Moin, Habe ein Einschreiben mit einer Kündigung fristgerecht in die Post gebracht an meinen Vermieter. Dieses konnte jedoch durch die Post nicht zugestellt werden da die Vermieter nicht mehr dort wohnen. Nun nach Ablauf der Zustellung ist das Einschreiben an mich zurück geschickt worden da es die gleiche Adresse ist nur in meinen Briefkasten geworden soweit die Aussage der Post. Auf den Briefkasten von mir haben drei partein zugriff da dieses ein gemeinschaftsbriefkasten ist was durch die Vermieter so gemacht wurde. Nun habe ich dieses Einschreiben nach Ablauf jedoch nicht erhalten sondern eine nachweislich dritte Person hat das Schriftstück aus meiner Post entnommen und es in die Post der Vermieter geworfen da sie aufgelaufene Post für den Vermieter sammelt und ihm übergibt. Somit hat mein Vermieter also trotz nicht Zustellbarkeit des Einschreibens das Einschreiben dennoch erhalten.

Nun meine frage: 1. wie steht die rechtliche Handhabe gegenüber dem dritten? 2. durch die Zustellung welche ja nun eigentlich ja nicht erfolgt sein dürfte. Was habe ich für Möglichkeiten meine Kündigungsfrist dennoch durchzusetzen? 3. was ist bei einer solchen Konstellation rechtlich zu beachten?

Den ich habe 1. bereits eine neue Wohnung und 2. absolut kein Interesse dort weiter zu wohnen.

Über Tipps etc bin ich dankbar.