Mieterhöhungsverlangen bei Warmmiete rechtmäßig?

Habe heute in meinem kleinen Appartement ein Mieterhöhung von 270Euro auf 300Euro Warmmiete erhalten. Also hier ist alles dabei, sozusagen eine Inklusivmiete.

Hier heisst es: "Betonen möchten wir, dass wir seit 2012 trotz gestiegener Kosten, wie Energie-Wasser- Strom- Versicherung etc. keine Mieterhöhung vorgenommen haben."

Jetzt ist es aber so, dass der Heizölpreis rapide, um 30 Prozent rückläufig war und das so nicht stimmen kann. Außerdem sind keine Unterlagen beigefügt über die obigen Kosten. Zählt hier die Teuerung seit 2012 oder vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016?

Wie gesagt, ich habe keine Nebenkostenvorauszahlung. ich wohne in einem Wohnheim mit 35 Appartements. Alle sind gleich groß. Bei meiner Nachbarin haben sie von 275Euro auf 300Euro aufgeschlagen. bei mir von 270Euro auf 300Euro. Bei ihr um 9,09 Prozent und bei mir um 11,11 Prozent. Es gibt hier nur einen gesamten Wasserzähler. Außerdem habe ich seit Mitte letztem Jahr eine Nebentätigkeit aufgenommen und bin öfters weg und verbrauche weniger Energie. Heizung, Strom und Wasser. Ich kann ja jetzt schlecht beweisen, dass ich weniger verbrauche, wenn es nur einen Heizungs und Wasserzähler gibt. Man kann auch nicht einfach alle 35 Appartement durch 35 dividieren. Dann würden manche besser und mnche schlechter behandelt werden und dann auch noch eine unterschiedlich prozentuale Höhe.

Was kann ich machen? Muss ich dem Verlangen zustimmen, da ich keine Abrechnung erhalte und auch keine Nebenkostenvorauszahlung habe?

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Nebenkosten, Widerspruch, Kaltmiete, Warmmiete
Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.

Jetzt stellt sich mir die Frage:

Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.

Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.

Miete, Kaution, Abrechnung, Nebenkosten
Ich habe die Kaution einzahlt, aber ich habe der Vertrag noch nicht untergeschrieben.kann ich die Kaution zurückbekommen?

Hallo Liebe Leute,

ich möchte Euch ein paar Fragen stellen. Zu Erste würde ich Euch die Situation ja mal erklären. Am 15.Januar habe ich der Vermieterin die Kaution 1050 Euro bezahlt. Sie möchte, ich schnell zu einziehen. Damals kann ich noch nicht vertrag unterschrieben. Ich habe sie deswegen versprochen, am 1.Februar der Vertrag zu unterschreiben und die Wohnung zu mieten. Anderenfalls darf ich die Kaution nicht wieder bekommen. Ich habe die Bedingungen angenommen. Sie hat die Quittung und die Bedienung auf ein Papier geschrieben und unterschrieben. Aber ich habe die Papier nicht unterschrieben.

Am 30.Januar hat sie mich fragt, ob ich die Wohnung mieten. Ich habe sie eine Nachricht geschrieben zu mitgeteilt. "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. "

In nicht mehr ferne Zeit hat ein kollege mir informiert, ich soll die Kaution zurückbekommen, weil ich der Vertrag mit der Vermieter noch nicht unterschrieben haben, und Die Quittung hat auch nur die Vermieter untergeschrieben hat.

Diese Woche habe ich die Vermieterin mal angerufen. Und ich hat sie höfflich gesagt, dass sie die Kaution zurückgeben soll, weil der deutsche Recht der Wohnung ist so: Erst mal Vertrag unterschreiben, dann Kaution bezahlen. Aber sie denkt, dass ich sie versprochen habe. Sie kann mir die Kaution überhaupt nicht zurückreichen. Dann ignoriert sie mich einfach.

1, "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. " Beeinflusst diese Nachricht mich, um meine Kaution zu bekommen ?

2, Diese Geschichte passiert Ende Januar. Ich möchte mich erst nun die Sache beschäftigt. Ist das zu später?

3, Ich habe auch gedacht darauf, ich mich mit einen Anwalt/in für Wohnrecht zu beraten. Aber ich weiß nicht, wie viel kostet ein/e Anwalt/in in Hamburg.

Könntet Ihr mir bitte ein paar Tipps geben ?

vielen Dank und freundliche grüße,

R

Wohnung, Miete, Hamburg, Kaution, Mietvertrag
Haus verkauft und die Mieter werden rausgeschmissen. Was tun?

Hallo, habe eben von meinem Nachbarn mitbekommen dass er mit dem neuen Vermieter unseres Hauses gesprochen hat und er ihm gesagt hat dass er das Haus jetzt abgekauft hat und die jetzigen Mieter raus müssen da an dieser Stell was Neues gebaut wird. Ich habe schon länger gehört dass das Haus verkauft werden soll, habe auch meinen Vermieter angerufen und gefragt was es damit auf sich hat, doch der meinte es wären nur Spekulationen. Jetzt wurde aber das Haus verkauft, ich habe sehr viel hier in die Wohnung investiert um das Ganze zu renovieren. Ich habe momentan kein Geld für den Umzug und auf der Arbeit sieht es gerade sehr brenzlich aus, so dass ich wahrscheinlich in den nächsten Tagen gekündigt werde und dann Hartz 4 beziehen muss. Das macht die Sache noch problematischer, denn wenn ich dann aus der Wohnung raus muss, habe ich höchstwahrscheinlich keinen Job mehr und wie soll ich denn bitte als Hartz4 Empfänger eine Wohnung bekommen? Und wie ich gehört habe, muss das alles innerhalb von 3 Monaten stattfinden nachdem man die Kündigung bekommen hat. Habe im Internet schon viel darüber nachgelesen aber nichts passendes für mich gefunden.So wie es aussieht habe ich GAR KEINE Rechte. Das heißt, ich würde keine Umzugskostenerstattung bekommen oder die Kosten für die Renovierung oder Sonstiges. Ich bin gerade am Verzweifeln und weiß nicht was ich tun soll. Rufe den Vermieter schon seit Tagen an, aber er geht nicht ran. Hatte schon mal jemand von euch einen ähnlichen Fall? Oder wisst ihr was ich da machen kann, was mir da eventuell zu steht? Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, mieten
Nachtrag zum Mietvertrag -nicht einverstanden, Kündigung?

Hallo,

seit etwa 2,5 Jahren wohne ich mit meinem Verlobten in einer Wohnung. Bei der Wohnungsbesichtigung und auch mehrmals in weiteren Gesprächen erklärte mir die Vermieterin, dass die Haltung von Katzen in Ordnung wäre, jedoch ein Hund unerwünscht ist. So kam es dazu dass wir ca. 1,5 Jahre später den Entschluss fassten, uns zwei Katzen anzuschaffen. Dies schien ihr nicht zu gefallen und sie begegnet uns seitdem auch immer mit sehr finsterer Miene (was mich eigentlich nicht juckt). Im Mietvertrag steht lediglich der Satz " keine Haustiere vorhanden". Ein klares Verbot ist darin also nicht zu finden. Außerdem ist solch eine Klausel ja ohnehin nicht wirksam, da damit auch die Haltung von Kleintieren verboten wäre. Und dies darf nicht verboten werden. In diesem Nachtrag steht jetzt plötzlich, dass sie die Katzen nie erlaubt hätte und dass sie eine "Zustimmung" jederzeit widerrufen kann. (Meiner Meinung nach versucht sie, sich jetzt eine Strategie zu überlegen, wie sie die Katzen los wird) Hinzu kommt, dass sie die Miete um 50 Euro monatlich erhöht hat, was irgendwie total willkürlich zustande gekommen ist. Begründet hat sie das mit gestiegenen Heiz- und Wasserkosten und Müllabfuhrkosten. Nach einer Recherche stellten wir jedoch fest, dass es keine Erhöhung gab (sondern eher ein Abfall der Preise im vergangenen Jahr). Es kann also auch keiner erklären, wie diese 50 Euro zustande kommen. Die Wasserkosten können auch nicht gestiegen sein, da wir über die Semesterferien immer weg sind (was umgerechnet fast das halbe Jahr ist) und wenn wir da sind immer im Fitness-Studio duschen. Heizen tun wir auch nicht sonderlich viel. Wir waren nicht bereit diesen Nachtrag zu unterschreiben und fühlen uns jetzt ziemlich verarscht. Vor allem hat sie auf unsere Reaktion einfach mal frech mit "ja dann schreibe ich mal die Kündigung!" reagiert. Ich weiß echt nicht was sie da plötzlich geritten hat (wahrscheinlich ist gerade das schon lange nicht mehr passiert *hust).

Ich weiß, dass sie uns nicht einfach so ohne Weiteres aus der Wohnung bekommt :D Jedoch hab ich ehrlichgesagt keine Lust weiterhin mit ihr zu tun zu haben, da Frauen, welche in die Wechseljahre kommen sich anscheinend zu wahren Furien entwickeln können. Mir stellt sich bloß die Frage, ob es möglich ist die Wohnung fristlos zu kündigen, da sie uns offensichtlich belogen hat, um an 50 Euro mehr im Monat ran zu kommen (Betrug?) und uns einen Vertragsverstoß unterstellt.

Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar. :)

Kündigung, Wohnung, Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Fristlos
Wie sicher ist die Nachmietervereinbarung?

Hallo! Ich habe ein Problem. Ich ziehe am 01.04. aus (eigentlich am 01.05, aber wir haben uns auf den 01.04 geinigt mit dem Nachmieter). Nun ist es allerdings so: Bei den Besichtigungen hatte ich mit allen Interessenten gesprochen und alle waren damit einverstanden, wenn am 01.04 der Umzug erfolgt, werden alle Schäden und NICHT weißen Wände usw. übernommen so wie es ist.

Ich habe gesagt, ich weiß NICHT wem der Boden im Wohnzimmer gehört (Vormieter oder Vermieter). Jedenfalls ist dieser total abgeblättert und beschädigt. Die einen Nachmieter (die die Wohnung jetzt auch bekommen) sagten damals: Kein Problem. Das reparieren wir selber. Nun haben die aber mit dem Vermieter gespriochen und offensichtlich gehört der Boden dem Vermieter (ok).

Auf einmal wollen sie den Boden nicht mehr reparieren. Die Nachmietervereinbarung ist aber schon unterschrieben (diese Vereinbarung ist ein ausgedrucktes Formular des Vermieters und NICHT von uns selbst verfasst. Da steht folgendes: "Nachmieter und Vormieter haben sich über die Übernahme der Wohnung nach umfassender Besichtigung geeinigt. Der Nachmieter bestätigt insbesondere die Gebrauchtstauglichkeit in vollem Umfang un derkennt den Zustand als zu 100% vertragsgerecht an." (Dann gehts noch weiter aber das hat damit jetzt nicht mehr was zu tun denke ich). Er hat gesagt das er es nicht mehr reparieren will, die Vereinbarung aber ´dennoch unterschrieben.

In der Vereinbarung sind KEINE einzeln aufgelisteten Posten wiedergegeben! Nur als Gesamtinhalt. Ich habe telefonisch 2 mal vorgeschlagen, dass die Wohnung nochmal besichtigt werden soll um uz klären, was drin bleibt, wo die Schäden sind usw. (leider nur telefonisch, deswegen hab ich keinen Nachweis, hmpf). Darauf wurde nicht reagiert und nicht drauf eingegangen.

(Die neuen Mieter sind sehr nett, aber ich will nicht am Ende dastehen und keine Kaution bekommen). Was mach ich denn jetzt? Als die die Vermietung angerufen haben wurde gesagt, WIR müssen eine Schadensmeldung machen, weil das Eigentum des Vermieters ist. Als ICH anrief wurde gesagt: das ist total egal ob das deren Eigentum ist oder nicht, dann wären die Wände ja auch kaputt, da sie nicht mehr weiß sind. Wenn derjenige die Nachmietervereinbarung so unterschreibt muss er die Wohnung so übernehmen wie sie ist, egal wie kaputt und "schrottig". Was mach ich denn jetzt?!

Beim letzten Mal kamen nur meckernde Antworten, ich hoffe diesmal sind die Antworten etwas kompetenter bzw. fachgebunden:)

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Kaution
nach Berlin ziehen ist es zu empfehlen?

Hallo,

seit ich das letze mal in Berlin war und mein Freund (wohnt in Berlin) und meine Mutter mich gefragt haben ob ich nach Berlin ziehen möchte habe ich erst abgelehnt. Doch seit ich wieder Zuhause bin (Ruhrgebiet) kommt mir immer wieder der Gedanke vl nicht doch nach Berlin zu ziehen. Das wäre wenn dann erst aber in frühstens 4 Jahren möglich, es sei denn ich mache mein Ausbildung schon in Berlin.

ich bin mir nur ein bisschen unsicher, wie das so alles von statten gehen soll. Ich habe hier ja (auch wenn es ehr weinige sind) meine Freunde und wie soll ich Wohnung und arbeit finden wenn ich nicht da wohne. ich will nicht noch Monatelang bei meiner Tante einquartieren. Auch wird Berlin von den Mieten immer teuer und ich will jetzt nicht unbedingt in Spandau oder Treptow wohnen. Tegel/Reinickendorf, da wo meine Tante wohnt fnde ich schön vielleicht auch FH.

Meine Tante selbst, will irgendwann aus Berlin raus richtig Bodensee, sie saht in Berlin zu leben wird immer unschöner und die Stadt immer voller. Ich will nichts besonders, ich will einfach nur ein "normales" leben führen. Einen sicheren Job haben, Kinder weiß ich noch nicht. Meine Familie zu verlassen, habe ich kein problem mit. geboren bin ich in Leipzig und habe da auch Familie, lebe aber seit meinem 3 Lebensjahr im Pott. Ich kenne es also von klein auf, das meine Familie zerstreut in Deutschland lebt (Oma in Bayern, Tante in Berlin) Ursprünglich kommen alle aus Leipzig, haben aber der Stadt den rücken gekehrt, das reisen liegt mir scheinbar im Blut.

Ich weiß das ganze ist noch zu früh, jetzt umziehen geht eh nicht, aber wer hat Erfahrung damit. Wer lebt oder hat selber in Berlin gelebt und kann mit Bericht erstatten?

Arbeit, Kinder, Familie, Miete, Berlin, wohnen, Umzug
Obdachlos. Zahlt das amt mir eine Wohnung?

Hallo liebe User. Ich hoffe jemand der sich damit Gut auskennt hilft mir weiter. Ich bin 27 Jahre alt und habe erst letztes Jahr im September meine Ausbildung begonnen. Bisher habe Ich bei meinen Eltern gewohnt. Doch habe Mich mit Ihnen richtig gestritten und bin dann davon gegangen. Momentan bin Ich bei einem Guten Freund der natürlich mir auch anbietet hier zu bleiben bis Ich etwas finde. Doch hier liegt das Problem. Ich verdiene 550 Euro Brutto. Ich kann Mir nicht einmal eine 1 Zimmer Wohnung leisten. Meine Eltern geben Mir keinen Cent. Obwohl Sie Gut verdienen. Ich möchte auch nicht das Sie Mir was geben. Hilft Mir der Staat über die Runden zu kommen? Studenten haben ein Recht auf Bafög. Gibt es die Möglichkeit Wohngeld oder Miet zuschuss ohne wenn und aber zu bekommen? Ich habe bedenken und fühle Mich dabei sehr unwohl.Ich möchte gerne morgen früh da hin gehen aber möchte Mich auch nicht blamieren da Ich bis heute keinen Cent vom Staat abgezapft habe. Ich habe angst ausgelacht und nicht verstanden zu werden. Ich fühle Mich momentan wie ein Obdachloser und würde gerne in der nähe von meinem Betrieb wohnen wie Ich es bisher gemacht habe. Falls das Amt mir hilft darf Ich wünsche für die nähe meines Betriebes äußern? Darf Ich mit suchen oder muss Ich warten bis sie etwas für Mich finden (Ich weiß wie gerne sich der staat bei Papierkram zeit lässt). Ich wäre euch sehr dankbar wenn Ihr mir mit eurem wissen weiter hilft. Falls Ihr genauere angaben habt bitte raus damit. Vielen Dank im vorraus?

Miete, Ausbildung, Mietwohnung, Arbeitsamt, Wohngeld, Zuschuss
Habe kein Zimmer schlafe im Wohnzimmer was tun?

Hey, ich bin nun 17 und hatte bis zum ca 11 Lebensjahr ein eigenes Zimmer und ab da an nicht mehr. Jetzt hätte ich gerne eins aber wir haben nur 3 Schlaf/Kinderzimmer in einem sind meine Eltern, in einem zwei kleine Geschwister im Alter von 16 und 10 und im letzten Zimmer eine ältere Schwester im Alter von 19. Ich muss im Wohnzimmer schlafen und eine lange Zeit war es auch kein Problem für mich nun bin ich allerdings etwas älter und würde auch gerne mal Freunde oder eine Freundin mit nach Hause nehmen. Aber dann im Wohnzimmer, dass dazu noch ein Durchgangszimmer ist und offen zur Küche/Flur steht, schlafen oder dort Zeitverbringen.. Geht einfach nicht. Muss auch immer darunter leiden das ich dort sitze oder liege what ever und Freunde meiner Geschwister oder meiner Eltern da entlang spazieren, ich habe 0 Privatsphäre.. Zudem kann ich auch nicht wirklich schlafen da mein Vater meistens nach der Arbeit schlafen geht und um 20 Uhr aufwacht und dann anfängt in der Küche/Esszimmer Fernsehen zu schauen. Andere Private Sachen sind auch nicht Bedienungslos möglich.. Folge ist das ich morgens oft müde bin und zu spät in die Schule komme, wenig Freunde habe weil es mir peinlich ist nicht mal jemanden zu mir nach Hause nehmen zu können. Und bei Mädels ists extrem unangenehm wenn ich dennen dann erzählen muss geht nicht ich penne im Wohnzimmer..

Meine große Schwester wollte ja ausziehen und ich habe mich mega gefreut aber jetzt klappte es doch nicht und es geht wieder seit paar Monaten wie sonst auch immer weiter. Wir wollten auch mal umziehen aber das ist auch schon zwei Jahre her und das ging dann 1 Monat mit der Suche und dann wurde die Suche auch eingestellt.

Werde im nächsten Monat 18 und ausziehen kommt für mich nicht in Frage da ich noch keine Ausbildung habe und wie bereits erwähnt noch zur Schule gehe. Was kann ich da den jetzt tun? Unsere Wohnung hat glaube ich 97QM und 4 Zimmer für 6 Personen, alle groß genug um Bedürfnisse zu haben. Wir empfangen Sozialgeld (was genau weiß ich jetzt nicht) und meine Eltern arbeiten beide auf 400 Euro Basis, mein Dad hat nen halb-behinderten Ausweis.

Würde ja meine Eltern ansprechen darauf das wirs nochmal versuchen sollten mitn umziehen und so allerdings bräuchte ich dafür paar Infos wie z.b bis zu welchem Preis wird uns die Miete der neuen Wohnung dann vom Arbeitsamt bezahlt? Ich wohne in Leverkusen und will auch nicht weg hier. Nur ne größere Wohnung wäre gut.

Es belastet mich echt sehr wäre danke für jegliche Hilfe die ihr mir geben könnt und zahlreiche Antworten, auch wenn die Uhrzeit dafür was falsch gewählt ist. :)

Wohnung, Miete, Zimmer, Platzmangel
Kostenübernahme nach Schimmelbeseitigung (Tapete, Schimmelmöbel etc) Vermieter trug Schuld durch Baumängel!?

Hallo Liebe Leute,

das wird jetzt ein Spezieller und langer Text und ich hoffe auf Anständigen Rat!

Zur Sachlage:

Im Wohnzimmer war an mehreren Stellen im Wohnzimmer Schimmel. Hervorgerufen durch fehlenden Dachüberstand am Haus und unzureichender Dämmung der Fassade.

Der Vermieter (der über mir Wohnt) hatte an den gleichen Stellen das Problem. Er hat sein Haus Rundum überarbeitet, d.h: - Neue Drinage - Dachüberstand hinzugefügt - Komplett neue Fassade (alte runter und neue Dämmung + putz etc. machen lassen) - Extra (seine Aussage) Anti Schimmel Zeug (bitumen oder so) an der Bodenplatte benutzt) - Die Stellen in mein Wohnzimmer beseitigt (Tapete und Putz ab) und nach Trocknung neu Verputzt) "Siehe bild im Anhang"

Soweit so gut!

Jetzt ist die Frage (Schimmel war jetzt 3 Jahre!!! im Wohnzimmer): Es riecht trotz gutem Lüften und viel Febreze immer noch muffig und stickig im Wohnzimmer, also gehe ich davon aus das die Möbel, wie Sofa (Stoff) Sideboards (die davor Standen), Schimmelsporen enthalten und entsorgt werden müssen. Auch die neu Geputzte-Stelle muss Tapeziert werden (eig das Komplette Zimmer wegen der Dauer der Schimmelbelastung) (Ja es war "Böser Schimmel)

Trägt der Vermieter (da es ja sein Verschulden war) die Kosten für die Tapete/ Farbe und für neue Möbel (Natürlich nur Preislich wie die alten Möbel minus Preisminderung durch "alter" der Möbel)???

Randfakten: - seid 1 Jahr Verminderte Miete (Nebenkosten entfallen)"80€" - Miete Normal 480€, im moent 400€ - Ich habe keine Hausratversicherung (die bei dem Fall eh nicht greift) - Finanziell sieht es bei mir extrem dünn aus, was das Kaufen der Dinge mir echt schwer macht. - Vermieter ist nicht auf Krawall gebürstet (sind per "DU"), heißt kein Gericht muss regeln. - In ein paar Tagen kommt es zum Gespräch wegen neuen Mietvertrag/ Mieterhöhung (was ja alle 2 Jahre machbar ist und bei mir "wegen dem Schimmel" nie gemacht wurde) - Nebenkostennachzahlung musste ich nie Zahlen wegen dem Schimmel - Alles Schriftlich abgesegnet - Hilfreiche Infos zu mein Fall, bezüglich die Kostenübernahme der Tapete und Möbel habe ich nicht gefunden

Euer Rat???

Wer hat da Ahnung oder Erfahrung? Ich bitte um knackige und gute Hilfe, also kein drum herum Gerede von wegen wer ist Schuld? Lüften etc. der Sachverhalt ist wie Oben geschrieben ja klar.

Ich würde bei dem Gespräch in paar Tagen mit dem Vermieter schon gerne dieses Thema ansprechen das er, oder seine Hausrat/ Gebäudeversicherung, zumindest die Kosten der Tapete/ Farbe zu übernehmen hat (Auch wenn die Renovierung des Hauses schon extrem Teuer war "30000€")

Kann ich mich da auf was Berufen? ggf. Beweise (Gerichtsurteil etc)

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung aber denke sollte alles gut geschildert sein :)

Ich bitte um schnelle Hilfe wenn möglich und bedanke mich bei jedem einzelnen der guten Rat hat :)

Liebe Grüße L.

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Wohnung, Miete, Möbel, Schimmel, Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Kostenübernahme, Schimmelpilz
Darf ich mein WG-Zimmer "verleihen"?

Hallo,

es geht um Folgendes.

Ich wohne derzeit in einer 5er-WG mit 4 Studenten wovon der Vater einer Mitbewohnerin die Rolle des Hauptmieters übernommen hat.

Nun wurde mir der Untermietvertrag (aus persönlichen Gründen meiner Mitbewohner) fristgemäß zum 30.04. gekündigt.

Mir wird jetzt eine neue Wohnung zum 01.03. in Aussicht gestellt, die ich dankbar annehmen würde.

Soweit so gut.

Eine Mitbewohnerin sagte mir bereits, dass sie gemeinsam gerne nach einem Nachmieter suchen wollen und ich einfach nur Bescheid geben solle, sobald ich eine neue Wohnung beziehen könne.

Aus Erfahrung weiss ich, dass sich meine Mitbewohner mit der Suche nach einem Nachmieter gerne sehr viel Zeit lassen, da das WG Zimmer ja sowieso bis zu einem gewissen Zeitpunkt bezahlt wird.

Zwei der Mitbewohner sind derzeit in den Urlaub gefahren und dementsprechend kann ihrerseits keine Suche nach einem Nachmieter stattfinden - Ergo werde ich mindestens einen weiteren Monat die Miete für mein leerstehendes WG Zimmer bezahlen müssen.

Wäre es legal einer fremden, wohnungssuchenden Person zwischenzeitlich mein Zimmer zu "verleihen", wenn kein Vertrag unterzeichnet wird, OHNE meine Mitbewohner um Erlaubnis zu fragen?

Man beachte, dass eine Mitbewohnerin Ihr Zimmer bereits mehrmals für einige Wochen "verliehen" hat und das gegen ausdrücklichen Wunsch meinerseits.

Ausserdem wurden bereits in der Vergangenheit Untermieter und Nachmieter für andere Zimmer ausgesucht, während ich selbst im Urlaub war und keine Chance hatte etwas zu sagen.

Gibt es nun die Möglichkeit meine Mitbewohner zur schnellen Auswahl eines Nachmieters zu "zwingen"? Oder kann ich alternativ mein WG Zimmer an fremde, wohnungssuchende Personen "verleihen" bis mein Mietvertrag rechtlich ausläuft?

Miete, Mietrecht, WG
Offene Monatsmiete, letzte Mahnung?

Hallo Leute,

erstmal eine kurze beschreibung zu mir selbst bevor ich das Problem aufliste. - Mitte 20, zurzeit in einer Maßnahme (ALG2) - 1 Zimmerwohnung - ledig

Ich habe heute einen Brief von meinem Vermieter erhalten, dieser lautet wie folgt.

Zahlungsrückstand Miete/ fehlende Nachzahlung Letzte Mahnung

Sehr geehrter Herr xxx,

Bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass folgende Mietzahlung offen ist : - Januar 2016 - Es besteht ein Mietrückstand in Höhe von 295 €.

Auch konnten wir noch keinen Eingang Ihrer Nachzahlung in unserem Buchungssystem feststellen. Offene Nachzahlung in Höhe von 294,83 €

Gesamt : 589,83 €

Wir fordern Sie auf, die oben benannten Beträge bis zum 09.02.2016 auf das Ihren bekannten Konto zu überwiesen. Sollten Sie keine fristgerechte Zahlung leisten sind die rechtlichen Grundlagen für die außerordentliche fristlose Kündigung der Wohnung gemäß BGB $ 543 (2) gegeben.

So nun zu meiner Frage.

Ich habe den Brief heute bekommen und es ist mein Erster Brief wie kann schon die Rede von letzter Mahnung sein. Die Zahlungsfrist ist in schon 8 Tagen.

Bei den Kosten handelt es sich um die Miete und die Jahresendabrechnung.

Die Miete konnte ich zum erstenmal nicht Zahlen da ich in eine finanzielle Notlage geraten bin und einige Kosten decken musste. Wie soll ich die 294,83 € decken aus der Endabrechnung ? Ich kann mir ebenfalls einfach nicht vorstellen das ich in einer 1 Zimmerwohnung jemals soviel Verbraucht haben soll.

Was kann ich tun ich bin verzweifelt. 8 Tage und ich soll 589 € nachzahlen wärend ich ALG 2 bekomme.

Bitte um Rückmeldungen.

MfG

Kündigung, Miete, Mietrecht, ALG, ALG II, Fristlos, mietschulden

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