Untermietvertrag nicht gestattet, ich darf mir aber einen Mitbewohner suchen, wo steckt der Sinn?

Hallo!

Es geht mal wieder um Mietrecht. Folgendes:

Ich wohne in einer 2,5 Zimmer Wohnung und habe vor 2 Wochen meinem Vermieter einen Brief geschickt, indem ich darum bitte, eines meiner Zimmer untervermieten zu dürfen.

Im Internet habe ich mich schon kundgetan und erfahren, dass Vermieter in den wenigsten Fällen dagegen stimmen können, sofern man ein berechtigtes Interesse angibt (welches ich habe)

Die Antwort kam gestern:

Er gestattet mir keine Untervermietung, jedoch betont er, dass ich mir einen Mitbewohner suchen darf. Die Miete muss weiterhin von mir gezahlt werden, ich bekomme die Miete dann von dem Mitbewohner. Wie wir uns diese aufteilen ist für den Vermieter nicht "relevant". Weitere Vorgabe ist, dass der Mitbewohner sich "polizeilich anmelden" muss, sprich sich bei der Stadt als Anwohner anmelden. Ok soweit...

Mein Problem ist, dass ich jetzt theoretisch keinen "Vertrag" (Untervermieten darf ich es ja offiziell nicht) mit dem Mitbewohner machen darf. Ich bestehe aber auf etwas Schriftliches, schriftliche Vereinbarungen über die Dauer des "Untermietverhältnisses", die Höhe der Kosten, Sonstiges.

Kann ich nun also einfach einen "Vertrag" schreiben, quasi einen Untermietvertrag, ihn aber einfach nur anders betiteln? Ist dies zulässig? Kann mir jemand vielleicht auch sagen, was es für einen Sinn macht, mir die Untervermietung zu verbieten, mir aber im Gegenzug zu erlauben, einen Mitbewohner zu suchen?

Wenn ich garkeinen Vertrag machen darf: wie kann ich mich da dann absichern? Garnicht?

Ganz herzlichen Dank schonmal für die Hilfe

Miete, wohnen, Mietrecht, Vertrag, Wohngemeinschaft, untervermieten
Wachtelhaltung auf dem Land - Was gegen Vermieterin machen?

Hallo zusammen,

Meine Oma wohnt seit etwa einem halben Jahr in einem kleinen "ein-Person-Haus" mit Gemeinschaftsgarten auf dem Land. Sie hat einen kleinen "Erdgeschossbalkon", über den man mit 3 Treppenstufen in den Garten kommt. Nebenan wohnt ihre Vermieterin. Nur meine Oma und die Vermieterin nutzen den Garten, wobei die Vermieterin zu dem Gartenstück meiner Oma sehr selten kommt, da der Garten seeeeehr groß ist.

Das Problem ist jetzt: meine Schwester und ich haben ihr einen Hasenstall besorgt mit 6 kleinen Wachteln drin. Der Stall steht auf dem Balkon, ein kleines Freilaufgehege für Kaninchen im Garten (kann man ja jederzeit verrücken und ist insgesamt vielleicht 1 qm groß).

Leider haben wir nicht daran gedacht, dass eine alte, alleinstehende Vermieterin einer 79-jährigen Frau nichts gönnen möchte und so kam die Vermieterin gestern rüber und hat uns alle angemacht, dass sie jetzt den Rasen nicht mehr mähen kann und sie gefragt werden möchte, ob meine Oma Tiere haben darf.

Was können wir denn jetzt machen, wenn sie meiner Oma die Tiere verbieten möchte? Immerhin steht der Hasenstall (den man auch jederzeit verschieben oder in den Garten stellen kann, falls die Hausmauer gestrichen werden sollte) auf dem Balkon und das Gehege kann man mit 2 Handgriffen auch mit hoch stellen, falls der Rasen gemäht werden muss.

Ich meine, es sind zu jedem Haus mindestens 10 - 20 m Abstand von dem wachtelstall und zwischen den Grundstücken sogar noch Hecken und Zaun. Meine Oma würde 1x täglich die Exkremente der Tiere entsorgen können und geräuschlich sind Wachteln ja auch nicht gerade laut.

Mich ärgert es, dass die Vermieterin ihre Abneigung gegen Tiere automatisch auf meine Oma überträgt und erwartet, dass absolut gar keine Tiere einer alten einsamen Frau gegönnt sind.

Im Mietvertrag steht nichts Direktes über Tierhaltung.

Über Hilfe oder Tips wäre ich sehr dankbar!

VG FallenGirl

Tiere, Wohnung, Garten, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Tierhaltung, Wachteln, wachtel
Was tun bei nicht erbrachter Leistung in der Nebenkostenabrechnung?

Hallo,

ein Frage an die Immobilien und Rechtsexperten.

Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) mit einem kleinen Garten vor dem Haus sowie einer relativ grossen Grünfläche hinter dem Haus. Links und Rechts von dem Haus gibt es 2 weitere, direkt anliegende, Mehrfamilienhäuser mit der gleichen Architekur die demselben Vermieter gehören. Die Grünflächen vor und hinter den Häusern werden gemeinsam genutzt und gehören alle zu den Häusern.

Nun haben die Mieter eine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Hier wird u.a. der Punkt Gartenpflege aufgelistet der auf alle 3 Häuser verteilt ca 4000€ / Jahr beträgt. Leider ist nicht erkennbar das eine Gartenpflege vor oder hinter dem Haus gemacht wurde. Man sieht vielmehr das seit Monaten niemand mehr die Hecken geschnitten hat, die Wiese mittlerweile 25 cm hoch ist und zum grossen Teil vertrocknet ist, an den Häusern das Unkraut herauswächst usw..

Im Gespräch mit dem Nachbar ist u.a. herausgekommen das jemand auf 400€ Basis für die Gartenpflege vom Vermieter beauftragt wurde. Diese Person hat sich allerdings das letzte mal vor 1 Monat blicken lassen und war nach 10 Minuten Gartenarbeit auch wieder weg. (Ob der Vermieter den aktuellen Zustand kennt weiss ich nicht)

Frage: Was kann man als Mieter (kein Mitglied in Mieterschutzbund) gegen diese Nebenkostenabrechnung rechtlich tun (es wurde für die aufgelisteten Kosten für die Gartenpflege ganz offensichtlich keine Leistung erbracht). Ich würde dem Vermieter gerne ein Schreiben aufsetzen in dem das gemeldet wird und wäre für ein paar Tipps (u.a. bzgl den Rechten als Mieter) sehr dankbar.

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Darf der Vermieter so viel von der Kaution abziehen?

Folgende Situation: Zum 1.5. hat sich unsere 4er-WG nach 7 Monaten Mietzeit aufgelöst. Wir musste damals fast 4300€ Kaution + 4 Elternbürgschaften hinterlegen. Heute kam dann endlich die Kaution zurück, zusammen mit einem Paukenschlag. Der Vermieter hat 775€ abgezogen. Etwas über 200€ für eine knarrende Balkontür (war schon beim Einzug so, steht aber leider nicht im Übergabeprotokoll) und eine Schiebetür des Gäste-WC was sich angeblich nicht zuschließen lässt. Das war auch schon beim Einzug so und es waren dafür extra Handwerker gekommen. Die haben die Tür etwas nachjustiert und dann erklärt und gezeigt, dass die Tür generell etwas kompliziert zu verschließen ist. Man muss sie nur genau mittig zudrücken und kann sie dann abschließen. (hab ich beim Auszug auch noch selber getan). Zusätzlich hat er für "Betriebskosten" noch fast 600€ abgezogen.

Wir sind alle vier Studenten (bzw wegen schwerer Krankheit Hartz4). Meiner Ansicht nach, ist ein großer Teil der Abzüge unrechtmäßig. Ich habe während der Mietzeit von Nachbarn und Vormietern erfahren, dass er jedes Mal sehr viel von der Kaution einbehalten hat, um sich seine Wohnung davon in einem möglichst neuwertigen Zustand zu erhalten. (Aber genau solche Sachen bekommt er ja Miete und wir haben beim Auszug auch noch Renoviert)

Wie seht ihr das? Ist das in Ordnung was er da abgezogen hat und falls nein, was sollten wir ab besten tun?

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Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?

Auf der Suche nach einer Wohnung im Oktober 2015 habe ich meine jetzige Wohnung entdeckt. Mir hat sie auf Anhieb gut gefallen, dennoch fiel mir schnell auf, dass die Fenster veraltet waren. Sie waren einfach verglast und aufgrund der Witterung stark beschlagen, sodass es schon auf den Boden tropfte. Zusätzlich entdeckte ich in mehreren Räumen (hauptsächlich jedoch im Schlafzimmer) Schimmelbildung rund um die Fenster. Das war zunächst ein absolutes Ausschlusskriterium für mich. Der Vermieter bot mir aber dann an, mir im Mietvertrag schriftlich zu versichern, bis zum 30.04.2016 neue Fenster eingebaut zu haben. Also ging ich darauf ein und beide Parteien unterschrieben den Mietvertrag (inkl. der versprochenen Klausel) für den Mietbeginn 01.11.2015. Ich muss sagen, der Winter mit den Fenstern war wirklich hart. Die Wohnung war feucht und kalt, sodass ich stark heizen musste, ich musste andauernd unter den Fenstern wischen und der Schimmel war auch nicht mehr zu bremsen. Hinzu kam, dass die Heizung in der Küche garnicht funktionierte, was ich mehrmals telefonisch und auch per Mail dem Vermieter mitteilte. Also habe ich wirklich sehnsüchtig darauf gewartet, dass die Handwerker für neue Fenster und auch für die Heizung kommen. Schon im Dezember wurde dann tatsächlich eine Firma vom Vermieter geschickt, die die Fenster ausgemessen haben. ABER seitdem ist NICHTS passiert. Mehrmals angerufen, immer nur vertröstet worden oder der Vermieter ist garnicht erst dran gegangen. Rückrufe wurden versprochen, Firmen sollten sich bei mir melden, alles nicht passiert. Nun ist die Frage: Was kann ich machen? Die Frist ist längst abgelaufen und so langsam habe ich wirklich keine Lust mehr hinterher zu rennen. Würde mich über guten Rat sehr freuen!

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Mietschulden durch ehemalige WG-Mitbewohner! Was kann ich tun?

Hallo,

ich bin vor kurzem aus meiner WG (insgesamt 4 Personen) ausgezogn. In die WG sind vorher 2 neue Mitbewohner eingezogen, die sich sehr chaotisch verhalten haben. Daher hat sich unser Vermieter geweigert den Beiden einen Mietvertrag zu geben, sodass nur noch ein Mitbewohner und ich einen gültigen Mietvertrag für die Wohnung hatten. Die restlichen Beiden haben ohne Vertrag in der Wohnung gewohnt, weil der Vermieter sie mit einem Vertrag für Sie immer wieder vertröstet hat, bis er sich wegen ihrem Verhalten (zu hohe Lautstärke,...) völlig dagegen entschieden hat ihnen einen Mietvertrag zu geben. Die Beiden haben mehrere Monate keine Miete bezahlt obwohl sie jeden Tag in der WG gewohnt haben, wodurch Mietschulden entstanden sind. Wir haben uns dann mit dem Vermieter geeinigt, dass wir alle ausziehen und den Mietvertrag auflösen. Die Beiden Mitbewohner ohne Mietvertrag sind darauf einfach abgehauen. Ich habe die Namen, weiß aber nicht wo sie jetzt wohnen oder sich aufhalten. Jetzt bin ich und der andere Mitbewohner auf den gesamten Mietschulden sitzen geblieben und der Vermieter fordert diese nun von uns, da wir die einzigen sind die einen Mietvertrag für die Wohnung hatten.

Gibt es irgendeine Möglichkeit sich den Mietschulden zu entziehen. Ich und der andere Mitbewohner haben immer pünktlich unseren Mietanteil auf das WG-Konto überwiesen. Da sich der Vermieter über ein halbes Jahr lang, bis zur WG-Auflösung geweigert hat in einen Mietvertrag für die anderen Beiden einzuwilligen, ist es schwer sie rechtlich zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen etwas nachzuweisen. Ich habe lediglich einige Mieten die tatsächlich von Ihnen gezahlt wurden auf einem Kontoauszug des WG-Kontos als Nachweis. Dort stehen ihre Namen zusammen mit dem Betreff "Miete", was Nachweist das sie Geld mit dem Zweck der Mietzahlung an das WG-Konto überwiesen haben. Nützt mir das evtl. etwas um nachzuweisen, das sie in der WG gewohnt haben? Wäre der Vermieter, der die ganze Zeit über die Zustände Bescheid wusste, nicht verpflichtet gewesen einen Mietvertrag auszustellen? Kann die Miete vom Vermieter nach fristgerechter Kündigung überhaupt noch gefordert werden? Was kann ich tun um meine Situation zu verbessern und nicht für die Anderen nachzahlen zu müssen?

Bin für jeden Ratschlag dankbar!

M.f.G. Sebastian

Miete, Schulden, mietschulden, WG
Streit mit nachbar, er mischt sich in Private angelegenheiten ein, betrügt mich um 2 monatmieten

Guten Abend.

Der Mieter meiner Wohnung hatte einen Betrugsversuch in der Miete versucht, der mir auch nur so auffiel, als ich meine Kontoauszüge checkte. Er und Ich hatten Vertraglich festgelegt, dass er die Miete am 1. jedes Monats zu zahlen hat. Er zahlte jedoch über 4 Monate hinweg einmal am 15, den nächsten Monat am 30. den nächsten wiederrum am 15 und im Anschluss wieder am 30. Hätte ich die die Miete 4 Monate lang nicht zusammen gerechnet und die Miete, die ich überwiesen bekam, kam ich auf die hälfte der eigentlichen Miete. So lebte er 2 Monate quasi umsonst. Ich sprach ihn natürlich direkt darauf hin an und habe es vorgerechnet was ich eigentlich hätte bekommen sollen und was ich bekommen habe. Wir machten aus, dass er die 2 Monatsmieten in kleinen Beträgen zurückzahlt, zusätzlich zu seiner Miete. Davon stehen aber noch ein nicht allzu niedriger Betrag von etwa 600€ aus. Diese Beträge sind noch vom Juni & Oktober 2015.

Ab da an, als ich ihm seine Masche zeigte mischt er sich mehr und mehr in mein Privatleben ein und beeinflusst meinen guten Kontakt zu den Nachbarn.

Ich habe meinen Garten Renoviert, meinen Privaten, eigenen, versteht sich. Ich habe auch vom Vorbesitzer des Hauses Rasen "Stücke" auf der Rasenfläche gehabt, die natürlich nicht sonderlich schön waren. Also ging ich in den Baumarkt, ließ mich Beraten und kaufte das Produkt Roundup mit dem chemischem Inhalt Glyphosat. Natürlich sagte ich vor Ort, dass ich etwas haben möchte, was der Umwelt, Tiere usw. außerhalb meines Gartens in keinster weise schadet, sondern nur die Flecken des Rasens abtötet, weil ich rücksicht auf die Bienen meines Nachbarn nehmen wollte. Es steht auch ganz groß auf der Verpackung, dass es NICHT Bienen schädlich ist. Ca 2 Tage nach dem Sprühen des Giftes kam mein Nachbar wutentbrannt zu mir und beschwerte sich wegen des Sprays auf meinem Rasen. Wenige Stunden später bekam ich besuch von meinem Bienen züchtenden Nachbarn, dass ich angeblich seine Bienen getötet hätte, unter anderem auch ein Kaninchen, welches NICHT frei herumläuft sondern nur in seinem Käfig, in seinem ca 70m entfernten Garten.

Da es sich ja zuerst um einen Betrugsversuch seinerseits handelt, und er sich unter anderem in mein Privatleben einmischt, unter anderem meine Nachbarn gegen mich aufhetzt und Gerüchte über unsere Familie verbreitet, dass wir angeblich absichtlich tödliches Spray gekauft hätten, kann ich den Mieter Kündigen ?

ich bitte um konkrete Antworten, ob ich ihn aus der Wohnung raus bekomme.

Vielen Dank und liebe Grüße :)

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Rechte

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