Wo ist das Wasser hin nach einem Wasserschaden mit 12.000 L Wasser?

Hallo zusammen, wir wohnen als Mieter in einem 2 Familienhaus in der oberen Etage. Die Vermieter selber wohnen nicht vor Ort. Der Vermieter hat nebenan (spiegelverkehrt) auch noch mal ein Zweifamilienhaus. Die beiden Zweifamilienhäuser sind durch die Bodenplatte verbunden. Vor zwei Wochen hatten wir einen großen Wasserschaden in einem der beiden Häuser. Dort sind 12.000 Liter Wasser ausgelaufen. Im Hausflur bei uns (welche die obere Wohnung bewohnen) haben sich die Mamorfliesen innerhalb von einem Tag dunkel verfärbt. Die Garage der Mieter, welche die untere Wohnung bewohnt, bekommt Risse im Boden und das Holzpakett nässt auch langsam. Die Feuerwehr war vor Ort und hat den Wasserschaden anhand der Wasseruhr festgestellt, da diese vor kurzem erst ausgetauscht wurden. Man konnte die Literzahl also sehr gut ablesen. Trotzdem hat die Feuerwehr den Wasserschaden nicht gefunden, da es in keiner Wohnung anzeichen von Flecken oder Feuchtigkeit gab. Also haben wir die Vermieter benachrichtigt, die Pfingstsonntag einen Klempner geschickt haben. Dieser hat den Wasserschaden dann ausfindig gemacht und das defekte Rohr ausgetauscht. Am Dienstag darauf kam dann jemand von der Trocknungsbaufirma, welche uns mitteilte, dass es mit trocken machen nicht getan ist. Man müsste sowohl Boden als auch Wände austauschen. Seit dem ist nichts mehr passiert. Die Wände schimmeln mittlerweile und es riecht modrig. Die Vermieter sind darüber aber in Kenntnis gesetzt. Vergangenen Mittwoch gab es dann den Höhepunkt. Es gab einen Gasgeruch bei uns in BEIDEN Häusern. Also trat auch wieder die Feuerwehr an. Diese haben auch einen geringen Messwert gemessen, allerdings nicht so, dass wir aus den Wohnungen raus müssten. Auch darüber wurden die Vermieter in Kenntnis gesetzt. Aber lange Rede kurzer Sinn - Wo sind die 12.000 Liter Wasser hin? Sind diese dann ins Fundament rein? Andere meinten, unter dem Haus könnte sich eine Wasserblase gebildet haben. Was hat es damit auf sich? Ein Statiker war bis dato noch nicht vor Ort. Vielen Dank im Voraus. Ein schönes Wochenende und viele Grüße, Crangelos

Wohnrecht, Wasser, Wohnung, Mieter, trocknen, Wasserschaden, Mieterschutzbund
Der Vermieter macht uns für die Verstopfung (Küchenabfluss) verantwortlich - Was tun?

Hallo allerseits,

wir hatten im April die besagte Verstopfung. Diese hat sich allmählich entwickelt war aber dann relativ schnell wieder zu, nachdem wir Rohrreiniger genutzt haben, so dass doch der Fachmann gerufen werden musste. Unser Vermieter hat uns dann die Pflicht dafür gegeben. Da wir den Abfluss brauchen und der Vermieter eh schwierig ist, haben wir die Kosten von 180€ erstmal auf uns genommen. Der Klempner sagte, dass es höchste Zeit wäre die Rohre mal im gesamten Haus reinigen zu lassen oder gar noch besser auszuwechseln, da diese Ablagerungen eine sehr lange Zeit bestünden und es nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sei. Der Hausmeister war sogar dabei und hat nach dem Kostenpunkt gefragt...

Wir haben aber angekündigt, dass es von der Miete abgezogen wird (schriftlich)... keine Reaktion von ihm. Diesen Schritt haben wir dann in die Tat umgesetzt und besagten Betrag von der Miete einbehalten nachdem wir uns haben fachlich beraten lassen (Anwalt beim Mieterbund). Jetzt macht der Vermieter Stunk weil er ja angeblich eindeutig weiß, dass wir das Ganze verschuldet haben und will seine volle Miete. Angeblich kann er jetzt auf einmal eine Rechnung einer anderen Firmavorzeigen, die bestätigt, dass die Rohre vor 4 Jahren komplett gereinigt wurden. Das scheint uns suspekt, denn wir wohnen seit 3 Jahren hier und der Abfluss hat immer wieder mal Probleme gemacht (trotz regelm. Abflussreiniger) und davon war nie die Rede. Er hat uns außerdem gesagt es sei unsere Pflicht noch regelmäßiger Abflussreiniger zu benutzen (das steht nicht im MV).

Weil meine Freundin am Telefon heute eigentlich keine Zeit hatte und eher zurückhaltend ist, hat sie den Vermieter (der uns sogar auf der Arbeit anruft) beschwichtigt, dass sich das schon zum guten wendet und wir ja erstmal den Rest nachzahlen und dann schauen wir mal.... Wir haben uns aber im Nachhinein eingestanden, dass der Vermieter uns nicht so auf der Nase herumtanzen kann. Jetzt wollen wir nochmal zum MB , haben aber erst in 3 Wochen nen Termin.

Was ist in diesem Fall ratsam? Weiter beschwichtigen (dass er uns in Ruhe lässt)?

Sagen, dass wir nicht zahlen werden vorerst und auf den MB verweisen (das nimmt er sicher als Anlass uns wieder hinterherzutelefonieren um uns anzuschreien)?

Oder einfach erstmal doch zahlen (wobei der Anwalt im MB meinte es obliegt dem Vermieter seine Wohnung so zu erhalten, dass man die Vertragsgemäß nutzen kann)?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Rechte, Reparatur
Rohrbruch im Keller. Habe ich einen Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in einem Hochhaus mit 24 Einheiten. Baujahr 1973. Gestern Abend musste ich leider feststellen, dass der Gemeinschaftsraum, welches mir Zugang zu meinem Keller gewährt durchnässt war. Ungefähr eine Fußsole Zentimer Wasser war auf dem Boden.

Unmittelbar neben meinem Keller befindet sich der Keller meines Nachbars. In dem Nachbarskeller befindet sich ein Wasserrohr der zu Bruch gegangen ist. (Der Keller ist verwahrlost und hat kein Schloss, sodass ich die Tür öffnen konnte und reinschauen konnte).

Aus dem Rohr spritze kochend heißes Wasser und im ganzen Raum (Gemeinschaftsraum) war es sehr feucht und warm.

Mein Keller hat einen Loch zum Nachbarskeller an der Wand (wahrscheinlich wegen Belüftungszwecken). Aus diesem Loch kam die ganze Luftfeuchtigkeit und das Wasser zu meinem Keller (mein Keller war wie in der Sauna für ungefähr 24 Stunden).

Es befanden sich mehrere Holzlatten und sonstige Holzplatten auf dem Boden welches durch das Wasser beschädigt wurde. Weiterhin befanden sich vier wertvolle zwischengelagerte Teppiche die der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Zwar sieht man aktuell keinen Mangel an der Sache, jedoch befürchte ich Schimmelbefall in naher Zukunft.

Meine Frage an Sie ist, ob ich einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter oder gegen den Verursacher wegen dem Rohrbruch habe.

Es ist ein geschätzter Schaden in Höhe von mindestens 500€ entstanden.

Habe ich einen Aufwendungsersatzanspruch für die Beseitigung des Wassers und anderen Aufräum- und Putzarbeiten?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Mit freundlichen Grüßen

aferinabisi

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden
Grundsteuer und versicherung sehr hoch- nebenkosten. Hilfe?

Hallo Da wir in einer Mietwohnung wohnen und extrem hohe Nebenkosten und nachzahlungen haben hätte ich einige Fragen zu denen ich soweit bei Google nix finden konnte: Also wir wohnen im 1.stock eines 2 Familien Hauses. Unter uns befindet sich eine Zahnarzt Praxis. Da unsere Nebenkosten mir sehr hoch erscheinen bräuchte ich hier mal Rat: Wir bewohnen 175 qm unten sind 200 qm praxis. Die Gemeinde erhebt eine Grundsteuer ( 2014) in Höhe von 756,50 für ein gemischt genutztes Grundstück mit überwiegend Gewerbeteil. Hinzu kommen die üblichen kosten wie Müll usw. Sodass im Jahr an die Gemeinde 1276,57 Anfallen. Und als mieter einer Mietwohnung werden hier für das Jahr 2014 556, 26 Euro berechnet. Es wird alles einfach durch 2 geteilt außer die Restmülltonne da unten natürlich mehr Müll anfällt. Das kann doch eigentlich nicht sein oder? Durch das gewerbe wird doch die Grundsteuer wesentlich höher sein als ohne? 2. Punkt der nebenkosten: Versicherung. Insgesamt fällen für das Jahr 2014 versicherungskosten in höhe von 1.125,15 an. Geteilt durch 2. Kann es auch hier sein das durch das gewerbe unten die Beiträge wesentlich höher sind als ohne? Habe jetzt nur die aktuellen Beiträge für 2016 die nochmal höher geworden sind aber nur mal um so ca die Summe zu sehen: Alleine die wohngebäudeversicherung mit elementar versicherung kostet jeden Monat 101, 51 euro. Dazu kommt gewässerschadenhaftpflicht für 55.69 pro Jahr. Haus-und Grundbesitzer Haftpflicht 83,22 im jahr. Mir erscheint das alles enorm Hoch. Was meint ihr dazu?

Versicherung, Mieter, Recht, Mietrecht, Grundsteuer
Wasser Zugang im Garten weg gemacht worden. Kann man dagegen etwas tun?

N'abend.

Mein Vermieter hat vor längere Zeit im Garten den Hahnen abmontiert ohne etwas zu sagen. Ich wollten den Gartenschlauch anschließen und sah dann es ist weg und das Loch zu gespachtelt.

Darf er das einfach so? Wir haben hier einen Garten zur Wohnung. Wenn ich die Wiese nass machen möchte, muss ich gefühlte 150 mal hoch und runter laufen mit der Gießkanne.

Ich hab jetzt des Öfteren den Gartenschlauch im Bad unterm Waschbecken angeschlossen, weil er nur da dran passt. Aber es kann ja nicht sein, dass ich den Gartenschlauch jedes Mal in der Wohnung anschließen muss. Ich wohne im 1. OG und musst den Schlauch dann aus dem Fenster machen. Und genau dort ist ein Blumenbeet an der Wand entlang, was mir jedes Mal auf's neue Blüten abreist oder die Solarlampen umschmeißt wegen dem Gartenschlauch.

Kann man dagegen vor gehen?

Er meinte als Grund er habe ihn weg gemacht, da das Wasser auf alle aufgeteilt wird und meine Nachbarn es halt sinnlos täglich laufen lassen und so ich selbst hohe Kosten habe. Aber er hat es ja auch hin bekommen, dass das Wasser im Bad [ drei Wohnungen ] auch nicht mehr auf alle aufgeteilt wird. Sondern jeder seine einzelne Wasseruhr hat.

Kann man das an dem Anschluss im Garten nicht auch machen? Dazu muss ich sagen, meine Nachbarn Gießen den Garten, Blumen etc. Nicht. Die nahmen das Wasser dort eher für ihre Wohnung, weil sie es eben nicht selbst zahlen müssten alles.

Kann er nicht einfach eventuell nur mit Zugang, extra Schlüssel zum aufmachen geben, da ich den kompletten Garten immer mache? Es ist halt jedes Mal auf's neue mühselig und macht eben Blumen kaputt.

Danke schon mal.

Wasser, Wohnung, Garten, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Auszug Parkettboden verfärbt?

Hallo, ich ziehe jetzt aus meiner Mietwohnung aus, welche ich ca. 1 1/2 Jahre bewohnt habe. Beim Einzug wurde die Wohnung vom Vermieter selbst renoviert. Er hat die Wände tapeziert, die Türen angemalt, auch die Heizungen, und einen Parkettboden neu verlegt. Da er es alles selbstgemacht hat und ist es natürlich nicht professionell gearbeitet worden. Es geht in meinem Anliegen speziell um den Parkettboden. Ich habe in einem kleinen Bereich, ca. 3 qm Hantel Matten ausgelegt für meinen Trainingsbereich um den Parkettboden zu schonen bzw. zu schützen. So jetzt habe ich die Wohnung leer geräumt und bemerkt, dass in dem Bereich wo die Hantel Matten waren, an 5 Stellen das Parkett am Rand sich dunkel/schwarz verfärbt hat. Genau die Stelle, wo das Parkett miteinander zusammen gesteckt wird. Ich habe mir die Stellen genau angesehen und bemerkt, dass die Parkettstücke an den Stellen nicht eben sind. Also der Boden ist nicht eben an den Stellen. Dort wo der Boden eben ist, hat sich auch nichts verfärbt. Anbei ein Bild : http://www.fotos-hochladen.net/thumbnail/img20170519wak3idxbyzpt_thumb.jpg

Meine Frage ist: Ist es meine Schuld, dass sich der Parkettboden an den Stellen verfärbt hat? Oder ist es die Schuld des Vermieters, weil er das Parkett an den Stellen nicht richtig eben verlegt hat? Ich hatte die Matten ja nur hingelegt um das Parkett zu schützen.

MFG, Jerry Sun

Mieter, Kaution, Vermieter, Mietkaution, Parkett, Auszug, Parkettboden, verfärbt
Lohnt sich eine teure Duschkabine in einer Mietwohnung?

Ich wohne seit knapp einundhalb Jahren in einer neuen Mietwohnung, Neubau, Baujahr 2015. Der Vermieter hatte im Bad allerdings nur eine Duschbrause installiert, jedoch ohne Duschkabine, also ohne Glaswände etc. Der Vermieter würde sich mit 300€ beteiligen, sofern ich eine Duschkabine einbauen möchte. Beim Einzug dachte ich, dass ich vielleicht doch ohne Glaswände zurecht komme, doch mittlerweise nervt es mich, weil ich ständig die Kalkrückstände wegwischen muss

Seit einer Woche habe ich mich im Baumarkt mal umgeschaut. Wenn man was einigermaßen qualitatives haben möchte, fängt die Rechnung bei ca. 750€ erst an inklusiv Einbauservice. Da wäre ich dann mit 450€ Selbstbeteiligung dabei. Für was hochwertiges und "Gscheits" müsste ich sogar über 1000€ zahlen. Wenn es meine Eigentumswohnung wäre, würde ich die teure Duschkabine nehmen. Aber ich weiß nicht, ob ich diese Wohnung später vielleicht doch kaufe oder nicht, hängt von meinem Job ab. Falls ich in 1-2 Jahren ausziehe, sehe ich das Geld vermutlich nie wieder...

Frage: Darf ich als Mieter beim Auszug fordern, dass der Nachmieter meine Duschkabine abkauft ? (Ähnlich wie bei einer Küche?) Falls nein, dann wäre ich ja gezwungen die Duschkabine wieder auszubauen. Dann müsste ich aber die Fliesen neu verlegen, weil man sonst die Löcher sieht. Darf der Vermieter das auf mich kostenmäßig abwälzen ? Falls die Löcher nur in die Fugen zwischen den Fliesen gehen, müsste man dann trotzdem neu verfliesen ?

Was würdet ihr tun an meiner Stelle ?

Badezimmer, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, duschen, Duschkabine
Gegenstände im Treppenhaus?

Hallo, vielleicht kennt sich ja einer aus oder hatte so ein ähnliches Problem selbst schon.

Ich bin vor kurzem in ein MFH gezogen, dass aus 8 Parteien besteht und die gesamte WEG wiederum aus 10 solcher Häuser. In meinem Haus sind alles Eigentumswohnungen und bis auf meine und noch eine andere selbst bewohnt. Nun stellte ich bei Regenwetter meine nassen Schuhe im Treppenhaus ab, in meinen Türrahmen damit der Fluchtweg frei bleibt. Alle haben es geduldet, so lange sie sauber da im eck stehen. Nun meldete sich eine Bewohnerin aus dem Nachbarhaus, die aber auch die Vollmacht für eine Wohnung in meinem Haus hat bei mir, dass ich gefälligst meine Schuhe hier nicht abstellen soll. Weil Fluchtweg, Brandschutz und es sieht nicht schön aus, bla bla. Zudem würde es müffeln, (ja nee ist klar), die Schuhe waren neu, hatte ich erst 2 mal an. Jetzt habe ich gesehen, dass sie selbst Dinge vor der Türe stehen hat und zwar dauerhaft und nicht vorübergehend wie ich. Zwei große Holzklötze (Brandschutz gilt wohl nicht für sie) zu dekorationszwecken.

Als ich sie darauf ansprach von wegen gleiches Recht für alle, hat sie versucht sich mit 'ich wohne ja schon 30 Jahre hier und bin Eigentümer, wohne im EG, was eine Verhinderung des Fluchtweges ausschließt und der Absatz ist auch breiter wie Ihrer (das ist er tatsächlich) und ich zahle Grundsteuer und Wohngebäudehaftpflicht im Gegensatz zu Ihnen'. Das ich das auch zahle, weil es umlegbare Kosten sind, hat sie souverän überhört und mir mit der WEG und dem Anwalt gedroht.

Jetzt um die Kernfrage, denn mir geht es ums Prinzip und Leute die so dermaßen mit zweierlei Maß messen, konnte ich eh noch nie leiden.

Wenn mir verboten wird irgendetwas ins Treppenhaus zu stellen, mit dem Hinweis das NICHTS abgestellt werden darf, auch nicht vorübergehend, kann ich doch auch verlangen, dass sie ihr 'Feuerholz' auch weg stellt oder wie sehe ich das? Oder kann ich mich gar mit dem Urteil aus 2001 das besagt, dass bei Schmuddelwetter Schuhe abgestellt werden dürfen, wehren? Muss man auf Grund dessen meine nassen Schuhe im Treppenhaus tolerieren?

In der Hausordnung steht folgendes: Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich Treppenhäuser durch einzelne Hausbewohner kann grundsätzlich nicht gestattet werden. Treppen, Flure sowie Kellergänge sind keine Abstellräume. Sie dürfen nicht zum Ablegen oder aufbewahren von Gegenständen benutzt werden.

Denn im Grunde ist das Unrechtes, da es auch Kinderwagen und Rollatoren mit einschließt oder nicht?

Vielen Dank wer bis hierhin gelesen hat :D

Mieter, Brandschutz, Hausordnung, Weg, Treppenhaus, Fluchtweg
Durchlauferhitzer Energieschaden Forderung gegen den Vermieter Durchsetzen?

Wir haben Probleme mit unserem Durchlauferhitzer bzw. mit dem Stromverbrauch. Anliegenden Text habe ich als Brief an unseren Vermieter gesendet. Der bestreitet die Sachlage und vor allem sei er nicht Verantwortlich. Er weist alles zurück und wir sollen die Dummen sein. Habe ich Recht?

Sehr geehrter Herr Vermieter, aufgrund der Wasserleitungssituation (kein bzw. nicht genügend Warmwasser) und dem damit in Zusammenhang stehenden Erhöhten Stromverbrauch haben Sie im Jahre 2014 die Fa. Gas und Wasser mit dem Austausch des Durchlauferhitzers beauftragt. Bedauerlicher Weise sank der Stromverbrauch nicht sondern Erhöhte sich sogar noch extrem. Alle in den 2 Jahren Durchgeführten Ermittlungen (Zählerprüfung durch RWE, Messung jedes einzelnen Stromverbrauchers, Stromcheck Energieberatung) führten immer wieder auf den Durchlauferhitzer zurück, dies wurde Ihnen unzählige Male mitgeteilt, Sie konnten sich das nicht vorstellen. Mittlerweile hat Ihre Rechnungsprüfung ergeben dass nicht ein Energiesparender Vollelektronischer Durchlauferhitzer wie mit uns Abgesprochen und durch Sie beauftragt verbaut wurde, sondern ein lt. eigener Auskunft des Herrn Gaswasser seit mindestens 5 Jahren aufgrund des Massiven Stromverbrauchs Verbotener alter Hydraulischer Durchlauferhitzer. Diesseits ist dadurch ein Energieschaden i.H.v. 2370,23 € incl. Anschaffungspreis neuer Durchlauferhitzer entstanden. Der Beweis der Ursächlichkeit ist erbracht, der Tägliche Durchschnittsverbrauch lag während der Zeit des Hydraulischen Durchlauferhitzers bei 24,77 KWh/Tag und ist seit Verbauung eines Vollelektronischen Durchlauferhitzers auf 14,6 KWh/Tag gesunken, auch der Überdurchschnittlich Hohe Wasserverbrauch hat sich Merkbar Reduziert, und das unter dem Aspekt das Aufgrund des Wasserschadens und der damit verbundenen Baustelle in dieser Zeit Täglich gewischt werden musste. Dies ist eine Absenkung um 41,06 % (Ersparnis über 100€ Mtl.) und entspricht bzw. übertrifft den Ihnen mitgeteilten und vom Hersteller ausgewiesenen Werten. Da mittlerweile drei Wochen seid unserem Gespräch vergangen sind und wir diesbezüglich nicht wie Abgesprochen über das Ergebnis der Ansprache Ihrerseits ggü. Herrn Gaswasser von Ihnen unterrichtet wurden möchten wir auf diesem Wege um Sachstandsmitteilung bitten, insbesondere da Sie selber ja im ersten Augenschein evtl. betrogen wurden. Ob Täuschung Ihrerseits da Sie annahmen ein elektrischer Durchlauferhitzer der EnEG/EnGV Referenzgruppe
Ob Marode Nädelöhrleitungen Ursächlich waren oder ein Mangel des Gerätes, der bereits mit Schreiben vom 26.03.2017 bezifferte Energieschaden i.H.v.2370,23 € ist entstanden. Sie sind zur Rücksichtnahme auf unsere Rechtsgüter als Mieter als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag i. S. v. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet. Die Montage des DHH 21 S sowie/oder ein Mangel des Gerätes verstößt Eklatant gg. § 241 Abs. 2 BGB. Der Verstoß gg. § 241 Abs. 2 BGB löst Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB aus.

Stimmt das? Bitte Quellen nennen

Schadensersatz, Strom, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Durchlauferhitzer
Was tun, wenn ein Vermieter immer wieder unangemeldet vorbeikommt und sogar an die Türe hämmert, obwohl wir ihn schriftl gebeten haben, einen Termin zu machen?

Hallo, wir haben leider einen vermeintlich sehr korrekten Vermieter, der von sich glaubt, dass alles was er macht in Ordnung ist, und alles was er als falsch sieht immer die schlußendliche Wahrheit ist. Mietrecht ist egal.

Wir haben einen Konflikt wegen zweier Nebenkostenabrechnung bei denen nach Erstellung rauskam, dass er im DG Räumlichkeiten hat, die er beheizt, aber diese Kosten auf die 2 Hausparteien abwälzt genauso wie alle anderen Kosten der Nebenkostenabrechnung. Wir haben seinem Anwalt die Sachlage geschildert und er hat zugegeben, dass all die monierten FEhler FEhler sind und wir werden jetzt bald eine neue NKAbr. erhalten.

Aufgrund dieses Vorfalls (Wir reden hier über einen Schaden von 1.400 € in 18 Monaten) möchten wir mit diesem Herrn persönlich nichts mehr zu tun haben, er soll sich schriftlich an uns wenden, wenn er was will. Dies wurde seinem Anwalt auch schriftlich freundlich deutlich und eindeutig mitgeteilt. Da wir uns gerade selbständig machen, sind wir sehr beschäftigt, unsere Tage sind über Wochen hin völlig mit Terminen ausgeplant.

Trotz der o.g. Aufforderung stand der Herr gestern wieder vor unserer Wohnungstür, und läutet drei Mal und hat dann die Frechheit auch noch gegen unsere Tür zu hämmern. Ich bin gerade mitten als Dozent in einem 2.500 € Webinar und meine Frau macht die Assistenz.

Es ist für uns extrem belastend, wenn da in so einer Veranstaltung so eine Störung reinkommt - Wir werden bezahlt dafür, dass wir dieses Webinar halten und der meint da einfach reinplatzen zu können. Ich kann doch nicht mein WEbinar unterbrechen, bloß weil der alte Herr meint, er sei Lehensherr und seine "Leibeigenen" seien ja da.

Wir haben keine Ahnung, was wir da tun können, wir haben es doch schriftlich ganz klar dargelegt. Hat hier jemand vielleicht eine pragmatische Idee? Es geht nicht darum, das irgendwie rechtlich zu lösen, es geht darum eine Lösung zu finden, dass er es nicht mehr tut oder tun will.

Vielen Dank fürs Eindenken in diesen doch etwas komplexen Sachverhalt! E.

Mieter, Vermieter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieter