder können nicht lesen. Ich verwies auf die Aufsichtspflicht. Er will damit weiter gehen. Laut seinem Mietvertrag steht nur der Punkt .. Gemeinschaftseinrichtung unter Beachtung der Hausordnung Garten/Gartenanteil nutzen. Nichts weiter. In der Hausordnung selbst wird nicht auf die Gartennutzung eingegangen. Der Garten selbst befindet sich neben dem Haus, die Wiese ist durch unsere Garage Sitzecke und Einfahrt getrennt. Zählt nun die Wiese als Garten oder nicht? Kann mir ein Mieter solch einen Zaun verbieten, weil seine Enkel eventuell mal zum Spielen auf der kleinen Wiese wollen, oder kann ich dieses untersagen, denn die darauf befindliche Schaukel ist unser Privates, welche wir wegen Nichtnutzung abbauen werden. Oder wäre es ratsam den Passus aus dem Mietvertrag durch Kündigung entfernen zu lassen? Ich bin zur Zeit ratlos. In meinen Augen ist die angrenzende Sitzecke unser Privateigentum, die im Mietvertrag nicht zur Nutzung enthalten ist, sowie die angrenzende Wiese. Der Garten ist links vom Haus, die Wiese hinter dem Haus. Ich könnte einiges an Rat gebrauchen.

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Wasserhahn und Steckdosen seit Einzug undicht/defekt?

Guten Abend,

ich bin letzten November in meine sehr renovierungsbeduerftige Einzimmerwohnung gezogen. Es war so schwer eine Wohnung zu finden und ich habe unbedingt eine gebraucht. Ich kann von Glueck reden und bin dem Vermieter vorab dankbar dafuer dass er diese mir gegeben hat. Die Wohnung ist halt sehr .... schlimm. Der Wasserhahn in der Küche und einige Steckdosen im Flur und Zimmer funktionieren seit dem Einzug nicht richtig. Meine Vormieter haben den Vermieter auch darauf angesprochen. (es gibt keine Hausverwaltung fuer uns da er son Privatmieter ist. Es gibt ne alte Dame im Haus die wir bei Prpblemen fragen koennen aber sie kann nix reparieren) Der hat diese damals aber nicht repariert und ich wollte nicht schon von Anfang an noergeln als ich eingezogen bin. Hab ich jetzt gemacht aber er sagt ich solle die Dame fragen da er nicht in DE ist. Sie kann nicht helfen. Aber nun halt ichs echt nicht aus. Ich kann nicht richtig Staubsaugen wegen der Steckdosen und das Tropfen des Wasserhahnes stoert mich so sehr. Der Gasherd geht nicht richtig an & die Therme geht in unregelmaessigen Abständen an. Das macht mir Angst. Muss er sich denn nicht darum kümmern? Muss er denn nicht jemanden schicken der das macht? Oder muss ich das alles auf meine Kosten machen? ich bin recht jung und kenn mich mit sowas nicht aus. Das ist meine erste eigene Wohnung. Was kann ich tun? Bitte helft mir

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Haben wir Chancen zu Gewinnen. Räumungsklage?

Hallo! Ich habe eine Frage und hoffe hier gibt es ein paar die mir Antworten geben können.

Ich (Tochter) Wohne mit meinen Eltern in einem Mietshaus seit 10 Jahren mittlerweile. Seitdem wir hier wohnen hat unser Vermieter nichts am Haus gemacht. Als wir einzogen, wurde uns versprochen das z.B in einem der zwei Schlafzimmer eine Fensterbank verbaut werden würde (man konnte nach draußen gucken), schlussendlich hat mein Vater sie selbst verbaut. Es gab immer wieder kleine und größere Mängel die vom Vermieter nie behoben wurden, also schrieben meine Eltern irgendwann dem Vermieter dass sie die Miete mindern würden.

Das haben sie im Laufe der Jahre auch immer wieder getan. Geendet hat das ganze immer wieder damit dass der Vermieter samt Hausverwalter vor unserer Tür stand und uns mit Rauswurf drohte. Vor vier Jahren fing es dann bei uns in der Wohnung mit Nässe an, eine Untersuchung die der Vermieter selbst durchführen ließ (wir waren dabei) ergab dass das Dach über uns (Flachdach wir wohnen ganz oben) voller Wasser ist. Daraufhin minderten meine Eltern die Miete um 100%, vor 2 Jahren dann meinte der Vermieter wieder vor unserer Tür zu stehen, drohte uns wieder mit Rauswurf. Meine Eltern einigten sich in dem versprechen dass das Dach gemacht werden würde mit diesem und Zahlten ihm einen großen Teil der eingehaltenen Miete.

Seitdem ist aber nichts passiert, woraufhin meine Eltern dieses Mal über einen Anwalt die Miete um 100% mindern ließen. Dies ist nun 1 ½ Jahre her. Vor einem Jahr reichte der Vermieter Räumungsklage ein, zog sie jedoch ohne Grund plötzlich wieder zurück. Vor drei Jahren War bei uns auch jemand in der Wohnung der Messungen bei uns durchführen ließ und feststellte das die Decken richtig Nass sind (auch da tat der Vermieter nichts dagegen). Nun haben wir vor zwei Monaten in der Zeitung gelesen, dass der Mann, der die Feuchtigkeitsmessung bei uns in der Wohnung durchführen ließ gestorben ist, leider war er selbstständig und hat keine Schriftlichen Nachweise für uns hinterlassen.

Zwei Wochen nach der Todesanzeige, bekamen wir dann plötzlich wieder eine Räumungsklage zugeschickt, wir sind natürlich direkt zu unserem Anwalt gegangen der daraufhin Widerspruch eingereicht hat. Zudem haben wir uns von der Firma, die die Messungen auf dem Dach durchgeführt hat ein Schreiben zuschicken lassen, wo die Feuchtigkeit etc genau dokumentiert ist. Jetzt warten wir zuhause angespannt was nun passieren wird.

Langsam bin ich mit den Nerven am Ende, seit 10 Jahren nicht mehr als nur leere Versprechungen von unserem Vermieter, immer wieder haben wir uns weich kochen lassen und haben bezahlt (Auch die über 10.000€ von der Mietkürzung das letzte Mal mit dem Versprechen das endlich was passieren würde. Auch die Balkone sind mittlerweile stark baufällig und bröseln von unten weg. Man sieht schon die Eisenstreben darin die schon rosten.

Hat schon mal jemand so etwas erlebt und gegen eine Räumungsklage gewonnen? Was kommt jetzt auf uns zu?

Mieter, Mietrecht, Anwalt, Räumungsklage
Mieter rausbekommen?

Hallo

Ich bin Hauseigentümern und habe ein großes Problem. Vor ca einem Jahr ist in einer Wohnung ein zuerst netter junger Mann ( Herr A)eingezogen doch nach 2-3 Monaten änderte sich alles. Das ganze Haus roch nach Marihuana (man merkte es kam aus seiner Wohnung) Die Polizei hatte ihn ständig gesucht es war nachts geschrei von ihm und seiner Freundin (sie wurde geschlagen, es wurden Gegenstände durchs Treppenhaus geworden) so nach einem weiteren Monat kündigte er weil ich ihn nervte damit das ich ihn darauf ansprach nichtmehr so laut zu sein sein Fahrrad bitte nicht im engen Treppenhaus abzustellen sondern auf den Hof (fahrradständer vorhanden) usw. Soweit so gut doch ist in der Zwischenzeit ein anderer Mieter(Herr B) in einer anderen Wohnung eingezogen, die beiden kannte sich. Dieser hat auch zuerst pünktlich die Miete überwiesen und alles war gut nur seid ca eine halben Jahr ist er abreitslos und das Amt übernimmt nicht die vollen kosten die von ihm beglichen werden da er so schnell keine Wohnung findet. Jedoch ist der Herr A fast jeden Tag bei Herr B zu Besuch, schreit weiterhin rum, hat sich nicht abgemeldet und die Polizei kommt alle paar Tage weil sie Herr A suchen. Herr B benimmt sich auch wie die Axt im Wald. Uriniert auf den Hof (zeugen vorhanden) hört bis in die Nacht laute Musik und bezahlt meistens erst nach Aufforderung und beteuert schon länger er suche eine neue Wohnung. Es gab schon 2 Kündigungen die ich aufgrund nicht gezahlter Miete ausgeschrieben habe jedoch wurde nicht reagiert. Mein Anwalt sagt nur rausklagen bringt etwas aber das ist sehr teuer und das Geld sehe ich nie wieder bzw habe auch momentan das Geld nicht so locker. Hätte jemand einen Rat? Tut mir sehr leid das der Text so lang wurde

Polizei, Mieter, Mietrecht, kündigen, verzweifelt
Darf Untermieter in Abwesesenheit Schlüssel weitergeben?

Guten Tag,aktuell vermiete ich ein Zimmer in meiner Wohnung unter. In dieser bin ich selbst wohnhaft. Leider trennt sich diese Wohnkonstellation wieder in 3 Monaten - gesetztliche Frist - auf. Bis zu genanntem Ende wird sich die Untermieterin im Ausland aufhalten. Sie möchte in diesem Zeitraum ihren Schlüssel an Freunde weitergeben, um zu etwaigen Unterlagen Zugang zu haben. ( Am Rande: Das könnte ich auch übernehmen) Zudem, soll in ihrer Abwesenheit 3 Tage eine Freundin in ihrem Zimmer schlafen. Meine Untermieterin studiert Jura und beruft sich hier auf einen Besuch und das sie ihren Schlüssel geben kann wem sie möchte. Ich jedoch hatte mit ihr im Mietvertrag festgehalten, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht zulässig ist und sich der Besuch der Freundin nicht als solchiger einstufen lässt, da meiner Meinung nach nur in Anwesenheit der Untermieterin ein Besuch möglich wäre?? Desweiteren bin ich der Meinung, dass sie ihren Schlüssel zwar bei einer Vertrauensperson ihrer Wahl deponieren kann, dieser sich jedoch nicht Zugang zur Wohnung, Briefkasten o.Ä. verschaffen darf, da es sich hierbei wieder um eine Gebrauchsüberlassung handeln würde. Auch bin ich der Meinung, als Hauptmieterin das Hausrecht zu besitzen und es sich - nachdem ich dies ihr gegenüber eindeutig geäußert hatte- um einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung handelt.Entgegenkommend habe ich angeboten, dass in meiner Anwesenheit nach vorheriger Absprache ab und an Zutritt gewährt werden kann.Bin ich mit meiner Interpretion auf dem Holzweg?Ich danke Ihnen im Voraus

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, WG
Beim Freund der Eltern ins Haus einziehen- Steuern, Bafög, usw?

Also vorab: ich will keine Grunddiskussion veranlassen, ob oder warum es gut oder eben nicht gut ist bei den Schwiegereltern in Spe einzuziehen :P . Nun zur Situation:Ich, Studentin, bekomme Bafög und wohne zurzeit in einer WG.Mein Freund, ebenfalls Student, wohnt bei seinen Eltern in deren Haus. Wir möchten nun gerne zusammen bei seinen Eltern ins Haus einziehen (Praktischer für Uni/ und auch privat). Der Vater möchte natürlich die vermehrten Nebenkosten abdecken, was für mich natürlich auch i.O. ist - zahle ich ja jetzt schließlich auch. Weder der Vater, noch ich möchten aus der Situation irgendeinen Gewinn ziehen. Was müssen wir nun beachten? Ein Mietvertrag ist wahrscheinlich unumgänglich, da ich für das Bafög-Amt natürlich auch einen Nachweis stellen muss, wo ich wohne und dass ich Wohnausgaben habe. Wie sieht das steuerlich für den Vater aus, wenn er mir quasi ein Zimmer untervermietet? Gibt es eine Grenze, bis zu der das ganze steuerfrei laufen kann oder muss der Vater das auf jeden Fall steuerlich absetzen? Mit Mietrecht, Steuerrecht, etc. kenne ich mich leider absolut nicht aus :( Ich will ungern der Grund sein, dass der Vater erhebliche Steuern zahlen muss und würde mir in diesem Fall eher eine kleine Wohnung suchen.Aber ich kann doch nicht der erste Fall sein, bei dem diese Situation auftritt? Wie kann man diese Situation regeln? Ich hoffe, jemand kann mir einen Tipp geben oder mir verraten, an welche Stelle ich mich am besten wende. Ansonsten werde ich nämlich am Montag alle Stellen abklappern, die damit zu tun haben könnten. :P Vielen Dank schon mal im Voraus! :) Beste Grüße und ein schönes Wochenende

Steuern, Mieter, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermietung, BAföG, Eigenheim, Steuerrecht, Ausbildung und Studium
Welche Art von Schabe/ Käfer ist das und bedeutet es Gesundheitsgefahr für den Mieter?

Nach 3 wöchiger Abwesenheit kam ich Mitte Juni in meine 1,5 Zimmer-Wohnung, Dachgeschoss (Holzdach, Haus Baujahr 1975, Naturnahe) und fand dort 2-3 Käfer/ Schaben wie auf dem Bild abgebildet. Ich vermutete sofort Küchenschaben und entfernte die Käfer ohne sie zu töten. In den nächsten Tagen fand ich ab und zu einen Käfer am Abend bzw. in der Nacht (Wohnzimmer/ Außenwand, in der Nähe des Bads). Deshalb meldete ich dies dem Vermieter. In der Zwischenzeit stellte ich selbstgemachte Fallen in der Wohnung auf, welche speziell gegen Küchenschaben gerichtet waren - Ohne Erfolg. Rückmeldung vom Vermieter: Das Bild wurde an eine Schädlingsbekämpfungs-Firma weitergeleitet mit dem Ergebnis: Keine Küchenschabe, harmlose Bernstein-Waldschaben, die nur Pflanzen essen und sich in warme Wohnungen "verirren" und dort einen Hungertod sterben. Deshalb auch keine Gesundheitsgefahr - (Käfer am Rücken braun, durchsichtiger Panzer. Dahingegen Küchenschaben mit zwei weissen Streifen auf dem Rücken und nicht durchsichtigem Panzer). Die Wände sind in meiner Wohnung sicherlich nicht komplett dicht und ich habe in der Nacht oft die Fenster auf (mit Schutzgitter) und deshalb kann es schon sein, dass die Käfer so in die Wohnung gelangt sind. Seitdem ich wieder da bin fand ich leider auch am Tag 1, 2 Käfer und einen in einer Küchenrolle sowie einen anderen im Schrank in einer zusammengelegten Hose.

Mein Frage nun: Kennt sich jemand mit Käfern/ Schaben aus und kann bestätigen dass die auf dem Bild abgebildete "Schabe" "nur" eine (Bernstein-) Waldschabe ist und somit kein Gesundheitsrisiko bzw. Handlungsbedarf besteht?

Vielen Dank im Voraus!

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Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Käfer, Kakerlaken, Gesundheitsrisiko, Küchenschabe, Schabe, Waldschabe
Schlüsselübergabe für Renovierung der neuen Wohnung?

Hallo erst mal,Ich habe folgendes Problem und weiß langsam nicht mehr weiter. Meine Freundin und ich ziehen nun bald in eine neue Wohnung. Der Vertrag läuft zum 1.8. Die Wohnung gehört der GWG und sind schon seit März mit denen in Kontakt. Laut denen sollte der Vormieter schon gegen April raus sein, so dass wir zum Mai schon mit den Renovierungsarbeiten beginnen sollen/durften. So sagte man es uns. Dafür müssten wir nur Anteilig schon einmal die Kaution zur Schlüsselübergabe zahlen und erst mal nur einen Schlüssel bekommen.So weit alles gut. Jedoch erfuhren wir von der Vormieterin, dass sie erst zum 30.06 auszieht.Nach Rücksprache mit der GWG wurde uns versichert, dass wir zum 1.7 in die Wohnung können. Auch das schlug fehl , da angeblich der Techniker noch nicht zur Abnahme in der Wohnung war. Wir müssen noch einiges an Arbeiten in der Wohnung vollrichten und wenn wir denn Schlüssel nicht spätestens Anfang nächster Woche haben, wird das hart. Uns sitzt ein Möbelhaus schon im Nacken wegen der Lieferung der neuen Möbel. Das haben wir auch der GWG mitgeteilt. Die sagte uns zu das es ganz bestimmt diese Woche mit den Schlüssel klappt und sich Montag (also heute) jemand melden würde für den Termin. Das ist aber noch nicht alles. Kurz nach dem wir raus sind, soll/will unser Nachmieter rein. Der ist zum Glück ein Freund und kommt uns entgegen falls etwas schief geht, aber auch er kann nicht ewig warten.Außerdem, war die Bedingung unsererseits für den Einzug, dass die Wohnungstür ausgetauscht wird. Diese war schon stark beschädigt und hält kaum noch bei etwas gegen stemmen. Darüber haben wir bis heute keine Infos. Uns wird nur immer gesagt, es kümmere sich einer drum.Wie gehts weiter? Sind mündliche Vereinbarungen den so wenig wert? Wie sieht da die Rechtsgrundlage aus? haben wir einfach pech gehabt und müssen uns gedulden? Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich drehe hier langsam durch.

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Mieter (mit Kind) auf die Straße setzen möglich?

Hallo,folgendes Szenario. Ein Bekannter von mir ist Eigentümer einer Wohnung. Seine Mieterin war jedoch mit den Mieten mehrmals im Rückstand. Da sie aber ein Kind hat und keinen Job und mein Bekannter Mitleid mit ihr hatte, gab er ihr jedoch immer Zeit die Mieten nachträglich zu zahlen. Jetzt war sie jedoch mit 4-5 Monatsmieten im Rückstand, weshalb mein Bekannter keine andere Wahl sah als seinen Anwalt zu kontaktieren und die Miete einzuklagen. Mit Erfolg. Er bekam schließlich die Miete und der Anwalt empfahl meinem Bekannten die fristlose Kündigung seiner Mieterin was auch getan wurde. Jetzt ist es so, dass Mieterin X keine neue Wohnung gefunden hat und ihn darum bat noch bisschen in der Wohnung wohnen zu bleiben (Miete würde sie auch bezahlen), bis sie eine neue Wohnung hat. Da mein Bekannter es jetzt nicht übers Herz brachte eine Alleinerziehende Mutter einfach auf die Straße zu setzen stimmte er ihr zu. Stand heute ist jetzt folgendes: Sie wohnt nun schon seit mehr als einen Monat in der Wohnung (seit der fristlosen Kündigung) und hat keinen Zent Miete gezahlt. Mein Bekannter hat keinen Nerv mehr und hat ihr nun klar gemacht, dass er ihr aufgrund ihres Kindes freundlich entgegengekommen ist und das wenn sie nicht endlich auszieht er sich gezwungen sieht den Anwalt (Räumungsklage).Daraufhin meinte sie frech zu ihm, dass er das nicht machen könnte, da sie noch eine Frist bis Ende Juli hätte und er sowieso nicht im Recht sei, da man eine Alleinerziehende Mutter mit Kind nicht so einfach auf die Straße setzten könnte.Jetzt ist meine Frage: Wer ist denn nun im Recht?Würd mich über Antworten sehr freuen, da der Arme mir mittlerweile schon sehr leid tut.

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