GGegenseitige Verzichtserklaerung fuer Mietwohnung,von Vermieter umd Mieter im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen und jetzt kommen doch Forderungen?

Hallo, mich wuerde interessieren ob die untenstehende Verzichtserklaerung mich vor allen evtl. Forderungen meines Vermieters schuetzt,weil er hat diese mit mir zusammen unterschrieben,ebenso wie eine Mietschuldensfreiheitserklaerung,da es keinerlei Probleme zwischen uns privat und wegen der Wohnung gab. Nun will er kleinere Schaeden in der Wohnung auf einmal ersetzt haben und paar Haushaltsgegenstaende vom Vormieter, welche er mir gegen eine zusaetzliche Zahlung von 60€ gern ueberlies,obwohl er vor meinem Bruder der mir beim Auszug half bei der puenktlichen und besenreinen Wohnungsuebergabe (wo er ausgiebig alle Raeume inspizierte) mit allem zufrieden war,und ich alles so gemacht hatte wie vorher vereinbart wurde. Ich denke ich bin komplett raus aus irgendwelchen Forderungen oder?

Adresse Vermieter ... Adresse Mieter ...... Ort,Datum "Vereinbarung des gegenseitigen Forderungsverzichtes fuer die Wohnung:Musterweg usw. ...

Die Wohnung kann von Ihnen , Herr ..., in unrenovierten, ansonsten aber besenreinen und geraeumten Zustand , bis spaetestens .....,(letzten Miettag, siehe Wohnungskuendigungsschreiben) an mich uebergeben werden . Durch diese Vereinbarung sind dann saemtliche wechselseitigen Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis und seiner Abwicklung,egal aus welchem Rechtsgrund erledigt, insbesondere umfasst diese Verzichtsvereinbarung die Ansprueche auf Durchfuehrung von Schoenheitsreparaturen, Maengel, Abrechnung und Nachzahlung von Nebenkosten, Rueckzahlung von Sicherheitsleistungen (Kaution),Mahnkosten etc. . Grussformel Ort,Datum ....Unterschrift Vermieter.... Ort,Datum.....Unterschrift Mieter ....."

Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Zivilrecht
Sohn vom Vermieter "klaut" Strom?

Hallo, folgender Sachverhalt:

Der Sohn unseres Vermieters nennen wir Ihn einfach mal Hans wohnt im selben Haus wie wir.Als vor 2 Jahren die erste Nebenkostenabrechnung kam viel mir sofort der hohe Betrag für den Allgemeinstrom im Haus auf! Da in der Waschküche einige Geräte von Hans stehen (u.a. Kühlschrank, große Tiefkühltruhe usw. fragte ich natürlich nach über welchen Zähler die Geräte denn laufen. Es wurde mir zugesichert das extra eine Leitung/Steckdose gezogen wurde und die Geräte über den Zähler von Hans laufen und nicht über den vom Haus/Allgemeinstrom. Ich habe daraufhin Fotos von den Geräten/Steckdosenbelegung gemacht und es erst mal auf sich beruhen lassen. Das Ganze ist jetzt zwei Jahre her. In der Zeit habe ich feststellen müssen das für Hans Dinge wie Anstand, Ehrlichkeit, Nachbarschaft usw. Fremdwörter sind. Daher kamen mir erneut Zweifel auf ob über die Steckdosenbelegung die Wahrheit gesagt wurde und ob die Geräte tatsächlich an einer extra Leitung angeschlossen sind. Als Hans vor ein paar Wochen im Urlaub war habe ich mir das Ganze genauer angeschaut und folgendes festgestellt. Es ist tatsächlich eine neue Steckdose/Leitung gezogen worden allerdings ist die Steckdose NICHT BELEGT, d.h. alle Geräte von Hans hängen an der Steckdose daneben nämlich an der für Allgemeinstrom.... Ich habe es dann mit den Fotos von vor zwei Jahren verglichen und siehe da "seine" Steckdose ist frei und die Geräte hängen am Allgemeinstrom.

Ich lasse mir das natürlich nicht gefallen und werde den Strom für die letzten Jahre zurückfordern allerdings weiß ich nicht wie ich hier vorgehen soll.

Wenn ich es Ihm unter die Nase halte und Ihn damit konfrontiere wird er behaupten ich hätte die Geräte umgesteckt, Fotos gemacht um Ihm "an den Karren" zu fahren...

Hat jemand eine Idee was ich hier machen kann bzw. wie ich beweisen kann das er seit Jahren Strom von anderen Mietern abzockt in dem er seine Geräte an den Allgemeinstrom hängt?

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Allgemeinstrom
Termin zum Heizung ablesen nicht wahrnehmbar. Wie viel Vorlauf um abzusagen?

Hallo Zusammen,

seit Donnerstag, den 07.01. (also 7 Tage, bzw 5 WT vor Termin, gegebenenfalls sogar Freitag) hat uns unser Vermieter einen Aushang an die Tür gehangen, dass zum Heutigen Tag (14.01.) die Heizungs-Firma kommt, um die Heizungsstände abzulesen.

Mein Problem ist hier, dass der Kontakt, der darauf angegeben wurde nur von 20-21 Uhr erreichbar ist (was für mich schon eine unmögliche Zeit ist) und es mir nicht gelungen ist, diesen an einem Werktag zur angegebenen Zeit zu erreichen.

Gründe dafür liegen in meiner Anstellung, die es mir über den Zeitraum meiner Arbeit nicht erlaubt an meinem Handy privatgespräche zu führen, geschweigedenn es am Arbeitsplatz zu nutzen (Sensible Daten, daher wird hier auf Datenschutz Wert gelegt und Private Endgeräte sind schlichtweg verboten)

Ich habe schon mehrfach versucht, den angegebenen Kontakt außerhalb dieser Zeiten zu erreichen, hatte aber keinen erfolg. Meine Frage ist nun konkret: Gibt es für mich überhaupt eine Pflicht hinter so etwas her zu laufen, wenn ich mich schon mehrfach bemüht habe den Termin abzusagen, und es mir einfach nicht möglich ist in dieser lächerlichen, angegebenen Stunde in der ich diese Woche nun mal Schicht hatte (13:30-22 Uhr) nicht mit den Herren in Verbindung setzen konnte?

Weiterhin: Ist es überhaupt rechtens, dass ein Aushang erst 4-5 Werktage, oder auch 6-7 Tage vorher ausgehangen wird? Sollte dieser nicht normalerweise mit 10-14 Tagen Vorlauf ausgehangen werden?

Vielleicht könnt ihr mir hier zur Seite stehen, bzw. mir sagen, an wen ich mich hier zunächst wenden sollte. Geht es nach meinem Vermieter (so zeigt zumindest die Erfahrung der letzten Termine) scheint Ihn das nur etwas anzugehen, wenn es darum geht eine sowieso nicht rechtens geltende Klausel bezüglich extra Kosten für einen Zweittermin geltend zu machen und mir extra Kohle bei der Abrechnung abzuziehen.

Danke und lieben Gruß, Stefan

Miete, Mietrecht, Heizung
Was tun, wenn man keine Wohnung nach ALG II - Vorgaben findet?

Kürzlich bat mich eine Bekannte um Rat, weil sie kein Internet hat. Ich selber habe versucht brauchbare Antworten zu finden, bin aber inzwischen auch ratlos. Es geht um folgendes:

Sie sucht dringend eine Wohnung, die den Richtlinien nach dem SGB II (ALG II), besser bekannt als Hartz 4, entspricht, findet aber bisher im Radius von 8 km nichts passendes (immerhin über 200 km²).

Hintergrund: Sie war und ist mit einem 1-Personen-Pflegedienst selbstständig. Aufgrund einer Erkrankung (Burnout) konnte sie zeitweilig nicht voll arbeiten und verlor somit einige Kunden. Selbstredend, dass somit auch kein Vermögen vorhanden und der Dispo auch schon fast ausgereizt ist.

Ihre verbleibenden Einnahmen reichten nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und sie beantragte daher als Grundabsicherung das ALG II, was so auch genehmigt wurde, unter Anrechnung ihres monatlichen Eigenverdienstes. Nun wurde ihr ihre günstige Wohnung durch den Vermieter rechtmäßig gekündigt (BGB 573a) und sie sucht dringend eine neue Bleibe.

Die Parameter des zuständigen Amtes lauten wie folgt: Max. Größe 50 m², max. Kaltmiete 238,- €, max. kalte Nebenkosten 75,- €, Heizkosten max. 75,- € pro Monat, also insgesamt 388,- € warm. Der reale Mietspiegel in ihrer Region liegt im Durchschnitt aber schon bei ca. 6,80 €, das Amt rechnet nur mit 4,76 €. Somit liegt aktuell selbst das günstigste Angebot einer 36 m² Wohnung über 240,- €.

Auch müssen laut Amt die anderen Parameter eingehalten werden und eine Verrechnung untereinander sei nicht möglich, z.B. Kaltmiete 250,- €, kalte Nk. 40,-€ und Heizung 80,- €. Schon allein der gesetzte Radius von 8 km setzt einen Pkw voraus, will sie der bestehenden Arbeit nachgehen, was mit ALG II eh schon schwierig ist. Selbst wenn sie in dem Beispiel die Differenz von 12,- € Kaltmiete und 5,- € Heizung selber bezahlt, so gilt die Wohnung als nicht genehmigt und Hilfeleistungen bei Umzug oder Kautionsauslage werden versagt (Tenor des Amts).

Was also tun, wenn zu den ALG II Konditionen kein Wohnraum zu finden ist? Gibt es da irgendwelche Urteile oder Vorgehensweisen? Ich habe bisher bei Google nicht viel Aussagekräftiges finden können.

Wohnung, Miete, Umzug, Mietwohnung, ALG II, Hartz IV, mieten, Wohnungssuche
Auszug Mietwohnung, Klebestreifen auf Wand - wie beseitigen/mit Vermieter abklären?

Hallo,

ich ziehe die kommenden Tage aus meiner Wohnung aus. Ist Erstbezug gewesen, Wohnung wurde 2014 Ende fertiggestellt (habe also etwa 1 Jahr darin gewohnt).

Nun konnte ich wirklich alles in einem fehlerfreien Zustand erhalten - den Strich durch die Rechnung macht mir eine ca. 1m lange Kabelkanal-Leiste, welche mit einer doppelseitigen Schaumstoff-Klebeschicht an der Wand befestigt war (kurz oberhalb der Fußbodenleiste).

Ich habe die Leiste inkl. Klebestreichen auch mit einem Fön nicht restlos von der Wand bekommen; eigentlich garnicht. Ich musste dann mit einem Cutter zwischen Wand und Kabelkanal den Schaumstoff durchtrennen.

Alle Versuche, diese Schaumstoff-Klebefilmreste von der Wand zu bekommen, sind gescheitert -> Abknibbeln; da bleibt der Kleber an der Wand. Geht einfach nicht abzuziehen -> Fön: Gleiches Spiel -> Fön + mit der Klebeseite von Panzertape "abziehen"/"abtupfen": geht ebenfalls nicht ab. -> Mit Cutter "abschaben": Da beschädige ich nur die Tapete

Ich habe meine Versuche jetzt eingestellt, weil ich keine Lösung sehe, wie ich das ohne weitere Schäden abbekomme.

Ich vermute mal, dass man das 100x3cm Stück Tapete mit einem Cutter ausschneiden und durch ein neues Stück Raufasertapete ersetzen müsste. Ich traue mich nur nicht ran, weil ich nicht möchte, dass es danach schlimmer aussieht als vorher.

Ich würde offen mit der Vermieterin darüber sprechen, und sie bitten, mit diesem Lösungsvorschlag einen Maler o.ä. aufzusuchen. 100 € "Schadensersatz" scheinen mir da realistisch (1,5-2h Arbeit + eine Anfahrt) - wie seht ihr das?

Ein Kollege meinte ich müsse hier aufpassen; die Vermieterin könnte quasi das ganze Zimmer "renovieren" lassen und meine Kaution einbehalten. Wäre das, aus Vermietersicht, realistisch? Ich meine,.. ich ärgere mich wirklich wahnsinnig darüber, dass ich den "Urzustand" nicht herstellen kann - ich möchte aber auch nicht, dass man auf meine Kautionskosten das Zimmer renoviert (das nagelneu und ohne Macke ist - bis auf diese 100cm x 3cm Tapete).

Vielen Dank für eure Antworten!

Wohnung, Miete, Reparatur, Tapete, Renovierung
Mülltonne für sich selber beanspruchen?

Guten Morgen Community

Es geht darum ich wohne in einem Haus wo 3 Mietparteien drin wohnen, meine Freundin, Nachbarin X, ich Nun kam die Nachbarin X auf den Trichter eine schwarze Mülltone ( wir haben nur 2 ) für sich selber zu beanspruchen. Nun ist diese gerade am ausziehen und es wohnt nurnoch der Sohn in der Wohnung von Nachbarin X (vermieter hat keine kündigung bekommen).

Also benutzte ich und meine Freundin (sie hat kinder) beide Mülltonnen (jetzt wo Nachbarin X am ausziehen ist / war) da es immer recht eng war zu zweit nur eine Mülltonne zu benutzen.

Als ich dann eben das Haus verlassen habe sehe ich das Nachbarin X meinen Müll aus der tonne die sie sich vor geraumer zeit für sich selber beansprucht hat (einfach beschlossen es gibt nichts schriftliches) zu entfernen und auf den Rasen zu schmeißen und in die andere zu "stopfen " siehe bild.

Nun habe ich gegoogelt wie sich das verhält. Doch habe ich nichts gefunden. meines erachtens nach geht das von Nachbarin X nicht in Ordnung das sie so handelt.

Gibt es für so etwas Gesetze oder ähnliches? In der Hausordnung steht nichts über die Müll Entsorgung .

Ich habe mal ein Bild angehängt. (linke tonne soll nur Ihr sein und rechts die schwarze soll ich mir mit meiner Freundin teilen) anfangs stellte sie sich die Mülltonne separat in Ihr garten Abteil so das wir kein zugriff hatten da eine Tür den weg verschloss.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, falls weitere Fragen auftauchen versuche ich diese soweit es geht zu beanspruchen.

MFG

Bild zum Beitrag
Miete, Müll, Mietwohnung, Entsorgung
Darf man die Waschmaschine mit fremden Inhalt leeren?

Hallo!

Ich wohne in einem Haus mit vielen einzelnen Mietparteien. Unser Vermieter ist so ein Schatz und bietet uns im Keller einen Raum mit einigen Waschmaschinen und Trocknern, die wir gegen die Zahlung einer Münze nutzen können, damit man nicht in externe Waschsalons rennen muss.

Neuerdings hat sich allerdings die Unart entwickelt, dass irgendwer sofort nach Beendigung eines Waschgangs fremde Wäsche entnimmt und das irgendwo hinwirft damit er sofort selbst waschen kann. Es gab schon einige Meldungen im Haus, dass wir 20 Min Toleranz einhalten, damit man genug Zeit hat von der Wohnung runterzugehen und seinen Kram vernünftig selbst einzupacken. Das hat auch eine Weile wirklich wunderbar geklappt, aber gerade hängt der Haussegen wieder schief, weil sich irgendwer nicht daran hält. Verständlicherweise stören sich manche daran, dass ihre frischgewaschene Unterwäsche zB plötzlich auf dem Boden liegt, einerseits aus hygienischen Gründen, andererseits natürlich auch aus Gründen der Privatsphäre. Sich auf die Pirsch legen, um zu schauen, wer es ist, wäre eine Sache, aber anscheinend trifft man da sowieso auf Unverständnis.

Denn natürlich hat man auch Verständnis, dass da noch jemand waschen will und es nervt, wenn die Maschine "blockiert" wird. Aber die Waschmaschinen stehen 24/7 zur Verfügung und in 10 Min Entfernung gibt es auch zwei Waschsalons.

So wie ich das sehe, kann man nicht einfach eine Waschtrommel mit fremden Inhalt leeren, nur um seinen Anspruch durchzusetzen, selbst schnell zu waschen, oder irre ich mich da?

Miete, wohnen, Recht
Darf man Meerschweinchen im Keller einer Mietwohnung halten?

Hallo! :)

Ich besitze 5 Meerschweinchen (4 Weibchen und 1 Kastrat), welche in einem fast 4 m² großen Eigenbaugehege leben. Das Gehege steht derzeit in meinem Elternhaus im beheizten Keller mit Fenster. Dort ist es hell, nicht zu kalt und ich versuche sie so artgerecht wie möglich zu halten (immer frisches Futter, kein Trockenfutter, abwechslungsreiche Einrichtung etc.).

Nun werde ich jedoch im Januar in meine erste eigene Wohnung ziehen und es gibt keine Möglichkeit sie bei mir in der Wohnung zu halten, da zum einen der richtige Platz für das Gehege fehlt und ich zum anderen 2 Katzen halten möchte.

Ich habe jedoch bei der neuen Wohnung einen Kellerraum dabei, welcher ca. 25 m² groß ist und auch viel Tageslicht hat. Nun habe ich mir überlegt, die Meerschweinchen dort unterzubringen. Evtl. müsste ich aber noch ein Schutzhäuschen bauen, da der Keller nicht beheizt wird. Ein kleiner Garten, der auch nur von mir benutzt wird, ist vorhanden, sie würden im Frühjahr/Sommer täglich rauskommen und haben somit auch frisches Gras zur Verfügung.

Nun meine eigentliche Frage: Darf ich Kleintiere im Keller halten oder sollte ich das vorab mit dem Vermieter und vielleicht auch mit dem anderen Mieter besprechen? Und gibt es ansonsten bei der Haltung etwas zu beachten? Bin um jeden Tipp dankbar :)

(Sollte es mit der Haltung im neuen Keller nicht gehen, würden sie bei meinen Eltern bleiben, ich muss sie also auf keinen Fall weggeben!)

Tiere, Wohnung, Miete, Haustiere, Meerschweinchen, Nachbarn
Baby-Ärger mit den Nachbarn... Was soll ich nur machen?

Hallo, ich hatte hier letztens schon mal etwas wegen dem Baby der Familie unter uns gepostet. Kurze Zusammenfassung: Paar mit kleiner Tochter, 2 Monate alt, wohnt unter uns und bekommt scheinbar langsam Zähne. Es schreit sehr oft, vor allem nachts, unsere Wände sind sehr hellhörig und es bringt mich um den Schlaf. Ich bin Rettungssanitäterin und von daher kann ich es mir nicht leisten ständig übermüdet und unkonzentriert auf der Arbeit zu erscheinen, zumal ich ja auch in Schichten arbeite und das Baby zu jeder Tageszeit schreit. Bin jetzt wohl oder übel trotz Tinnitus auf Ohrenstöpsel umgestiegen, es fällt mir zwar schwerer einzuschlafen, aber immerhin schlafe ich damit durch. Jetzt kommt allerdings das nächste Problem: Durch die Ohrenstöpsel muss ich meinen Wecker extrem laut stellen, sonst werde ich gar nicht wach. Und wie gesagt, das Haus ist sehr hellhörig und ich wurde heute von besagten Nachbarn angesprochen, dass mein Wecker ja immer sehr laut klingeln würde (auch durchaus mal mitten in der Nacht, je nach Schicht) und sowohl Eltern als auch Baby davon jedes mal wach werden würden und es Theater gibt. Ich will wirklich keinen Streit mit meinen Nachbarn und ich habe auch nichts gegen das Baby, Kinder schreien nun mal, das kann und will ich ja auch gar nicht verbieten. Ich weiß aber auch langsam nicht mehr wie ich da eine Lösung finden soll, hat vielleicht jemand eine Idee?

Wohnung, Miete, laut, Schlaf, Baby, schlafen, Mietrecht, Müdigkeit, müde, Lärm, Mietvertrag, Nachbarn, Schlafstörung, Lautstärke, Krach
Darf ich schon vorher in meine angemietete Wohnung um etwas auszumessen?

Hallo, ich habe ab 1.1. eine Wohnung gemietet. Die Wohnung sollte eigentlich schon ab dem 1.12 bezogen werden, aber das war mir zu früh. Der Vermieter hat sich dennoch für mich entschieden. Beim Unterschrieben des Mietvertrags wurde mir gesagt, dass ich vermutlich vor Weihnachten einziehen darf. Jetzt hat sich alles geändert, erst sollte es am 28. klappen, jetzt wurde der 30. vereinbart. Nun bin im Gespräch mit der Sachbearbeiterin und die sagt mir "ja wenn sie schon etwas eher rein wollen, müssen sie auch Miete zahlen, denn es sind ja noch Handwerker drin". Da habe ich gefragt ob ich nächste Woche kurz in die Wohnung reinschauen kann um dies und das auszumessen - "nein geht nicht, die Handwerker brauchen ihre Ruhe". Das alles ist jetzt für mich sehr ungünstig, ich habe mit vor Weihnachten gerechnet, und löse meine jetzige Wohnung schon vor Weihnachten auf, stehe also mit meinem ganzen Zeug relativ lange auf der Straße. Ich würde zumindest mal was ausmessen wollen, aber das geht auf gar keinen Fall. Ich bin mir absolut sicher das dort gar keine Handwerker mehr sind. Gibt es irgendeine Möglichkeit vorher nochmal in die Wohnung zu schauen? Ich meine, ich miete sie schließlich, und habe sie nur im unrenovierten Zustand gesehen, das dürfte doch kein Problem sein oder? Oder ist es ein klassischer Fall von "die Sachbearbeiterin sitzt halt am längeren Hebel"

Viele Grüße

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Zeitarbeit Job AG, Falsche Versprechen, Ratlosigkeit, was tun?

Hallo Community,

Bin gerade auf 180 und weiß solangsam nicht mehr was ich machen soll. Es geht um die Firma Job AG wo ich seit 06.07.2015, für die Firma Blg beschäftigt bin.

Es fing damit an, dass ich Vollzeit dort arbeiten wollte, meinen Staplerschein vorher gemacht habe um über den 8,80€ Mindestlohn hinwegzukommen.

Ich hatte ein Gespräch bei der besagten Firma und war positiv überrascht, da ich denen gesagt habe, dass ich mindestens meine 1100-1200 € Netto haben muss, da meine Fixkosten nicht gerade gering sind und mir alles andere nichts gebracht hätte.

Mir wurde gesagt,dass das gar kein Problem ist, da ich als Staplerfahrer 9,44€ + Zulage (Nachtschicht, 3-Schichtsystem) bekommen sollte.

Gehalt gäbe es am 15. man kann aber maximal einenVorschuss von 400€ Anfang des Monats nehmen.

Und da liegt auch schon eins der Probleme. Ich kann mir seit dem 01.08 aussuchen , ob ich entweder bis 15. nichts zu Essen habe,Strom & Inet bezahle oder direkt meine Miete bezahle und dafür die anderen Sachen wegfallen. Ich habe meine Miete immer am 15. bezahlt während der Arbeit und ertrinke solangsam in den Mahnkosten, die monatlich vom 01 bis zum 15. immer höher werden obwohl mein Vermieter bescheid weiß. (Ich weiß das es den Vermietern nicht interessiert wie die Miete zusammenkommt, aber meinem Arbeitgeber interessiert das wahrscheinlich auch nicht)

Leichter wäre dieses Problem wenn mein jetziger Arbeitgeber sich an das gehalten hätte,was versprochen wurde :

Ich bin die ersten drei Wochen Stapler gefahren und hocke seitdem in der Verpackung mit meinen 8,80€ und komme Netto nichtmal auf 1000€. Des weiteren hat man auf diesen Vorschuss am Anfang des Monats auch keinen Anspruch.Steht dick und fett im Vertrag und diesen Monat waren es z.b. auch nur 200€

Auf die 3. Rückmeldung wurde nicht reagiert bis gestern. Dort hieß es, ich sollte heute bitte zu meiner Sachbearbeiterin ins Büro kommen. Um 9.00 Uhr, da sie ab Donnerstag Urlaub hat. Nun war ich da und mir wurde gesagt, dass sie in einem Termin steckt und ich bitte morgen um 9.00 Uhr wiederkommen sollte. Es wird also indirekt nicht auf mein Anliegen reagiert und solangsam schnürrt sich der Sack zu.

Die Mahnkosten werden höher, Depressionen fangen solangsam wieder an einzuschlagen, da auch vieles privat einfach nicht läuft und sich der Gedanke wieder in meinen Kopf einbrennt : Warum ? Warum sich weiterhin den A aufreißen wenn man durch solche Aktionen regelrecht in Hartz4 reingezwengt wird, um wenigsten nicht dieses Nachdenken zu haben ,,Meine Miete wird nicht bezahlt,, Denn dann würde dies kein Problem mehr darstellen.

Das einzige was mich zur Zeit dort hält, ist die Tatsache, nicht den ganzen Tag rumzuhängen,dass einem die Decke auf dem Kopf fällt. Ich arbeite sehr gerne , aber wenn ich mir vorstelle,dass ich mich weiter nach unten arbeite, als nach oben, dann kann es so nicht weitergehen.

Ist leider auch nicht der erste Arbeitgeber wo solche Sachen laufen.

Was soll ich tun?

Arbeit, Miete, Zeitarbeit
Darf der Vermieter nach der offiziellen Wohnungsübergabe nochmal alleine in die Wohnung, um alles zu kontrollieren?

Ich habe eine dringende Frage zum Thema Wohnungsübergabe. I ch habe meine Wohnung zum 30.11.2015 diesen Jahres gekündigt und hatte auch genau an diesem Tag eine Wohnungsübergabe für 13.30Uhr zugesichert bekommen. Soweit so gut. Anstatt des Vermieters (der Hausverwaltung) schickte man eine Angestellte, die aber lediglich mit mir die Zählerstände ablas, die Fenster kontrollierte und den Herd der Single-Einbauküche prüfte. Danach meinte sie, dass ich ihr lediglich einen Bund Schlüssel zurückgeben sollte, da die Vermieterin selber noch einmal alles kontrollieren wolle und mir anschließend die Mängel per Post/Telefon mitteilen würde. Den anderen Schlüssel sollte ich behalten, damit ich gegebenenfalls nochmal in die Wohnung zurückkehren könnte, um mögliche Schäden auszubessern. Da ich in so einer Situaton noch nie war und meine rechtliche Situation nicht kannte, habe ich es erst einmal gemacht. Aber ist es überhaupt rechtlich, dass eine Vermieterin, ohne mein Beisein in die Wohnung geht, um "nochmal alles zu überprüfen"? Sie könnte ja auch selber irgendetwas kaputt machen, um auf meine Kosten etwas neues zu erhalten. Und außerdem habe ich ja auch seit dem Tag offiziell keinen rechtlichen Anspruh mehr auf die Wohnung.

Bisher habe ich weder einen Anruf, noch Post von meinem alten Vermieter erhalten, obwohl die Sache schon über eine Woche her ist. War jemand von euch schon mal in dieser Situation und kann mir weiterhelfen? Wäre sehr dankbar!

Miete, Kaution, Wohnungsübergabe
Was kann man tun, wenn das Baby der Nachbarn uns um den Schlaf bringt?

Wir sind vor ca. zwei Monaten in unsere neue Wohnung gezogen. Unter uns wohnt ein junges Paar, die vor etwa 5-6 Wochen Eltern geworden sind. Wir verstehen uns gut mit Ihnen, auch die Kleine ist total süß. Allerdings gibt es das Problem, dass sie sehr gerne, sehr laut und sehr oft schreit. Tagsüber sowie natürlich auch nachts. Ich habe seitdem das Baby da ist keine Nacht mehr durchgeschlafen und langsam zehrt das wirklich an meinen Nerven. Ich bin Rettungssanitäterin und kann es mir echt nicht leisten an der Arbeit ständig müde und unkonzentriert zu sein, davon können im ernstfall Menschenleben abhängen. Die Fenster sind nachts alle geschlossen, ich habe auch schon probiert nachts in einem anderen Zimmer zu schlafen da das Baby im Elternschlafzimmer schläft und dieses direkt unter unserem liegt, hilft aber nicht, man hört das Schreien überall in unserer Wohnung. Ohrenstöpsel fallen für mich auch weg, ich leide schon viele Jahre unter Tinnitus, wenn ich abends leise Umgebungsgeräusche um mich herum höre (Atmung, Heizungsrohre etc.) kann ich das auch echt gut ignorieren, mit Ohrenstöpseln wird das Piepsen aber so unerträglich laut dass es sich anfühlt als würde mein Kopf gleich platzen. Mit Schlaftabletten will ich mich auch nicht unbedingt jeden Tag vollpumpen. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Natürlich kann man dem Baby das schreien nicht verbieten, und die Eltern können da ja auch nichts dafür. Es ist ja auch nicht so dass ich etwas gegen das Kind habe. Ich brauche einfach eine gute Lösung für alle Beteiligten und finde keine. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

Gesundheit, Kinder, Wohnung, Miete, Schlaf, Baby, schlafen, Mietrecht, Müdigkeit, müde, Eltern, säugling, schreien

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete