Frage zur Untervermietung und Jobcenter?

Hallo, will von meiner 4 Zimmer Wohnung 3 Zimmer an eine Familie untervermieten. Die Familie bekommt Leistungen von Jobcenter. Soll heißen, dass die 3 Zimmer durch das Jobcenter bezahlt werden. Habe die mündliche Erlaubnis von meinem Hauptvermieter. Ich bekomme keine Leistungen vom Jobcenter, da ich seit längerer Zeit Vollzeit arbeite und mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben will. Haben mich lange genug schikaniert.

Habe der Familie die Mietbestätigung ausgefüllt und einen Untermietvertrag gemeinsam aufgesetztz, welcher von der Familie bisher nicht unterschrieben wurde, weil das OK vom Amt fehlt.

Das Amt möchte nun von der Familie den Hauptmietvertrag und die Erlaubnis zur Untervermietung. Hauptmietvertrag möchte ich nicht rausrücken aus Datenschutz Gründen. Und der Hauptvermieter möchte keine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung geben. Er sagt, dass er ebenfalls nix mit dem Jobcenter zu tun haben will. Sein Name geht dem Amt nichts an.

Nun die Frage: Was kann man nun tun? Untermietvertrag ist rechtens und sollte ausreichen. Warum will das Amt nun eine Bestätigung? Woher soll man diese nehmen, wenn der Vermieter nur eine mündliche Genehmigung geben will? Meines Wissens ist sowas doch gar nicht rechtens. War selbst mal ein Untermieter und musste dem Amt keine Bestätigung vorlegen, dass mein damaliger Untervermieter überhaupt vermieten darf.

Danke für eure (hoffentlich hilfreichen) Antworten!

Wohnung, Miete, Mieter, Untervermietung, Vermieter, Arbeitsamt, Jobcenter, Wohnung mieten
Vollmacht zur Wohnungsübergabe?

Hallo zusammen! :)

Das Thema ist nicht neu und ich habe mir bereits andere Beiträge durchgelesen, aber mein Fall unterscheidet sich leicht. Also, zum 31.07.2015 endet das Mietverhältnis für eine von mir gemietete Wohnung (Es war eine 2er WG, die nun mein Mitbewohner zum 01.08. alleine übernimmt). Aufgrund eines Jobwechsels musste ich ausziehen und bin nun auch zeitlich extrem eingeschränkt.

Ich hatte die Maklerin, die im Auftrag des Vermieters der Wohnung agiert, darauf hingewiesen und nun ist es tatsächlich so, dass ich den Übergabetermin in einer Woche definitiv nicht wahrnehmen kann, da ich beruflich unterwegs bin. Ich habe Sie daraufhin darüber informiert und darum gebeten, die Übergabe für mich zu übernehmen (sie würde eine Vollmacht von mir erhalten. Das habe ich vor einigen Jahren bei einer Wohnung ebenfalls mal die Maklerin machen lassen und es lief alles reibungslos.). Daraufhin antwortete Sie mir, dass dies nicht möglich sei und ich zwingend persönlich vor Ort sein muss. Nun stecke ich dahingehend in Schwierigkeiten, dass ich meinem noch frischen Arbeitgeber entweder mitteilen muss, dass ich nicht mit auf Geschäftsreise gehen kann wegen einer Wohnungsübergabe oder ich muss eine andere Lösung finden und da bin ich noch auf der Suche. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Gibt es weitere Alternativen zu einer Vollmacht? Die Situation ist nun wirklich brenzlig!

Vielen Dank für Eure Hilfe!!! :)

Wohnung, Miete, wohnen, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe, Vollmacht
Bürgschaft für arbeitslose Mieter übernehmen?

Hallo!

Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis interessiert sich gerade für eine eigene Wohnung. Er ist schon seit einiger Zeit arbeitslos, sie beginnt zum 1. September eine Ausbildung. Mit seinem Arbeitslosengeld & ihrer Ausbildungsvergütung könnten sie die Miete für eine Wohnung stemmen, die sie sich angesehen haben.. ein komfortables Leben können sie sich ansonsten zwar nicht von dem Geld einrichten, aber sie wollen unbedingt eine eigene Wohnung.

Ein Vermieter hat ihnen zu verstehen gegeben, dass sie die fragliche Wohnung zwar seinetwegen schon mieten könnten, er aber zur finanziellen Sicherheit aufgrund der unsicheren Geldverhältnisse des Paares eine Bürgschaft haben möchte ------------> jemand muss praktisch bürgen dafür, dass er die Miete und etwaige Schulden bezahlen würde, wenn die beiden es selbst nicht mehr schaffen sollten.

Da liegt das Problem --------> ein Elternpaar kann nicht bürgen, weil man selber auch erhebliche finanzielle Probleme hat. Das andere Elternpaar wäre grundsätzlich bereit diese Bürgschaft zu übernehmen, allerdings kommt hier rechtlicher Fragenkomplex auf!

---------> Ist das eigentlich üblich, eine Wohnung an eine Bürgschaft zu koppeln? (ich habe damals keine Bürgschaft vorweisen müssen, war aber auch schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, vllt. hängt's damit zusammen?!)

---------> Wie ist das, wenn ein Elternpaar die Bürgschaft übernimmt; sind die dann im Vertrag "Mitmieter" der Wohnung & haben sie dadurch rechtliche Pflichten/können belangt werden, etwa im Falle wenn einer der beiden in der Wohnung Schaden anrichtet oder gesetzt den Fall, dass z.B. die Polizei wg. Ruhestörung kommen muss/es etwaige Anzeigen gibt?

---------> Hat dann der Partner, dessen Eltern bürgen, "Hausrecht" bzw. wäre alleiniger Mieter & könnte somit den Partner, dessen Eltern nicht gebürgt haben, theoretisch rauswerfen?

---------> Wie sieht es aus, wenn eines Tages doch Mietschulden da wären: Müssten die Eltern, die gebürgt haben, die Gesamtschulden tilgen oder nur diese, die ihr Kind beträfen?

Wäre klasse, wenn ihr vllt. hier etwas beisteuern könntet :)

Herzlichen Dank & noch 'nen schönen SOnntag!!

Wohnrecht, Miete, Mieter, Beziehung, Mietrecht, Immobilien
Kann man mich trotz Besitzanteilen an einem Haus aus diesem "rausschmeißen"?

Schönen guten Tag, liebe Community.

Meine Mutter ist vor kurzem relativ unerwartet verstorben und hat deshalb kein Testament o. Ä. hinterlassen. Aus diesem Grund wurde ihr Besitz auf mich und meinen Erzeuger aufgeteilt. Daher besitzt er nun 3/4 des Hauses und ich 1/4. Da ich schon seit Jahren, genau wie meine Mutter nur Streit mit ihm habe, gucke ich mich schon nach einer Wohnung um. Ich bin nun vor kurzem 18 geworden.

[Nicht so wichtig] Wie angesprochen gibt es zu quasi jedem Thema Meinungsverschiedenheiten. Er z.b. meckert, dass ich garnichts im Haus machen würde, wobei ich eigentlich alles momentan mache, bis auf Wäsche (was er auch nicht regelmäßig macht) und Geschirr reinigen. Da ich nebenbei noch zur Fahrschule gehe und es keine vernünftige Busverbindung am späten Abend gibt, bin ich angewiesen bei meiner Freundin ein paar Nächte am Stück zu übernachten. Wenn ich nachhause komme wartet der Haushalt auf mich, wobei ich mir dabei nur Kritik anhören darf. [Nicht so wichtig]

Wie dem auch sei, entstand durch Kleinigkeiten erneut ein riesen Dilemma und er drohte mir mich rauszuwerfen und widersprüchlig dazu mir den Kopf umzudrehen wenn ich wegziehe. Da ich studieren möchte und deshalb noch kein festes Gehalt habe, will er mich so unter Druck setzen.

Nun meien Frage daher: Darf er mich aus dem Haus rauswerfen obwohl ich mit dem 1/4 Besitz Wohnrecht habe?

Muss er mir um mich rauswerfen zu können nicht das 1/4 Besitz abkaufen?

[Zusammenzählung meines Geldes] Ich habe auf der Bank noch 15000. Was extra für mich hinterlegtes Erbe meiner Mutter etc. ist. Zudem bekomme ich jeden Monat 150 von diversen Verwandten, 180 Kindergeld und je nachdem Bafög (ich schätze 500-600 im Dreh). Dazu bekomme ich noch 100€ Halbwaisenrente. [Zusammenzählung meines Geldes]

Alles in allem wird mein Monatseinkommen also ca. bei 1000 € liegen.

Also meine letzte Frage:

Kann ich mir damit eine Wohnung leisten?

Von ihm wird mir in der Hinsicht nur viel Unsicherheit unterbreitet, vermutlich weil er selbst in seiner Unordnung untergehen würde und das auch weiß.

Ich bedanke mich für alle hilfreichen Antworten.

LG TOHeadshottt

Wohnrecht, Studium, Wohnung, Miete, Geld, Recht, Erbe, Besitz, Streit
Vorvermieterbescheinigung - Erfahrungen?

Hallo, kennt sich jemand aus mit Vorvermieterbescheinigungen bei der Wohnungssuche? Ich habe derzeit einige Wohnungen die ich mir angucke. Leider ist es sehr schwer eine zu finden, trotz vieler Bewerbungen. Das Problem nun ist, ich möchte mich auf einige bewerben die eine Vorvermieterbescheinigung wünschen.

Die einen einen einfachen 2-Zeiler, andere haben eigene Formulare in denen sogar angegeben werden soll ob das Mietverhältnis "harmonisch" und "störungsfrei" verlief.

Ich finde das ziemlich idiotisch nur für eine Bewerbung auf eine Wohnung. Wenn ich nun z.B. ein halbes Jahr nach einer neuen Wohnung suche muss ich schon ein halbes Jahr vorher meinen Vermieter nach dieser Bescheinigung fragen bzw. ständig andere ausfüllen lassen, die meisten wollen sogar noch, dass bestätigt wird, dass man fristgerecht gekündigt hat. Wie denn bitte wenn ich noch keine neue Wohnung habe ???

Finde das echt ziemlich weltfremd und unnötig erschwerend. Wenn man sagen würde alles andere passt, wenn die Bescheinigung passt kriegt ihr nen Mietvertrag, dann kann ich ja kündigen und das ausfüllen lassen, aber so ..... ?

Und gerade ich mit meinem Vermieter der ein riesen A... ist und mit dem ich schon anwaltlichen Kontakt hatte (und zwar nicht weil ich streitlustig bin, im Gegenteil, sondern weil es einfach nicht mehr anders ging nach einem vollen Jahr mit undichtem Dach....).

Was habt ihr da so Erfarhungen mit gemacht?

Danke für TIpps!

Wohnung, Miete, bescheinigung
Ich habe beim Jobcenter einen Antrag auf eine eigene Wohnung mit 20 gestellt ist diese Vorlage dafür gut oder sollte ich was ändern?
"Hallo, ich war gerade beim Hausarzt und der hat mir einem Atest zugestellt indem steht das man mir eine eigene Wohnung genehmigen soll. Ich habe das Jobcenter angerufen und ihnen dies mitgeteilt die meinten ich soll eine Kopie von dem Atest machen und es mit einem selbstgeschriebenen Antrag hinschicken. Ich wollte fragen ob diese okay ist :

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, strebe ich den Auszug aus dem elterlichen Wohnhaus an.

Ich begründe dies damit, dass ich durch den dort vorherrschenden Zustand aufgrund meiner Homosexualität von körperlicher und psychischer Gewalt zugesetzt bin. Desweiteren sehe ich meine weitere psychische, soziale und damit auch berufliche Entwicklung gefährdet.

Zudem ist durch den unstrukturierten Tagesablauf, dem chaotischen und unhygienischen Haushalt ein Erlernen von gesellschaftlicher Unnormalität so gut, wie unvermeidbar.

Als Vorteile eines Auszugs sehe ich das Erlangen von mehr Eigenständigkeit, Unabhängigkeit von meiner Mutter und vor allem den Ausbau von [...]. Dies begründe ich wiederum durch das Wegfallen dieser unnormalen und unwirklichen Umgebung, in der weitere Entwicklungen extrem erschwert bis unmöglich gemacht werden.

In der Hoffnung, dass Sie diesem Antrag zustimmen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Mustermann

BG-Nummer. -*

Außerdem würde ich gern wissen ob ich auch gleich ein Antrag auf Wohngeld und Erstausstaung stellen muss?"

Wohnung, Miete, Antrag, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
Wasserschaden seit drei Wochen - was jetzt?

Hallo zusammen, so langsam platzt mir der Kragen. Am 17.6. entdeckte ich einen großen Wasserfleck in meiner Wohnung. Habe Vermieter, Hausmeister und Hausverwaltung sofort informiert. Bis jetzt hat es nur eine Leckageortung am 03. 07. gegeben.

Rohr hinter einer Badezimmerwand ist undicht. Es treten etwa 400 Liter pro Tag aus, so der Mitarbeiter der Firma. Die betroffene Wand schimmelt. In Küche und im Wohnzimmer habe ich mittlerweile auch Flecken an der Wand. Auch in der Küche sieht man langsam schwarze Schimmelflecken. Das Wasser gelangt schon bis in den Keller des Hochhauses (wohne in der 1 Etage). Und kleine Pfützenbildung im Bad habe ich auch bereits. Wird täglich schlimmer und es stinkt modrig, wie in einem Keller. Man sagte mir ich solle einfach das kalte Wasser zur Sicherheit abstellen.

Vermieter hat die Zuständigkeit an die Hausverwaltung geschoben. Die hat es an die Firma weitergeschoben, die die Leckageortung durchgeführt hat. Doch die ist nach eigenen Aussagen nur für die technische Trocknung zuständig. So, meinen Vermieter erreiche ich irgendwie auch nicht mehr. Termin beim Mieterverein habe ich erst am 15.07.

Im Moment gibt es keinen Auftrag für eine Reparatur. Und hier kann man zusehen wie es täglich schlimmer wird.

Kann ich selbst eine Firma für die Reparatur anrufen? Und die Kosten mit Miete verrechnen?

Danke und beste Grüße

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Installateur, Klempner, Wasserschaden
Der Vermieter macht nichts am Haus, darf er trotzdem eine Mieterhöhung durchführen?

An die Profis hier, die sich auskennen!: Wohne seit 2004 in einem Haus zur Miete. Der Vermieter hat sich nie ums Haus gekümmert (abgesehen von wichtigen Reparaturarbeiten), zum Beispiel die ganze Elektro- und Wasserrohre sind komplett veraltet (10 A-!Sicherungen!! aus den 50er Jahren) hat auch nie die Miete erhöht und sich selten, wenn überhaupt, mal blicken lassen. Vor einigen Monaten hat seine (Geldgeile!) Tochter ihn ins Altersheim gesteckt und macht jetzt all seine finanziellen Angelegenheiten, auch das Haus. Hat mir damals auch entsprechende Informationen zukommen lassen, hat sich auch persönlich ein Bild vom Haus gemacht, haben zusammen alles (von Dach bis Keller) inspiziert und über eventuelle Renovierungsarbeiten gesprochen. Vor etwa 2 Monaten war sie mit einem Gutachter wieder hier gewesen, mit der Absicht, das Haus samt Grundstück zu verkaufen. Heute habe ich ein Brief bekommen, dass sie die Miete dem ortsüblichen Mietspiegel anpassen will. Zwischendurch habe ich sie immer wieder auf die Renovierungen angesprochen, habe allerdings nie eine richtige Antwort bekommen, obwohl es das Haus wirklich dringend nötig hätte (Bilder)! Soweit die Situation! Jetzt die Frage: Darf sie eigentlich die Miete erhöhen und sich am Marktspiegel orientieren, obwohl hier nie was passiert? Wie soll ich reagieren? Kann sie mir kündigen, wenn ich die Mieterhöhung ablehne (habe 2 Kinder, 16 + 7)? Soviel ich weiss, ist doch jeder Vermieter sogar verpflichtet regelmäßige Renovierungen vornehmen zu lassen, oder nicht?

Und zur info: Einen Umzug in eine andere Wohnung kann ich mir leider nicht leisten und in einem Mieterbund bin ich auch nicht! PPS.: Ich vermute sehr stark, dass sie mich mit dieser Mieterhöhung nur raus bekommen will, um Haus und Grundstück zu verscherbeln

Bitte nur ernstgemeinte Antworten

Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Ist eine Mieterhöhung wegen Elektrogeräten gerechtfertigt?

Ich habe von meinem Vermieter folgende E-Mail erhalten:

Wir wurden darüber informiert, dass in den Wohnungen extrem hohe Stromkosten anfallen. Dies ist drauf zurückzuführen, dass ohne Zustimmung des Vermieters zusätzliche Elektrogeräte wie Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Trockner aufgestellt wurden. Diese dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters, weder im Zimmer noch in der Küche oder Flur etc. aufgestellt werden! Das Betreiben eines solchen Gerätes löst einen Miet-Zuschlag je Gerät und Zimmer von 10 € mtl. je Mieter aus. Der Zuschlag muss von „allen Mietern“ einer Wohneinheit akzeptiert und getragen werden. Wir bitten um eine Rückmeldung bis zum 08.06.2015, ob Sie die Geräte behalten möchten. Ansonsten müssen die widerrechtliche aufgestellten Geräte „sofort“, d.h. bis spätestens 08.06.2015 entfernt werden.

Wir wohnen zu dritt in einer WG und bezahlen pro Person eine pauschale Miete inkl. aller Nebenkosten. Aktuell hat die WG zwei Kühlschränke, zwei Herde (einer mit, einer ohne Backofen) die zur vom Mieter gestellten Möblierung gehören. Lediglich eine Waschmaschine wurde zusätzlich angeschafft. Als ich im Oktober 2014 in die WG eingezogen bin, wurden bereits alle Geräte in dieser Form betrieben. Im Mietvertrag ist von einem entsprechenden Mietzuschlag keine Rede. Ist die Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt?

Wenn ja, wäre ja nur die Waschmaschine betroffen, richtig? Selbst dann halte ich 10€ pro Mieter und Monat, insgesamt also 360€ pro Jahr für in keinster Weise gerechtfertigt, da ich mir nicht vorstellen kann, wie eine Waschmaschine solche Stromkosten verursachen könnte.

Miete, Recht, Mietrecht
Gibt es das Gewohnheitsrecht zum Wohnen ohne Miete?

Eine Bekannte hat mich Rat gefragt, aber ich bin mir auch nach längerer Suche nicht sicher. Es geht um folgendes:

Die Mutter des Vaters meiner Bekannten wohnt seit dem Tod ihres Mannes im recht großen Haus ihrer Eltern. Die Eltern haben damals keinen Mietvertrag gemacht und auch keine Miete verlangt und bekommen. Dafür hat sie Anfangs auch etwas im Haushalt mitgeholfen. Das hat sie dann aber eingestellt. Die Bitte um Beteiligung an den Nebenkosten hat sie stets mit dem Hinweis auf ihre kleine Rente zurückgewiesen. Trotzdem ist sie jedes Jahr für 3 Monate nach Spanien zu "einer Freundin" gefahren.

Nun wollen ihre Eltern das Haus verkaufen, weil es ihnen zu groß geworden ist und sie auch den Garten nicht mehr schaffen. Allerdings weigert sich die Mutter nun auszuziehen. Begründung: Sie hätte durch die Jahre ein Gewohnheitsrecht auf kostenfreie Miete erworben und die Eltern meiner Bekannten müßten ihr dann eben die Wohnung bezahlen. Desweiteren kam durch einen Zufall herraus, das sie keinesfalls eine "kleine" sondern eine ganz ordentliche (2.250€/Monat) Rente bezieht.

Das Problem, das sich nun stellt, ist daß die Eltern eine schöne Stadtwohnung in einer seniorenwohnanlage erwerben könnten und auch für ihr Haus einen Käufer haben, aber alles von der Mutter blockiert wird und der Verkauf scheitert.

Meiner Meinung nach hat die alte Dame kein dauerhaftes Mietrecht erworben und muß ausziehen. Allerdings hege ich die Befürchtung, das wird nicht ohne Rechtsanwalt ablaufen und genau das möchten die Eltern meiner Bekannten unbedingt vermeiden.

fällt keine sinnvolle Lösung ein, aber vieleicht kann ja jemand helfen.

Miete, kostenlos, Gewohnheitsrecht
darf neuer vermieter garten aufteilen?

hallo,ich wohne seit 10 jahren in einem mehrfamilienhaus.hinter dem haus befindet sich ein garten,welchen ich seit 10 jahren nutze.zum damaligen mietvertrag bekam ich vom damaligen vermieter eine extra bescheinigung mit diesem text: Vereinbarung: zum mietvertrag vom 01.09.2014 zu oben genannter wohnung wird gartennutzung vereinbart.die rasenpflege des gartens u die pflege des rasens vor dem garten(hofbereich) wird vom mieter übernommen.alle anderen mieter des hauses haben eine solche vereinbarung nicht und nutzen den garten auch nicht. der neue vermieter möchte den garten nun abteilen um einem neuen mieterwelcher nun einzieht ein stück garten abzugeben.der garten ist eingezäunt u der vermieter sagte,ich könne dem neuen mieter ja auch mal den schlüssel geben,das dieser dort mal grillen kann.ich möchte mir mit keinem anderen mieter den garten teilen.ich habe dort meine gartenmöbel,gartengeräte etc. und möchte nicht mit meiner familie oder freunden mit fremden anderen zusammen grillen.wenn der neue mieter vor dem zaun seinen grill aufbaut ist mir das egal.da ist auch etwas rasen.aber einen wildfremden in meinem garten zu haben, das möchte ich nun wirklich nicht.kann der neue vermieter nach übernahme der alten mietverträge und meiner schriftlichen vereinbarung den garten einfach aufteilen oder mir sogar wegnehmen?lieben dank schonmal für eure antworten.

Garten, Miete, Mietrecht, Vermieter
WBS - Werd ich jetzt verklagt, wegen einem Missverständnis?

Ich habe gerade total Angst, dass ich was falsch gemacht habe und jetzt ne Klage wegen Betrug auf mich zukommt, weil ich was falsch verstanden habe. :( Hilfe!!! Es ist so:

Ich bin bald Azubi und such ne Wohnung. Ich habe eine Wohnung in einer Genossenschaft gefunden, allerdings braucht man dafür einen WBS. Soweit ich weiß, bekommt man den, wenn man ein Jahreseinkommen von unter ~18.000€ im Jahr hat. Ich verdiene in der Ausbildung ca. 650€ netto + Kindergeld, welches ja nicht angerechnet werden darf. Ich war bei der Behörde, um diesen Antrag auszufüllen. Allerdings wurde ich da auch gefragt, ob ich irgendwie Sparanlagen oder so habe. Da war ich kurz irritiert, weil ich nicht wusste, dass das angerechnet wird? Zählt das zu Einkommen? Weil es ist so: Mein Vater hatte über Jahre hinweg jeweils einen kleinen Betrag von dem monatlichen Kindergeld gesammelt, damit ich das für den Umzug zur Verfügung habe. Weil ohne könnte ich gar nicht umziehen. Man muss ja Kaution bezahlen, Miete, NK usw. Und vieles von dem Geld ist dann auch dafür bald weg. Mein Vater hat nicht das Geld, um für all das von seinem Einkommen monatlich aufzukommen und der Umzug ist notwendig für die Ausbildung. Dann habe ich dort bei der Behörde gefragt, ob sie mein Geld auf dem Konto meinen (dort ist jenes Geld drauf) und es hieß nein, nur irgendwie Sparanlagen, welches verzinst wird? Wird Geld auf dem normalen Konto verzinst? Ich habe dann nein gesagt...

War das jetzt falsch? :( Mir geht es um Gottes Willen nicht darum, zu betrügen... :l Falls das jetzt falsch war, habe ich die Frau echt missverstanden... Habe gerade nur große Angst, dass dann ne Klage kommt, weil ich falsche Angaben gemacht habe. ;(

Wohnung, Miete, Ausbildung, Einkommen, Vermögen, wbs, Wohnberechtigungsschein
Mietbürgschaft für meinen Bruder übernehmen, wie viel könnte man von mir verlangen?

Hallo :) ich bin momentan am überlegen und am googeln, was mir für Nachteile bei einer Mietbürgschaft entstehen bzw. was die Höchstgrenze ist, was man von mir verlangen kann. Nun habe ich bisher herausgefunden, dass es im Normalfall so ist, dass die Mietbürgschaft eine Obergrenze von 3 Nettokaltmieten hat. Dies gilt aber nur, wenn es um ein neues Mietverhältnis geht also wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird. Ich habe allerdings noch nicht so ganz rausgefunden, ob man mir, falls mein Bruder nicht bezahlen kann, noch mit anderen Dingen kommen kann? Wie zum Beispiel Kosten für Wohnungsschäden (Kaution müsste sowieso bezahlt werden) oder irgendwelche anderen Kosten. Ich denke zwar nicht, dass es soweit kommt, aber ich möchte gerne auf der sicheren Seite sein. Die Situation ist so, dass mein Bruder eine neue Wohnung braucht, da er momentan mit seiner Freundin nicht mehr unter einem Dach leben kann (die Gründe sind etwas kompliziert). Er hat leider keine Arbeit, um welche er sich aber derzeit kümmert. Daher benötigt der Vermieter eben einen Bürgen. Dazu kommt, dass mein Bruder eine bestimmte Krankheit hat, weshalb ich mir sicher sein will, dass, falls er wieder "ausfällt" und das Arbeitsamt nicht mehr zahlt oder so, ich wenigstens "nur" auf den 3 Nettokaltmieten sitzen bleibe. Hat jemand Erfahrung damit gemacht oder eine ganz genaue Ahnung wie das abläuft? Ich danke schon mal ganz dolle! :)

Miete, Bürgschaft, Mietbürgschaft
Wie laut darf ich als Mieter sein?

Ich wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Meine Wohnung ist im Dachgeschoss. Auf jeder Etage sind 2 Parteien (außer EG), die Wohnungen gehen vom EG bis zum 3 OG. Ich wohne hier seit über 2 Jahren, es gab NIE Probleme.

Ich habe vor 4-5 Wochen ein Gespräch mit meinem Vermieter gehabt. Meine direkte Nachbarin, welche vielleicht vor einem halben Jahr eingezogen ist, hat sich über mich "beschwert". Sie ist nicht direkt zu mir gekommen, sondern hat Ihren Vermieter angesprochen, welcher dann auf meinen zuging (Eigentümergemeinschaft).

Die Probleme: Ich putze den Flur nicht, meine Musik, und mein Sexleben...

Putzen: Das Themawar sofort erledigt. Hier gab es ein Missverständnis, da mir mein Vermieter den Putzplan für den Flur vor 2 Jahren beim Einzug ganz anders erklärt hatte als er gemeint ist. Hat er mir selbst auch so gesagt und seit dem putze ich, wie es sich gehört und abgemacht ist.

Zur Musik: Ich höre sehr sehr sehr selten Musik mit meiner Anlage oder sonst was. Da ich ohnehin unter der Woche erst Abends vielleicht ab 20 Uhr zu Hause bin und halt am Wochenende, brauche ich das nicht wirklich. Allerdings höre ich Musik über mein Handy, wenn ich mich z. B. im Bad oder der Küche aufhalte. Außerdem ist mein TV an eine Anlage angeschlossen. Aber die Nachbarn sprachen von Musik... Ich bitte euch, also wenn man meine Handymusik durch das Haus hört, sind die Wände dann aus Pappe oder was? Das kann die Nachbarin doch nicht ernst meinen... Ich höre seit ich eingezogen bin so Musik, früher auch über die Anlage noch lauter. Und ich habe früher gezockt, da war ich um einiges lauter. Nie gab es Probleme, nur jetzt macht sie Stress.

Sexleben: Ich habe Anfangs mit meiner damalige Freundin ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt - keine Beschwerden (na gut, worüber auch, Beziehung war ja am Ende....). Dann hatte ich ein Jahr lang eine Affäre welche regelmäßig bei mir war. Keiner hat sich beschwert. Jetzt habe ich seit kurzem eine neue Freundin. Gut, sie ist etwas laut. Dies habe ich auch im ersten Gespräch mit dem Vermieter eingesehen. Allerdings haben wir dies seit dem drastisch runtergefahren. Wir haben Sex mit Normallautstärke / Zimmerlautstärke. Wir hauen keine Möbel dabei um oder sonst was. In der Regel achten wir jetzt sogar darauf, das ganze möglichst vor 22 Uhr zu machen wenn wir bei mir sind.... Also wirklich Normal, ich erzähle keinen Mist um mich gut darstehen zu lassen.

Ich habe all dies dem Vermieter jetzt auch so mitgeteilt, weil meine Nachbarin sich erneut beschwert hat und er mir jetzt mitteilte er müsse andere Wege einleiten, was er schade findet. Habe ihn heute getroffen und wir haben vereinbart, dass ich persönlich mit der Nachbarin spreche.

Was darf ich denn? Ist das Schikane? Vielleicht regt sie sich auf, weil sie selbst (davon gehe ich fest aus), kein Sexleben hat... Ich will ihr natürlich entgegenkommen, aber auch nicht komplett einknicken. Ich verhalte mich schließlich normal...

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Nachbarn, Lautstärke
Darf Vermieter nach über einem halben jahr eine alte Rechnung abrechnen?

Im September 2014 ging mein w-wasserabstellventil kaputt. Es kam nur noch kaltes Wasser. Stellte ich auf warm kam kein Wasser mehr. Mein Nachbar schaute kurz nach und meinte, dass ventil ist durch, es greift nicht mehr. Ich rief dann meinen Vermieter an, schilderte Problem und er meinte ich soll mich beim örtlichen sanitärdienst melden. Das tat ich. Der kam am nächsten tag. Meine Nachbarin ließ ihn in meine Wohnung. Am abend rief ich dort erneut an um zu fragen was kaputt War und was erneuert wurde. Er meinte in leihenbeschreibung, dass ein kunststoffteil gerissen war und dadurch a auf b nicht mehr greifen konnte. Jetzt kommt nach 9 Monaten eine Rechnung von meinem Vermieter bezüglich der Reparatur. Jetzt mein Problem, im Mietvertrag steht das ich eine Selbstbeteiligung von 125€ habe bei bagatellschäden. In diesem Punkt des mietvertrages steht auch, daß diese Schäden nur das beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Holz, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenstern- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden beinhaltet. Im Netz habe ich mich belesen können, dass bgh entschieden hat, dass es sich um Gegenstände des täglichen Lebens Handelt also Gegenstände die man täglich benutzt. Diesen drehknauf für ww habe ich noch nie beachtet und auch nie einen Grund gesehen da dran zu drehen. Die Rechnung will er jetzt aber trotzdem über mich zurück.
Was sagt ihr ist die Forderung berechtigt? Zählt dieses ventil als Installationsgegenstand???? Darf der mir einfach mal nach 9 Monaten plötzlich mir der Rechnung kommen? Finde das sehr makaber.

Miete

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete