Eingangstür wackelt und klappert. Was kann der Grund sein und wer muss reparieren?

Wir sind gestern in ein Haus zur Miete eingezogen. Dabei ist mir das erste mal aufgefallen (die Eingangstür stand bei Besichtigung mit Vermieter sonst immer offen und musste nicht von mir angerührt werden), dass die Eingangstür (Metall mit Plastikrahmen) bei dem kleinsten Druck (um sie zu öffnen/schließen) sofort stark anfängt zu wackeln. Außerdem klappert es aus dem unteren Bereich der Türe, als wären dort lose Murmeln drin, die immer hin und her rollen. Normal kann das ja nicht sein. Ansonsten wirkt die Türe sehr massiv und hat wohl 6 Schließzylinder drin. Der Vermieter versicherte mir, dass es da kein Problem gibt und man diese von Außen nicht ohne weiteres gewaltsam öffnen kann. Als ich dann aber von draußen gegen die geschlossene Tür leicht mit dem Fuß gedrückt habe, konnte ich diese ein gutes Stück (links unten, nicht Schloss-Seite) öffnen. Ich hab zwar keine Ahnung ob das was bringt aber ne Metallstange könnte da locker durch passen.

Nachdem der Vermieter allerdings schon bei der Frage nach 2 nicht ordentlich zu schließenden Rollladen (schließen nur wenn man diese mit der Hand zunächst runterzieht) fast durchgedreht ist ("das ist ein altes Haus, da muss nicht alles einwandfrei funktionieren!!! Außerdem müssen da nur ein paar Schrauben eingestellt werden!!!" (das soll ich natürlich selbst machen)), habe ich lediglich erwähnt, dass ich das zu einem späteren Zeitpunkt noch mal ansprechen werde.

Ich gehe gerne ein paar Kompromisse ein (auch wenn mir das in dem Fall gar nichts gebracht hat, weil der Vermieter trotzdem blöd zu mir war) und mache ein paar Dinge selbst (ordentlich). Aber an so eine Eingangstür traue ich mich dann doch nicht ran. Ist ja schließlich auch nicht meine Aufgabe.

Kann ich den Vermieter zu einer Reparatur der Eingangstür auffordern (bitten hilft ja scheinbar nicht) oder sind die beschriebenen "Mängel" noch im Rahmen?

Haus, Miete, Tür, Vermieter, Eingangstür
Als Student ausziehen ohne Unterstützung der Eltern?

Hallo Community,

ich habe bald mein Abitur und mein nächstes Ziel ist die Uni. Ich würde gerne außerhalb studieren (ca.1 bis 1,5h Zugfahrt von meinem bisherigen Wohnort entfernt). Ich habe auch schon einen groben Plan, was ich studieren möchte und habe mich auch schon informiert. Meine Frage ist es, ob es irrsinnig ist zuhause auszuziehen. Meine Eltern meinen ich könnte pendeln, also täglich mit dem Zug hin und zurückfahren. Ehrlich gesagt möchte ich das nicht. Ich würde lieber in eine WG ziehen oder mich mit ein paar meiner Freunde eine Wohnung zusammen mieten. Meine Eltern halten diese Idee für nicht realisierbar, da ich mit einem Minijob kein festes Einkommen habe und mich nicht allein über Wasser halten könnte. Mein Plan vom ausziehen hat nichts damit zu tun, dass ich Probleme mit meinen Eltern habe, sondern eher, dass ich für mich selbst verantwortlich sein will. Ich möchte selbst die Erfahrungen machen für mich selbst zu sorgen bevor ich ein abgeschlossenes Studium mit 25 oder mehr Jahren habe. Ist es wirklich unrealistisch? Kann ich mich nicht mit einem Job auf 450 Euro-Basis und Kindergeld über Wasser halten. Ich kann auf den "Luxus" den ich jetzt habe verzichten und möchte einfach meine eigene Erfahrung machen. Meine Eltern könnt mich finanziell nicht groß unterstützen, was ich auch akzeptiere.

Über Meinung, Antworten und eigenen Erfahrungen freue ich mich sehr.

MfG, TheYorsch

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Frühzeitig aus Wohnung ausziehen wegen Lärmbelästigung?

Hallo ihr lieben. Mal wieder haben wir in unserem Zweifamilienhaus wegen unseren Vermietern, die über uns wohnen eine schlaflose Nacht. Erst einmal zum wesentlichen: Wir wohnen seit April in der neuen Wohnung und seit dem ersten Tag an hören unsere Vermieter entweder total laut Musik, schauen in einer extremen Lautstärke TV oder brüllen sich gegenseitig mitten in der Nacht an. Haben es ihnen dann sofort gesagt und sie meinten, sie wüssten nicht wie laut man das ganze in unserer Wohnung hören würde. So weit so gut, nach 3 Tagen wieder das gleiche Spiel. Kurz darauf hat unser Vermieter ein Tablet angebracht, mit dem wir die Musik bei ihnen lauter und leiser stellen können. Das klappte ein paar Tage, dann auf einmal hieß es laut dem Tablet dass kein Gerät oben an war, aber die Musik dröhnte laut zu uns runter. Seitdem müssen wir die Musik mitten in der Nacht wieder ertragen. Der Gute Mann hat außerdem einen Subwoofer, dass wir quasi im Bett stehen wenn er so richtig aufdreht (was er komischerweise immer nachts macht). Auch wenn sie auf der Terasse sitzen hören sie sehr laute Musik, wenn sie uns nach hause kommen sehen wird die Musik kontinuierlich immer lauter, als wäre es Provokation. Laut Mietvertrag müssen wir mindestens 1 Jahr in der Wohnung bleiben, aber wir halten es einfach nicht mehr aus. Es ist so wahnsinnig nervenaufreibend. Kann man durch die enorme Lärmbelästigung den Mietvertrag "auflösen", damit wir jetzt schon endlich ausziehen können?

Miete, Vermieter, Rechte, Lärm, Belästigung
Folgen einer Räumungsklage für den Mieter?

Hallo zusammen,

zur Situation: mein Schwiegervater in Spe hat 2 Wohnungen. In der einen Wohnen z.Z. meine Freundin mit Kind und ich. In der anderen ein externer Mieter. Unsere aktuelle Wohnung ist zu klein und somit wurde dem aktuellen Mieter der großen Wohnung (alleinstehend) wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 31.08.2016 aus. Es wurde kein schriftlicher Einspruch gegen die Kündigung eingelegt. Da der Mieter ein absoluter Laumalocher ist, hat er sich viel zu spät um eine neue bleibe gekümmert und verlangt nun, dass er mindestens einen Monat länger in der Wohnung bleibt. Er ist einfach blauäugig und erkennt den Rattenschwanz nicht, den er mit sich zieht. Für unsere aktuelle Wohnung ist auch schon ein Nachmieter gefunden! Heute sagte er folgendes: "ich werde mindestens einen Monat länger bleiben und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann bleibe ich halt ein ganzes Jahr noch hier hocken, bis die Räumungsklage wirkt." Angeblich hat er sich ein haus gekauft, aber nun gibt es einen dicken Zoff zwischen Bank, Verkäufer und Ihm..

zu meinem Anliegen: Am Samstag setzen wir uns alle zusammen. der beschriebene Mieter, der Vermieter und ich. Ich benötige Fakten und am besten Beispiele die Ihn davor abschrecken soweit zu gehen! Also was kostet das verfahren für Ihn? welche kosten muss er tragen? ist man dan vorbestraft? und und und. alle Fakten die einen davon abhalten eine Räumungsklage zu provozieren.

PS.: Mit Vernunft ist ihm nicht beizuwohnen

Danke euch!! LG blubb

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Mutter geht immer in Wohnung,was macht ich nur?

Was mach ich mit meiner Mutter?

Hab schon immer das Problem dass meine Mutter immer in meine Wohnung geht. Gestern hat es gekracht. Hab ihr gesagt dass ich es nicht möchte dass sie in die Wohnung geht und das schon seit Monaten, Jahren fast jede Woche sag ich es ihr, und meine Rolläden, wenn ich sie auf halb einstelle sie die nicht hochmachen soll. Sondern so lassen, und wenn ich meine Fenster gekippt lasse dann bleiben die gekippt.

Dann kommt ihr Mann (nicht mein Vater) daher und sagt dass es meine Mutter ist. Ich könne ihr das nicht verbieten. Dazu muss ich aber sagen dass er ein Mamakind war. Er war noch bis 46 bei seiner Mutter die für ihn gekocht hat usw. er hat halt eine etwas anderere Einstellung was Mütter betrifft er und seine Mutter waren beste Kumpels. Das bin ich auch. Ich kann mit meiner Mutter alles reden. Aber sowas will sie einfach nicht in ihren Kopf bekommen.

Und da das Haus zweigeteilt ist-  meine Mutter 50 und ich 50% müsste es eigentlich so klappen. Ich merke es auch in den Beziehungen dass die nie lang halten wegen meiner Mutter im Haus.

Schlossaustauschen so weit will ich erst mal nicht gehen.

Wenn ich immer was sage wegen dem betreten der Wohnung wird mir immer vorgehalten sie muss immer die Hecke schneiden ,sie kann aber nicht fragen wann wir mal die Hecke schneiden.

Aufjedenfall wollen Sie jetzt ausziehen weil man es mit mir nicht aushalten kann weil ich schon wöchentlich ihr das sage mit dem in die Wohung gehen.

Was würdet ihr machen?

Mutter, Wohnung, Miete, Mietrecht
Marodes Dach und undichte Fenster, fristlos kündigen möglich?

Hallo. Unsere Wohnung war schon von Anfang an nicht die beste. Nun ist es aber so, dass wir (bzw. unsere Nachbarin) ein Wespennest im Dach haben, also immer wenn man die Fenster offen hat, kommen Wespen rein (und das schon seit 2 Jahren). Der Hausmeister hat da jetzt wohl irgendwelche Löcher verschlossen, sodass die Wespen nicht mehr in die Wohnung der Nachbarin kommen, das Problem besteht aber dennoch, da sie ja noch durch die Fenster rein kommen können. Desweiteren meinte der Hausmeister, das Dach sei auch marode, da könne man wohl nicht viel machen. Zum Einzug hieß es, das Dach sei renoviert/ neu isoliert worden, wovon ich aber nichts merke. Darüberhinaus sind die Dachschrägen in unserem Fenster uralt, platzen auf, sind undicht, es wachsen Plize/Algen und man kann sie auch gar nicht richtig öffnen (das mit dem Öffnen war auch schon bei Einzug). Jetzt haben wir einen Stockfleck unter einem der Fenster und die Wand ist nass, eben weil es undicht ist. Als wir eigenzogen sind, ist wohl gerade erst ein Wasserschaden durch ein anderes Fenster behoben wurden. Der Vermieter hat zudem nun auch noch Leute eingestellt, die das Treppenhaus reinigen (da die anderen Mieter dieser Aufgabe nicht nachgekommen sind, wir aber schon) und will nun monatl. 200 Euro mehr NK (Er meinte auch die Heizkosten seien gestiegen und irgendwelche Steuern, Grundkosten, etc.) und da nun wohl auch eine Nachzahlung in Höhe von etwa 1000 Euro auf uns zukommt, meinte er, er muss das anheben. Wir zahlen das Geld auch, auch wenn es uns etwas überhöht vorkommt, auf jeden Fall wollen wir jetzt aber ausziehen, weil das Preis-Leistungs-Verhältnis hinten und vorne nicht stimmt, und die Wohngegend auch nicht die beste ist.

Nun zur Frage: Können wir das Mietverhältnis (wegen der Mängel) schon früher kündigen? Es ist nämlich auch nicht gerade leicht eine Wohnung zu bekommen, wenn man sie erst nach 3 Monaten beziehen kann (wir würden sogar einen Monat doppelt zahlen, also schon nach 2 Monaten eine neue Wohnung beziehen, aber mehr ist finanziell einfach nicht möglich).

Miete, kündigen, Mietmängel
Kiffende Nachbarn?

Hallo, ich bin Eigentümer von einer Wohnung in einem kleinerem Hochhaus mit 7 Etagen von jeweils 3 Parteien. Ich bewohne eine Wohnumg in der 4. Etage.

Leider wohnen Mieter auf der zweiten Etage, die ständig auf dem Balkon kiffen. In der dritten Etage wohnt ein Ehepaar, welches fast täglich die Enkelkinder zu Besuch hat.

Wir beide haben die kiffende Familie angesprochen, nur hält es nicht lange an.

Ich rief vor 2 Tagen freundlich herunter, ob man drinnen kiffen könnte, denn die ganze Wohnung würde stinken. Mit meinem Nachbarn unter mir habe ich geredet und er meinte, dass er sie mehrfach angesprochen hätte.

Nun ging es wieder los, nur dieses mal war ich nicht mehr freundlich und habe mit der Taschenlampe runter geleuchtet und "Scheix Kiffer" gebrüllt.

Wie beim ersten mal sind die Leute sofort rein gegangen.

Ich habe jedoch keine Lust, die Leute jedes Mal verbal durchzurütteln, zumal es eh nicht lange anhält, aber ich möchte meine Balkontüre offen lassen, ohne das meine Wohnung wie eine Kifferhöhle stinkt.

Ich spielte mit dem Gedanken, deren Wohnungstüre mit einem Plakat aus ein paar DIN A4 Blättern zu zu pflastern, aber ich denke, dass dies rufschädigend und ein Eigentor sein könnte.

Drogen zu konsumieren ist ja leider auch keine Straftat.

Oder sollte ich wegen Drogenbesitz, denn wer Drogen konsumiert, wird diese auch besitzen, Strafanzeige erstatten? Könnte es Wirkung zeigen, wenn ich zeitgleich wegen der minderjährigen Kinder im Haus das Jugendamt einschalte?

Der Geruch macht mich wahnsinnig, mir wirds davon übel.

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Hebeanlage in Mietwohnung defekt - wer zahlt?

Update:

Also, ich habe doch noch eine Haftpflichtversicherung. Ich bin bei meiner Exfreundin noch mitversichert.

Frage: Zahlt das dann die Haftpflichtversicherung, denn ich wohne ja nicht mehr mit Ihr zusammen im dort angegebenen Haushalt sondern seit 01.07. in der neuen Wohnung.

Danke nochmal ;)

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Hallo zusammen,

ich wohne zur Zeit in einer Mietwohnung mit Hebeanlage. Der Vermieter hat mich beim Einzug auf die Hebeanlage hingewiesen aber nur dazu gesagt, dass diese Geräusche macht und falls bei der Betätigung des Wassers (Dusche/WC, etc.) keine Geräusche zu hören sind, dies kein gutes Zeichen sei.

Ich habe wie in meiner vorherigen Wohnung feuchtes Toilettenpapier benutzt und im WC entsorgt. Auch habe ich Wattepads im WC entsorgt. Nach ca. 2 Wochen (ich war vielleicht 5 oder 6 Tage in der Wohnung) lief das Wasser nicht mehr ab. Das habe ich dem Vermieter gemeldet und dieser hat gleich seinen Monteur beauftragt. Dieser hat festgestellt, dass die Hebeanlage verstopft war und sie gereinigt. Lt. Aussage des Vermieters hat der Monteuer gesagt, dass die Anlage mit Pumpe aber jetzt nicht mehr lange mitmacht und komplett ausgetauscht werden muss. Das aktuelle Modell gibt es wohl auch nicht mehr und man muss das Nachfolgemodell nehmen, welches auch größer ist. Der Vermieter sagte, ich soll den schaden meiner Haftpflichtversicherung melden. Diese ist aber seit 2 Monaten abgelaufen und ich habe vergessen eine neue abzuschließen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich auf keinen Fall das neue, größere Nachfolgemodell zahlen muss sondern nur den Zeitwert der jetzigen Anlage.

Aber bin ich überhaupt für den Schaden an der Anlage haftbar? Die Hebeanlage ist nur für meine Wohnung zuständig, also es ist sicher, dass die Verstopfung von mir kommt. Ich wurde allerdings nicht darauf hingewiesen, dass ich kein feuchtes Toilettenpapier benutzen darf und es waren maximal 5 Wattepads, die ich im WC entsorgt habe.

Danke schon mal für eure Antworten ;)

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Miete mindern wegen "Schönheitsfehler"? Was sonst tun?

Guten Abend, ich lebe als Student in einer WG, die einzelnen Zimmer werden direkt vom Besitzer der Wohnung gemietet. Vor etwa 5 Wochen wurden in meinem Zimmer die Fenster ausgetauscht. Die neuen Rollladenkästen sind aber kleiner als die alten, dadurch entsteht am Übergang Wand/Decke - Rolladenkasten eine hässliche Lücke, durch die die Isolierung der Decke zu sehen ist und Staub ins Zimmer gelangt. Dies ist dem Vermieter seit dem Einbau der Fenster bekannt und die Lücken sollten (auch laut Aussage des Vermieters) zeitnah geschlossen werden.

Nach etwa zwei Wochen war immernoch nichts passiert und ich habe beim Vermieter angerufen. Dieser hat mir noch einmal versprochen, dass die ausstehenden Arbeiten möglichst schnell abgeschlossen werden.

Passiert ist jedoch nichts. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Mangel anzeigen, Frist setzen, Miete mindern? Ist ein solcher "Schönheitsfehler" überhaupt ein Mangel? Wenn ja, um wieviel % kann die Miete gemindert werden? Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten habe ich? In Mietminderungstabellen habe ich zu meinem Fall nichts gefunden...

Ein Foto gibt es auch.

Eine Mietminderung ist übrigens im Vertrag ausgeschlossen, aber das ist soweit ich das über Google rausfinden konnte eh unzulässig. Das müsste ich dann ja ignorieren können und auf § 536 BGB hinweisen?

Ab welchem Zeitpunkt wäre eine Mietminderung möglich? Einbau der Fenster, Brief mit Fristsetzung, Ablauf der Frist?

Viele Grüße und Danke schonmal!

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Miete, Mietrecht, Mietminderung

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