Werde Miete für nächsten Monat nicht zahlen können, was soll ich tun?

Heyy...

also meine Verlobte und ich haben da so ein kleines Problem.. naja, eigentlich ein großes Problem.

Wir haben nämlich nicht genug Geld um die Miete für nächsten (und vielleicht auch übernächsten und überübernächsten) Monat zahlen zu können und werden auch nicht genug auftreiben können.

Bisher hat mir meine steinreiche Mum immer Geld überwiesen, mit dem ich für uns beide gezahlt habe, weil ich es eben konnte und weswegen wir auch nicht gerade sparsam umgingen, aber jetzt zahlt meine Mum nicht mehr für mich, aus Gründen, die ich nicht nennen will..

Ich hab echt Angst, dass wir aus der Wohnung fliegen und irgendwie obdachlos oder so enden... :/

Also den Mietvertrag kündigen werden wir ganz sicher müssen und eine kleinere Wohnung finden, da die jetzige einfach viel zu teuer ist. Aber sowas geht eben auch nicht von heute auf morgen, bis man da was findet...

Eine kurzfristige Lösung wäre unsere Verlobungsringe zurückzugeben und mit dem Geld die Miete zu bezahlen, bis wir was günstigeres und eine Möglichkeit Geld zu verdienen gefunden haben, aber das will ich eigentlich echt nicht... :((

Hat irgendeiner eine Idee, was wir machen könnten? Die Ringe zurückgeben sollte echt nur der aller letze Ausweg sein... Denkt ihr, dass man die Miete vielleicht auch ein, zwei Monate später zahlen kann?

Danke

Elizabeth

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Überdimensionierte Stromnachzahlung vom Vermieter.

Hallo, ein alter Vermieter von uns fordert eine Stromnachzahlung von knapp 10.000€! Wir waren damals eine Fünfköpfige Familie die auf 90m² gewohnt haben. Wovon zwei Personen so gut wie nie da waren. Eine solch emense Nachzahlung hat vielleicht ein Gastronomie Unternehmen aber doch keine Fünfköpfige Familie! Zumal wir vorher noch nie über 500€ als Rückzahlung gekommen sind. Meine Mutter schaltete damals einen Anwalt ein, dieser jedoch hatte nach hunderten Terminabsprachen mit dem Vermietern endlich Zugang zu den Stromzählern bekommen. Diese Zähler befanden sich nämlich in einem ehemals ansässigen Café direkt unter unserer Wohnung. Zudem kam das die Zähler laut Aussage des Anwalts ganz komisch zu zu ordnen waren. Bzw glaube ich das der Anwalt sagte, dass alles so veraltet sei das alles über nur einen Zähler lief. Dieses Haus war nämlich damals vom Eigentümer die Wohnung und Arbeitsstelle in einem gewesen. Nachdem der Anwalt zu der Meinung gekommen ist, da wäre nichts zu machen, wendete meine Mutter sich an den Mieterschutzbund und übergab den alles. Jetzt sind Monate ins Land gezogen und nichts ist passiert. So langsam haben wir das Gefühl das wir ganz ordentlich übern Tisch gezogen werden und keiner will helfen. Was können wir noch machen? Inzwischen leben wir seit ein paar Jahren dort nicht mehr und der Vermieter hat das Haus bereits verkauft.

Haushalt, Miete, Mietrecht, Nebenkosten, Stromnachzahlung, Wucher
Probleme Kabelfernsehen / wer zahlt? Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung

Folgender Sachverhalt:Es geht um ein 20 Parteien Haus.Ich bin der Eigentümer einer Wohnung die ich vermiete.Im Mietvertrag ist unter Betriebskosten Antenne/Kabelfernsehen enthalten.Mein Mieter klagt seit 2 Monaten über Probleme Empfang Kabel-TV, ohne etwas an seiner TV-Anlage geändert zu haben.Die Hausverwaltung hat auf meine Anweisung hin Kabeldeutschland zur Prüfung beauftragt.Kostenpunkt ca. 100€Aussagen meines Mieters: Der Techniker hat festgestellt, dass die alte Dose nicht defekt sei.Das Signal sei aufgrund Verstärkung, da angeblich eine weitere Dachgeschosswohnung nachträglich angeschlossen wurde, für meinen Mieter zu stark.Als Kompensationsmassnahme hat der Techniker eine andere Dose (mit anderem Widerstand) verbaut und sagte, daß die gesamten Leitungen sind im Hause zu überarbeiten und nicht mehr stand der Technik. Mehr könne er nicht machen.Es trat eine Verbesserung ein, aber Mängelfrei arbeitet der Anschluss meines Mieters weiterhin nicht.Ich weiss aus Gesprächen mit anderen Mietern, dass es noch min. 2 weitere Wohnungen gibt, die Probleme haben.Kabeldeutschland hat der Hausverwaltung berichtet: Dose war defekt, wurde repariert und Fehler behoben.Diese Aussage deckt sich nicht mit der des Technikers.Mein Mieter hat weiterhin Probleme, jedoch nicht so stark.Die Hausverwaltung will nun von mir die 100€ für die Überprüfung haben.Muss ich für die 100€ aufkommen?Obwohl das Problem vermutlich in der Hausanlage sitzt?Die Hausverwaltung schreibt, dass in der nächsten Eigentümerversammlung geprüft wird, ob eine Sanierung der Leitungen stattfinden soll.Was ist wenn dies verneint wird?Kann mein Mieter den Kostenanteil Kabelfernsehen reduzieren, da er für eine Leistung bezahlt die nicht erbracht wird?Kann ich einen unparteiischen Gutachter bestellen und das der Hausverwaltung bzw. Kabeldeutschland aufgrund ihrer ungenügenden Aussage in Rechnung stellen, sofern sich herausstellt, dass sich die Signalgüte ausserhalb der Toleranzen befindet? Über eine sachlich fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen. MFGTB

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Feuchtigkeit und Schimmel durch undichtes Dach - Vermieter verweigert Reparatur

In unserem Mietshaus ist das Dach undicht. Im Schlafzimmer tropft es daher bei Regen von der Decke, sodass ich regelmäßig einen Eimer unterstellen muss. Die Tapete an der Decke und an der Wand hat sich bereits gelöst und es ist alles verschimmelt. Trotz mehrfacher Mahnungen hat der Vermieter den Schaden am Dach nicht behoben, da er, so seine Worte, kein Geld dafür hat.

Ich habe daher seit einem halben Jahr die Miete um 25% gekürzt. Damit war der Vermieter einverstanden. So wie die Sache aber jetzt aussieht, ist es dem Vermieter egal, ob das Dach repariert wird oder nicht, er hat sich mit der 25%igen Mietminderung abgefunden. Ich habe den Vermieter daher nochmals gemahnt, den Schaden am Dach zu reparieren, da die Schimmel- und Feuchtigkeitsbildung im Schlafzimmer überhand nimmt. Ich drohte mit einer Mietminderung um 100%. Daraufhin hat der Vermieter mitgeteilt, dass maximal 25% gerechtfertigt seien. Wenn irgendwo stehen würde, dass in dieser Situation 100% Mietminderung gerechtfertigt seien, soll ich ihm das bitte vorlegen.

Hat jemand ein Urteil oder eine Rechtssprechung, die besagt, dass ich in dieser Situation berechtigt bin, die Miete um 100% zu kürzen, solange bis der Schaden am Dach und in meiner Wohnung endlich repariert ist?

Antworten wie, "ich soll ausziehen" könnt Ihr Euch sparen, dafür habe ich nicht die finanziellen Mittel und Antworten, wie "ich soll einen Rechtsanwalt beauftragen" sind auch nutzlos. Wenn ich das gewollt hätte, würde ich hier keine Frage stellen. Also bitte nur sinnvolle Antworten!

Miete, Schimmel, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Wasserschaden
Dort gemeldet sein wo der Mietvertrag unterschrieben ist?

Hallo Leute, komplizierte Sache.Ich erzähle sie einfach mal. Ich habe immer mit meiner Mutter in einer Genossenschafts-Wohnung gewohnt. Dann ist mein Freund zu uns gezogen (hat sich nicht umgemeldet). Dann hat meine Mutter auch einen Freund bekommen und ist dann zu ihm gezogen (auch nicht umgemeldet). Sie meinte zu uns wir können ihre Wohnung haben, da sie sich jetzt eine andere Wohnung suchen möchte (Trennung mit dem Freund). Nun ist das so, das unsere Wohnung ja immer noch meiner Mutter gehört. Sie kann die Wohnung leider nicht auf uns überschreiben wegen den Genossenschaftsanteile und weil es eine §5-Schein Wohnung ist (damals war sie arbeitslos). Das heißt sie kann auch keine 2. Wohnung anmieten. Das bedeutet für mich, dass ich ihre Wohnung anmieten und unterschreiben muss, damit sie überhaupt eine bekommt. Sie könnte erst selbst wieder eine anmieten, wenn ihre jetzige Wohnung (wo mein Freund und ich leben) gekündigt ist. Dann müssten wir da ja aber raus und das wollen wir nicht. Jetzt meine eigentliche Frage: muss ich dann auch dort gemeldet sein, wo ich den Mietvertrag für meine Mutter unterschreibe oder kann ich in dieser Wohnung gemeldet bleiben? Ich möchte ja auch nicht das meine Post zu meiner Mutter geht. Und umgekehrt genau. Muss sie bei uns gemeldet bleiben, weil es ja eigentlich ihre Wohnung ist oder kann sie sich ummelden in meine eigentliche Wohnung? Sehr kompliziert ich hoffe ihr versteht das alles!

Wohnung, Miete, Genossenschaft, ummelden
Einschreiben mit Kündigung nicht zugestellt und trotzdem angekommen wie stellt sich das rechtlich da

Moin, Habe ein Einschreiben mit einer Kündigung fristgerecht in die Post gebracht an meinen Vermieter. Dieses konnte jedoch durch die Post nicht zugestellt werden da die Vermieter nicht mehr dort wohnen. Nun nach Ablauf der Zustellung ist das Einschreiben an mich zurück geschickt worden da es die gleiche Adresse ist nur in meinen Briefkasten geworden soweit die Aussage der Post. Auf den Briefkasten von mir haben drei partein zugriff da dieses ein gemeinschaftsbriefkasten ist was durch die Vermieter so gemacht wurde. Nun habe ich dieses Einschreiben nach Ablauf jedoch nicht erhalten sondern eine nachweislich dritte Person hat das Schriftstück aus meiner Post entnommen und es in die Post der Vermieter geworfen da sie aufgelaufene Post für den Vermieter sammelt und ihm übergibt. Somit hat mein Vermieter also trotz nicht Zustellbarkeit des Einschreibens das Einschreiben dennoch erhalten.

Nun meine frage: 1. wie steht die rechtliche Handhabe gegenüber dem dritten? 2. durch die Zustellung welche ja nun eigentlich ja nicht erfolgt sein dürfte. Was habe ich für Möglichkeiten meine Kündigungsfrist dennoch durchzusetzen? 3. was ist bei einer solchen Konstellation rechtlich zu beachten?

Den ich habe 1. bereits eine neue Wohnung und 2. absolut kein Interesse dort weiter zu wohnen.

Über Tipps etc bin ich dankbar.

Kündigung, Miete, Einschreiben, Zustellung
Räumungsurteil durch Mietnachzahlung noch abwenden

Hallo, ich bin leider mit einigen Monatsmieten im Rückstand (teils verschuldet, teils unverschuldet, aber das ist ja grundsätzlich erstmal egal) und habe am 17.07.2014 die Räumungsklage erhalten. Im § 569 Abs. 3 Nr 2 BGB heißt es ja:

"Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist."

Dies wollte ich in Anspruch nehmen, da ich das Geld auf jeden Fall bis 17.09.2014 zusammen habe und die rückständige Miete hätte zahlen können. Jetzt ist es aber so, dass ich gestern schon das Urteil vom 11.08.2014 aus dem schriftlichen Vorverfahren erhalten habe, in dem es heißt dass ich die Wohnung zu räumen habe - das ging also für mich überraschend schnell.

Was kann ich nun tun? Einspruch einlegen mit der Begründung dass ich bis zum Ablauf der Frist laut § 569 Abs. 3 Nr 2 BGB die rückständige Miete begleichen werde und somit die Kündung (ergo auch Räumungsklage/-urteil) unwirksam wird? Weil ich finde es schon komisch dass es eine 2-monatige Zahlungsmöglichkeit laut Gesetz gibt, aber nach nicht mal 1 Monat ein Urteil gefällt wird.

Am Montag wollte ich sowieso zum Anwalt gehen, aber würde mich trotzdem über Antworten freuen.

Vielen Dank Chris

Miete, Mietrecht, Räumungsklage
Kündigung wegen Mülltrennung?

Guten Morgen, wie ich bereits in einer vorangegangenen Frage erwähnt habe, wohnen wir in einer neuen Wohnung, es ist ein Zweifamilienhaus. Unsere Wohnung liegt oben, unten die Wohnung der Eltern vom Vermieter.

Nun gab es einige Streitigkeiten bzw Diskussionen bezüglich der Mülltrennung. Zunächst:wir haben eine Tonne für Plastik. Wenn diese voll ist, stellen wir unsere gelben Säcke für Plastik daneben, fest verschlossen. Dies sollen wir nicht mehr, da dies Ratten und Mäuse anlockt . Ich wusste bisher noch nicht dass Ratten und Mäuse Plastik fressen. Nun ja, wir sollen die vollen Säcke auf dem Balkon lagern. Und am Tag der Abholung an die Straße stellen.

1.Kann verlangt werden, dass wir dies tun?

Weiterhin trennen wir unseren Müll, wie es der Normalfall ist, in Bio, Plastik, Restmüll und Papier. Unsere Fleisch und Knochenreste packen wir in den Bio. Nun sollen wir dies auch nicht mehr, die Fleischreste und Knochenreste sollen in einer verschlossenen Tüte in den Restmüll. Meiner Meinung nach falsch, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. Begründung ist:Dadurch würden weniger bis gar keine Maden entstehen. Nun haben wir es, aufgrund des lieben Frieden Willen so gemacht. Außerdem wollten sie damals ihren Sohn,unseren Vermieter informieren dass wir Fleisch in die Biotonne werfen. Also, Fleisch in den Restmüll, nun sehe ich eben, als ich den Müll entsorgen wollte, dass im Biomüll trotzdem Maden sind. 2.Ich ahne es zwar, aber wodurch entstehen Maden? 3.Da wir nun Fleisch in den Restmüll werfen, kann es doch nicht an unserer "falschen" Mülltrennung liegen? 4.Was sollen wir tun, wenn sie uns dies vorwerfen und fordern, dass wir die Tonne reinigen? 5.Haben Sie jetzt einen Grund den Vermieter zu informieren, bzw vorher? 6.Kann uns deswegen gekündigt werden?

Noch eine Frage, wir haben einen kleinen Kellerraum zur Verfügung bekommen, haben dort Waschmaschine und Kleinkram. Außerdem sind dort die Wasseruhren für beide Mietparteien. Laut Mietvertrag darf dieser nicht verschlossen werden. Ist auch ok, nun wollte ich die Tage Wäsche anmachen, da stand meine Tür offen, vom Keller. Ich schloss sie von innen, auf einmal ging diese auf und der Vater von Vermieter steht da und meint :"Er müsse da mal ran",bevor ich was sagen könnte, war er raus, mit irgendwas, was aber nicht mir gehört.

Abgemacht war, das der Keller offen bleibt, damit man an die Wasseruhren kann. Nun lief er da aber so rum. Darf er das?Ist ja immerhin mein Keller.

Ich bin wirklich ein friedliebender Mensch und möchte niemand etwas böses. Nur jeden dritten Tag ist was mit dem Müll oder Keller, und langsam bin ich entnervt, schließlich bin ich ja auch Kompromisse eingegangen.

Vor uns hat ihr Sohn (unser Vermieter), danach seine Oma hier gewohnt, vielleicht tut das was zur Sache. Vielen Dank für eure Hilfe.

LG

Kündigung, Miete, Mietrecht, Mülltrennung

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