Untermieterin verbraucht zu viel, was tun?

Wir haben vor drei Monaten ein Zimmer bei uns im Haus untervermietet. Die Mieterin zahlt an uns nur die Nebenkosten und keine Miete (ist Verwandtschaft). Wir haben alles recht niedrig angesetzt weil sie alleine ist und nur abends Zuhause ist. Nun mussten wir aber feststellen, dass sie keine Ahnung hat was sparen bedeutet. Sie heizt die ganze Zeit mit der E-Heizung obwohl abgemacht war, dass sie den Holzofen nutzen soll. Dieser wird manchmal noch zusätzlich zur E-Heizung genutzt (also doppelt geheizt). Dann vergisst sie das Fenster nach dem lüften wieder zu schließen und heizt währenddessen. Sie duscht fast täglich und ziemlich lange, lässt ständig das Licht brennen obwohl sie nicht im Raum ist und schläft bei eingeschaltetem TV und Licht ein. Momentan zahlt sie 100€ für alle Kosten (Strom,Wasser,Heizung, Wlan, Müll, ich wasche für sie auch mit).

Aber das wird absolut nicht passen. Da sie aber keinen extra Zähler hat wird sie nicht mehr zahlen wollen. Ich hatte es schon mal angedeutet, dass Strom auch wieder teurer wird und sie dann mehr zahlen muss aber sie meinte nur 'ich verbrauch doch nicht viel '.

Was kann ich jetzt tun? Soll ich mehr verlangen? Wieviel mehr? Wie kann ich das ihr verständlich machen ohne dass es in Streit endet? Sie ist einfach noch sehr naiv und hat keine Ahnung was das Leben kostet. Es ist ihre erste 'Wohnung' bzw. erstes eigenes gemietetes Zimmer. Sie wird auch nicht mehr bezahlen können da sie nur Azubilohn hat. Sie müsste sich dann wohl einen Minijob zusätzlich suchen aber darauf hat sie keine Lust.

Wohnung, Miete, Strom, Mietrecht, Kosten, Untermiete, Verbrauch
Kaum geheizt und trotzdem nachzahlen?

Hallo zusammen,

Ich habe heute meine erste Nebenkosten Abrechnung bekommen, von meiner ersten eigenen Wohnung (wohne inzwischen woanders) von 2014. Ich soll 200 euro nachzahlen, habe aber ehrlich gesagt eher mit einer Erstattung gerechnet! Folgender Sachverhalt:

Es handelte sich um eine 53 qm große 3 Zimmer Wohnung Warmwasser lief über einen Durchlauferhitzer. Ich habe dort vom 1.12.2013 - 31.7.2015 gewohnt. Ich wohnte bis ende 2014 alleine in dem 4 Parteien Haus.

In der gesamten zeit, habe ich jedoch in der woche zu 70% bei meiner Freundin geschlafen, da wir ähnlich früh raus müssen, und ich von ihr aus auch einen etwas kürzeren arbeitsweg hatte. In der woche waren die heizungen also maximal von 16-21 uhr richtig an und sonst auf frostschutz oder 1. Allgemein mag ich es auch eher kalt, weswegen ich auch an den Wochenenden nicht viel geheizt habe.

Auch muss ich sagen das ich im Gegensatz zu vielen abseren gut aufgeklärt wurde was das heizen angeht, ich kann garnicht zählen wie oft ich von meiner mutter bei auszug gehört habe das ich mit dem heizen aufpassen soll damit mich bei der Abrechnung nicht der schlag trifft.

Aber nun zu den sachen die mich wirklich stutzig machen:

Als ich einzog wechselte gerade der Eigentümer, ich war also einer der ersten neuen Mieter des neuen Eigentümers. 3 monate nach meinem einzug war der Vermieter dann auch schon in der zeitung wegen, dreimal dürft ihr raten, zu hohen Nebenkostenabrechnungen.

Außerdem war meine heizung in der Küche nie funktionsfähig, habe es auch mehrfach gemeldet, jedoch kam nie jemand und da ich in der Küche eh nicht heize, war es mir auch ziemlich egal. Angeblich hat diese heizung, welche wirklich nie warm geworden ist nicht mal Minimal, und dementsprechend auch nie eingeschaltet wurde, 267 einheiten verbraucht. Zwar erheblich weniger als die anderen heizungen jedoch müsste dort meines Erachtens null stehen.

Außerdem weiß ich nicht inwiefern Gesamtkosten ohne recht auf mich umgelegt wurden weil ich ja mehrere Monate ohne Nachbarn dort lebte.

Welche Möglichkeiten habe ich dagegen anzugehen, bis auf meine Freundin und ein paar Freunde die oft da waren habe ich keinen beweis dafür das die Küchenheizung kaputt war, da ich es dummerweise immer telefonisch gemeldet hab (im Nachhinein ist man ja immer schlauer. ..)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Miete, Heizkosten, Heizung, Nebenkosten
Beherbergungsvertrag 1 Jahr vorher kündigen - trotzdem hohe Entschädigung?

Hi Allerseits,

da ich mein Studium leider unerwartet beenden musste, habe ich mich gleich beim Vermieter meines Apartments vom nächstes Jahr gemeldet (dort habe ich einen Beherbergungsvertrag für das Wintersemester 20016 unterschrieben)...

Obwohl ich mich nun fast ein Jahr vorher gemeldet habe möchte dieser von mir Geld sehen, wenn ich keinen Nachmieter finde... Unter folgenden Konditionen:

  1. Sie suchen selbst nach einem Nachmieter für den restlichen von Ihnen gebuchten Zeitraum (01.09.2016 – 28.02.2017). Sollten Sie keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Grundlaufzeit (also bis zum 28.02.2017) zu entrichten.
  2. Sie beauftragen uns mit der Suche nach einem Nachmieter. Wenn wir einen Nachmieter finden, dann wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einer Monatsmiete zzgl. MwSt. (= 618,80 €) fällig. Sollten wir keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag ebenfalls von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
  3. Sie können den Beherbergungsvertrag gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. (= 1.237,60 €) mit sofortiger Wirkung auflösen, ohne einen Nachmieter zu stellen. Das Risiko, einen Nachmieter zu finden und somit eines eventuellen Leerstands liegt dann ausschließlich beim Eigentümer bzw. Vermieter.

Was kann ich tun? Ist das so rechtens? Als ich den Vertrag unterschrieben habe, wurde mir vom Vermieter suggeriert, dass er derzeit schon viele Anfragen hätte und das Apartment vermutlich bald weg wäre, wenn ich nicht unterschreibe... Da bin ich wohl ziemlich drauf reingefallen...

LG

Panda

Miete, wohnen, Hotel, Recht, Mietrecht, Immobilien, BGB
Gefangen in der eigenen Wohnung?

Hallo, ich wohne in einem Block wo es nicht gerade die dicksten Wände hat. Meine Nachbarn sind so ein etwa 30 Jähriges Päärchen. Die machen jeden Tag von morgen um etwa 7 Uhr bis 23Uhr non stop lärm. Tag täglich (Geht eigentlich schon länger so, aber jeden Monat wirds noch ein bisschen lauter) Ich kann gar nicht mehr richtig schlafen, oder fernseh schauen oder Musik hören etc. Wenn es ab und zu mal ein bisschen lauter ist, kein Problem, bin ich ja manchmal auch wenn z.b Kollegen bei mir sind, aber wenn du keine 10minutem am Stück mehr Ruhe hast, drehst du durch. Es gab mal eine Zeit, da wars eigentlich leise, aber mittlerweile ist es schlimmer als unter einer Autobahnbrücke. Ich will gar nicht mehr nach Hause kommen, weil ich hier nurnoch Depressiv bin. Wir haben schon zig mal miteinander gesprochen, dass es zu laut ist und er sich doch ein bisschen zurückhalten soll. (Schreien, Lachen, Türe schletzen etc...). Für ein paar Tage geht es dann vlt, aber dann nach spätistens einer Woche geht es wieder von vorne los! Was kann man da machen? Ich werde am Montag den Vermieter kontaktieren (obwohl das überhaupt nicht mein natural ist, aber wenns nicht mehr anderst geht) Ich sage dem Vermieter wenn das so weitergeht, werde ich ab nächsten Monat keinen Cent mehr Miete zahlen, eher Geld verlangen wegen Körperverletzung und Schadensersatz -.- Das Päärchen das unten dran wohnt, hat sich glaub auchschon mal über den lärm beschwert, bin mir aber nicht sicher. Ich würde eigentlich sonst eine neue Wohnung suchen, aber mir gefällts ja eigentlich hier ganz gut und habe momentan leider eh keinen festen job bzw. festes einkommen... Ich fühle mich hier also Gefangen in der eigenen Wohnung! Mein Kumpel wohnt im Block nebendran und da sind eigentlich nur Kinder und der hat da nichtmal ein Bruchteil so viel lärm wie als bei mir mit meinem Nachbar. Der Vermieter darf auch gerne mal in meine Wohnung kommen, damit er es sich selbst anhören kann.

Bitte helft mir, ich weiss echt nichtmehr weiter, am liebsten wärs mir ehrlich gesagt wenn der Vermieter meinem Nachbarn die Wohnung kündigen würde.

Danke

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"Normale" Mietbürgschaft, die sich im Konfliktfall auf 3 Nettokaltmieten beschränkt, oder "freiwillige", bei der ich dauerhaft für alle Kosten aufkommen muss?

Ich muss eventuell eine Mietbürgschaft für eine Wohnung übernehmen. Wie ich bei meiner Recherche im Netz festgestellt habe, beschränkt sich meine Haftung hierbei im Normalfall auf 3 Nettokaltmieten. Die Bürgschaft wird dann auch anstelle der Kaution hinterlegt. Nun gibt es aber auch den Fall, dass, wenn eine solche Bürgschaft freiwillig und dem Vermieter unaufgefordert angeboten wird, diese Obergrenze entfällt, und ich demzufolge für alle eventuell entstehenden, die Mietsache betreffenden Kosten, aufzukommen hätte.

Worin manifestiert sich dieses "unaufgeforderte Anbieten"? Woran werde ich erkennen, ob das Bürgschaftsformular, das mir die Hausverwaltung wahrscheinlich zuschicken wird, dem einen oder dem anderen Fall entspricht?

Konkret war es so, dass den Mietinteressenten gesagt wurde, dass sie für die Anmietung der Wohnung mangels Bonität einen Bürgen bräuchten. Da ich bei der Besichtigung nicht dabei war, kenne ich den ganauen Wortlaut nicht. Abgesehen davon wäre es doch ohnehin schwierig, nach Jahren nachzuweisen, was seinerzeit gesagt wurde und wer wem etwas angeboten hat. Dieses "unaufgeforderte Anbieten" muss also auch in der Bürgschaftserklärung selbst zum Ausdruck kommen, oder nicht?

Für mich ist es sonnenklar, dass ich auf keinen Fall eine solche Bürgschaft unterschreiben würde, die mich schlimmstenfalls in die Insolvenz stürzen würde. Eine Dreinettokaltmietenbürgschaft wäre hingegen kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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