Wohngeldantrag - Eltern zahlen Miete - Wird mir dann noch Wohngeld gegeben?

Ich habe im Sommer einen Bundesfreiwilligendienst angefangen. Beim Seminar wurde uns vom Bundesamt gesagt, dass wir Bufdis einen Anspruch auf Wohngeld hätten.

Da ich für meinen Bundesfreiwilligendienst nach Bonn gezogen bin, habe ich diese Chance natürlich genutzt und einen Antrag gestellt. Jetzt wollen die aber einen Kontoauszug sehen, der beweist, dass ich meine Miete zahle. Natürlich verdient man bei einem Bundesfreiwilligendienst nicht viel Geld. Ich bekomme 336€ Taschengeld und meine Miete kostet warm 395€. Selbstverständlich kann ich die Miete nicht mit meinem Bufdi-Taschengeld zahlen, daher übernehmen meine Eltern die Zahlung der Miete.

Uns stellt sich jetzt Frage, ob mir das Wohngeld eventuell abgelehnt werden könnte, weil ich ja schon Zuschuss von meinen Eltern bekomme oder ob sich einfach nur der Betrag des Wohngeldes ändert. Ich hab in ein paar Foren gelesen, dass man sowas wie ein "Mindesteinkommen" haben muss. Bufdis kommen aber i.d.R nicht an diese 600€ ran. Da aber überall steht, dass Bufdis einen Anspruch auf Wohngeld haben, widerspricht sich das (ich hab auch schon öfter gelesen, dass es solch ein Mindesteinkommen für Wohngeld gar nicht gibt).

Bin jetzt ein bisschen fraglos, da ich ohne Wohngeld kaum Geld habe. 336€ ist zwar etwas aber nicht viel. 300€ soll im Durchschnitt Verpflegung für einen Jugendlichen kosten. Somit käme ich gerade so noch über die Runden.

Es wäre super, wenn mir jemand eine sinnvolle Antwort darauf geben könnte, ob ich noch Wohngeld beanspruchen kann, wenn meine Eltern die Miete zahlen. Wenn ja, wie muss der Antrag dann umgeändert werden? Welche Angaben braucht die Wohngeldstelle noch zusätzlich? Wenn nein, gibt es irgendeinen Trick, wie man dem umgehen kann oder ist es dann doch besser einfach wieder auszuziehen?

Ich danke euch! LG

Arbeit, Wohnung, Miete, Geld, Eltern, Antrag, Bundesfreiwilligendienst, Wohngeld, Bundesamt
(Notfall ) ich Bekomme ALG1 kann ich auch eine Wohnung Mieten?

Hallo Liebe Nette Leute, Also ich bekomme zurzeit 770€ ALG1 habe noch Anschpruch über 94 tage. Ich habe immer im Verschidenen bereichen gearbeitet.Aber nach 6 jahren hat mir nichts gebracht. Ich habe yetzt überlegt eine 2 jährige kurz (Ausbildung im bildung zentrum)zu machen ünterschtuzt von Arge. Meine sachbearbeiterin sagte das ich weiter 770€ bekommen werde wenn ich diesen Ausbildung im bildung zentrum ABC machen würde.Das will ich auch machen..

Aber Pro ist ich wohne bei meine schwager und habe ohm immer was gezahlt wenn ich gearbeitet hatte und yetzt zahle ihm nichts ich möchte gerne meine eigene wohnung haben oder mieten?

Darf ich als ALG 1 anfänger eigene wohnung haben? Wer zahlt mir das mieter ? Kaution? Meine schwager sagte mir das ich eine wohnung nehme oder er schmeiz mich raus!! Kann ich im obdachlosheim wohnen und Ausbildung machen? Muss ich? Ich habe echt probleme ich kenne hier keine bin zeit 1und halb jahre im stuttgart.. Kann mir jemand helfen..? Wie kann ich eigene wohnung haben Zahlt ARGII meine mieter oder soll ich wohngeld beantragen?bei wohngeld muss ich 3 jahre im stuttgart gelebt haben das zu beantragen :( Wo soll ich gehen und was soll ich machen wenn ich im laufe der 3 monate Ausbildung nicht beginne muss ich wieder arbeiten und nach ein jahr werde ich wieder raus geschmissen :(

Leute Hilft mir ich will Ausbildung machen und auch alleine wohnen das ich auch sicherer Arbeits platz haben kann. Bitte schnell Antworten ich bin im Notfall Situation:((

Haus, Arbeit, Finanzen, Wohnung, Miete, Geld, ALG I, ALG II, Hartz IV, Wohngeld
sitzen mit Säugling bei 8 Grad ohne Heizung Vermieter reagiert nicht was tun?

Hallo ihr lieben undzwar haben wir folgendes Problem seit ende Januar/Anfang Februar ist unsere Gas Heizung kaputt gegangen (sind vier miet Einheiten alle anderen haben Öl . Wir wohnen Dachgeschoss) der Vermieter hat uns dann auch auf Öl Heizung umgestellt und seit dem haben wir bis jetzt 28.10.14 nur Probleme mit der Heizung denn sie funktioniert nicht. Der Vermieter hat eine eigene Gas wasser Firma und der Sohn wohnt im Erdgeschoss in unserem Haus sodass wenn wir duschen Baden etc wollten zu ihm runter gehen mussten um zu sagen das die Heizung nicht geht. Seit Februar haben wir nicht heizen können da die Heizung nicht ging außer für zehn Minuten zum duschen. Jetzt haben die Vermieter ein Rohr ausgetauscht das den Druck erhöhen soll jedoch wird die Heizung nur ganz minimal warm und wir frieren total da selbst die Wohnung kälter ist als draußen. Jetzt haben wir ein drei Monate altes Baby und frieren uns bei acht Grad immer noch. Wir waren mindestens seit Februar bis heute 20 mal beim Vermieter um ihm zu sagen das die Heizung nicht geht und wir frieren zudem kommt das wir oft kein heißWasser haben. Es wurde dann für paar Minuten was gemacht im Heizungs Raum und das wars die Heizung ging dann für paar Minuten bis halbe Stunde und dann ging sie aus. Echt nervig da einfach nicht viel gemacht wird außer für den Moment. Wir warten nun auf Antwort vom mieterbund aber was würdet ihr tun? Miete kürzen? Andere Wohnung suchen? Hab bei miet Kürzung angst das wir ne Kündigung bekommen aber gefallen will ich mir das auch nicht lassen. Denn wir haben auf einmal kosten für die Heizung in Höhe von 150 € jeden Monat wo wir denken das das Viel zu viel ist da wir bei Gas nur 60 Euro bezahlt haben und hatten alle Heizung auf 5 um die Wohnung warm zu kriegen und haben sogar ne Rückzahlung bekommen und mit der Öl Heizung zahlen wir uns dumm und dämlich. haben ungefähr 60 qm drei Zimmer. Unsere bekannten sagen das die dafür ein Einfamilienhaus heizen.

Liebe grüße

Miete, Öl, Heizkosten, Mietrecht, Heizung, heizen, frieren, Nebenkosten, säugling
Kabel für die Nachbarwohnung durch meine Wohnung?

Hallo liebe Wissende,

ich wohne in einem Mehrparteienhaus zur Miete im 4.OG. In der Wohnung neben mir ist eine neue Nachbarin eingezogen, die in ihrer alten Wohnung Internet von KabelBW hatte und dieses (durch den Zwang von KabelBW) nun in der neuen Wohnung auch nutzen will (/muss).

In der Nachbarwohnung gibt es aktuell (physisch) keinen Kabelanschluss. Der Techniker von KabelBW (bzw. dem Subunternehmen) sagt nun das er um die Wohnung zu versorgen in meiner Wohnung mehrere Löcher bohren und das Kabel mit einem Kabelkanal (auf Putz!) verlegen muss. Das Kabel für meine Wohnung läuft im Treppenhaus auf Putz an der Wand entlang, auf meinen Vorschlag das Kabel für die Nachbarwohnung auch dort zu verlegen erwiderte der Techniker das das aus Brandschutzgründen nicht möglich ist und das Kabel was da jetzt liegt auch so nicht mehr verlegt werden darf. Darum möchte er das Kabel von mir (welches angeblich Bestandschutz genießt) nutzen und bei mir in der Wohnung von der Kabelbuchse einen Abzweig legen, von dort mit einem Kabelkanal an die Decke hoch gehen will, dann durch die Wand nebenan auf meinen Wohnungsflur, dort mit dem Kabelkanal wiederum weiter bis zur Wohnungstür und dort dann durch die Wand in die Nachbarwohnung.

Ich selbst habe, da ich mit den Leistungen von KabelBW nicht zu frieden war, meinen Anschluss dort gekündigt. Daher hatte ich auch vorgeschlagen einfach die Leitung die zu mir läuft zu kappen und eine neue zur Nachbarwohnung zu ziehen.

(Ich hoffe ich habe das jetzt einigermaßen verständlich geschrieben)

Für mich kommen da jetzt ein paar Fragen auf:

  1. Hat das Kabel im Treppenhaus wirklich Bestandsschutz im Bezug auf den Brandschutz?
  2. Würden die Brandschutzbestimmungen aus dem Treppenhaus nicht auch auf das Kabel das in meinem Wohnungsflur verlegt werden soll zutreffen? (Der Techniker meinte das das Treppenhaus ein Fluchtweg ist und dort der Brandschutz das nicht zulässt; mein Wohnungsflur ist aber, meinem Verständnis nach, auch ein Fluchtweg)
  3. Muss ich als Mieter die Verlegung des Kabels durch meine Wohnung akzeptieren? Ich weiß nicht ob mein Vermieter weiß das das Kabel in dieser Form durch die Wohnung gelegt werden soll, da ich von ihm bisher keine Information dazu bekommen habe, demnach weiß ich auch nicht ob mein Vermieter dieser Form der Verlegung überhaupt zustimmt.
  4. Durch das Anbringen der Kabelkanäle auf der Wand innerhalb der Wohnung würde es zum einen optisch eine deutliche Beeinträchtigung geben und zum anderen würde sich der Aufwand beim Streichen/Tapezieren sehr stark erhöhen. Kann ich dies gegenüber meinem Vermieter geltend machen falls er dieser Art der Verlegung zustimmen sollte? (Z.B. im Bezug auf die Kosten die beim Tapezieren anfallen)

Vielen Dank

Gruß

IlDuderino

Wohnung, Miete, Kabel, Recht, Vermietung, Vermieter
Nebenkostenabrechnung Hauptgaszähler wurde geschätzt

Hallo,

ich (wir) Mieter haben ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung 2013.

Erstmal ein paar Eckdaten: Wir wohnen in einem großen Mehrfamilienhaus. Unsere Heizung wird mit Gas betrieben und wärmt Wasser und Heizung auf. Jeder Heizkörper in den Wohnungen hat so einen Digitalen Zähler zur Bestimmung des Verbrauches.

Nun ist folgendes passiert, wir alle haben eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung bekommen und nach Einsicht der Unterlagen die zu dieser Abrechnung führen, sind zwei Sachen die uns unklar erscheinen.

  1. Unsere Nebenkostenabrechnung ist von 01.01.2013 - 31.12.2013 -> Die Rechnung v. Gaslieferanten ist aber v. 01.11.2012 - 31.10.2013 --> Ist das rechtlich in Ordnung? Es wurde der Zeitraum mit uns nicht vereinbart, wir sind davon ausgegangen das alle Rechnungen die zur Nebenkostenabrechnung führen zwischen 01.01. und 31.12. liegen.

  2. Der Verbrauch auf der Rechnung des Gaslieferanten wurde geschätzt. Das heißt der Vermieter (Verwaltung) hat keinen Zählerstände von Hauptgaszähler an den Lieferanten gemeldet und dieser hat deshalb geschätzt. Nun basiert die gesamte Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung obwohl bei jedem Mieter zum Jahresende die Zähler an den Heizkörpern ordnungsgemäß abgelesen wurden. Nur eben nicht beim Hauptgaszähler (Wir Mieter hatten zum Ablese-Termin keinen Zugang zum Hauptgaszähler bzw. haben generell keinen Zugang zur Heizungsanlage nur Hausmeister und Verwaltung). Ist das rechtlich in Ordnung eine Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung zu erstellen?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

MfG Tanner

Miete, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Jobcenter reagiert nicht / zahlt kein Geld obwohl alle Papiere in Ordnung sind. Was tun?

Hallo Zusammen!

Habe Mitte Juli einen Weiterbewilligungsantrag gestellt (Bearbeitungszeit 2 Wochen). nach 2 Wochen bekomme ich ein Brief dass ich Bafög-Bescheid vom Vorher nachreichen soll, nach noch 3 wochen sollte ich Zeugnis schicken, nach 2 wochen später schriftlich vom Bafög-amt dass ich kein Anspruch auf Bafög mehr habe. das letzte habe ich Mitte September nachgereicht. seitdem keine Briefe mehr, aber auch keine Reaktion von denen.

Abgesehen davon dass es mit Nachreichen zu lange gedauert hat, sagen Telefonisten dort "hmm ich weiss es nicht warum das noch nicht bearbeitet wurde, gebe ich weiter...". Auf die Frage "was kann ich tun damit es endlich mal klappt" sagen sie "warten" und "vorbeizukommen lohnt sich nicht".

  • was kann man machen damit es schneller geht? Der Vermieter hat im August noch einen Vollstreckungsbescheid beantragt und droht jetzt mit Kündigung, genauso schlecht sieht es mit Krankenkasse, Strom/Gas usw aus.

  • was kann ich machen wenn ich von meinem Vermieter gekündigt werde?

Kein Geld, kein Job (für meinen Job muss ich noch Weiterbildung machen, was Jobcenter bezahlen wollte (1200euronen, 1 Monat, Geld als Ex-Azubi habe ich nicht). ohne diese habe ich 0,1% Chance was zu finden, überall steht dass diese Weiterbildung vorhanden sein muss). Bitte um die Hilfe, bin zum 2ten Mal bei dem JObcenter und kenne mich absolut nicht aus, im Internet kann ich kaum was finden (((((((((((((

Danke im Voraus

Miete, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Jobcenter
Miete - Untermiete Betrug?!

Hallo, Ich schildere euch mein Anliegen bzw das einer bekannten mal auf die schnelle.. Und zwar hat diese besagte Person eine Wohnung zur Untermiete an gemietet. Vertrag ist bestehend. Wohnung ist von der Wohnungsgesellschaft in diesem Fall espabau ebenfalls abgezeichnet und erlaubt. Meine Bekannte bekommt derzeit Hilfe von Staat. Die Vermieterin hat den Vertrag selbst aufgesetzt. Ich denke ihr ahnt es.. Als wir von der espabau auf Verlangen des jobcenters ein schreiben über die Gesamtmiete verlangt haben um zu sehen wer wie viel zahlen soll.. Meinte die Vermieterin es würde kein neuen Vertrag geben und die Miete sei seither erhöht. Den alten Vertrag hätte sie nicht. Nun hat die bekannte von der espabau selbst ein schreiben geholt.. Und ja die Miete beträgt wesentlich weniger als angegeben. Die insgesamt Miete beträgt lediglich 435. laut Geheiß der Vermieterin wollten Bekannte und sie sich die laufenden Kosten teilen. Bekannte zahlte seit zwei Monaten aber nun 330€ pro Monat. Vertrag ist ebenfalls darauf ausgelegt. Die qm Anzahl der Vermieterin in der Wohnung beträgt sogar etwas mehr als die der bekannten. Muss die Grundmiete nicht nach qm berechnet werden? Ist dies nun Betrug oder hat bekannte nun selber schuld? Gar Betrug an der espabau? Da die versucht Profit aus dem Eigentum eines Dritten zu machen? Ps: das Geld musste sie sich leihen und vorstrecken da jobcenter sich natürlich zu Recht geweigert hatte. Bitte rechtliche Informationen! Am besten sogar Paragraphen zu diesem Thema?

Danke im Voraus! LG!

Miete, Vertrag, Mietvertrag, Jobcenter, Untermiete
Neue Wohnung - Ja oder Nein? Hilfe!

Hallo Leute :)

Ich möchte mir mal ein paar Meinungen einholen.

Mein Freund und ich wohnen zur Zeit in einer schönen Wohnung. Die wohnung hat 70m² ist ruhig gelegen und gefällt uns eigentlich gut es gibt nichts negatives hier.

Jetzt hat sich allerdings etwas ergeben, was für uns sehr verlockend ist. Die Großeltern von einem Freund von uns haben eine tolle Wohnung in der Stadt (Fußgängerzone) in die wir einziehen könnten. Die suchen junge Leute und würden sich freuen wenn wir das wären (die beiden kennen uns).

Insgesamt ist die Wohnung 30m² größer aber der Grundpreis Kaltmiete pro Quadratmeter ist kleiner. Jetzt zahlen wir für 70m² 380€ kalt und dort würden wir für 100m² 425 bezahlen.

Natürlich ist es dann ein wenig teurer aber im Verhältnis gesehen natürlich günstiger. Um das Geld geht es eigentlich auch nicht das könnten wir alles aufbringen.

Es gibt allerdings natürlich ein paar Dinge die nicht sooo schön sind und einige Dinge die wahnsinnig toll sind an der neuen Wohnung.

Zum Beispiel ist es in der Innenstadt natürlich schwierig zu parken. Bei unserer alten Wohnung haben wir einen festen Stellplatz. Hinzu kommt dass das Bad und die Küche in der neuen Wohnung kleiner sind als in der Alten. Allerdings muss man im Gegenzug dazu sagen, dass wir ein Esszimmer ein Ankleidezimmer und ein tolles großes Wohnzimmer in der Neuen Wohnung haben. Und außerdem eine Dachterrasse.

Naja. also einige Fakten wisst ihr jetzt. Wir haben noch ein paar Tage Zeit uns zu entscheiden. Wir sind uns aber sehr unsicher. Was würdet ihr machen ?

Wohnung, Miete, Umzug, Meinung, Dachterrasse
Auszug aus gemietetem Haus - was muss man machen

Hallo,

wir haben 4 Jahre in einem Haus gewohnt. Im Mietvertrag steht "Haus wird unrenoviert vermietet". Sonst steht nichts weiteres darin. Auch vom Garten steht nichts drin.

Beim Einzug haben wir alle Wände weiß gestrichen und den Treppenaufgang hälftig beige (wegen der Kinderhände :) ) Die Terrasse haben wir fachmännisch vergrößert, da sie ziemlich klein war und davor ein Matschbeet war. Der Vermieter erlaubte uns den Garten auf "Vordermann" zu bringen. Der Rasen war nur hälftig von der gesamten Fläche gepflanz - die andere Hälfte lag brach (Acker) - hier haben wir neuen Rasen gesäht und einen Sandkasten einbauen lassen. Zusätzlich haben wir den vermorschten Komposter entfernt und einen modernen Komposter gekauft und hingestellt.

In der Wohnung haben wir im OG überall Laminat verlegt, da kein Boden vorhanden war.

Der Vermieter war ziemlich sauer über die Kündigung und hat sie nicht unterschrieben. Zudem hat er verlangt, das wir den Garten und die Wohnung wieder in den Urzustand versetzen.

Kann er das? Wir wollen ja kein Geld (ca. 2.500€ Investitionskosten) von ihm. Er behauptet nun folgendes: - Vor der Terasse wäre ein teures Blumenbeet angelegt gewesen - der häftige Garten war mit Gemüse bepflanzt - der Holzkomposter wäre in einem Tadellosen Zustand gewesen - die beige Wand sollen wir weiß Streichen. - wir sollen unseren Brunnen entfernen und einen Rosenstrauch pflanzen, der wäre da ganz jung gewesen.

Davon abgesehen das seine Aussagen nicht stimmen, würde mich jetzt einfach interessieren, was darf er verlangen, was nicht. Was passiert wenn wir jetzt alles rausreisen? usw. usf.

Vielen Dank.

Haus, Garten, Miete, Vermieter, Auszug, Pflicht
Mieter wollte auf einmal Mietminderung und fristlose Kündigung wegen einer Badsanierung. Rechtens?

Hallo, ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Eine Mieterin meldete vor zwei Wochen Brüche an den Fliesenfugen im Badezimmer. Schnell am nächsten Werktag habe ich einen Betrieb für die Fliesenlegung beauftragt und ihn darum gebeten, zu schauen, ob der Untergrund in Ordnung ist, weil die Fliesen erst vor einem Jahr gelegt wurden.

Mit der Mieterin sprach ich auch den Beginn der Arbeiten ab, möglichst wenn sie auf Geschäftsreise ist, sowie die Farbe und Form der Fliesen.

Die Handwerker stellten fest, dass der Untergrund und auch zwei von insgesamt fünf Holz-Balken durch Feuchte beschädigt sind und dass der vorige Betrieb ohne diese Prüfung Fliesen auf Fliesen gelegt hat.

Die Mieterin wurde während ihrer Geschäftsreise am ersten Tag informiert. Die Handwerker meinten aber auch, dass durch neue Balken und Osb-Platten ein neuer stabiler Untergrund geschaffen werden kann. Zum Glück ist das ca 8qm grosse Badezimmer von drei tragfähigen Mauern umgeben, so dass die Arbeit innerhalb von vier Werktagen erledigt werden kann, inklusive der Verlegung neuer Bodenfliesen. Ich gab sofort den Auftrag und liess auch die Badewanne erneuern.

Das Blöde war, dass sie zwei Nächte woanders übernachten musste. Dabei habe ich ihr Übernachtungen und/oder Nutzung der sanitären Einrichtungen in der Wohnung eines Verwandten von mir angeboten. Die Wohnung liegt in der gleichen Etage und ist neu renoviert. Der Verwandte ist derzeit nicht vor Ort, und gab mir vor seiner langen Reise einen Schlüssel und per Telefon auch die Erlaubnis dazu.

Jedenfalls rief mich die Mieterin einen Tag später, wo ich sie über die bevorstehenden Reparaturen informierte an und schlug eine Mietminderung und eine fristlose Kündigung vor. Ich lehnte beides ab und wies sie auch auf das "Geben und Nehmen"-Prinzip hin. Bei Schäden habe ich sie nie warten lassen und habe mich sehr viel um die Erweiterung der häuslichen Ausstattung gekümmert, z.B. Kellersanierung, Türsprechanlage und auch die Gestaltung des Treppenhauses, obwohl mich niemand darum gebeten hatte.

Sie ist wieder zurück in ihrer Wohnung und hat ein nagelneues, fast schon kernsaniertes Badezimmer. Das ganze hat tatsächlich vier Werktage gedauert, und habe jeden Tag Fotos von der Sanierung bekommen. Da wurde wirklich viel gemacht.

Bei aller Korrektheit habe ich doch einiges an "Rachegedanken" wegen der Undankbarkeit. Zu ihrem Einzug bekam sie auch eine Küche und schlug sogar selbst eine erhöhte Miete vor. Die Küche baute ich bis zur Schlüsselübergabe mit allem Schweiß ein und verlangte keine höhere Miete.

Irgendwo will ich jetzt ihre Miete erhöhen. Sie wohnt seit acht Monaten in dieser Wohnung. Kann ich die Miete jetzt erhöhen oder muss ich warten, bis sie 12 Monate gewohnt hat?

Danke

Miete, Mieter, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Vermieter droht mit Mietausfall.. kann ich das der Haftpflicht melden?

Hallo,

der "liebe" Vermieter macht Stress.

Mein Freund und ich sind jetzt zusammengezogen. Die Wohnung in die wir gezogen sind, befindet sich im selben Haus wie seine alte Wohnung.

Es war quasi eine interne Übergabe, ohne Kündigung der alten Wohnung. Wir haben den Schlüssel am 16.09 erhalten und haben sofort mit dem Umzug begonnen, da mein Freund am 23.09 in die USA geflogen ist. Wir haben es auch zeitig geschafft, auch damit wir nich noch für Oktober die Miete bezahlen müssen.

Dummerweise ist in der letzten Nacht (Sonntag auf Montag), ein nasser Lappen vom Stuhl auf den Parkett gefallen und hat einen Wasserfleck verursacht. Den Schaden haben wir am 22.09 direkt der Versicherung gemeldet, da am 22.09 die Übergabe stattfinden sollte. Jetzt will der Vermieter hierfür (logischerweise) die Kosten haben. Zudem ist er mit den Wänden nicht einverstanden (seiner Meinung nach mangelhaft gestrichen).

Er verlangt jetzt von uns, dass wir die Wände nochmal streichen und eben die Kosten für den Parkett. Alles schön und gut, jetzt habe ich mit ach und Krach für Samstag einen Maler organisiert, damit die Übergabe noch vor dem 01.10 vollzogen werden kann. Jetzt meint der Vermieter jedoch, dass er ohne Zusage der Versicherung keine Übergabe macht und droht uns mit Mietausfall.

Man muss dazu sagen, dass der Vermieter viele Mehrfamilienhäuser mit mind. 20 Mietparteien pro Haus besitzt und allein in unserem Gebäude 5!! WOhnungen seit Jahren leer stehen...

Kann der geforderte Mietausfall bei der Versicherung geltend gemacht werden?

Wohnung, Miete, Versicherung, Recht, Vermieter, Haftpflichtversicherung
Meine Rechte & Pflichten bei Auszug aus WG?

Hallo an alle

da für mich demnächst der Auszug aus einer WG (5 Personen, davon gerade inkl. mir 3 wohnend, zwei Zimmer frei) ansteht, und sich aus den Gesprächen mit der Vermieterin und ehemaligen Mietern jetzt schon einiges an Konfliktpotential offenbart, würde ich mich gerne über einige Dinge informieren. Ich hoffe sehr, dass mir hier geholfen wird und bedanke mich schon im Voraus für jede Hilfe.

  1. Punkt: Reinigung Jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag und selbst eine Kaution hinterlegt, es gibt somit keinen Hauptmieter. Im Mietvertrag wird mein Zimmer (20m²) als vermietet angeboten, und Küche, Bad, Flur etc zur Mitbenutzung. Nach eigener Recherchen im Internet glaube ich zu wissen, dass ich hier jedoch nur mein eigenes 20m²-Zimmer besenrein, sprich gefegt und von groben Flecken etc gesäubert, übergeben muss. Die Vermieterin verlangte jedoch bislang von jedem Mieter, der die WG verlässt, dass das gesamte Haus vom gemeinschaftlich genutzten Trockenspeicher bis in den Keller inkl. gemeinschaftlich genutzter Küche, Bad etc gereinigt, die Zimmerwände mit Wasserdampf abgedampft und die Vorhänge in die Reinigung gebracht werden - selbiges verlangte sie auch von mir. Wie kann/darf ich das Haus nun verlassen?

  2. Übergabeprotokoll & Schlüssel Hieran schließt die Frage nach einem Übergabeprotokoll und den Schlüsseln an. Ein von der Vermieterin erstelltes Protokoll umfasste bislang auch immer die o.g. Gemeinschaftsräume. Ein solches werde ich jedoch nicht unterschreiben, da ich - sofern nicht rechtlich verpflichtet - die Gemeinschaftsräume nicht blankgeputzt hinterlassen werde, sondern nur mein Zimmer in besenreinem Zustand hinterlassen möchte. Ein eigenes Protokoll, welches jedoch nur mein Zimmer umfasst, wird die Vermieterin jedoch nicht unterschreiben - wie sieht hier die Lage aus, auch bezgl. eventueller angeklagter Schäden durch die Vermieterin, in meinem sowie in den allgemeinen Zimmern? Ich würde mir gerne hierzu einen Mitbewohner als neutrale Person in mein Zimmer bitten, damit dieser dessen Zustand bestätigt.

Darf ich die Schlüssel, sofern das Protokoll nicht unterschieben wird, auch einfach in einem Umschlag in den Briefkasten der Vermieterin werfen? Was für Alternativen habe ich hierfür? Der Mietvertrag läuft bis 30.09., das Zimmer möchte ich jedoch spätestens am 28.09. verlassen und wenn möglich nicht mehr zurückkehren.

  1. Kaution Drei Mieter sind um März herum ausgezogen und haben, obwohl der Vermieterin laut eigener Aussage eine Abrechnung seit Mai vorliegt, bis heute ihre Kaution nicht bekommen. Wenn ich am 28.09. die Wohnung verlasse, wann und wie kann ich die Herausgabe der Kaution in welcher Höhe verlangen? Ich meine zu wissen (Internetrecherche), dass, sollte ein Protokoll unterzeichnet werden, ich sofort einen Teil der Kaution verlangen kann, wird keines unterzeichnet, hat die Vermieterin bis zu 12 Monate Zeit, um nach Mängeln zu suchen und auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Dickes Danke

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Auszug, WG
Darf Mutter Miete von mir verlangen?

Hallo,

meine Mutter kam auf die glorreiche Idee, von ihrem studierenden Kind jeden Monat 200 Euro Miete zu verlangen, da ich im Zuge meines Studiums eine ihrer Eigentumswohnungen bewohne. Das ist grundsätzlich auch in Ordnung, jedoch wage ich es zu bezweifeln, dass dieses Vorhaben unter meinen Umständen rechtens ist. Das ist auch meine Frage.

Ich studiere Vollzeit. In der Regel bin ich von in der Früh bis abends in der Universität, von Montag bis Freitag. Es ist mir daher nicht möglich, nebenbei noch zu arbeiten. Das heißt im also, dass ich kein Einkommen habe. Ich bekomme lediglich meinem Vater monatlich eine kleine finanzielle Unterstützung für Kleidung, Nahrung und mein Studium. Das, was am Ende des Monats dann noch übrig bleibt, spare ich weg.

Mit meiner Mutter hatte ich ausgemacht, dass sie mir kein Geld zahlen soll, sondern mir lediglich eine ihrer Wohnungen zur Verfügung stellen soll. Dem stimmte sie zu. Nun möchte sie für diese Wohnung Geld. Geld, das ich nicht aufbringen kann. Geld, das sie als Arztgattin mit einem eigenen Einkommen, Mieteinnahmen und Kindergeld, eigentlich nicht benötigt. Als ich sie darauf ansprach, zuckte sie nur mit den Schultern und schlug vor, ich könne doch zu ihrem neuen Mann, der mich auf den Tod nicht ausstehen kann, ziehen, und müsse dann einfach jeden Tag 150 km (75 km einfach) pendeln.

Nun frage ich mich, ob das überhaupt zulässig ist. Ich weiß, dass man von seinem Kind Kostgeld verlangen kann, aber darf man das auch, wenn man das Kind finanziell nicht unterstützt, und das Kind auch kein Einkommen hat?

Miete, Unterhalt, Eltern, kostgeld, Student, Unterstützung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete