Guten Tag

Ich würde gerne wissen ob es rechtlich korrekt ist, das mein alter Vermieter Nachzahlung in höhe von über 700 Euro haben möchte und auch für die Monate wo ich da noch nicht eingezogen war.

Nachzahlung für Januar 2013 bis August 2013 mein Einzug September 2013 mein Auszug September 2015 Nachzahlung für Oktober 2015 bis Dezember 2015

ist sowas möglich vorallem für die zeit vor meinem Einzug,