Schimmel in der Wohnung / Ausziehen / Neue Wohnung?

es geht um diesen Fall:

eine Familie ( Insgesamt 5 Personen, davon 3 Kinder) hat eine Mietwohnung bei einem Privatvermieter.

Seid etwa 6-7 Jahren haben sie die Wohnung. es gab mal einen defekt im Schornstein der sehr Spät entdeckt wurde. Das ist etwa 5 jahre her

seid etwa 2-3 Jahren bildet sich schwarzer Schimmel an den fenster seiten und der kompletten innenwand am fenster etwa 2-3 meter sowie an den oberen und unteren ecken,

und das nicht nur in einem zimmer sondern auch die küche ist vom schimmel befallen, aber auch nur die seite wo das fenster ist auch etwa 4 meter breite wand nur Schimmel

im badezimmer fängt es auch schon an zu schimmeln.

—— Es wird regelmäßig geheizt und auch gelüftet ——

die mutter hat Allergisches Asthma, und eines der Kinder wohnt in dem zimmer mit dem ganzem schimmel an der wand.

sie finden keine neue wohnung, aufgrund weil der vermieter keine vormieter bescheinigung schreiben will.

Vom schimmel weiss der vermieter. Er sagt es ist ihre schuld. (Angeblich falsches lüften, familie hatte aber zuvor nie probleme mit schimmel gehabt)

selbst wenn man die tapete abmacht bilde sich im mauerwerk bzw dem putz neuer schimmel

Frage 1:

Wenn die Familie zb vom Arzt oder dem Gesundheitsamt, eine bescheinigung bekommt indem drinne steht das die gesundheit gefärdet ist (wegen dem Dichten schwarzen schimmel, sporen etc) sind vermieter dann verpflichtet wenn sich mehrer auf die wohnung bewerben den jenigen mit so einer bescheinigung zu bevorzugen ?

frage 2: darf der Vermieter einfach so verweigern eine vormieter bescheinigung auszuhändigen, obwohl er weiss ohne die findet die familie keine wohnung.

3: habt ihr sonst tipps oder möglichkeiten dagegen vorzugehen,

zb durch ein gutachter der im schlimmsten fall bestätigt das die gesundheit gefärdet ist das mann mit dem gutachten dann bei einem anderen vermieter anderen meitern bevorzugt eine wohnung bekommt

danke im vorraus schonmal vieleicht gibt es ja leute oder auch ärzte anwälte etc hier die ahnung davon haben.

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Wohnung, Schimmel, Mieter, Recht, Vermieter, Gesetz, Gesundheit und Medizin, Wohnungsrecht, Gesundheitsamt
Nachbarin anzeigen?

Hallo liebe Community,

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich meiner Nachbarin. Meine Nachbarin ist Alkoholikerin und wird immer wenn sie trinkt sehr aufbrausend und aggressiv, sie wirft Dinge in ihrer Wohnung um ( unter uns) und schreit jegliche Art von Beleidigungen (schlam, hur* etc.). Dies ist da sie Streit mit einer anderen Nachbarin hat was jetzt zu lange zum erklären braucht. Auf jeden Fall werden meine Mutter und ich dann auch mit rein gezogen aus Grund XY. Außerdem hört sie oft von morgens 3 Uhr bis Abend 22 Uhr so laut Musik das ich die Lieder mitsingen kann und der Boden wackelt. Vorhin wollte ich den Müll raus bringen und als ich an der Haustüre war hat sie ihre türe geöffnet und runter gespuckt und das übliche beschimpfen gemacht sowie mir damit gedroht das "sie wartet bis ich wieder hoch komme", das ging dann beim zweiten Gang zur Haustüre wieder so. Angst hatte ich danach auch da ich weiß das sie in diesem Zustand fähig ist autospiegel kaputt zu schlagen. Der Vermieter weiß Bescheid und kann trotzt versuch sie raus zu klagen nichts machen da sie einen Vertrag haben (Sinn gemäß was er gesagt hat). Die Polizei war auch of da aber die nehmen sie nur zur ausnüchterung oder so mit und das was. Jetzt würde ich gerne hier etwas Rat einholen was ich machen kann außer auszuziehen oder es zu ertragen.

Danke im voraus LG

Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Vertrag, Beleidigung, Nachbarn, Streit
Mieterhöhung ohne Mietspiegel und vergleichbare mieten?

Hallo

Hallo ich habe eine Eigentumswohnung in Frankfurt Eschborn Am stadtpfad 64 im Jahre 2017 gekauft.

Die Wohnung gehörte Der Vonovia.

Auf Eigenbedarf musste ich verzichten da die Mieter schon sehr lange drinne wohnen sie waren irgendwie vor Jahren Mitarbeiter der Postbank und haben die Wohnung so bekommen.

Die Zahlen eine Kaltmiete von 380 € die Wohnung hat 63 m² und zwei Zimmer, die Wohnung wurde im Jahre 1960 gebaut .

Ich habe aber ein Recht die Miete zu erhöhen doch in Frankfurt Eschborn in der Gemeinde gibt es keinen Mietspiegel vergleichbare mieten habe ich auch nicht da ich nicht weiß wie ich an sowas ran komme .

Ich habe mitbekommen dass man ein Gutachten machen lassen kann doch es wird zu teuer das lohnt sich nicht wenn ich eh nur 15-20 % erhöhen kann.

Bei 380 € Kaltmiete und davon 15-20 % ist nicht die Welt deswegen würde es sich nicht rentieren ein Gutachten durchführen zu lassen.

Aber es kann doch nicht sein das ich jetzt keine Miete erhöhen kann nur weil ich keinen Mietspiegel habe oder vergleichbare mieten es muss doch einen Weg geben wie ich das machen kann.

In den Unterlagen die ich von der Vonovia bekommen hatte habe ich gelesen das sie in den Jahren 2015 und 2016 sowie 2017 die Miete erhöht hatten wie haben die das hinbekommen?

Kann mir jemand helfen beziehungsweise Tipps geben wie ich die Miete erhöhen kann ?

Ich habe mir überlegt vielleicht bei der Eigentümerversammlung ein paar Eigentümer anzusprechen und nach deren Mietvertrag zu fragen wäre das eine Möglichkeit ich würde mich freuen wenn ich ein paar hilfreiche Tipps bekommen würde

Mit freundlichen Grüßen

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Mietspiegel, Mieterhöhungen
Darf mein Vermieter mir verbieten meinen Kellerraum abzuschließen?

Hallo,

ich wohne jetzt etwas mehr als ein Jahr in meiner ersten Wohnung. Bisher hat es auch noch nie großartig Probleme gegeben.

Ich Wohne ganz oben in einem drei Parteien Haus, alleine. In dem Flur oben befindet sich mein Abstellraum, der nur durch den Flur zu betreten ist.

Außerdem habe ich noch einen Kellerraum in den ich aber laut meinem Vermieter nur Fahrrad und Waschmaschine hineinstellen darf. Dadrin befindet sich auch eine Tür zum Garten meiner Nachbarn.

Im Mietvertrag sind beide Räume unter dem Punkt "Räume, welcher der Mieter alleine nutzt" aufgeführt und es wurde auch am Anfang nichts weiter dazu gesagt.

Jetzt ist es so, dass mein Vermieter gestern bei mir vor der Tür stand. Wohl etwas überrascht das ich da war (da ich Urlaub habe) und meinte mir vorschreiben zu müssen, dass ich meinen Abstellraum aufräumen muss. (Wo nebenbei gesagt nur Stühle, Pfand, Kartons Papiermüll und ein paar alte Möbel, die wir vor ein paar Wochen ausgetauscht haben und ich diese Woche sowieso weg bringen wollten stehen.)

Auf meine Frage woher er den Überhaupt wüsste wie es in meinem Abstellraum aussehe sagte er wie selbst verständlich ja er müsste da ja immer mit dem Schornsteinfeger rein. Darauf hin habe ich ihm gesagt, dass ich da gerne drüber informiert werden möchte wenn er in meine räume geht, und er das überhaupt nicht darf. Das wäre ihm egal, er müsste da schließlich rein. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ich da ein neues Schloss rein machen werde, wenn er das weiterhin macht. Er meinte nur das können sie sich abschminken und übrigens sollten sie ihren Kellerraum auch mal wieder aufräumen.

Daraufhin habe ich gestern Abend um 8 Uhr meinen Kellerraum abgeschlossen und heute morgen um noch nicht mal 11 Uhr rief er mich an. wieso ich jetzt aufeinmal meinem Kellerraum abschließen würde. ich Dürfte dass nicht, immerhin wäre das ein Fluchtweg und der Durchgang für meine Nachbarn in den Garten.

Davon hat mir vor einem Jahr aber keiner was gesagt, und es ist auch nicht als Fluchtweg ausgeschildert.

Ich habe dann nur gefragt was die denn in meinem Keller zu suchen haben, worauf hin er nur meinte ja wir sind ja die Hausmeister.

Mich würde einfach mal interessieren, was ihr da so zu sagt.

liebe grüße

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Wie viele Unterlagen darf der zukünftige Vermieter verlangen, bevor er eine Absage erteilt?

Ich hatte Interesse an einer Wohnung, der Vermieter schien sehr an mir interessiert und wollte mir vor 2 Wochen schon eine Zusage erteilen.Er meinte ich komme als Mieterin in Frage und solle bloß nicht denken dass die Fragen bedeuten er wolle mich nicht.

zu diesem Zeitpunkt hatte er:

3 Gehaltsnachweise von mir

meine Schufa die bei 97,5% liegt

einen Nachweis für die Umwandlung meiner Gehaltserhöhung vor dem Einzug

Eine Bürgschaft meiner Eltern

Eine Selbstauskunft mit dem Kontakt meines derzeitigen Vermieters

und die schriftlich Bestätigung von meinem Chef dass ich übernommen werde und entfristet.

Dann ist ihm ein Tag vorher aufgefallen, dass er noch gerne Gehaltsnachweise oder Nachweise für die Mieteinnahmen meines Vaters benötigt, weil ich vorher beiläufig erwähnt hatte dass meine Eltern selbst Eigentümer sind.

Dies habe ich abgelehnt, womit er vorerst auch zurecht kam.

Dennoch hat er einen Grund gefunden mir die Wohnung vorzuenthalten.Diesesmal wollte er warten bis mein neues (erhöhtes) Gehalt schwarz auf weiß vorzuweisen ist.

Womit ich auch kein Problem hatte, nur das Warten war anstrengend.

2 Tage später erhielte ich eine Mail, dass er noch einen Nachweis dafür möchte dass ich Ersparnisse von mindestens 5000€ vorweisen kann.

die Miete steht im Verhältnis zu meinem Gehalt bei 50/50.

Ich habe Ihm erklärt dass ich keine hohen Ersparnisse vorweisen kann weil ich immer alles in meine Einrichtung von meiner jetzigen Wohnung investiert habe.

Nun bekomme ich eine Ablehnung in der es heißt dass Sie nicht an meiner Zuverlässigkeit zweifeln, aber Ihnen das Schreiben von meinem Chef für die Entfristung nicht ausreicht.

Ich fühle mich etwas benutzt und habe pikante Details von mir enthüllt.

kann er das machen :-)???

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Vermieter verbietet Müllbeutel für den Restmüll, ist das rechtens?

Hallo.
Wir haben leider ein Problem mit unserem Vermieter.
Und zwar geht es um den Restmüll.
Wir leben in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien und 7 Personen. Von diesen 3 Parteien sind es zwei Eigentumswohnungen und wir sind die einzigen Mieter in diesem Haus.
Es steht eine große Restmülltonne zur Verfügung. Nun kommt es ab und an vor dass diese eine Tonne nicht ausreicht. Eine zweite Tonne möchte der Vermieter nicht zahlen. Das müssten wir als Mieter übernehmen.
Unser Vermieter ist der Meinung, dass Müllsäcke nicht in die Restmülltonne gehören. Wir sollen die Müllsäcke ausleeren, also den Müll lose in die Tonne packen.
Nun waren wir komplett fassungslos, als heute Morgen unsere Mülltüten wieder vor unserer Haustür standen! Der Vermieter hat die Mülltüten aus der Restmülltonne wieder raus geholt und vor unsere Tür gestellt! Wir sollen den Müll gefälligst ausleeren!
Das ist doch wohl die Höhe! Er hat versucht uns klar zu machen dass es doch normal sei dass man Müllsäcke über der Tonne ausleert, da so Platz gespart wird. Sowas habe ich NOCH NIE gehört.

Das ist doch widerlich?! Wir weigern uns den Restmüll auszukippen... das grenzt doch an Menschenverachtung sowas zu verlangen. Man macht Restmüll doch nicht umsonst in Müllbeutel!
Wir haben sogar mal mitbekommen wie der Vermieter an der Restmülltonne Säcke wieder raus geholt und selber ausgeleert hat... also auch in gegammeltem Küchenmüll und benutzten Hygieneartikeln (Binden und Co) gewühlt hat, damit die Sachen nicht in Müllbeuteln in der Tonne sind!! Aber das war ja soweit erstmal sein Problem. Nun verlangt er es aber von uns auch.

Zumindest kommt das noch dazu: Laut ihm gehören Taschentücher und Küchentücher auch noch in die Papiertonne. Und meiner Information nach, auch wie ich es an der Arbeit zur Mülltrennung gelernt habe; gehören benutzte Taschentücher sehr wohl in die Restmülltonne. Allein weils um die Hygiene geht.

Wir sind schon so am verzweifeln dass wir angeboten haben eine zweite Tonne zu finanzieren, da wir diese Diskussionen leid sind.
Darf ein Vermieter sowas verlangen, können wir irgendwas dagegen tun außer eine zweite Tonne zu bezahlen?
Sowas skurriles hab ich noch nie gehört...

Haushalt, Abfall, Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Abfallentsorgung, Mieterrecht, Mülltonne, Verbot
Kann der Vermieter nach zusage per E-Mail doch die Wohnung anderweitig vermieten??

Hallo zusammen,

ich habe gerade ein gewaltiges Problem. Wir haben uns am 22.02. eine Wohnung angeschaut, die wir gerne mieten wollen. Am Tag der Besichtigung hatten wir den Vermieter mitgeteilt, dass wir die Wohnung unbedingt haben wollen. Am Tag nach der Besichtigung hat der Vermieter alle relevante Unterlagen (Gehaltsnachweise, Bankauskunft, Schufa usw.) von uns erhalten dabei haben wir unsere Interesse noch einmal untermauert. Nach mehre Telefonate haben wir am 27.02. per E-Mail folgende Nachricht vom Vermieter erhalten: 

Sehr geehrter Herr ...

Hiermit bestätigen wir Ihnen gerne, dass Sie die Wohnung in der ....weg 9 zum 01.04. mieten können. Den Mietvertrag senden wir Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin haben wir uns noch einmal mit der jetzige Mieter getroffen um das ein oder andere abzusprechen, da die uns diese vorgehensweise bei der Besichtigungstermin vorgeschlagen wurde. Am Freitag den 01.03. haben wir vom Vermieter den Mietvertrag in zweifacher Ausführung erhalten (noch nicht von ihm unterschieben, jedoch mit alle Eckdaten ausgefüllt.) Diese haben wir dann unterschrieben und ihm zugesendet. 

Am Montag 04.03. rief uns der Vermieter nun an und teilte uns mit, dass die Wohnung doch nicht zu vermieten wäre, weil er nun beabsichtigt dies zu verkaufen. kurz darauf hieß es dann, dass die Wohnung an jemand anderem vermieten wird.

Was jetzt davon wahr ist, kann ich leider nicht sagen, Fakt ist jedoch, dass wir unbedingt zum 01.04. die Wohnung brauchen, da wir jetzt zum 01.04. unsere Wohnung abgeben müssen. Außerdem haben wir andere Wohnungen die wir bekommen könnten abgesagt da die zusagen bereits schriftlich per Mail für die Wohnung uns vorlag. 

Jetzt ist meine Frage, ob der Vermieter einfach sowas machen kann? Ist seine zusage per E-Mail nicht verbindlich? kann ich dagegen rechtlich angehen und auf die zusage zum 01.04. bestehen? Hat es überhaupt Erfolgschancen, die Wohnung doch noch zubekommen? Es sei noch erwähnt, dass wir eine fünfköpfige Familie (drei kleine Kinder) sind und keine Möglichkeit habe, jetzt irgendwo anders unterzukommen. 

Bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe und Antworten 

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Mietminderung keine Dusch Möglichkeit?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Mietminderung.

Ich bin leider im Moment Finanziell nicht in der Lage in den Mieterschutzbund zu gehen.

Zu meinem Problem :

Ich bin im Dezember 2018 in eine neue Wohnung gezogen in der es seit 22.01.2019 keine Duschmöglichkeit mehr gibt. Seit dem dusche ich bei Freunden oder Eltern.

Grund dafür ist ein leck in der Wasserleitung zu meinem Bad. In der Zeit vom 22.01.2019 bis 30.01.2019 hatte ich kein Wasser in meiner gesamten Wohnung. Mein Vermieter hatte seiner Versicherung den Schaden mitgeteilt und es hat leider eine Woche gedauert bis eine Firma zur Leckortung und Reparatur eingetroffen ist. Beim Fliesen entfernen hat die Firma mir dann noch mein Starkstromkabel durchgebort ( liegt im Estrich, ich weis da gehört dieses Kabel nicht hin ) war dann auch 2 Tage ohne Herd.

Gutachter von der Versicherung und Sachverständiger waren dann ein paar Tage darauf auch in meiner Wohnung und haben dies begutachtet und entschieden das dies ein Versicherungsfall ist und die Versicherung zahlt. Bis zum 21.02.2019 ist rein nichts passiert !

Am 21.02.2019 ist dann eine Firma gekommen die allerdings nur die sanitären anlagen ( Durchlauferhitzer usw ) ausgebaut hat, nun hab ich auch nur noch kaltes Wasser in meiner Wohnung plus keine Dusch Möglichkeit...... Der Fliesenleger soll angeblich mitte nächster Woche kommen.

Mir ist bewusst das die Versicherung für meine Mietminderung zuständig ist und ich laufe auch seit dem meinem Vermieter hinterher das er das bitte mit der Versicherung schnellstmöglich klären soll, bis dato ist nichts passiert was meine Minderung angeht.

Bin ich dazu gezwungen so lange zu warten bis da endlich mal was voran geht oder kann ich selbst irgendetwas in die Wege leiten ?

Hab jetzt echt die Nase voll von dem ganzen warten und immer woanders duschen gehen.

Bin um jede Antwort dankbar. LG

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Reparatur Balkontür Mietwohnung - Wer zahlt?

Hallo,

Ich wohn zur Miete und hatte inzwischen schon zum zweiten Mal das Problem, dass der Stift vom obersten Scharnier der Balkontür rausgerutscht und verbogen ist. Dadurch ließ sich die Tür nicht mehr vollständig schließen, es hat permanent gezogen, Wärmeverlust und dauernder Lärm von draußen waren dadurch vorprogrammiert und außerdem hätte ein Einbrecher die Tür leicht aufbrechen können. Zum Lüften konnte ich die Tür auch nicht mehr öffnen, weil ich Angst hatte, dass sie mir irgendwann ganz entgegen kommt.

Das erste Mal hat mir ein bekannter Handwerker, der zu Besuch war, das Scharnier wieder richtig eingesetzt. Jetzt beim zweiten Mal habe ich das meinem Vermieter gemeldet. Der hat mir direkt gesagt er gibt das dem Handwerker weiter. Die haben sich am selben Tag gemeldet und waren am nächsten Morgen da. Der Handwerker hat die Tür in Ordnung gebracht. Und 1,5 Wochen später habe ich plötzlich die Rechnung von meinem Vermieter im Briefkasten, sie hätten die Rechnung bezahlt. Das würde jedoch unter Bagatellschaden fallen, die von den Mietern selbst zu beheben sind, und ich sollte ihnen die Kosten bezahlen.

Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und möchte nicht zahlen. Erstens halte ich es nicht für einen Bagatellschaden, sondern für einen Schaden an der Bausubstanz, deren Funktionalität durch den Vermieter zu gewährleisten ist.

Zweitens wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ich für diese Kosten aufkommen müsste. Und hatte keine Gelegenheit das privat reparieren zu lassen oder mir zumindest einen Handwerker selbst auszusuchen. Der bestellte Handwerker kam auch noch aus einer anderen Stadt und hat die Anfahrtszeiten natürlich mit berechnet.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich tun? Ist das Recht nicht in diesem Fall auf meiner Seite? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Reparaturkosten
Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

Hallo folgendes Problem, 

Bei uns hat der Vermieter einen Anbau vorgenommen und aus einer 2 Zimmer Wohnung eine 4 Zimmer Wohnung gemacht. Von ca 50qm auf ca 85! Der Mietpreis lag bisher immer bei 435euro warm. Ob wir den Umbau wollten oder nicht, war egal, denn vorgenommen hatte er sich es sowieso. Es hieß anfangs an der Miete würde sich nichts ändern, natürlich haben wir kaum was schriftlich, bis auf ein paar Emails, was uns nun sehr Ärgert. Denn hieß es, was wir auf schriftlich haben, der Mietpreis würde nur auf Max 7€pro qm steigen. Nun ist der Anbau, nach 6 Monaten Verzögerung, extremen baulärm und etlichen zankereien endlich fertig und die miete hat sich auf das doppelte erhöht. Nun wird knapp 9€pro qm verlangt, mit der Begründung man habe ja nur den mietspiegel angepasst für unsere Ortschaft, wir seien vorher deutlich darunter gewesen. Mittlerweile hat auch ein Vermieter Wechsel stattgefunden, mein alter Vermieter hat die Wohnung nun an seinen Sohn übergeben. Auf jeden Fall verlangt dieser nun nochmal weiter 650€ Kaution aus dem nichts, von denen nicht mal ansatzweise vorher die Rede war, die Mieterhöhung und dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in denen ich die anderen beiden Räume anbiete, die ich selber nie haben wollte! Ich weiger mich dies zu tun. Mittlerweile droht er mir, er würde meinen Lebenspartner Hausverbot erteilen und meinen kleinen Hund auch, der aber seit 1,5 Jahren schon hier leben darf und die anderen Parteien im Haus noch größere, lautere Hunde haben. Er setzt mich also unter Druck. Was ich Gott sei Dank auch schriftlich habe. Nun habe ich aber eine Fehler gemacht, und in der wir auf eine Email von ihm, mit der Kündigung geantwortet. Diese ist allerdings per email raus und nicht unterschrieben. Meine Frage nun, ist das alles überhaupt so rechtens wie er das handhabt?! Muss ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben? Darf er hausverbot verteilen? Lg aus hamburg  

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Winterdienst Pflicht für Mieter?

Hallo,

mein Vermieter meinte gerade zu mir das es eine Frechheit ist das ich keinen Winterdienst gemacht habe und möchte mir dies in Zukunft aufbrummen bzw mir Kosten über die Nebenkostenabrechnung umlegen... er meinte auch ich müsste den ganzen Hof Schippen welcher ausschließlich von seiner ansässigen Firma genutzt wird, ich laufe Lediglich an diesen Hof vorbei .

zur Faktenlage:

hab ich folgendes gefunden

https://www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen-4780083-0/

-> Winter­dienst muss im Miet­vertrag geregelt sein

Um Mieter wirk­sam in die Pflicht zu nehmen, reicht ein Aushang im Hausflur nicht aus. Auch ein Gewohn­heits­recht, wonach Erdgeschoss­mieter stets räumen und streuen müssen, gibt es nicht (Ober­landes­gericht Frank­furt, Az. 16 U 123/87). „Mieter sind nur zum Räum- und Streu­dienst verpflichtet, wenn sich das aus ihrem Miet­vertrag ergibt. Im Miet­vertrag müssen alle Rechte und Pflichten des Mieters geregelt werden“, bestätigt Ropertz. Heißt konkret: Im Miet­vertrag muss beispiels­weise stehen, dass die Mieter in einem Haus abwechselnd streuen müssen. Was dann „abwechselnd“ bedeutet, kann sich wiederum aus der Haus­ordnung ergeben. Wenn eine ausdrück­liche Regelung fehlt, bleibt der Vermieter für den Gehweg verantwort­lich.

Tipp: Der Eigentümer kann in diesem Fall entweder selbst schippen oder seinen Hausmeister beziehungs­weise einen professionellen Räum­dienst beauftragen. Die Kosten dafür muss er nicht allein tragen. Er darf sie über die Betriebs­kosten­abrechnung auf die Mieter umlegen.

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bei mir im Mietvertrag Steht zum Winterdienst rein Garnichts... ganz im gegenteil

->

Der Vermieter verpflichtet sich zur Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftlichen Flächen...

darunter waren ein Paar Zeilen welche wir gestrichen hatten (mit Unterschicht) bei Vertragsunterzeichnung welche besagten das die Wegereinigung und Streupflicht an Dritte Übertragern werden kann und die Kosten umgelegt werden können.

dadurch das der Bereich gestrichen wurde frage ich mich ob nun trotzdem umlegen kann oder nicht wenn er dritte beauftragt da es ja extra gestrichen wurde...

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Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Mietvertrag
Verrückter Mieter treibt mich in den Ruin?

Liebe Community,

mit Blick auf die Uhr- es ist 23:30 Uhr. Auch wenn Samstag ist, so ist nachvollziehbar wenn meine Frau und ich so langsam aber sicher unsere Ruhe haben wollen.

Wir haben ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung welche wir vermietet haben. Anfangs war es auch ziemlich harmonisch mit den Mietern, jedoch wurde es seit 4/5 Monaten zunehmend problematisch. Vor Ende August zog auch die Freundin des Mieters nach Trennung aus. Seitdem entwickelte er sich ein wenig zu einem "wunderlichen Einzelgänger". Aktuell dröhnt mal wieder laut eine grauenhafte Partymusik, auf Klingeln und Klopfen reagiert er (natürlich auch) nicht. Bereits vor einigen Wochen wollten wir die Polizei hinzu ziehen. Da hier jedoch die Polizei scheinbar wichtigeres zu tun hat wurde mir Nahegelegt einfach Protokoll zu führen. Meine Nachtruhe bringt das auch nicht wieder.

Jetzt kommt noch dazu dass seine offenbar psychisch kranke Schwester vorhin im Garten herumtrampelte und dabei an den winterfest gemachten Stauden einiges Abknickte sowie eine Weiche unserer 5-Zoll Gartenbahn verstellte. Er war zu dem Zeitpunkt noch nicht zuhause, weshalb ich Sie einlud zu uns in die Wohnung zu kommen. Dort habe ich ihr einen Tee angeboten und ihr ein bestseller von Erich von Däniken zum schmökern schenkte. Als Sie sich hier auch daneben benahm war sie genauso schnell wieder vor der Tür als Sie drinnen war. Da kam aber bereits ihr Bruder.

Hat jemand eine Idee wie ich mit diesem "Problemmieter" eine Lösung finden kann?
Ich will Ihm nicht kündigen da wir ohnehin in Kürze wegziehen und dann das Haus komplett verkaufen.

Vielen Dank!

Mieter, Gartenbahn, Gugelhupf, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, psychische Erkrankung
Mietzuschlag Untervermietung angemessen?

Hallo,

kürzlich ist meine Mitbewohnerin (2. Hauptmieterin, ich bin 1. Hauptmieterin) ausgezogen und ich bin nunmehr alleinge Hauptmieterin und habe bzgl. einer Erlaubnis zur Untervermietung bei meiner Hausverwaltung angefragt und diese auch erhalten. Nun wird mir die Untervermietung unter der Bedingung eines Mietzuschlages nach § 26 (3) Neubaumietenverordnung in Höhe von 5,00 € erlaubt. Ich bin mir 1. nicht sicher, ob dies so zutrifft, da jeder sein eigenes Zimmer hat und nur Bad und Küche geteilt werden, 2. eigentlich ja nur ein "Mieterwechsel" erfolgt ist: Die Wohnung war schon die ganze Zeit von zwei Leuten belegt, sodass eine erhöhte Abnutzung nicht der Fall ist, 3. steht in dem Schreiben meines Vermieters: "pro Person um je 5,00 €". Meint das pro "Untermieter" oder tatsächlich 5,00 € für mich und 5,00 € für den Untermieter (also10,00 € gesamt)? Zweiteres wäre für mich vollkommen unverständlich, da aus dem Gesetz nicht hervorgeht, dass diese Mieterhöhung pro Personen in der Wohnung (egal ob Haupt- oder Untervermieter) erhoben werden kann. Den § verstehe ich eher so, dass maximal pro Untermieter ein Zuschlag von 5,00 € erfolgen kann.
Kann mir jemand hinischtlich der drei genannten Punkte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen? Lieben Dank! Die Miete beträgt (aktuell) warm übrigens 647,00 € für knapp 50 m ².

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Untervermietung, Vermieter
Wie überrede ich meinen Vermieter von einem Hund?

Hallo erstmal 😁

Vorab - ich hatte immer Hunde und weiß, wie ich sie erziehen muss und sie sind einfach, in meinen Augen, die besten Tiere. Ich liebe sie einfach und wünsche mir schon so lange einen.

Jetzt wohne ich in einer Wohnung, wo Hunde EIGENTLICH verboten sind. Es ist wirklich schwierig hier in meiner Umgebung normale Wohnungen, die für „normale“ Leute zu bezahlen sind, immer ein Hundeverbot haben. Oder so eine komische Regelung, wie z.B. „Sie können einen Hund haben, sobald aber eine Beschwerde kommt, haben sie 72 Stunden Zeit den Hund abzuschaffen oder sie werden fristlos gekündigt“.

Nun ja, ich habe mich damit abgefunden und dachte mir „Egal, ich werde einfach paar Jahre warten, bis ich eine andere Wohnung habe und dann, wenn es zeitlich passt, hole ich einen.“ - Jetzt haben meine Lebensumstände sich aber so verändert, dass alles passen würde. Zeit, Geld, alles. Außer - Wohnung.

Jetzt kommen wir aber zum Eigentlich. Ich habe drei Nachbarn, die Hunde haben. Zweimal einen kleinen und einmal einen sehr großen Hund. Die einen sind direkt mit Hund eingezogen, die anderen haben ihn sich nachträglich angeschafft. Also würde ich eigentlich auch gerne einen Hund haben, da ich mir denke „ob nun einer mehr oder weniger, das fällt ja nicht auf.“ Ich würde auch keinen großen holen, höchsten Kniehoch. Und mit ihm intensiv trainieren, sowie eine Hundeschule besuchen, etc.

Hatte vielleicht jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Vorfall ? Ich möchte nicht kindisch klingen, aber ich finde es etwas unfair. Zumal der eine von meinen Nachbarn ein kleiner Kleffer ist. Und kein Hund davon ist ein Therapiehund. Als ich noch bei meinen Eltern wohnte, hatte ich dort einen Hund und ich vermisse es einfach.

Ich habe schon überlegt den Hund einfach auf meine Eltern laufen zu lassen und zu sagen, dass er nur zu Besuch ist, wenn er bei mir ist. Aber die Idee habe ich wieder verworfen. Sowas ist ziemlich dumm und wenn das rauskommen würde, dann wäre ich wirklich am A. Hat jemand vielleicht eine Idee, welche Argumente ich bringen könnte ?

P.S. - Die Vermieter wohnen nicht im Haus, falls das etwas zur Sache tut.

Tiere, Hund, Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Gesetz, Tierhaltung

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