Hallo! Unsere Nachbarin (Mehrparteienhaus) hat seit einiger Zeit eine Katze, welche nach Belieben im Hausflur spazieren geht. Trotz umliegender Grünflächen besteht diese Nachbarin darauf, dass die Katze eine Hauskatze bleibt. Nun hat es sich gestern zugetragen, dass die Katze vor meiner Wohnungstür laut miauend den Fußabstreifer zerkratzt hat und dieser in Mitleidenschaft gezogen wurde. Zudem sitzt sie gerne auf unserem Schuhregal und hinterlässt viele Katzenhaare, was für mich als starke Allergikerin gegenüber Katzenhaaren nicht vorteilhaft ist (Reaktionen von Hautausschlägen bis Asthma). Meine Frage ist, ob ich das Recht habe, komplette Haltung in der Wohnung einzufordern? Lt. Den Hausregeln im Mietvertag ist eine Haltung von Tieren zulässig, solange sich andere Mietparteien nicht belästigt fühlen oder Sachbeschädigung vorliegt. Ich als Tierliebhaberin möchte der "einsamen" Nachbarin jedoch nicht ihre geliebte Katze "wecknehmen"... Danke für die Antworten! Liebe Grüße, Sarah