Ein Hausbewohner unseres Mehrfamilienhauses macht weitgehend nur Nachtschicht, Arbeitszeit ist hier 22 bis 6 Uhr. Seine Arbeitsstelle liegt ca. 2-3 km entfernt.
Hobby des Bewohners ist es, nicht nur am eigenen Fahrzeug zu reparieren. Er hilft auch regelmäßig Arbeitskollegen, Freunden, Bekannten bei ihren Fahrzeugen. Repariert wird vor oder in der (geöffneten) Garage, die sich auf unserem Privatgrundstück vor dem Wohnraum befindet. Arbeitszeit ist hier grundsätzlich ab 17 bis 19 Uhr bis grundsätzlich Minimum 21.15 Uhr, oft aber auch bis kurz vor 22 Uhr.
Grundsätzlich habe ich dagegen nichts einzuwenden. Problem ist nur, dass viele Arbeiten (Motoreinstellungen) bei laufendem Motor erfolgen. Der Motor wird also nicht nur häufiger gestartet, sondern läuft auch oftmals kontinuierlich durch.
In einem Gespräch unter Nachbarn bekam ich nun mit, dass sich besagter Nachbar dazu äußerte. Er habe sich erkundigt (Hausordnung, Hausverwaltung, wo auch immer), bis 22 Uhr dürfe er reparieren.
Wie sieht es nun bei laufenden Motoren an Fahrzeugen aus? In der StVO gibt es zwar entsprechende Aussagen. Doch die gilt auf privatem Grundstück nicht unbedingt.
Ich bitte hier um sachkundige Aussagen von Leuten, die Ahnung haben - und nicht um Vermutungen, wie es denn sein könnte.