Was tun, wenn das Jobcenter die Kaution nicht übernimmt?

Moin GF-Gemeinde, meine Freundin und ich haben aus beruflichen Gründen unsere Heimatstadt verlassen und wohnen seitdem 01.02.2016 in unserer neuen Wohnung. Ich war zu der Zeit noch Azubi, meiner Freundin ist derzeit arbeitsuchend (ich momentan leider auch wieder). Sie stellte einen Antrag auf Übernahme der Kaution, der trotz Widerspruch abgelehnt wurde, "da der Mietvertrag schon unterschrieben wurde und somit eine schon bestehende Unterkunft vorhanden sei." Die Vermieter wissen über diese Ablehnung bescheid und wollen jetzt, dass wir die Kaution in Raten bei ihnen abbezahlen.

Wie sollen wir uns nun verhalten?

Unsere Vermieter wohnen eine Etage über uns und benehmen sich wie die Axt im Walde. Die Kinder lungern wiederholt auf unserer Terrasse herum, gaffen in unsere Wohnung (schon beschwert), machen innerhalb der Nachtruhe Lärm, betreten ohne unsere Erlaubnis unsere Wohnung und schicken unangekündigt Handwerker vorbei. Des weiteren haben wir keinen eigenen Strom-, Wasser- und Gaszähler, wodurch wir keine genaue Kontrolle über unseren Verbrauch haben. Aufgrund dessen, dass diverse Zimmer von unserer Wohnung mit diversen Zimmern von den Vermietern über eine Leitung laufen, kommt es hin und wieder mal dazu, dass der Sicherungsschalter raus fliegt und wir nur eine begrenzte Zeit warmes Wasser zur Verfügung haben. Brandmelder sind ebenfalls nicht vorhanden.

Deshalb bewerben wir uns außerhalb um einen Arbeitsplatz, da die momentane Wohnsituation nicht länger tragbar für uns ist.

Was kann man gegen solche Vermieter unternehmen?

Aus diesem Grund sehen wir es nicht ein, von unserem momentanen Regelsatz die Kaution zu bezahlen.

Miete, Recht, Kaution, Vermieter, Jobcenter
Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate nicht vorhanden, kann mann das über meine Freundin machen?

Moin, ich habe vor 3 Monaten noch ein FSJ als Behindertenpfleger gemacht doch dieses habe ich dann wegen schlechten Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter abgebrochen.

Nun habe ich einen Monat lang versucht das FSJ irgendwo weiter zu machen jedoch hatt dass jetzt nicht so geklappt also habe ich einen Monat verloren und die letzte Miete mit der Kaution zahlen können. Nun wohne ich bei meiner Freundin und habe jetzt die letzten 2 Monate als Kellner gearbeitet.......

(Das Geld habe ich jedoch auf die (Hand) bekommen!...)

Jetzt haben wir eine Perfekte und Billige Wohnung für uns zwei gefunden und diese ist gut Zahlbar für uns, jetzt brenötige ich aber die letzten ,,3 Gehaltsnachweise'' also die Kontoauszüge der letzten 3 Monate?..... Das wird ein griff ins Klo denn das Geld das ich auf die Hand bekommen habe steht da nicht drauf.

(Die Wohnung gehört der Nordelbe also keiner Privatperson)

Jetzt meine Frage:

-Weis jemand wie mann denn dieses Problem umgehen kann?

-Soll meine Freundin diese Wohnung selber Mieten und mich als Untermieter eintragen?

- Macht dass einen großen Unterschied wenn mein Vater die Bürgschaft übernimmt aber dann keine Gehaltsnachweise meinerseits vorliegen?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen denn ich habe so ziemlich keine Ahnung von diesem Tehma.

Liebste Grüße - Chris

Wohnung, Miete, Gehaltsnachweis
Küche in Mietwohnung übernommen, vom Vormieter aber nicht bezahlt, Pfändung möglich?

Hallo,

eine gute Freundin von mir wohnt seit kurzem in einer neuen Wohnung zur Miete. Diese hat sie direkt vom Vormieter übernommen. In dieser Wohnung ist auch eine 2 Jahre alte Küche verbaut, welche der Vormieter gekauft hatte. Laut vorliegenden Rechnungen hatte die Küche damals einen Wert von 9.500€, Induktion, Spülmaschine, Keramikspüle, Marmorarbeitsplatte und so weiter.

Meine Bekannte übernahm daher die Küche, für 4.500€!

Das ganze wurde vertraglich in einem Übernahmevertrag festgehalten.

Gestern kam dann der Schock!

Monteure der Firma welche die Küche eingebaut hatte, sowie der Chef des Küchenstudios standen vor der Tür meiner Bekannten. Sie staunten erst mal nicht schlecht, als eine ihnen unbekannte Person die Tür öffnete. Der Chef erkundigte sich nach dem Vormieter und erklärte, dass sie gekommen seien, um die Küche abzubauen, da diese noch immer nicht komplett bezahlt wäre. Außer einer Anzahlung von 2.000€, hätte man kein weiteres Geld erhalten. Zu dem hätte der Vermieter in einer Zahlungsvereinbarung unterschrieben, dass im Falle der Nichtzahlung, die Küche abgebaut werden darf.

Man stellte meiner Bekannten nun 2 Möglichkeiten zu Auswahl, entweder sie zahle einen Abschlag in Höhe von 6.000€ und die Küche gehöre ihr oder sie stimme dem Abbau zu!

Sie bekam 14 Tage Bedenkzeit!

Darf man noch mals Geld von ihr verlangen? Dürfen die die Küche abbauen? Hat sie die Schulden des Vormieters übernommen?

Danke und Gruß

Miete, Küche, Schulden, Pfändung, Übernahme, Abschlag, Vormieter
Hat ein Kind ein Recht auf sein eigenes Zimmer bei dem Elternteil, wo das Kind nur Besuchsrecht hat?

Was machen, wenn ein Kind den Umgang verweigert weil es kein eigenes Zimmer bei dem Umgangsberechtigten Elternteil hat? Gerade durch den niedrigen Selbstbehalt von 1080€ und den darin enthaltenen Wohnkosten von 380€ kann man sich nicht wirklich eine Wohnung mit Kinderzimmer leisten. Eigentlich reicht das Geld gerade mal für eine 1-Zimmer Wohnung. Wenn man da jetzt für 3 Wochen in den Ferien, aber auch sonst gemeinsam schlafen muss, kommen doch so ein paar Probleme auf. Ein Problem ist, wenn das Kind so bis 10 Jahre ist und früh ins Bett muss. Dann muss der Erwachsene sich im Zimmer so ruhig verhalten, dass das Kind auch schlafen kann. Selbst fernsehen mit Kopfhörern kann da durch das helle Licht sehr störend sein. Wenn das Kind dann im pubertären Alter ist und eine Tochter dann mit dem Vater in einem Zimmer schlafen soll, kann es auch zu Umgangsschwierigkeiten kommen. Oder wenn das Kind dann den eigenen Partner mitbringen möchte, kann ich mir das auch sehr problematisch vorstellen. Wenn aus diesen Problemen ein Umgangsproblem wird, das die Kinder dann nicht mehr den Umgang wahrnehmen wollen, ist das für mich ein Problem mit dem Kindeswohl und der Gleichberechtigung für das Kind und die Eltern. Kindeswohlgefährdung, weil die die Bindung zwischen Elternteil und Kind gestört wird. Gleichberechtigungsproblem, weil das Kind nicht die gleichen Rechte auf ein eigenes Zimmer (ohne Eltern) bei beiden Eltern haben kann. Gleichberechtigungsproblem, weil nicht beiden Eltern das gleiche Recht gegeben wird, dem Kind ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen zu können (bei gleichem Einkommen), da der eine Elternteil schon 20% vom Unterhalt für das Zimmer des Kindes beim anderen Elternteil bezahlt und dann aber noch für ein eigenes Zimmer bei sich selber, für das Kind auch voll bezahlen muss und nichts vom anderen Elternteil bekommt.

Kinder, Miete, wohnen, Trennung, Gleichberechtigung, Kindesunterhalt, Kindeswohl, Umgang, Zimmer
Wie kann ich meine Nachbarn daran hindern die Haustür abzuschließen?

Hallo,

bevor wir in unsere aktuelle Wohnung gezogen sind, wurde in diesem Haus zwei mal (versucht) eingebrochen. Von einem Polizisten haben unsere Nachbarn den Hinweis erhalten die Haustür abgeschlossen zu halten. Nun wird die Haustür immer wieder zu jeder Tages- und Nachtzeit verschlossen. Das passt uns überhaupt nicht, da wir im obersten Stock wohnen und jeden Besucher, Postboten, Pizzalieferanten usw. unten an der Tür herein lassen und ggf. auch wieder heraus lassen müssen. Außerdem haben wir Bedenken bezüglich des Brandschutzes und der Zugänglichkeit für Rettungskräfte. Unsere Vermietung (Wohnungsbau Gesellschaft) meinte auf Grund der Einbrüche bekäme man "das nicht mehr aus den Mietern raus". Ist die Vermietung hier in der Pflicht etwas zu unternehmen? Man hat uns angeboten ein entsprechendes Spezialschloss einbauen zu lassen, das müsse dann aber mit der Zustimmung der Mieter und zu deren Lasten geschehen. Also auch zu unseren. In wie weit habe ich ggf. rechtliche Handhaben gegen meine Nachbarn? Stellt es evtl. schon Freiheitsberaubung dar, wenn jemand abschließt und sich ein Gast in meiner Wohnung auf hält, der über keinen Schlüssel verfügt? Habe ich, da ich ja eine Wohnung mit funktionierendem Türöffner gemietet habe diesbezüglich eine Handhabe? Und wenn ja: Gegen meine Vermietung oder meine Nachbarn?

Vielen Dank für eure Hilfe

Miete, Sicherheit, Brandschutz, Recht, Mietrecht, Haustür, Nachbarn, Nachbarschaft, verschliessen, Freiheitsberaubung
Makler verlangt Servicegebühren?

Hallo,

nach langer Suche, habe ich heute eine wirklich schöne Wohnung gefunden.

Die Wohnung wird über einen Makler im Auftrag des Vermieters vermittelt, Provision fällt somit für mich keine an.

Während der Besichtigung hat der Makler mehrmals betont, dass der Vermieter die Provision in Höhe von 2 Kaltmieten zahlt.

Wenn es nach dem Makler gegangen wäre, hätte ich schon heute die Wohnung mieten können. Mitten auf dem Land, viele freie Wohnungen, kaum potentielle Mieter und die Wohnungen sind wirklich günstig. 102qm, 4 Zi, für 370€ kalt!

Nach einem Telefonat mit dem Vermieter, legte der Makler mir den Mietvertrag vor, welchen ich sofort unterschreiben sollte.

Naja, da ich sehr misstrauisch bin, schaute ich mir den Vertrag genau an.

Dort steht geschrieben:

Für die Übergabe der Räumlichkeiten, Erstellung des Übergabeprotokolls und Ummeldung der Zählerdaten zahlen die Mieter eine einmalige Servicegebühr in Höhe von Euro 295,00 inkl. 19 % MwSt!

Daher habe ich dann doch nicht unterschrieben, sehe ich nicht ein. Habe dem Makler gesagt, dass ich mich morgen bei ihm melden werde und erst ma eine Nacht drüber schlafen möchte.

Ist diese Servicegebühr überhaupt erlaubt?

Der Makler erhält doch schon vom Vermieter seine Provision und dann will er noch mal was vom Mieter?

Gehören die Tätigkeiten aus der Servicegebühr nicht eh zu den Aufgaben des Maklers?

Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Makler, Maklerprovision
Wie kann man Mietwucher nachweisen, wenn der eigene Vermieter 35 Appartements hat und hier 8 seiner eigenen Appartements vorlegt?

Wie kann man Mietwucher nachweisen, wenn der eigene Vermieter 35 Appartements hat und hier 8 seiner eigenen Appartements vorlegt und diese als Vergleichswohnungen angibt?

Bei preisfreien Mietverhältnissen in der Wohnraummiete orientiert sich die zulässige Miethöhe an der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ (§ 558 BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt sich nach Maßgabe des für vergleichbaren Wohnraum (gleiche Art /Güte/Ausstattung/Lage) üblichen Mietzinses. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind besonders hohe, über der ortsüblichen Vergleichsmiete oder auch niedrige, unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden, Mieten unüblich (Siehe: BVerfGE NJW 1980, 1617). Wenn der Vermieter hier seine eigenen Appartements angibt welche alle überteuert sind, wie kann man dann Mietwucher feststellen. Ich drücke es jetzt einmal ganz krass aus. Dann kann der Vermieter theoretisch auch 100Euro auf den QM verlangen und es wäre immer noch die ortsübliche Vergleichsmiete?

Gelten die 8 Vergleichsobjekte, wenn es seine eigenen sind tatsächlich als 8, da diese Appartements ja alle in einem haus sind. Er kann sich doch schlecht mit sich selbst vergleichen, das ist meine Frage. Oder gilt das als ein Objekt?

Wenn nicht, dann kann hier ordentlich Schindluder getrieben werden. Der Vermieter hat sogar seine eigene Tochter angegeben die auch in dem Haus wohnt und viel bezahlt. Sie bekommt von ihrem Vater aber alles, Auto etc. da macht ihr das nichts aus wenn sie eine hohe Miete bezahlt.

Trick 17: man baue sich ein großes Appartementhaus und vermietet 3 Appartements überteuert an seine 3 Söhne und Töchter und gibt das als Vergleichsmiete an. Die restlichen 30 Appartements kann man dann locker und leicht an die Miete der 3 Appartements anpassen. Super Deutschland. Ihr habt mich auf eine Idee gebracht. Ich habe aber weder Söhne und Töchter, noch habe ich Geld mir ein solches Haus, geschweige eine Wohnung zu kaufen, um mich von Immobilienhaien abkoppeln zu können.

Wohnung, Miete, Mieterhöhung, Vermieter, Mietzins
Darf ein Nachbar in unserer Mietwohnung privat Geld fürs Rasenmähen verlangen?

Hallo, Ich wohne in Miete und wir sind in der Wohneinheit drei Parteien. Es geht um das Rasenmähen. Der Vermieter distanziert sich komplett um das Rasenmähen, im Mietvertrag ist geregelt dass die Parteien dafür sorgen müssen. Somit ist er raus aus dem Spiel. Folgender Sachverhalt:

Nachbar A hat sich privat einen Rasenmäher gekauft (Kosten 265€). Jeder von uns drei Parteien darf ihn benutzen um unseren gemeinsam genutzen Rasen zu mähen. Jetzt hat Nachbar A eine Liste erstellt, wo jeder von den drei Parteien mit Datum drin steht wann wir gemäht haben. Unser Nachbar A ist richtig mäh-geil und mäht alle zwei Wochen den Rasen (man kommt also selber weniger dazu als er selber).

Es wurde von allen zusammen insgesamt 25 mal gemäht. Dazu setzt er je mähen 15€ an. Plus Spritkosten sind wir bei Kosten mähen und Kosten Rasenmäher insgesamt bei ~670€. Dies hat er durch die drei Parteien geteilt und somit müsste jede Partei ~232€ zahlen. Da Nachbar A, der diese Rechnung erstellt hat, aber viel öfters gemäht hat und ja auch den Mäher gekauft hat, ist er bei einem "Plus" von 215€ mehr als die ~232€. Die 215€ legt er jetzt auf uns und auf Nachbar C aus (Wir müssen ~88€ zahlen und Nachbar C ~127€)

Wir benutzen nur seinen Mäher mit, er gehört uns somit nicht und ich sehe es auch nicht ein ihn zu 1/3 zu kaufen... Genauso wie er 15€ je mähen ansetzt. Wenn das "Verschleissteile" sein sollen, kommen die mir schon hoch vor, weil Spritkosten wurden ja in die Rechnung schon mit aufgenommen.

Darf er das machen? Bzw. habt ihr einen Tipp wie ich ihm gegenüber die Sachlage "klarstellen" kann? (Ich habe nichts dagegen mich zu beteiligen aber nur Anteilmäßig und nicht zu 1/3!)

Ich hoffe es kam halbwegs verständlich rüber..

Vielen Dank Euch schoneinmal

Miete, Rechnung, Nachbarn
Nachbarn mobben uns, was tun?

Guten Tag, wir sind ein Paar Mitte zwanzig und wohnen in einem 9Familienhaus seid 6 Monaten. Obwohl wir eigentlich nicht ein arg aufregendes Leben haben interessieren sich unsere Nachbarn ein anderes Paar sehr für uns. Zu mir sind sie sehr freundlich und lächeln immer grüßen.. Mein Freund wird extremst ignoriert. Manchmal auch total angefahren wegen Kleinigkeiten. Er ist Ausländer langsam denken wir es liegt daran.. Wir bekommen ständig Beschwerden das wir zu laut sind jedes Wochenende ein neuer Brief. Wir arbeiten beide und es ist Keim Mensch in der Wohnung den ganzen Tag. Wir gehen auch immer gegen 10 Uhr schlafen trotzdem machen wir irgendein mysteriösen Lärm.. Aber wenn wir alle Nachbarn fragen was los ist weiß niemand was wir meinen, alle sagen wir sehen und hören euch nie. Außer dieses eine Paar. Diese sind auch die Hausmeister dieses Hauses. Dieses paar ist sehr hochnäsig und extrem unsympathisch aber mit der hausvetwaltung befreundet. Sie putzen das Treppenhaus auch immer und lassen unseren Bereich aus. Das meldete ich auch schon aber die Hausverwaltung sagte nur das es nicht deren Problem ist. Klar tut man Freunden nicht Beschwerde Briefe schreiben aber sie sind doch für alle da nicht nur für deren Freunde?? Wir haben überlegt ob wir Unterschriften sammeln sollen aber wie genau wissen wir noch nicht. Wir brauchen einen Nachweis von allen anderen Nachbarn das wir kein Lärm oder Schmutz und was sie noch lügen machen.. Heute zu Ostern hat die Hausverwaltung geschrieben bei der nächsten Beschwerde sehen sie si h gezwungen uns die Wohnung zu kündigen. Wir wussten nicht ob wir lachen oder weinen sollen.. So ein schwachsinn.... Und das 2016 wo man eigentlich denkt das es keine Nazis mehr gibt. Was konnen wir tun? Wer hat Ideen?

Mobbing, Miete, wohnen, Recht, Nazi
Ex hat Schloss aus gemeinsamer Wohnung getauscht, was nun?

Hallo Leute und zwar geht es um folgendes: Ich und (inzwischen ex) Freundin haben eine gemeinsame Wohnung gemietet. Nach mehreren Streits, hab ich für ein Wochenende meinen Vater besucht (um ne kleine Auszeit zu haben). Ab diesen Zeitpunkt hat sie mir geschrieben, dass es offiziell aus ist. Ich akzeptierte es und blieb erstmal einpaar Tage bei meinem Vater. Nach einpaar Tagen haben wir beide die Wohnung gekündigt. Doch nun möchte sie, dass ich die Miete teils oder auch schon komplett zahlen soll! Ich hab mich bei vielen informiert und musste feststellen, kann da nicht viel gegen machen und hab erstmal ne halbe miete gezahlt. Eines Tages bin ich dann, wo sie nicht zuhause war, in die Wohnung und wollte mir denn zustand mal anschauen. Es war eine einzige Müllhalde! Ich hab einpaar Sachen von mir mitgenommen und bin dann wieder weg. Die Polizei meldete sich dann nach Tagen und ich sollte eine Ausage machen, ist aber ne andere Sache damit ist sie nicht durchgekommen. Damit ich die nächsten Mieten nicht zahlen muss, wollte ich sie aus der Wohnung "ekeln" indem ich mich in der Wohnung aufhalte und sie "ärgere" :D. Doch jetzt hat sie das Schloss ausgetauscht und ich komme nicht mehr rein. Der Vermieter kann auch nichts machen. Jetzt habe ich folgende Fragen: Wenn ich nicht in die Wohnung kann, muss ich auch weiterhin Miete zahlen? Was kann ich tun um in die Wohnung zu kommen? Schlüsseldienst ist im Moment blöd, da Wochenende und Feiertage sind, das wird sehr teuer :(. Weietere Infos: Meiner Meinung nach ist sie psychisch krank und nimmt auch seit längerer Zeit Antidebrisiwa. Und sie hat ein Kind (Nicht von mir) in der Wohnung etwa 1 Jahr alt.

Wohnung, Miete, Mietrecht

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