Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
Vermieter will Kammerjärger morgen kommen lassen?

Heute fand ich ein pikantes Schreiben vor in meinen Briefkasten. Meine Vermieter schikanieren mich immer mehr und wo sie können. Wohne fast 20 Jahre noch in meiner ersten eigenen Wohnung. Der Mieterbund ist bereits an den Fällen dran, die in der Vergangenheit passiert sind.

Zu meinen großen Glück bekomme ich aber ab August eine andere Wohnung, meine Gesundheit leidet hier extrem drunter, bin nicht mehr arbeitsfähig momentan. Mängel wie Schimmel im Schlafzimmer werden nicht beseitigt. Muss stärkere Medikamente bereits einnehmen. Ärztliches Attest liegt auch vor. Von der ständigen Lärmbelästigung ganz zu schweigen. Wohnen ist hier nicht mehr zumutbar. Die wollen nach mir auch nur noch eine weitere Ferienwohnung draus machen. Ich bin einer der letzten Mieter die jetzt auszieht., weil ich auch an meine Gesundheit denken muss. Bin u.a. auch herzkrank.

Morgen wollen sie am Vormittag, wo ich normal auch viel unterwegs bin, mir einen Kammerjäger auf den Hals hetzen. Angeblich soll bei mir Ungezieferbefall sein, was aber nicht stimmt. Ich weiß nicht, wie ich morgen verhalten soll, wenn die tatsächlich vor meiner Türe stehen werden. Mir geht es heute auch nicht so gut dadurch und ich weiß nicht, warum sie auf diese idiotische Idee kommen. Das ist sicher die Retourkutsche das ich mit dem Mieterbund zusammen die vorletzte Monatsmiete gemindert habe. Denn irgendwo kann ich auch nicht mehr. Ich bin immer eine ruhige Mieterin gewesen und durch den ganzen Stress ausgelöst meine Gesundheit auch schlechter geworden. Die Polizei hab ich heute auch schon informiert, die kommen im Notfall auch raus, aber das möchte ich mir ersparen, den Tag hab ich morgen anders eigentlich verplant.

Mieter, Gesundheit und Medizin, Kammerjäger
Mieter als Drittschuldner?

Hallo Zusammen

Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 minderjährigen Kindern und Mieter in einem Einfamilienhaus. Nun hat meine Vermieterin Streit mit einem mir auch bekannten Handwerker dessen RG sie nicht bezahlt hat. Heute hatte ich Besuch von dem GV. Er hat mir eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gebracht indem ich als Drittschuldner eingetragen bin. Nun sagte mir der GV ich muss die Miete bis zur vollständigen Bezahlung an den Anwalt der Handwerkers überweisen.

Ich habe dann meine Vermieterin mit der ich eigentlich ein gutes Verhältnis habe, angerufen. Sie hat mir ausdrücklich zu verstehen gegeben ich habe die Miete weiterhin an sie zu zahlen, da wir beide ja einen Vertrag haben und sollte ich das Geld trotzdem an den Handwerker bezahlen, wäre das mein privates Vergnügen.

Sie ist Rentnerin und eine von diesen Reichsbürgern und hat kein eigenes Konto mehr. Das Geld überweise ich jeden Monat an das Konto ihres Lebensgefährten. Es ist mir schon klar, dass sie im Unrecht ist und ich das Geld an den Handwerker bezahlen müsste, aber nun könnte sie mir als Vermieterin ja das Leben schwer machen indem sie anfängt mich irgendwie zu schikanieren.

Nun meine Frage, wie ist das? muss der GV nicht zuerst von meiner Vermieterin den EV abnehmen um zu erfahren wo und was sie besitzt. z.b. fährt sie einen Mercedes und hat 2 Häuser. Und wenn sie Ihre Post ungeöffnet zurück schickt, muss sie dann nicht trotzdem den EV abgeben? Oder kann der Gläubiger nicht mit seinem Titel eine Grundschuld an einem Ihrer Häuser eintragen lassen oder ihr Auto pfänden lassen?

Gibt es noch einen anderen Weg als den, dass alles auf meinem Rücken ausgetragen wird?

Da ich Alleinerziehend mit 2 Kindern Hund und Katze hier relativ günstig in dem Haus wohne, würde ich auch gerne weiterhin in einem guten Verhältnis hier wohnen bleiben.

Was genau würde mir passieren wenn ich das Geld nicht an den Rechtsanwalt des Handwerkers überweise?

Mieter, Recht, Pfändung
Austausch Zylinder Haustür - Vermieter unterstellt Mietern einen Ausbau und will Schadensersatz?

Der Vater meiner Frau hat vor ca. 3 Jahren eine Wohnung an uns vermietet. Er tritt somit als Vermieter, in Form einer Eigentümergemeinschaft, uns gegenüber auf.

Zum Einzugszeitpunkt (Sommer 2015) wurden noch Änderungen an der Wohnung vorgenommen (bsp. der Teppich im Spitzboden gegen Parkett ausgetauscht) und es waren in den ersten Tagen unseres Mietverhältnisses noch einige Handwerker in der Wohnung tätig.

Da die halbe Familie Generalschlüssel zur Wohnung besitzt (Schwester, Oma, Vater selbst), haben wir gerade wegen der neugierigen Oma Bedenken geäußert. Der Vater wollte sich den Zylinderausbau durch den Kopf gehen lassen (der eigentlich im Mietvertrag durch den Mieter ausdrücklich verboten ist).

Laut der Erinnerung meiner Frau hat einer der Handwerker eines Tages den Zylinder ausgebaut und gewechselt. Ihr wurden neue Schlüssel ausgehändigt, einer davon wurde an den "Verwalter", der für den Vermieter arbeitet, auf dessen Wunsch zur Aufbewahrung übergeben.

Nun, drei Jahre später, sind wir aus div. Gründen aus der Wohnung ausgezogen und der Vater meiner Frau verlangte den ursprünglichen Zylinder von uns zurück. Dieser befand sich jedoch nie in unserer Obhut nach dem Ausbau. Wir gingen davon aus, dass dieser, mit dem neuen Schlüssel, auch direkt zur Aufbewahrung an den Verwalter überging. Wir hatten den ausgebauten Zylinder nie in Händen.

Der Zustand, und die nachträglichen Änderungen in der Wohnung (bsp. Parkettverlegung), wurden nie in einem Übergabe-/Einzugsprotokoll festgehalten. Auch eine gemeinsame Begehung hat nie stattgefunden, womöglich aufgrund des damaligen "Vertrauensverhältnisses", durch die innerfamiliäre Vermietung der Immobilie.

Ein Ausbau-/Wechsel des Zylinders durch den Mieter ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Weder meine Frau, noch ich, sind handwerklich imstande, einen Tür-Zylinder auszubauen und zu wechseln. Auch in unserem Freundes- und Familienkreis gibt es niemanden, der dies für uns übernommen hat.

Interessanterweise besaß der Verwalter die ganze Zeit ein Exemplar der neuen Schlüssel und wusste gegen diesen (nicht durch uns verursachten) "Verstoß" gegen den Mietvertrag Bescheid.

Die alten (für den verschwundenen Zylinder) und neuen Schlüssel haben wir vollständig zurück gegeben. Jetzt will uns der Vermieter die Kosten für den Einbau eines neuen Zylinders in Rechnung stellen. Der Vermieter (Vater) gibt an, dass deren Handwerksunternehmen, welches für den Wechsel des Zylinders in Frage käme, den eingebauten Zylindertyp nicht führt. Wir werden aktuell beschuldigt, den Zylinder gewechselt und verloren zu haben.

Da aber weder wir, noch der Vermieter, den Zylinder gewechselt haben, und es keinen schriftlichen Nachweis über den Wechsel, trotz Verbot im Mietvertrag und Mitwissen durch den Vermieter, existiert, kann der Vermieter uns diese Kosten überhaupt in Rechnung stellen (Ohne Einzugsprotokoll, ohne nachträgliche Mietvertragsergänzungen, etc.?)?

Wie denkt ihr, würde ein Gericht hierzu urteilen? Vielen Dank vorab.

Schlüssel, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Haustür, Zylinder
Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen?

Meine Wohnung soll an einen neuen Eigentümer verkauft werden - daher habe ich Vorkaufsrecht.

Nun will ich die Wohnung natürlich nicht kaufen und auch keine großen Anstalten machen, hier hilfreicher zu sein als rechtlich von mir zu erwarten ist.

Ich werde aber seitens Makler zu allmöglichen Mitarbeiten gezwungen, zu denen ich weder Lust noch Zeit habe unter der heillosen Drohnung, ich würde in den Kaufvertrag eingehen, wenn ich es nicht unterschreibe. Was soll das heißen? Werde ich zum Kauf der Wohnung gezwungen, wenn ich nicht NEIN sage? Ich kann ja wohl nicht zu einem Kauf ohne meine aktive Mitwirkung gezwungen werden.

Ein Notar soll mir ein Einschreiben/Übergabe gesendet haben, jedoch habe ich nur von Post Modern einen pinken Zettel im Briefkasten, ich kann mir etwas (wobei ich ja nicht offiziell weiß, um was es sich handelt) irgendwo in Hinter-Timbuktu abholen. Das mach ich ganz sicher nicht. Hab nichts bestellt, fertig.

Außerdem muss das Ding in einen Briefumschlag, von denen ich gerade keine habe, stecken und mit einer Briefmarke versehen, die ich nicht habe, und es dann in einen Postbriefkasten werfen, zu dem ich 1) erstmal hin muss und 2) garnicht weiß wo hier einer ist. Für die meisten ein Klacks, für mich total nerviges Mittelalter und hier geht's auch hauptsächlch um's Prinzip.

Der Makler drängelt, ich möge binnen 1-2 Tage das Ding unterschreiben weil er das dringend braucht. Er wurde dann noch frech am Telefon, man müsse mir alles hinterhertragen. Ich möchte mal klarstellen dass ich hier nichts von ihm will, sondern er von mir.

Aber 1-2 Tage, etwas zu unterschreiben, von dem ich rechtlich nicht die leiseste Ahnung habe, ist mir etwas sehr suspekt, und habe das Gefühl, dass hier was stinkt. Darf ich das denn nicht erstmal prüfen lassen?

Evtl. wurde die Wohnung schon verkauft und er will jetzt mit meiner schnellen NEIN-Unterschrift den Fehler wieder gerade biegen?

Meiner Vorstellung nach müsste es doch einfach eine Frist geben, in der ich mich zum Kaufwillen äußern kann, und wenn ich das nicht tue, war's das halt einfach für mich und der Interessent bekommt die Wohnung.

Ich lese halt immer nur, dass man Vorkaufsrecht hat und so, aber nicht was man für Pflichten hat, wenn man NICHT will.

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, BGB
Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert bei einem Schaden in der Mietwohnung?

Hallo, Ich habe in einer Mietwohnung gewohnt und bin im April ausgezogen! Meine ehemalige Vermieterin meint jetzt mir das Leben zur Hölle machen zu müssen und möchte sich die Wohnung auf meine kosten renovieren lassen!

In der Wohnung sind unter anderem Echtholztüren verbaut gewesen, welche auf Grund des Alters der Wohnung nicht mehr all zu top aussahen, viele Schrammen und Kratzer! Ich wohnte ein Jahr darin und mein Katzen haben ihr übriges getan. Das heißt ich hab an einigen Türen ein paar Katzenkratzer zu vertreten. Ich sagte ihr, dass das kein Problem sei, da ich eine Haftpflichtversicherung habe, wo meine Katzen mit abgedeckt sind, Sie solle mir also einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen, der Türen geben. Gesagt getan, der Voranschlag kam und ich reichte ihn bei der Versicherung ein. Das dauerte...

In der Zwischenzeit wollte Fräulein Vermieterin nicht warten und hat die Türen abschleifen lassen, dort stellte dann der Handwerker fest, ja oh, na das wird dadurch aber nicht besser! Tja super, also neue Türen, jetzt will sie ungefähr 3000 euro von mir für neue Türen! Das wollte die Versicherung nicht einfach so zahlen und schickte einen Gutachter! Dieser stellte fest, dass wenn man 4 Katzen in der Wohnung hätte, das man mit solchen Schäden rechnen muss und es deshalb nicht versichert ist und lehnte ab! (Wird man ja sehen, was da noch rauskommt, da ich laut Versicherungsvertreter eigentlich dahingehend versichert bin)

Jetzt ist mein Anwalt im Urlaub und ich erreiche ihn nicht, weshalb mich das jetzt mti dem Restwert/Wiederbeschaffungswert interessiert! Laut Gesetz bin ich ja nur verpflichtet den Wiederbeschaffungswert zu zahlen! Also so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist! Und nicht einfach mal so neue Türen!

Kennt sich da jemand aus und kann es mir sagen?

Die Türen und das Haus sind über 10 Jahre alt und sahen wie gesagt schon dementsprechend aus!

vielen Dank

Schadensersatz, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert
Tierhaltungsverbot Mietwohnung umgehen?

ich schildere kurz mal meinen Fall:

Vor ca 1 Jahr bin ich mit meiner Katze in meine jetztige Sozialwohnung (wohnraumgeförderte Wohnung) gezogen. Ich musste leider umziehen da die Miete für die alte Wohnung schon lange unbezahlbar war. Damals gab ich dem neuen Vermieter (Wohnungsgesellschafft) aus Angst die neue bezahlbare Wohnung nicht zu bekommen an das ich keine Haustiere besitzen würde. Nach der Zusage für die Wohnung habe ich ca 6 Monate Später eine Anfrage an den Vermieter für die Erlaubnis für die Haltung für einer Katze gestellt. Zum Vermieter (Wohnungesellschafft) ist zu sagen das dieser in meinen Ort mehere tausend Wohnung besitzt. In meinen Mietvertrag stand, dass man eine schriftliche Erlaubnis für die Tierhaltung vom Vermieter bräuchte. Heute teilte mir der zuständigen Mitarbeiter telefonisch mit das man keine Haustiere erlauben würde. Mich überraschte diese Antwort einwenig da viele seiner Mieter Tiere hier halten würden. Diese zogen sogar zeitgleich mit mir hier ein. Ich sprach ihn darauf an das in den anderen Wohungen und in den Nachbarswohnungen von ihm Tiere aller Art gehalten würden, z.B. Hunde, Katzen, Kaninichen. Ich sagte ihm das ich mit Tieren aufgewachsen bin, das ich selbst eine chronisch mittelschwere Depression besitze würde (alles Wahrheitsgemäß) und deshalb auch einen starken sozialen Rückzug entwickelt habe. Ein Bezugstier wäre mir dann doch schon sehr wichtig. Er sagte mir das er generell keine Haustiere erlauben würde, die anderen Mieter halten illegal Tiere. Er erlaubt keine Katze da es sein könnte das andere Mieter Allerigien gegen Katzen haben könnten. Er sagte mir wegen den Wunsch ein Tier haben zu wollen das ich doch ins Tierheim gehen sollte, dort könnte ich mir einen mir mal einen Hund zum gassi gehen ausleihen, die Katzen könnte ich mir dann dort auch ansehen. Mich machte diese Aussage richtig fertig. Ich will mir doch nicht nur ein Tier mal kurz ansehen, sondern ich wollte eine Beziehung zu einen Tier aufbauen. Es hörte sich aus seinen Mund so an das Tiere keine Lebewesen sind. Ein Besuch im Tierheim würd mich nur noch mehr fertig machen. Meine nun illigeal gehaltene Katze will ich nicht abgegeben. Ich würde untergehen wenn ich diese nicht mehr haben würde. Meine Katze ist jetzt schon seit 7 Jahren bei mir, sie spendet mir sehr viel Kraft. Eine neue bezahlbare Wohnung findet man als psychisch kranke EU-Renterin leider garnicht. Für meine jetztige Wohnung stand ich 7 jahre !!!! auf einer Warteliste. Selbst diese Wohnung habe ich nur mit einer Notlüge bekommen :(. In ständiger Angst zu leben die Wohnung zu verlieren oder die Katze abgegeben zu müssen macht mich nur noch mehr mehr krank.

Frage: gibt es trotzdem eine Möglichkeit das ich meine Katze offiziell halten dürfte? was ratet ihr mir?

Tiere, Mieter, Katze, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Tierhaltung, Hundehaltung, Katzenhaltung, Wohnungsgesellschaft
Mietvertrag unklar - Bei Auszug Streichen?

Da wir in Kürze aus unserem Haus ausziehen, habe ich mich nun dafür interessiert ob wir nach nur 13 Monaten Miete streichen müssen.

Die Wände sind alle „weiß“, ohne Krazter, etc. Man findet lediglich kleinere Abnutzungsspuren von Kissen oder Ähnlichem an den Wänden.

Also habe ich den Mietvertrag studiert und bin auf einige widersprüchliche Klauseln gestoßen.

Zum Beispiel finde ich:

„Es besteht Einigkeit darüber, dass von einem Zustand der Räume ausgegangen wird, wie er im Übergabeprotokoll festgehalten bzw bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt wird“ - In dem Protokoll wurde renoviert vermerkt.

Des Weiteren findet man unter dem Abschnitt „Instandhaltung der Räume“ Folgendes:

„Für ein renoviert übergebenes Objekt gilt das Folgende: Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Diese umfassen das Streichen der Wände und Decken, etc.“

Unter dem Punkt „Beendigung der Mietzeit“ finde ich dann allerdings diesen Punkt:

„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln - auch den selbstbeschafften - usw. zurückzugeben. Paragraph 4, Abs 4 bleibt unberührt.“ 

Dieser Absatz besagt Folgendes: Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter Schönheitsreparaturen nicht durchführen muss“

Könnte hier jemand Licht ins Dunkel bringen? 

Besten Dank :-)

Mieter, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag

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