Darf ein Mieter seine Kellertür vollstellen?

Hi

Folgendes: Wir sind 3 Mietparteien im Haus. Nur die eine schiesst ständig quer, angefangen mit mangelhafter Treppenhausreinigung, ständiges Wohnungstür knallen, Zigaretten rauchem im Treppenhaus etc. Nun kommt da ein weiterer Störfaktor hinzu. Deren Kellerraum ist genau gegenüber von unserem. Die Breite vom Gang ist ca 1 m. Nun steht da schon länger ein Fahrrad von denen davor und neuerdings auch ein Kinderwagen, obwohl die nur Erwachsene Kinder haben, die hier nicht wohnen. Ein Kumpel von mir hatte am Wochenende Geburtstag und wollte gerne meine Bierbänke und -tische ausleihen. Ich also letzte Woche Freitag schon vorher in den Keller und alleine Versucht die Sachen trotz Kinderwagen rauszutragen. die Teile sind ca 2,40 lang, wiegen auch dementsprechend etwas. Und dann die Krönung, das ich das auch noch über den bekloppten Kinderwagen heben muss. Ich fasse den Kinderwagen nicht an, da es mir nicht zusteht und keiner sagen soll, das ich dadurch das Teil beschändigt haben soll. Die Vermieterin weiss schon seit letzte Woche bescheid, aber es hat sich noch nix getan.

Ich ging immer davon aus, das man gegenstände nur in den vorgesehenen Räumen, sprich in dem Fall Kellerräume, lagern darf und nicht im schmalen Kellergang. Ich bin der Meinung das ein Kellerraum frei sein soll, als Flucht- und Rettungsweg. Und ich glaube ich habe auch was wegen Brandgefahr usw.

Problem ist: Die Mietpartei ist einfach zu faul und zu bequem und finden es einfach einfach alles vor der Kellertür hinzustellen, statt rein. Weil drin ist mehr als genug Platz wie wir schon öfters gesehen haben.

Kennt sich da wer aus von euch?

Haus, Mieter, Keller
Ist der Hauptmieter für die Miete verantwortlich?

Hallo, ich wohne in einer WG als Untermieter. Die Miete zahle ich an den Hauptmieter, welche sie dann an den Vermieter überweist.

Diesen Monat ist scheinbar meine Miete beim Hauptmieter nicht angekommen. Ich habe davon nichts mitbekommen, da ich einen Dauerauftrag habe und man mit so einem Fehler ja nicht rechnet.

Mein Hauptmieter hat es allerdings eine Woche lang nicht für nötig gehalten, mich darüber zu informieren und motzt mich auf einmal heute aus heiterem Himmel an, wann ich denn endlich meine Miete überweise. Ich habe ihm gesagt, dass es mir Leid tut, ich nicht mitbekommen habe, dass da etwas schief gelaufen ist und dass er mir doch einfach an dem Tag als die Miete fällig gewesen wäre, hätte Bescheid sagen können, dann hätte ich sie doch sofort manuell überweisen können.

Er meint jedoch, das sei doch nicht sein Problem und dass ich mich zu kümmern habe, dass die Miete ankommt. Prinzipiell hat er da ja Recht, aber ich habe es wie gesagt nicht gemerkt, er allerdings schon und wenn er dann nichts sagt, was soll ich denn dann tun??

Morgen will er sich jedenfalls auch bei den Vermietern über meine "Unzuverlässigkeit" beschweren (Bisher gab es keinen einzigen Vorfall, bei dem ich Mist gebaut hätte) und droht mir sogar an, mir fristlos zu kündigen.

Dazu muss man sagen, wir waren mal befreundet, aber es herrscht schon seit längerem Streit und in den nächsten Monaten wird sich unsere WG dementsprechend sowieso auflösen, da er auszieht. Ich wollte dann eigentlich Hauptmieter werden und mir einen neuen Mitbewohner suchen (ist mit den Vermietern auch schon so abgesprochen).

Es ist offensichtlich, dass er mir nur schaden will und bei den Vermietern ein schlechtes Bild von mir erzeugen will, damit ich hier auch nicht mehr wohnen bleiben kann, aber was soll ich denn jetzt tun oder sagen?

Generell wäre es doch schon seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Miete vollständig an den Vermieter geht, da er Hauptmieter ist oder? Er hätte mich informieren müssen, oder?

Wohnung, Miete, Geld, Mieter, Recht, Mietrecht, WG, Wohngemeinschaft, mitbewohner
Terrasse zu 100% in Wohnfläche berechnet?

Hallo,

also hab hier ja schon einiges gelesen auch ein paar Gesetzestexte, aber möchte gerne nochmal meinen Fall aufführen. Evtl. kann mir ja jemand Helfen.

Erst mal paar Angaben zum Haus. Das Haus wird momentan noch gebaut und hat wenn es fertig gestellt wird 4 Wohnungen. Jeweils 3 wurden als Eigentumswohnung gekauft und selbst genutzt und unsere zur Weitervermietung. Unsere Mietswohnung hätte laut dem Plan den ich bekommen habe 70,36m2 ohne Mitberechnung der Terasse.

Also wie im Titel schon geschrieben wurde bei uns die Terasse mit 7.48m2 zu 100% zur Wohnfläche dazu gerechnet.

Dann komme ich auch auf die angegeben ca. 78m2 Wohnfläche.

So wie ich das verstanden habe geht das seit 2004 nicht mehr da gilt de Regelung 25-50%.

Ich Werde nochmal ein Bild des Plans mit der Terasse hochladen. Darauf zu sehen ist noch ein kleiner Kompass den ich dazu gemalt habe um zu sehen in welcher Lage die Terasse sich befindet. Es handelt sich um eine Eckterasse. Der eine Teil schaut Richtung N/O fast angrenzend an dem Nachbarzaun und der andere Teil auf ein Teilstück Garten der von uns Mitbenutzt werden darf Richtung O/S und Feldlage. Die Terasse wird gefließt und oben drüber befindet sich ein Balkon von der Wohnung im 1. Geschoss. (Zur Frsgestellung 25-50%)

So jetzt die Frage ist das rechtens? Ist überhaupt 100% noch erlaubt in irgend welchen Sonderfällen. Sollten wir einfach mal lieb fragen ob Sie da nochmal drüber schauen könnten und es neu berechnen sollen. Ist ja immer die Frage wie man in den Wald hineinruft. Und was wäre hier die Passende Berechnung also wie viel Prozent?

Dazu möchte ich noch sagen, das wir den Garten ja mitbenutzen dürfen, habe im Mietvertrag eine Spalte gelesen unser Grundmiete (Nettomiete) das unter Gartennutzung auch noch ein Betrag eingetragen werden konnte. Sind Sie uns da evtl. Entgegengekommen das sie für die Nutzung keine zusätzliche Monatliche Nettomiete verlangt haben.

Nicht das wir jetzt mit senken der Grundmiete bezüglich der Terasse kommen und am Ende verlangen Sie einfach noch was für die Gartenmitbenuzung.

So ich denke erst mal genug zu meinem Fall hoffe uns kann jemand weiterhelfen und hat einen guten Ratschlag.

Vielen dank schonmal im Vorraus.

Lg

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Miete, Mieter, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung
Heizung im Haus defekt. Vermieter und Handwerker sind stur. was können wir tun?

Hallo zusammen,

vorab bereits Verzeihung für den langen Post.

Wir sind leider mittlerweile ziemlich verzweifelt und wissen nicht weiter.

Wir sind im März zur Miete in ein kleines Häuschen in München gezogen. Vermieter sind ein älteres Ehepaar.

Im April wurde es unerwartet etwas kälter, daher versuchten wir im Schlafzimmer zu heizen.

Leider war die Heizung defekt und wir informierten unsere Vermieter hierüber.

Unsere Vermieter haben offenbar einen festen Handwerker / Installateur. Dieser war leider zu dieser Zeit nicht verfügbar, weshalb sie eine externe Firma beauftragten.

Diese kamen prompt und stellten fest, dass offenbar Rohre gereinigt werden müssten, da diese verstopft sind und somit kein heißes Wasser die Heizung im Obergeschoss erreicht.

Soweit so gut. Leider kam von unseren Vermietern niemals ein Auftrag über die Reinigung der Rohre.

Da es die darauffolgenden Tage wesentlich wärmer wurde, haben auch wir das Thema vergessen.

Da es nun seit Mitte Oktober wieder richtig kalt ist, versuchen wir selbstverständlich zu heizen. In unserem Schlafzimmer leider vergebens.

Daher informierten wir unsere Vermieter erneut. Diese gaben ihrem festen Handwerker den Auftrag sich bei uns zu melden und einen Termin zu verienbaren.

Nach ca 1,5 Wochen meldete sich noch niemand bei uns, weshalb ich mich wieder bei unseren Vermietern meldete.

Kurze Zeit später erhielt ich eine SMS mit einem festen Zeitpunkt.

Der Handwerk kam, sah sich das Problem an, schraubte 1-2 Stunden am Heizkessel herum und fuhr wieder.

Die Heizung wurde für 5 Minuten warm und ging anschließend wieder aus.

Also informierten wir nochmals unsere Vermieter, welche erneut den selben Handwerk informierten.

Als nach einer erneuten Woche wieder keine Zeichen vom Handwerker kam, informierten wir unsere Vermieter erneut.

Es kam wieder eine SMS mit den Worten „Ich komme morgen um 8 Uhr“, was uns zeitlich auch sehr gut passte.

Am nächsten Morgen um 07.45 Uhr bekamen wir eine SMS mit dem Inhalt „Ich komme zwischen 8 und 9“. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass wir um 9 Uhr das Haus verlassen müssen antwortete dieser nur „dann Schlüssel hinterlegen“. Da wir selbstverständlich keine Fremden unbeobachtet in unser Haus lassen möchten, nahm sich jemand von uns erneut Urlaub und blieb den restlichen Tag deshalb Zuhause.

Als der Handwerk schließlich um 09.55 Uhr kam, tauschte dieser anschließend 1-2 Teile an der Zentralheizung im Keller aus und verließ das Haus um 13 Uhr. Bei diesem mal ist ihm aufgefallen, dass es offenbar an verstopften Rohren liegen könnte. Er wies uns ebenfalls darauf hin, dass er in ein paar Stunden erneut zurück zur Reparatur käme.

Leider tauchte er ohne ein Wort nicht mehr auf. Auf unsere Anrufe und SMS hat er nicht reagiert.

Am nächsten Morgen kam eine SMS mit dem Wortlaut „Wenn Sie mir den Schlüssel hinterlegen kommt ich heute nochmal ansonste nexte Woche“.

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Heizung
Besichtigung einer Mietwohnung bei Tageslicht anfordern?

Hallo zusammen,

eine Freundin ist gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Sie hatte einen Besichtigungstermin einer Wohnung mit mehreren "zukünftigen Mietern". Am selben Abend hat sie noch eine Zusage für die Wohnung erhalten. Sie möchte jedoch einen zweiten Termin machen, da sie wissen möchte wie viel Tageslicht in die Räume fällt. Weil man dies nicht sehen konnte, da die Besichtigung im Dunkeln stattfand. Der Vermieter fand das überhaupt nicht gut und wollte eigentlich direkt am nächsten Tag den Vertrag unterschrieben haben. Und fragte ob das nicht auf den Bildern ausreichend zu sehen wäre und ob die Besichtigung am vorherigen Abend nicht ausgereicht hätte. Das ihm das eigentlich zu Umständlich sei (zum Glück wohnt er nicht km weit weg, das wäre ja doch aufwendig) etc. Meiner Meinung nach ziemlich unfreundlich. Findet ihr die Reaktion des Mieters auch so komisch wie ich? Ich meine ich möchte ja möglich vernünftige Leute in meiner Wohnung haben und wenn ich die im Dunkeln besichtige, kann ich dann nicht davon ausgehen, dass evtl. Nachfragen zu einer 2. Besichtigung kommen? Am Ende des Gesprächs hat er zwar die 2. Besichtigung zugesagt. Aber schreckt sowas nicht den Mieter ab? Wie seht ihr das? Würde euch das abschrecken? Man möchte sich ja auch möglichst gut mit dem Vermieter verstehen? Oder könnt ihr mir evtl. auch Gründe nennen warum er sich so verhält?

Ich brauch dazu mal ein paar Meinungen :D Danke schon mal :)

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Wohnungsgeberbestätigung Frist wegen Vermieter abgelaufen!?

Ich musste mich beim Rathaus anmelden und habe dafür zwei Wochen Zeit gehabt. Letzte Woche habe ich direkt angefangen mich darum zu kümmern und am Donnerstag meinem Vermieter eine Email geschickt mit einer PDF Datei der Wohnungsgeberbestätigung. Ich habe gewartet, es gab keine Reaktion. Am Wochenende habe ich ihm geschrieben, dass ich nur noch eine Woche Zeit habe und es am Anfang der Woche abgegeben möchte. Die Reaktion seinerseits war "Okay, ich habe die Email erhalten." Dies hat er erst am Montag geschrieben, ist also am Wochenende (absichtlich?) nicht auf Whatsapp online gekommen.

Ich dachte mir aber trotzdem weil ich nett bin "Naja, vielleicht ja er Stress" und habe ihm paar Tage Zeit gelassen. Am Mittwochabend hatte ich so langsam Paranoia, dass es nichts wird und habe ihm am Donnerstag, früh morgens, geschrieben, dass er dies bitte bearbeiten soll damit ich es morgen (also am Freitag noch) abgeben kann. Auch dieses Mal hat er die Nachricht erst spät abends (gegen 20 Uhr) gelesen aber keine Reaktion von sich gegeben.

Mit anderen Worten: Ich werde eventuell eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit erhalten und das obwohl ich mich bemüht habe. Wieso überhaupt dieses, bei allem Respekt, sinnlose Gesetz. Kann man so ein Papier nicht leichter fälschen? Wieso reicht nicht einfach der Mietvertrag als Bestätigung! Das regt mich gerade so auf, wieso wird man als Vermieter in Deutschland in dieser Angelegenheit so abhängig vom Vermieter gemacht und noch wichtiger, kann ich den Vermieter dafür irgendwie belangen? Und wenn ja, bei wem? Mieterschutz? Verbraucherschutz?

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Briefkastentür ab, Briefkasten offen - was tun?

Hallo Gemeinde,

ich bräuchte Rat zu einem Problem. Ich wohne seit 2 Monaten in einem 8-Parteien-Haus zur Miete. Von Anfang an hat etwas mit meinem Briefkasten nicht gestimmt: Etwas am Rahmen war kaputt, sodass die Tür sich jedes mal löste, wenn man den Briefkasten öffnen wollte und man musste die Türe wieder "einklinken". Der Hausmeister meinte einmal zu mir, dass er das Türchen abmachen möchte, um ein neues zu bestellen. Daraufhin machte ich deutlich klar, dass er das zwar reparieren könne, wenn er wollte, ich aber auf keinen Fall will, dass der Briefkasten einfach so offen steht.

Vor zweieinhalb Wochen hat er aber einfach meine Briefkastentür abgemacht und seitdem steht der Briefkasten offen und jeder im Haus kann einfach darauf zugreifen. Die Gegend ist echt nicht gut und manchmal haben wir fremde Personen im Haus, die den Müll durchsuchen oder Coupons aus den Zeitungen mitnehmen. Der Vermieter sagt nur, dass es die Aufgabe des Hausmeisters wäre, der Hausmeister sagt gar nichts mehr. Ich bin wirklich sauer und bekomme immernoch Post von der Arbeit, der Krankenkasse und der Bank wegen dem Umzug. Ich habe schon überlegt, ein neues Türchen zu kaufen, finde aber online nur ganze Briefkästen oder Briefkastenschlitze. Ich weiß einfach nicht, wie die Rechtslage ist und was ich tun kann. Es scheint sich einfach keiner drum zu kümmern und mich stört es total!

Liebe Grüße

kaputt, Mieter, Recht, Vermieter, Briefkasten, Hausmeister, Rechtslage
Preiserhöhung nach Grundrenovierung?

Ich muss in den nächsten Wochen umziehen. Nun habe ich eine Aussicht auf eine sehr schöne Wohnung. Alles passt, nur (leider) steht das Haus gerade komplett im Gerüst. Es wird komplett renoviert: Fassade Treppenhaus Fenster Haustüren

außerdem soll die Wohnung einen kleinen Balkon im Frühjahr erhalten.

Nun kann man da im Grunde nicht von leider sprechen, denn natürlich ist das alles auch vom Vorteil. Nur liegt aktuell die Miete bei 348 € kalt und 454€ warm. Mein Maximum an Miete liegt bei 500€ warm, viel geht natürlich nicht bis zu dieser Grenze.

Nun meine Frage: Inwieweit kann der Vermieter die Miete nach den Renovierungen im nächsten Jahr erhöhen? Ich höre immer wieder von Gesetzen die das Erhöhen der Miete bei Sanierung oder Renovierung ein wenig eingrenzen. Außerdem müsste man natürlich bedenken das man bei neuen Fenstern und neuer Haustier selbstverständlich auch im Gewissen Rahmen Heizkosten einspart.

Ich weiß das mir keiner von euch eine genaue Summe der neuen Miete nennen kann, eine grobe Einschätzung reicht mir an dieser Stelle völlig aus. Ich bin durchaus bereit für eine schöne Wohnung auch ein bisschen mehr als 500€ im Monat zu geben, natürlich muss ich das in gewisser Weise auch beschränken.

Die aktuelle Mieterin konnte mir diese Frage leider auch nicht beantworten da die Renovierung erst im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Erst dann soll ein Brief vom Vermieter rausgehen der die neue Miete mitteilt. 

Ich möchte mir das ganze gerne vorher durch den Kopf gehen lassen, bevor mir die Wohnung fest angeboten wird.

Bin froh über jeden Hinweis. Danke

Miete, Umzug, Mieter, Heizkosten, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Renovierung, Sanierung
Hohe Stromnachzahlung singel Wohnung?

Guten Abend ,

vill kann mir jemand da bisschen um Rat geben bin eig nur noch sprachlos

mit kommt meine Stromrechnung deutlich zuhoch vor was eig nicht stimmen kann. Ich habe eine 78 qm Wohnung wohne alleine Vollzeit beschäftigt meist 10 bis 13 Stunden am Tag auf der Arbeit. Wohne das 1 Jahr da .Habe natürlich eine Küche mit Herd Kühlschrank ,Gefrierfach, Spühlmaschine und ein Tv eine Waschmaschine und Trockner . Zusätzlich eine ps4 .

So Küche mit allen e Geräte sind keine 3 Jahre alt und von Siemens koche 2 mal mit Backofen benutze die spühlmacshine 1 mal

waschmaschine und Trockner gute 5 Jahre alt benutze 1 mal die Woche.

tv ja ist keine 3 Monate alt a+++ und läuft in der Woche 10 Stunden ps4 ab und zu

so hab nun ein Gespräch gehabt mit dem Vermieter wegen nachzahlen soll allein 500 Euro Strom nachzahlen hätte ein angeblichen Stromverbrauch von 2800 KWh im Jahr. Ein Zähler habe ich bei mir nicht in der Wohnung. Ist ein 2 Familienhaus. Mein Nachbar ist zu 4 und hatte ein geringeren Verbrauch 2200 . Davon ist die Frau und das kleine Kind immer zuhause. So beim Nachbar steht wohl der Zähler komme aber da nicht rein weil die Tür nicht aufgemacht wieder weis auch ehrlich nicht ob da 2 Zähler stehen. Mit dem Vermieter lässt sich nicht reden ich sollte es zahlen und so weiter dazu sagte er es wäre ja logisch das es unter uns bleibt Vertrauenssache und Niemande es was angeht das schon recht seltsam Dazu kommt das ich Heizung auch nach zahlen soll um die 250 Euro es wird mit Öl geheizt aber hatte ein Vebrauch um die 10000 Einheit zumindest bei den Heizung zum ablesen. Ich zahle 130 Euro Heizung und 35 Euro Strom monatlich mein Nachbar drüben 10 Euro mehr monatlich und muss nichts nachzahlen? Dazu kommt das auf der Rechnung nur ein Zählernummer auftaucht mit dem gesamt wert deswegen bin ich verdutz genauso das die heizkosten für 158 qm und 5,5 Personen aber nur meine Zahlungen abgezogen worden sind bsp 1300 Euro zahlender Betrag -geleisteter Beitrag 12 x 100 =1200 gleich 100 nachzahlen aber da es ja auf gesamt Fläche und Person ist und seine beiträge nicht auftauchen recht seltsam. So nun wie kann ich vorgehen oder handeln reden kann man nicht mit dem älteren Herren leider bin über jede Antwort dankbar

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Wäsche zum Trocknen am Fenster aufhängen - Fristlose Kündigung?

Hallo Leute,

leider ist meine Mutter etwas schwierig, man kann sie nicht davon überzeugen, dass es den Nachbarn tierisch auf die Nerven geht, dass die Fenster in unserer Etage auch im kalten Winter gekippt bleibt und Wäsche am Fenster Tag und Nacht hängen bleiben. Wir haben diverse Abmahnungen vom Vermieter bekommen, weil die Wäsche optisch die Nachbarn stören, soll man diese nicht aufhängen.

Das hilft alles nichts, meine Mutter hört eine Weile auf und dann macht sie weiter mit Wäschetrocknen am Fenster.

So kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn, dann bekommen wir irgendwann wieder ein Schreiben vom Vermieter, der uns das Wäschetrocknen verbietet. Jetzt hat der Nachbar ein Schreiben am Schwarzen Brett ausgehängt, dass wenn die Fenster nicht geschlossen werden, dass er diese absperren wird. Darf er das überhaupt?

Der Nachbar hält sich auch nicht an alle Regeln, das letzte mal hat er uns den Zugang zur Tür versperrt. Das kann ich aber aktuell nicht beweisen, da ich einfach nicht der Typ bin, Beweise wie ein Detektiv zu sammeln.

Eigentlich bin ich voll und ganz auf der Seite unseres Vermieters, da er uns schon sehr oft abgemahnt hat und meine Mama einfach nicht ihr Fehlverhalten aufgeben möchte. Allerdings will ich auch nicht wegen des Fehlers meiner Mutter eine fristlose Kündigung kassieren.

Muss ich mir darüber Sorgen machen, dass wir bald eine Kündigung, sogar eine FRISTLOSE Kündigung bekommen können?

Ich habe in letzter Zeit enorm viel Druck bei Mama gemacht und jetzt hat sie endlich aufgegeben und hängt zumindest keine Wäsche mehr.

Nun aber gibt es wieder Stress wegen gekipptem Fenster bei Kälte. Ich möchte keine Streitigkeiten aber diese ereignen sich auch dann wenn man das selber nicht verursachte :(

Bitte helft mir.

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Was tun wenn Vermieter sich nicht an mündliche Absprache hält - (Hundehaltung)?

Hallo, In meinem Mietvertrag steht wie üblich 'Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters'. Mein 1. Hund ist abgeklärt und genehmigt, ich sollte morgen einziehen. Laut meines Wissens darf ein Vermieter einen Hund auch nur verbieten, wenn wichtige Gründe vorliegen. Ein Verdacht, dass ein Hund bellen KÖNNTE, reicht doch da nicht? Beim durchgehen des Vertrages hat meine Vermieterin mir gesagt, dass ich gern einen zweiten Hund anschaffen darf, weil wir uns kennen und sie weiß, dass ich erfahren bin und stets gut erzogene Hunde hatte.

Nun habe ich mir einen Welpen gekauft und ihr das gestern mitgeteilt. Sie hat mir gesagt, dass ein großer Hund (Labrador Mix in dem Fall) & schon gar kein Welpe infrage kommt, da ich über einer Arzt Praxis wohne und die sich beschweren könnten.

Dass dieses Argument total unsinnig ist, habe ich ihr gesagt und auch, dass ein Welpe was das angeht viel besser ist, als ein erwachsener Hund, der schon 'fertig' erzogen ist und eventuell Verhaltensauffälligkeiten hat. Sie löst aber nicht mit sich reden. Sie hat mir, wie gesagt, mündlich zugesichert, dass ich mir einen Zweithund anschaffen darf. Dabei hat sie keine Einschränkungen genannt.

Mein Mietverhältnis würde am 01.11. beginnen. Ich möchte mir wirklich nur im Notfall einen Anwalt nehmen, da ich nicht Rechtsschutz versichert bin.

Ich bin tottraurig, es war von Anfang an besprochen, dass es früher oder später 2 Hunde sein würden und selbst wäre es kein Thema gewesen, bin ich der Meinung, dass mir so einfach ohne vernünftige Gründe kein Hund verboten werden kann. Mein Recht einklagen möchte ich nicht, denn ich möchte nirgends leben, wo ich und meine Hunde nicht willkommen sind.

Danke

Ich würde gern wissen, was ich tun kann. Kann man den Vertrag für nichtig erklären oder fristlos kündigen? Bitte keine Vermutungen, sondern nur Wissen.

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Darf der Vermieter in einer WG Übernachtungen verbieten?

Da mein Freund in einer anderen Stadt das Studieren angefangen hat, habe ich mich jetzt dort für einen Ausbildungsplatz beworben und wurde von dem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Problem ist, dass die Stadt so weit von mir weg ist, dass ich 7 Stunden Zugfahrt habe und deswegen 3 Nächte bei meinem Freund übernachten müsste. Dieser wohnt jetzt seit kurzem in einer WG und hat seinen Vermieter gefragt, ob es Okay ist, wenn ich für 3 Nächte bei ihm im Zimmer mit schlafe. Daraufhin hat der Vermieter gesagt, dass das nicht geht, da jedes Zimmer nur für eine Person ist. Laut Mietrecht ist es einem Mieter allerdings erlaubt, Besuch bis zu 6 Wochen zu beherbergen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Deswegen meine Frage jetzt: Kann der Vermieter verbieten, dass ich für 3 Tage in dem Zimmer meines Freundes übernachte?

Wenn ja, dann kann ich den Termin für das Bewerbungsgespräch nicht wahrnehmen, da ich meiner Meinung nach keine 300 Euro für Reise und Schlafmöglichkeit zahlen kann, wenn ich nicht einmal sicher bin, dass ich die Stelle bekomme. Und da die Zugfahrt allein schon 53 Euro gekostet hat (Sparpreis) und die Hotels bei 59 Euro pro Nacht anfangen, habe ich eigentlich keine andere Wahl als entweder bei meinem Freund zu übernachten oder den Termin abzusagen.

Als weiteres Problem stellt sich mir hier aber auch, dass ich durch das Verbot des Vermieters meinen Freund ja nicht einmal in meinen Ferien besuchen kann. Deswegen ist es mir sehr wichtig, herauszufinden, ob der Vermieter die Übernachtung verbieten kann oder nicht..

Denn wenn wir uns jetzt ein Jahr lang nicht sehen können, weil sein Vermieter es verbietet, dann weiß ich nicht, ob unsere Beziehung überhaupt eine Chance hat, zu bestehen...

Vielen Dank schon mal im Voraus für euere Antworten.

Edit: Wenn es rechtlich gesehen dem Vermieter nicht zusteht, den Besuch zu verbieten, könnte es dann sein, dass mein Freund sich das ausgedacht hat, weil er mich nicht sehen will? 
Das wäre jedenfalls nicht wirklich schön, aber als ich ihm gesagt habe, dass wir uns dann ja nichtmal in meinen Ferien sehen können, hat er nur "Genau....." geantwortet..
Was meint ihr dazu?

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