Gefangen in der eigenen Wohnung?

Hallo, ich wohne in einem Block wo es nicht gerade die dicksten Wände hat. Meine Nachbarn sind so ein etwa 30 Jähriges Päärchen. Die machen jeden Tag von morgen um etwa 7 Uhr bis 23Uhr non stop lärm. Tag täglich (Geht eigentlich schon länger so, aber jeden Monat wirds noch ein bisschen lauter) Ich kann gar nicht mehr richtig schlafen, oder fernseh schauen oder Musik hören etc. Wenn es ab und zu mal ein bisschen lauter ist, kein Problem, bin ich ja manchmal auch wenn z.b Kollegen bei mir sind, aber wenn du keine 10minutem am Stück mehr Ruhe hast, drehst du durch. Es gab mal eine Zeit, da wars eigentlich leise, aber mittlerweile ist es schlimmer als unter einer Autobahnbrücke. Ich will gar nicht mehr nach Hause kommen, weil ich hier nurnoch Depressiv bin. Wir haben schon zig mal miteinander gesprochen, dass es zu laut ist und er sich doch ein bisschen zurückhalten soll. (Schreien, Lachen, Türe schletzen etc...). Für ein paar Tage geht es dann vlt, aber dann nach spätistens einer Woche geht es wieder von vorne los! Was kann man da machen? Ich werde am Montag den Vermieter kontaktieren (obwohl das überhaupt nicht mein natural ist, aber wenns nicht mehr anderst geht) Ich sage dem Vermieter wenn das so weitergeht, werde ich ab nächsten Monat keinen Cent mehr Miete zahlen, eher Geld verlangen wegen Körperverletzung und Schadensersatz -.- Das Päärchen das unten dran wohnt, hat sich glaub auchschon mal über den lärm beschwert, bin mir aber nicht sicher. Ich würde eigentlich sonst eine neue Wohnung suchen, aber mir gefällts ja eigentlich hier ganz gut und habe momentan leider eh keinen festen job bzw. festes einkommen... Ich fühle mich hier also Gefangen in der eigenen Wohnung! Mein Kumpel wohnt im Block nebendran und da sind eigentlich nur Kinder und der hat da nichtmal ein Bruchteil so viel lärm wie als bei mir mit meinem Nachbar. Der Vermieter darf auch gerne mal in meine Wohnung kommen, damit er es sich selbst anhören kann.

Bitte helft mir, ich weiss echt nichtmehr weiter, am liebsten wärs mir ehrlich gesagt wenn der Vermieter meinem Nachbarn die Wohnung kündigen würde.

Danke

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"Normale" Mietbürgschaft, die sich im Konfliktfall auf 3 Nettokaltmieten beschränkt, oder "freiwillige", bei der ich dauerhaft für alle Kosten aufkommen muss?

Ich muss eventuell eine Mietbürgschaft für eine Wohnung übernehmen. Wie ich bei meiner Recherche im Netz festgestellt habe, beschränkt sich meine Haftung hierbei im Normalfall auf 3 Nettokaltmieten. Die Bürgschaft wird dann auch anstelle der Kaution hinterlegt. Nun gibt es aber auch den Fall, dass, wenn eine solche Bürgschaft freiwillig und dem Vermieter unaufgefordert angeboten wird, diese Obergrenze entfällt, und ich demzufolge für alle eventuell entstehenden, die Mietsache betreffenden Kosten, aufzukommen hätte.

Worin manifestiert sich dieses "unaufgeforderte Anbieten"? Woran werde ich erkennen, ob das Bürgschaftsformular, das mir die Hausverwaltung wahrscheinlich zuschicken wird, dem einen oder dem anderen Fall entspricht?

Konkret war es so, dass den Mietinteressenten gesagt wurde, dass sie für die Anmietung der Wohnung mangels Bonität einen Bürgen bräuchten. Da ich bei der Besichtigung nicht dabei war, kenne ich den ganauen Wortlaut nicht. Abgesehen davon wäre es doch ohnehin schwierig, nach Jahren nachzuweisen, was seinerzeit gesagt wurde und wer wem etwas angeboten hat. Dieses "unaufgeforderte Anbieten" muss also auch in der Bürgschaftserklärung selbst zum Ausdruck kommen, oder nicht?

Für mich ist es sonnenklar, dass ich auf keinen Fall eine solche Bürgschaft unterschreiben würde, die mich schlimmstenfalls in die Insolvenz stürzen würde. Eine Dreinettokaltmietenbürgschaft wäre hingegen kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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Besuch der Freundin in der WG

Grüßt euch!

Und zwar hege ich mit meiner Freundin seit gestern mittlerweile eine halbjährige Fernbeziehung (der Begriff ist weitschweifend, ich bin jedes Wochenende bei ihr ;) ) Sie wohnt in Thüringen und ich bin grad in Heidelberg zur Ausbildung. Kommen wir zur Sache...

Ich wohne in einer 3-Mann (Zweck-) WG. Über uns im Häuschen wohnen unsere Vermieter, ein Rentnerpärchen. In der WG ist Küche und Badnutzung zusammen, jeder hat sein eigenes Zimmer (um die 20qm²). Meine Mitbewohner sprechen so gut wie nie mit mir (wie gesagt, Zweck WG) und als sie zum ersten mal zu Besuch kam hatte ich nur einen Mitbewohner bei mir, da das dritte Zimmer im Ausbau war. Meine Freundin kam damals keinem in die quere (Ich geh mit ihm fast zeitgleich aus dem Haus, bin früher zu Hause als er), verstand sich sehr gut mit den Vermietern. Die eine Woche war perfekt.

Der Knackpunkt: Als sie in dne Sommerferien zwei Wochen bei mir überbleiben wollte, hatten meine Vermieter in einem Gespräch mit ihr alleine zu ihr gesagt, das sie doch nur eine Woche bleiben könne, die zweite aber daheim bleiben soll. Dies vergaß sie mir leider zu sagen (sie ist halt Schusselig, dafür lieb ich sie). Als ich sie die WOche darauf wieder mitbrachte ging das Theater dann los. Ich sollte sie heim fahren bzw in den Zug stecken (Heim fahren war wegen Arbeit schlecht, Zug fährt sie nicht gerne, vor allem Abends. Abgesehen davon ist sie noch minderjährig.) Nach einem heftigen Schlagabtausch mit meinen Vermietern fuhr ich sie letztendlich noch heim (kurzfristig "gelber" Urlaub, gefiel meiner Ausbilderin gar nicht..), damit es keinen weiteren Ärger gibt. Als Grund nannte man mir damals "Ja weil nächste Woche kommt jemand 3. in die WG, das wäre zuviel".

Auf dnen Punkt getroffen:

..Stellt sich meine Frage folgendermaßen da: Meine Freundin möchte in den Herbstferien sehr gerne wieder eine Woche hier her kommen. Nun hab ich leicht bammel meinen Vermietern bescheid zu sagen (das ist ja wohl das mindeste) bzw sie frei Schnauze dann einfach mitzubringen. Haben meine Vermieter das Recht, dies zu verbieten? Sie würde für 5 Tage hier bleiben, Mo - Fr, Freitag würde ich mit ihr wieder nach Thüringen fahren.

Akutelle Lage in der WG: 3 Mitbewohner (einschließlich mir), nach wie vor gemeinschaftliche Küchen und Bad benutzung.

Hoffe auf fixe Hilfe!

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befristeter Mietvertrag von 3 Jahren, kann ich vorzeitig kündigen?

Guten Tag,

durch eine Trennung mit meinem Lebensgefährten steht ein Auszug aus unserer jetzigen Wohnung an. Wir suchen nun vergeblich nach einem Nachmieter. In der letzten Woche haben wir ein Gespräch mit dem Vermieter gesucht, es geht um folgendes: Wir haben einen Mietvertrag von 3 Jahren befristet, somit wäre eine ordentliche Kündigung erst ab dem 30.06.2017 möglich. Jedoch ist nun auch noch der Fall eingetroffen, das ich im letzten Monat zum 01.09.2015 gekündigt wurde und somit meinen Arbeitsplatz verliere. Lt. §2 im Mietvertrag steht ein für mich jetzt wichtiger Punkt da. „Wenn der Mieter die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss, wenn also die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Mieter eine besondere Härte bedeuteten würde, wie zb: Verlust des Arbeitsplatzes, aus beruflichen Gründen den Umzug uin eine andere Stadt erforderlich macht, eine schwere Erkrankung oder die Aufnahme in ein Alten-, Pflegeheim – kann der Mieter seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen.“

Mein Ex Lebensgefährter und ich stehen gemeinsam im Mietvertrag und nachdem wir das Gespräch gesucht haben, teilte uns der Vermieter mit, das dann mein Ex Lebensgefährter für die Miete komplett aufkommen muss. Dies wäre natürlich ein Schock, denn eine Miete von mehr als 1000€ wäre so alleine nicht tragbar. Dies ist jedoch nirgens schriftlich festgehalten, noch nicht einmal im Mietvertrag, das war nur eine mündliche Aussage. Er sagte, das wir solange dort wohnen müssen, bis wir einen Nachmieter gefunden haben und wenn es noch 1 Jahr dauert.

Kann ich eine außerordentliche Kündigung schreiben? Sind dann wir beide aus dem Mietvertrag nach den 3 Monaten Kündigungsfrist? Was sind meine Rechte?

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Mietrecht / darf mein Vermieter mich so kündigen?

Hallo Leute, mein Vermieter möchte mich kündigen.. hatte ein Schreiben fertig gemacht für den Mieterschutzbund, aber offensichtlich bekommt man wohl nichts geschenkt in diesem Land und muss da erst regestriertes Mitglied sein.. also frage ich euch :)

Hier der Auszug aus meinem Schreiben:

"Sehr geehrte Damen & Herren, mein Vermieter möchte mich aus meiner Wohnung werfen. Ich wohne im vierten Stock (Dachgeschoss), in unserem Haus sind 9 Parteien wohnhaft und meine Untermieter haben wohl große Probleme mit meinen Schritten (Welche ja nun mal notwendig sind, um sich von A nach B zu bewegen…). Die Dämmung des Fußbodens scheint in dieser Wohnung eine reine Katastrophe zu sein… und anstatt sich darum zu kümmern möchte der Vermieter lieber mich aus der Wohnung haben. Fühle mich sehr ungerecht behandelt, da ich immer sehr viel Acht gebe, mich möglichst leise durch die Wohnung zu bewegen! Auch wenn mal Besuch da ist, wird auch dieser bei jedem gang zur Toilette etc. darauf hingewiesen, sich leise zu bewegen… Ich verlege seit etwa einem dreiviertel Jahr JEDE Fete zu meinen Freunden (Silvester letztes Jahr ausgeschlossen). Ich würde die Entscheidung des Vermieters vielleicht sogar hinnehmen können, wenn er mir zumindest ein wenig Entgegenkommen würde & mir z.B. das streichen der Wohnung erlassen oder einen Teil der Makler-Provision Zurückzahlen würde (Wohne 1,5 Jahre in der Wohnung und habe schweren Herzens etwa 850€ an die Maklerin zahlen müssen). Da kommt er mir aber keinen Schritt entgegen. Er gab mir telefonisch 2 Optionen. Entweder ich suche mir bis zum Jahresende (31.12) eine neue Wohnung und „darf“ ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung – oder er sammelt von jeder Partei (welche wohl mal Lärmprobleme mit mir gehabt hat..) Unterschriften und erzwingt so eine Kündigung.. Die Frage ist.. darf er das überhaupt? Kann er mich durch Unterschriften der anderen Mieter aus der Wohnung bekommen? Ich hatte nach meinem Einzug ein paar "Party´s" da gefeiert.. jedoch ist das ganze aber auch wie erwähnt schon länger her und ich habe keine Abmahnung dafür erhalten."

Kann mir da jemand helfen? Der Wohnungsmarkt ist momentan soo schlecht hier dass ich wohl wieder vorübergehend zu meinen Eltern ziehen müsste, weil ich bis ende des Jahres nichts vernünftiges finden würde.. Sehr belastend alles.. Bitte nur Leute kommentieren, die wirklich Ahnung haben und keine Spekulationen :P

Danke im vorraus schonmal!!!!

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Kündigung, Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Vermieter schreibt Kabelanbieter vor, darf er das?

Hallo liebe Community,

Ich habe ein Frage bezüglich meines Kabelanbieters. Die Wohnungsbaugesellschaft bei der ich eine Wohnung angemietet habe, hat einen Vertrag mit der Primacom, so dass alle Mieter den Anschluss, sofern sie einen haben wollen, ihn von diesem Anbieter beziehen müssen. Nun ist mein Problem das deren Leistungen nicht nur preislich mit der Telecom gleichziehen, sondern die gebuchten Leistungen oft nicht oder nur teilweise bzw eingeschränkt funktionieren. Heißt bei mir funktionieren Telefon und Internet oft nicht, oder nur schleppend, und das für Stunden. Auch das Fernsehen hat immer wieder stundenlangen Senderausfall oder bringt die Meldung das der Kanal verschlüsselt sei. Dabei handelt es sich um die privaten, kein Pay TV. Doch das Fernsehen stört mich weniger, doch da ich oft auch zu Hause beruflich zu tun habe, somit auf Telefon und Internet angewiesen bin, stört mich da der Ausfall erheblich. Die inzwischen wöchentlichen Anrufe bei der Hotline bringen nur dumme Kommentare und das ich damit klar kommen solle, es am Verteiler bzw am Rechenzentrum liegen würde, daran nichts zu machen sei, und es wird in Sachen Wechsel wieder und wieder auf den Vertrag mit dem Vermieter verwiesen. Ich könne zwar wechseln, also die Leistung über einen anderen Anbieter beziehen, jedoch soll ich dann weiter die Grundgebühr von 20 Euro bezahlen, da ich deren Anschluss nutzen würde. Dabei ist der Hausverteiler von der Telecom, also ist es wenn überhaupt ein gemieteter Anschluss bei denen.

Nun möchte ich gern wechseln um für die inzwischen 40 Euro auch wenigstens das nutzen zu können was ich bezahle. Daher die Frage, ist es rechtens das mein Vermieter mir vorschreibt wo ich zu sein habe, bzw mich an einen derartigen Vertrag bindet, oder habe ich irgendeine Möglichkeit zu wechseln, ohne umzuziehen oder zwei Anbieter zu bezahlen?

Ich hoffe da kennt sich jemand von euch aus.

Danke liebe Grüße Itschab

Miete, Mietrecht, Vermieter, Kabelanschluß, Störung

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