Hallo, ich benötige Hilfe zu folgender Sachlage: In meinem Mietvertrag ist die Grundsteuer neben der Kaltmiete, Betriebskosten usw. als extra Punkt und mit einem Betrag XY aufgeführt. Der Vermieter fordert nun eine Nachzahlung der Grundsteuer für 2016 in der vollen Höhe und das obwohl ich seit Einzug vor ca. 2 Jahren den, eben im Mietvertag als Grundsteuer ausgewisenen, Betrag XY monatlich gezahlt habe. Der Vermieter will mir jedoch nun diesen Betrag nicht als bereits geleistete Grundsteuer Zahlung (wie im Vertrag betitelt) anrechnen sondern mit den sonstigen Betriebskosten (da gestiegen) verrechnen und fordert somit im Prinzip nochmals die volle Grundsteuer ein.Meine Frage ist nun schlicht und einfach: Darf er einen expilizit als Grundsteuer angegeben Posten einfach nachträglich woanders verrechnen und somit nochmals die volle Grundsteuer verlangen ohne die dazu bereits gezahlten Summen damit zu verrechnen?Danke schonmal für die Hilfe.