Ich wohne zur Miete in einem großen Haus mit Eigentumswohnung. Das Haus ist über einen gemeinsamen Hausanschlussvertrag über Unitymedia an Kabelfernsehn angeschlossen. Die Kosten dafür werden ja über die Nebenkostenabrechnung verrechnet. Soweit sollte alles korrekt sein.

Ich habe dazu einen 3 play comfort 120 Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen, welcher den Horizon Reciever, HD-Option für Fernsehn und eine 120 Mbit Leitung beinhhaltet.

Jetzt hatte ich die Nachricht von der Hausverwaltung im Briefkasten, dass der Vertrag geändert wurde und jetzt zusätzlich 6 Mbit Internetleitung und die HD-Option enthält. Über Umwege habe ich jetzt erfahren, dass dafür 5€ pro Monat Mehrkosten anfallen.

Meine Frage dazu, darf mein Vermieter, bzw. die Eigentümergemeinschaft mir einfach eine Internetleitung und HD-Fernsehn aufdrücken, obwohl ich sie überhaupt nicht nutzen kann, da ich eh schon eine leistungsfähigere Leitung und die HD-Programme habe, welche ich selbst schon zahle? Bzw. ist so ein Vertrag noch umlagefähig oder darf wirklich nur der Standard-Hausanschluss, dessen Gebühr man bei Unitymedia einsehen kann, ohne Weiteres auf die Mieter umgelegt werden?