Nebenkosten: Minol-Abrechnung seit Jahren falsche Zähler

Hallo Zusammen,

ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Mit erschrecken habe ich leider erst jetzt festgestellt, dass offenbar seit 2012 (ab Einzug) die falschen Zähler meiner Wohnung zugeordnet sind. Die betrifft die Messgeräte an den Heizungen und den Warmwasserzähler.

Ob meine Zähler tatsächlich innerhalb der Hausgemeinschaft vertauscht wurden, oder ob mehreren Parteien mit den gleichen Zähler abgerechnet wurden, kann ich (noch) nicht sagen. Ein (nur) vertauschen kann ich mir jedoch nicht vorstellen, da wir mit Sicherheit der größte Warmwasser-Verbraucher im Haus sind und die anderen Parteien sonst sicher längst die Abrechnung in den letzte Jahren beanstandet hätten. Zudem wurde unser Warmwasserzähler beim letzten Mal offenbar gar nicht abgelesen.

Nun meine rechtlichen Fragen dazu: 1. Bin ich dafür Verantwortlich zu kontrollieren ob tatsächlich auch die richtigen Zähler auf meiner Minol-Abrechnung, als Anlage zur Nebenkostenabrechnung des Vermieters, stehen? Immerhin ist die Geräte-Nr. auf vier Stellen verkürzt. Ich bin ja auch kein Fachmann ... 2. Kann der Vermieter auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten in diesem konkreten Fall auch noch danach eine Nachforderung stellen, da er die falsche Abrechnung ja nicht selbst verschuldet hat - sondern Minol? 3. Ist Grundsätzlich Minol oder der Vermieter (oder sogar ich) für die korrekte Zuordnung der Zähler zur Wohnung verantwortlich?

Vielen Dank Lucky Striker

Miete, Vermieter, Abrechnung, Jura, Nebenkostenabrechnung, Zähler
Fragen zu KfW40-Wohnung

Es geht um folgendes: Ich möchte wohl nächste Woche einen Mietvertrag für eine KfW40-Wohnung Neubau unterschreiben aber ein bisschen etwas wollte ich vorher schon noch abklären und erfahren.

Die Wohnung ist wie gesagt derzeit noch im Bau und wird als Kfw40-Wohnung fertiggestellt. Sie liegt im Erdgeschoss und hat ca. 69qm. Unter dem Wohnzimmer befindet sich im Keller nochmals ein Zimmer, dass genauso groß ist wie eben jedes Wohnzimmer. Somit hat die Wohnung ein Gesamtquadratmeter Zahl von ca. 94qm.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Der Vermieter verlangt eine Kaltmiete von 815€. Aufgeteilt ist dies in 690€ (je 10€ pro qm für das Erdgeschoss). Und 125€ für die 25qm im Keller (je 5€ pro qm). Meine Frage ist hierzu, ob es gerechtfertigt ist, diese 5€ pro qm für den Kellerraum geltend zu machen. Der Kellerraum hat 2 Fenster, die aber jeweils nur ca. 10-15% Lichteinfall gewähren. Zudem hat der Raum noch Lichteinfall durch die Wendeltreppe, die vom Wohnzimmer in den 3. führt.

Seht ihr hier eventuelle weitere Probleme, die mir jetz gar nicht bewusst sind?

  1. Der Vermieter verlangt als Nebenkosten Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten "nur" 80€. Komm ich denn damit hin? Ich mein, es sind 95qm zu heizen im Winter? Ich möchte im Nachhinein kein böses Erwachen mit einer großen Nachzahlung erleben.

  2. Wie gestaltet sich in einem Kfw-40 Haus/Wohnung, denn das mit dem Keller? Ist der denn nicht von Grund aus, viel kälter im Winter und muss mehr beheizt werden? Das würde sich dann ja auch aufs Wohnzimmer ausschlagen, denn durch die Wendeltreppe sind ja beide Zimmer sozusagen offen.

Danke im voraus.

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Bei Stromversorger angemeldet vor Mietbeginn (Abschlag, Grundgebühren)

Hallo zusammen,

zunächst einmal ist Folgendes geschehen:

Am 28.03.2015 habe ich einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben, mit Mietbeginn 01.05.2015. Im Vorfeld wurde mir bereits zugesagt, dass ich z. B. zum Ausmessen und auch zum Aufstellen der ersten Möbel bereits in die Wohnung kann, da diese unbewohnt war. Demnach hat auch auch bereits vor Mietbeginn eine Übergabe stattgefunden, genauer gesagt am 25.04.2015. Im Rahmen der Übergabe fiel auch die Aussage "Wir melden Sie dann auch beim Grundversorger für Strom an." Da dies meine erste Wohnung ist, war die Aussage erstmal positiv für mich: Ich hab zum Einzugsdatum Strom und muss mich offensichtlich nicht kümmern.

Doch heute kam ein Schreiben meines Grundversorgers, dass ich doch bitte 116 € für den Posten Abschlag Hochrechnung" überweisen möchte. Dass man eine monatliche Vorauszahlung tätigt, ist mir soweit bewusst, doch 116 € erschien mir viel. Nach Rücksprache mit dem Grundversorger erhielt ich die Information, dass ich bereits zum 31.03.2015 angemeldet wurde. Dass ich zum 25.04.2015, zum Zeitpunkt der Übergabe, tatsächlich angemeldet werde, würde ich nachvollziehen können - ab da hätte ich Zugriff auf die Wohnung und auch die Möglichkeit Strom zu verbrauchen.

Nun meine Frage: Darf es sein, dass ich bereits zum 31.03.2015 beim Stromversorger angemeldet werde? Fallen da nicht auch schon die monatlichen Grundgebühren für März UND April rein? Müsste die Zählerstanddifferenz zwischen 31.03.2015 bis 25.04.2015 nicht vom Vermieter gezahlt werden, in diesem Zeitraum habe ich ja keine "Möglichkeit" gehabt Strom zu verbrauchen.

Da dies meine erste Wohnung ist, bitte ich um ein wenig Nachsicht. Generell habe ich ein rechtliches Verständnis, würde mich dennoch über detaillierte Erläuterungen sehr freuen (...eventuell auch um meinem Vermieter das genau zu erläutern).

Viele Grüße und danke im Voraus! Jan

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Vermieter schreibt Termine vor

Guten Abend,

mein Vermieter hat eine Firma damit beauftragt die Rauchwarnmelder bei allen Mietern auszutauschen. Dazu wurde erst einmal ein Termin für alle Mieter einer Etage (ist ein riesen Wohngebäude) festgelegt, was ja auch Sinn macht. Da die Mieter aber recht kurzfristig darüber bescheid bekommen haben (2-3 Wochen vorher) war natürlich nicht jeder Mieter anwesend. Nun haben manche, darunter auch ich, eine Nachricht bekommen wo ein weiterer Termin vorgegeben ist. Sollte man diesen Termin nicht einhalten, würde eine, das in Rechnung gestellt. Sachlage: Ich wohne alleine und habe auch keine Vertrauensperson im Umkreis von 100 KM der ich den Schlüssel anvertrauen würde, dazu bin ich beruflich sehr gebunden (habe schon Wochen im Vorraus mehrere festgelegte Kundentermine am Tag, die ich nicht für einen Rauchmelderaustausch absagen kann. Ich habe dem Vermieter mehrmals mitgeteilt, dass der Termin doch bitte mit mir abgesprochen werden soll, damit ich mir rechtzeitig Zeit einräumen kann. Doch darauf will man sich anscheinend nicht einlassen und verharrt darauf das der Termin am 11 Mai in der Mittagazeit stattfindet, wofür man sich 3 Stunden Zeit nehmen soll. Das bedeutet für mich mein ganzer Arbeitstag würde ausfallen und ich könnte ggf. viel Geld verlieren. Mehrmals schon habe ich angeboten den Termin aufgrund meiner beruflichen Bindungen mit mir abzusprechen und mich nicht ohne Alternative auf einen Zeitpunkt festzunageln. Wer ist im Recht?

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Hund bellt in Mehrfamilienhaus, wie vorgehen?

Ich schon wieder..

Wir wohnen seit 1 1/2 Monaten in einer ganz tollen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (10 Parteien) und fühlen uns dort sehr wohl. Leider haben wir eine inzwischen ein Jahr alte Hündin, die überhaupt nicht gerne alleine ist. Wir haben schon alles an Erziehung versucht, mit Hundetrainer, Psychologe etc. Sie bellt einfach, wenn wir nicht da sind, auch wenn sie Ablenkung hat (z.B. Leckerlie, TV an etc.) So. Eigentlich ist sie kaum alleine, mein Freund ist selbstständig und immer Zuhause. Also es geht wirklich nur um Zeiten, wenn wir mal eine Stunde einkaufen sind oder beim Arzt etc. Es ist auch nie Morgens oder Abends oder zu Zeiten, die besonders heikel wären. Da noch zwei andere Hunde im Haus leben, die auch gerne und oft bellen, dachten wir immer, es wäre eben kein Problem. Nun wurde uns heute folgender Zettel unter der Tür durchgeschoben:

"Hallo! Leider bellt Ihr Hund durchgehend wenn Sie nicht da sind! Wenn Sie einen Tipp brauchen wie man das abstellt, helfe ich gerne! Liebe Grüße, *** PS. Wir haben immer mal wieder Pflegehunde, bei denen es ähnlich ist und wir bekommen es immer raus."

Ist das nicht ein bisschen dreißt?!?!?! Ich habe mein ganzes Leben schon Hunde gehabt und mit der Erziehung sonst auch nie Probleme gehabt... Ich weiß jetzt nicht genau, wie ich vorgehen soll. Zettel zurück schreiben, mit Sorry? Klingeln und zur Rede stellen? Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Herr sich über den Lärm beschwert und dieser abgestellt werden soll oder ob er einfach nur seine Ratschläge an den Mann bringen will? Wie würdet ihr vorgehen? Habe schon Bauchschmerzen deswegen...

Liebe Grüße!

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Langfristiger Mietvertrag mit Airbnb?

Kann mir jemand Erfahrungen mitteilen zu langfristigen Mietverträgen mit Airbnb? Ich bekomme eine Wohnung angeboten (langfristig zu mieten) für einen sehr günstigen Preis, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich sowas machen soll. Ein deutscher "anständiger" Mietvertrag scheint mir sicherer zu sein. Außerdem wird nur eine Monatsmiete Kaution verlangt und ich kann mir das Einzugsdatum sogar aussuchen. Der Besitzer lebt in England, die Wohnung ist in Deutschland. Irgendwie erscheint mir das ein bisschen dubios. Können versteckte Kosten für Airbnb entstehen? Der Vertrag und die Bezahlung würden ebenfalls über Airbnb.com laufen. Fühle mich nicht ganz wohl dabei... Außerdem würde man mir den Schlüssel und den Mietvertrag zu schicken, ich kann die Wohnung anschauen und wenn sie mir gefällt, einfach den Vertrag zurück schicken. Wenn nicht, natürlich auch die Schlüssel. Könnte ich da evtl. auch auf dem Einwohnermeldeamt Probleme kriegen? Außerdem: der Vermieter hat anscheinend keine Ahnung vom deutschen Mietspiegel. Evtl. könnte doch dann eine enorme Mieterhöhung entstehen, sobald er das mit bekommt? Vielen Dank im voraus für Eure Infos/Meinungen/Antworten!

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Ameisen in 2. OG. Kammerjäger, Mietminderung?

Hallo Leute! Wir haben (mal wieder) Ameisen in unserem Badezimmer... Wir wohnen in einem ziemlich heruntergekommenen (und ich bin schon unempfindlich) Altbau im 2. OG.

Sowie das letzte Mal sind wir nach Hause gekommen und siehe da: lauter Ameisen im Badezimmer. An Wanne, Waschbecken, Wänden, Decken- einfach überall. Wir haben versucht alle zu erwischen, waren so an die 40 Stück. Es kommen halt ständig welche nach.. Sobald man wieder das Licht an macht sind wieder 5-10 unterwegs. Das ist wirklich ziemlich störend, auch wenn ich mich nicht direkt vor Ameisen ekel haben sie in meinem Bad (im 2 OG!!!) nichts zu suchen...

Das letzte mal (letzen Herbst) kamen sie aus der Wand an den Amatur-Anschlüssen. Die waren überhaupt nicht abgedichtet sondern kamen einfach aus der Wand heraus. Auch beispielsweise aus den Ausflüssen oben an der Badewanne. Wir haben die Anschlüsse mit Silikon abgedichtet und damals Ameisengift und Fallen einzesetzt. Nach ein paar Wochen war dann Ruhe.

Jetzt sind aber wieder welche da, mittlerweile haben wir aber ziemlich empfindliche Katzen, so dass das Gift jetzt wegfällt. Zudem war der Kram schweineteuer.

Jetzt haben wir langsam die Faxen satt, es gibt immer Stress mit dem Vermieter, ein alter Herr über 70 (man muss jeden Satz 2-3x wiederholen weil ers nicht versteht...). Mittlerweile sind es zig Stellen an denen was getan werden muss... Es regnet in 2 von 3 Zimmern rein, wir haben Stockflecken an den Außenmauern, Schimmel in jedem Zimmer. Das alles weiß der Vermieter aber bisher ist auch bei mehrmaligen Ansprechen und Nachfragen nichts geschehen.

Das lässt uns vermuten, dass auch die Ameisensache erst behoben ist, wenn wir sie nicht selbst in die Hand nehmen. Für knapp 10€/m2 finde ich das allerdings ziemlich unverschämt...

Ist denn der Vermieter verpflichtet uns zb einen Kammerjäger zu bestellen? Ich würde gerne direkt mit Fakten kommen können, wenn er das wieder schleifen lässt oder im Gegenzug eine Mietminderung verlangen. Sind wir dazu in der Lage? Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

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Kündigung in der Probezeit mit eigener Wohnung

Schönen guten Tag,

Ich habe folgende Frage. Ich habe 2014 meine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel erfolgreich abgeschlossen, wurde aber leider nicht von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und hatte leider auch keinen neuen Job. Dem zu folge war ich Arbeitslos/Arbeitssuchend. Ich habe zu der Zeit noch bei meiner Mutter gewohnt was durch das ziehmlich gestörte und auch nicht grade sehr gut laufende Verhältnis einfach für mich nicht mehr machbar war. Also habe ich Probiert aus zu ziehen. Ich bin 21 dem zu folge greift dort ja das Gesetz unter 25 ect brauch ich hier glaub ich nicht weiter ausführen. Also hab ich mich an das da zu gehörige Amt gewannt. Für die musst ich dann angeben was meine Eltern verdienen und auch noch eine Begründung schreiben warum ich bei meiner Mutter ausziehen muss. Das ist aucz soweit durch gegangen. Die nette dame hat mir hallt geschildert was für eine Wohnung mir zustehen würde ( kosten und m2 ) und dann hab ich hallt gesucht. Dann hatte ich aber das Glück das ich am 5ten Januar eine Vollzeit Stelle anfangen konnte und somit nicht mehr auf das amt angewiesen war. Dieser job hat aber leider eine 6 monatige Probezeit und in dieser wurde ich leider gekündigt. Ich muss dazu sagen es war ein call center für einen großen renommierten deutschen Arbeitgeber aber dennoch konnte und wollte ich Menschen auf solcher einer Ebene einfach nicht über den Tisch ziehen und habe deshalb ziemlich wenig Aufträge geschrieben. Das war wohl auch der grund der Kündigung die ich jetzt grade vor knapp 3 stunden bekommen habe..... Jetzt komm ich zu eigentlichen Frage. Ich bin ja jetzt leider wieder vom Amt abhängig ( hoffe nicht zu lange, hab grade schon ein duzend online Bewerbungen geschrieben ) wird das amt dann die Mietkosten übernehmen? Und wie wird das ganze dann verrechnet. Weil eigentlich würde ich ja Arbeitslosengeld 1 bekommen so weit ich da richtig informiert bin. Und ich kann hallt definitiv nicht zurück zu meiner Mutter und mit meinem Vater hab ich seit mehr als 7 Jahren keinen Kontakt mehr. Und das geld was ich damals nach der Ausbildung vom amt bekommen hat, wenn ich nur das bekomme und die miete damit bezahle bleiben mir 12,25€ monatlich.

Klar genaueres kann mir der Sachbearbeiter beim Amt sagen aber bevor ich das mir nich von der Seele schreibe und Frage kann ich nicht schlafen und zur ruhe kommen.

Ich danke euch auf jedenfall für eure Hilfe sorry wenn der Text was länger geworden ist aber ich musste mir auch ein bischen was von der Seele tippen ;)

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Schimmel in WG bei Einzug entdeckt - was tun

Hallo liebe Community,

Ich bin gestern in mein neues WG-Zimmer in einem privaten Wohnheim (also nicht von der Uni) eingezogen, als meine Mutter plötzlich ganz entsetzt aus dem Bad kam und meinte ich müsste mir das mal ankucken: Überall ist Schimmel, an den Fenstern, an den Decken, an den Wänden, in der Dusche... Ich hatte das bei der Besichtigung überhaupt nicht gesehen (es war dämmerig und mir waren auch in erster Linie meine Mitbewohner wichtiger) und war ziemlich geschockt. Nun ist es so dass das nicht nur ein bisschen Schimmel ist sondern großflächiger Schimmelbefall der höchst gradig gesundheitsschädigend ist. Das ist auch viel zu viel um das selbst wegzumachen und sieht aus als wäre das schon länger da, es hat sich richtig in die Wand rein gefressen, folglich nur von einem Experten zu beseitigen.

Meine Frage: Darf ich darauf bestehen dass mein Vermieter den Schimmel unverzüglich beseitigt/beseitigen lässt? Meinen Mitbewohnern ist das wohl ziemlich egal, und da der Vermieter meist nicht wirklich reagiert haben sie es schnell aufgegeben sich zu beschweren. Und wenn er den Schimmel nicht beseitigt, darf ich dann auf eine Mietminderung bestehen? Ich mein ich habe den Vertrag ja unterschrieben als es den Schimmel schon gab und es ist ja sozusagen meine Schuld dass ich ihn nicht gesehen habe, ich habe einfach nicht richtig hingeschaut. Aber der Vermieter ist doch eigentlich dazu verpflichtet sicher zu stellen dass die Mieter vom wohnen in seiner Wohnung nicht gesundheitlich geschädigt werden oder?

Ich würde meinen Vermieter gerne anschreiben und ihn bitten den Schimmel schnellstmöglich zu entfernen und wenn das nicht passiert binnen eines Monats ihm noch einmal schreiben mit einer Frist ab der ich sonst weniger Miete zahle, kann ich das machen?

vielen Dank schonmal, eure dschuley

Miete, wohnen, Schimmel, Vermieter, Student, WG
Darf Vermieter die Kosten für die Installation eines Stromzählers per MV auf Mieter abwälzen?

Hallo,

dieses ist meine erste Frage auf dieser Seite, daher bitte ich um Nachsicht , aber gerne auch um Hinweise, wenn ich Verhaltesregeln nicht einhalte ( Beispiel : Thema / Frage schon vorhanden etc.). Habe schon gesucht aber nicht gefunden.

Nun zur Frage: Ich wohne zur Miete und mein Nachbar und ich teilen uns leider einen Stromanschluß. Dieses liegt darin begründet, dass die beiden Wohnungen früher anscheinend nur 1 Wohnung waren. Diese große Wohnung wurde in 2 Wohnungen umgebaut.

Nun ist in meiner Wohnung der Sicherungskasten und in der Wohnung meines Nachbarn der Stromzähler! In dem Mietvertrag besteht eine Klausel (sonstige Vereinbarungen), dass sich die Mieter den Stromzähler teilen und die Kosten untereinander aufteilen. Wenn dieses nicht funktioniert werden die Kosten für eine Stromtrennung und der Einbau eines zusätzlichen Zählers von den Mietern getragen!

Ist diese Klausel überhaupt rechtsgültig?

Das teilen des Stromanschluss hat über 1,5 auch gut geklappt, nur leider befürchte ich, dass nun diese Situation zu Problemen führen kann.

Weiterhin wäre ich für Tipps dankbar wo man sich zum Thema Mietrecht günstig beraten lassen kann bzw. wo ich diese Klausel auf Rechtsgültigkeit prüfen lassen kann? Dabei sollten die Kosten 30-50€ nicht übersteigen. Eine RV besteht nicht.

Miete, Strom, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Stromzähler
Wie komme ich aus dem Kündigungsverzicht des Mietvertrages raus?

Hallo!

Ich möchte aus meiner Wohnung RAUS!

Ich fühle mich durch meine Vermieterin sehr unter Druck gesetzt:

  • Ich wohne in einem 2 Etagen Haus im EG und darf kein Schloss an meine Wohnungstür bzw. an mein Zimmer hängen
  • Besucher müssen nach einer bestimmten Uhrzeit nach Hause und dürfen nicht bei mir übernachten -ich wohne in einer 4 Zimmer Wohnung: ein Zimmer gehört mir, ein Zimmer gehört einem anderen Studenten und die anderen beiden Zimmer werden von der Vermieterin als Lager und Bügelzimmer benutzt, sodass sie jederzeit bei uns in der Wohnung ein und ausgeht, wann sie möchte
  • Vermieterin kommt oft in mein Zimmer rein, jedes Mal kontrolliert sie die Heizung und schraubt sie selber runter
  • sie wiederholt ständig, dass ich auf Ordnung achten soll
  • im Badezimmer ordnet sie selber meine Pflegeutensilien (Zahnbürste, Rasierer, Parfüms, Haartrockner etc.)
  • wenn ich in der vorlesungsfreien Zeit zurück komme, werde ich unhöflich und sehr forsch ausgefragt weshalb ich doch zurückgekommen sei, die Uni würde doch erst in 2 Wochen beginnen
  • zudem möchte ich kündigen, da ich als Student aus Kostengründen in ein Studentenwohnheim umziehen möchte. Jedoch ist der Mietvertrag auf 2 Jahre begrenzt ( 2 Jahre Kündigungsverzicht).

Mein Mitbewohner ist neulich ausgezogen (vermutlich weil er auch die SCHNAUZE VOLL HATTE). Er hatte das Glück, dass in seinem Vertrag kein Kündigungsverzicht stand

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Ich hoffe ich kann hier RAUS!

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Ehemaliger Mitbewohner (kein Mietvertrag) weigert sich, sich an der NBK-Nachzahlung zu beteiligen

Hallo Zusammen, da ich leider keine Rechtsschutz habe die mir hier weiterhelfen kann, hoffe ich hier ein bisschen Hilfe zu bekommen. Situation ist folgende: Wir leben in einer zweier-WG (beide Hauptmieter) und das vergangene Jahr hat noch mein Ex-Freund bei uns gewohnt. Leider ohne Mietvertrag (man macht Fehler). Er hat (wenn er konnte) auch Miete gezahlt. Dies war eine "Warmmiete", dh die Nebenkosten waren anteilig enthalten. Er war auch offiziell bei uns gemeldet. Wie es so geht, hat die Beziehung nicht gehalten und er ist ausgezogen. Wir haben dann für das Jahr in dem er bei uns gewohnt hat die Nebenkosten-Nachzahlung bekommen, in Höhe von ca. 1000 Euro. Nach allem auseinander-gerechne, wer was zu zahlen hat, kommt sein Anteil auf knappe 300 Euro. Jetzt rennen wir ihm schon seit nem knappen halben Jahr hinterher weil er nicht zahlt. Er hat schon per SMS und Email zugesichert dass er zumindest einen Teil zahlen wird, aber wenn es dann zu dem vereinbarten Zahlungstermin kommt passiert wieder nichts. Zwischendrin schwankt seine Meinung zu seinem "Zahlungswillen" auch, und er schimpft dass er uns absolut nichts schuldig sei und wir ihn aufgrund des fehlenden Mietvertrags eh nicht rankriegen würden... Jetzt möchte ich ihm das so nicht durchgehen lassen, da ich seinen Anteil bezahlt habe. Meine Frage ist nun, ob man trotz fehlendem Mietvertrag die Nebenkosten einklagen kann? Es gibt ja genug Beweise und Zeugen dass er bei uns gewohnt hat. Danke schon mal für eure Antworten!!!

Miete, Recht, Nachzahlung, Nebenkosten

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